-Anzeige-

Anzeige

Viele Lockerungen ab Samstag zu erwarten

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Unna. Die Corona-Inzidenzen sind landes- und kreisweit weiter rückläufig. Tagesaktuell beträgt die 7-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet 21,8. Damit liegt der Kreis seit fünf Tagen in Folge unter dem Wert von 35. Was damit ab voraussichtlich Samstag (12.06.) wieder erlaubt ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ohne Negativtest in die Innengastronomie / Keine Einzelhandelsbeschränkungen mehr

Freibäder und die Innengastronomie dürfen ohne Vorlage eines aktuellen Negativtests besucht werden. Im Einzelhandel gelten keine besonderen Einschränkungen mehr. Die Personenbeschränkung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche fällt weg. Es bedarf zum Shoppen keines negativen Tests.

Kontaktbeschränkungen gelockert

Im öffentlichen Raum sind Treffen von Angehörigen aus fünf Haushalten erlaubt. Die Anzahl der Personen ist dabei egal. Für die Gruppe der „3 G‘s“ (Geimpfte, Genesene, Negativgetestete) gilt: es dürfen sich bis zu 100 Personen im öffentlichen Raum treffen, wobei die Anzahl der Haushalte in diesem Fall egal ist.

Keine Maskenpflicht mehr in der Schule

Die Pflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitztplatz eine Maske zu tragen, entfällt. Zudem bedarf es auch hier keines negativen Tests mehr. Präsenzunterricht findet unbeschränkt in allen Schulformen statt.

Kulturveranstaltungen, Partys

Konzerte, Theateraufführungen und Kinoveranstaltungen dürfen im Innen- und Außenbereich grundsätzlich erlaubt. Es gilt weiterhin das Erfordernis einer festen Sitzordnung sowie eine Personenobergrenze. Angehörige der Personengruppe der „3 G‘s“ dürfen mit bis zu 1.000 Personen an Kulturveranstaltungen teilnehmen.

Partys sind außen mit bis zu 100 Teilnehmenden und innen mit bis zu 50 Teilnehmenden erlaubt, wenn negative Tests aller Personen vorliegen.

Sport

Weitere Lockerungen gelten auch im Sportbereich. Bis zu 1.000 Personen dürfen als Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Außenbereich dabei sein, ohne Testpflicht. Jedoch gilt eine maximale Kapazitätsauslastungsgrenze von einem Drittel der verfügbaren Sitzplätze. Sport betrieben werden nun auch im Innenbereich, und zwar ebenfalls ohne Testpflicht.

Aussicht auf Volks- und Schützenfeste und Festivals

Ab dem 1. September sind unter anderem Volks-, Schützen- und Stadtfeste wieder möglich, wenn die kreis- und zum Teil landesweite Inzidenz dann auch weiterhin wie aktuell unter 35 liegt. Gleiches gilt für Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen. Es besteht keine Testpflicht. Teilweise gelten Personenbegrenzungen. Unter gleichen Voraussetzungen dürfen ab dem 01.09. auch Clubs und Diskotheken wieder öffnen, mit Test. Auch Festivals sollen dann mit Personenbegrenzungen und Testpflicht möglich sein.

Voraussetzung für das Inkrafttreten der Lockerungen ab Samstag

Das NRW-Gesundheitsministerium muss noch offiziell darüber informieren, dass die Voraussetzungen für die Lockerungen ab Samstag im Kreisgebiet vorliegen. Erfolgt diese Information rechtzeitig - was zu erwarten ist - gelten die vorgenannten gelockerten Regeln ab Samstag, den 12.06.

Update: Das NRW-Gesundheitsministerium hat inzwischen bestätigt, dass die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der beschriebenen Lockerungen ab Samstag (12.06.) vorliegen. Damit gelten die in unserem Artikel beschriebenen gelockerten Regelungen ab Samstag.