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Corona-Update: Maskenpflicht im Freien an vielen Orten aufgehoben

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

Kamen/Düsseldorf. Seit dieser Woche ist in NRW die Maskenpflicht im Freien an vielen Orten aufgehoben. Damit wird den weiter sinkenden Neuinfektionszahlen Rechnung getragen. Was neu und wichtig ist, haben wir für Sie zusammengefasst.

Kaum noch Maskenpflicht im Freien

Mit Ausnahme von Köln gilt seit dieser Woche in allen Städten und Landkreisen NRWs, in denen die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt, dass die Maskenpflicht im Freien fast überall aufgehoben ist. „Draußen muss in der Regel keine Maske getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Nur noch an folgenden Orten bzw. in folgenden Situationen muss im Freien eine Maske getragen werden:

● in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
● bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
● dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Auch auf Schulhöfen gilt keine Maskenpflicht mehr.

Die Stadt Kamen hat die Maskenpflicht in der Innenstadt bereits am 12. Juni aufgehoben. In Kamen muss demnach im Freien nur noch im Eingangsbereich vor Einzelhandelsgeschäften und auf dem Wochenmarkt Masken getragen werden, wenn dort die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt grundsätzlich wie bisher bestehen.

Impftermine ab Mittwoch, 23. Juni

Die Impfkampagne schreitet weiter voran. Inzwischen sind 31,3 Prozent der Bevölkerung vollständig und 50,9 Prozent mindestens einmal geimpft. Aufgrund nach wie vor bestehender Engpässe bei Produktion und Lieferung der Vaccine war es seit der Aufhebung der Impfpriorisierung Anfang Juni noch nicht möglich, dass die große Allgemeinheit Impftermine vereinbaren kann. Im Juni fanden bislang nahezu ausschließlich Zweitimpfungen statt. Ab Mittwoch (23.06.) um 8:00 Uhr werden nun erstmals seit der Aufhebung der Impfpriorisierung neue Erstimpftermine freigeschaltet. 

Berechtigt, sich einen Impftermin zu buchen, sind dann:

● Über 60-jährige Personen
● Personen mit Vorerkrankungen (Bescheinigung des Arztes über ein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf ist mitzubringen)
● Beschäftigte in Krankenhäusern
● Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Impftermine können ab Mittwoch um 8:00 Uhr über www.116117.de oder telefonisch unter 0800-11611702 vereinbart werden.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zufolge werden in NRW alle impfwilligen Personen über 12 Jahren bis Ende Juli eine Erstimpfung erhalten können.

Einreiseregeln

Mehrere Staaten sind kürzlich von der Liste der Risikogebiete gestrichen worden, sodass es nach der Einreise von dort nach Deutschland keine Verpflichtung mehr zum Testen oder zur Quarantäne gibt. Keine Risikogebiete mehr sind unter anderem:

● Niederlande (Provinzen Friesland, Groningen und Zeeland)
● Belgien
● Dänemark (Region Süddänemark)
● Frankreich (Kontinentalfrankreich und einige Übersee-Departments)
● Griechenland
● Spanien (Regionen Aragon, Kastilien und León, Katalonien, Madrid, Melilla und St. Lucia)
● Norwegen
● Schweiz

Unabhängig von dem Reiseland gilt weiterhin bei der Beförderung mit einem Flugzeug, dass Passagiere vor der Beförderung ein negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen müssen.