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Änderungen von Gesetzen & Co. im Juli

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der Juli bringt einen höheren allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Dies und weitere wichtige Gesetzesänderung lesen Sie wie gewohnt in unserer Übersicht.

Mindestlohn wird erhöht

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der bis Ende Juni noch bei 9,50 Euro pro Stunde lag, wird zum 1. Juli auf 9,60 Euro angehoben. Bis Juli 2022 wird außerdem halbjährlich automatisch eine Erhöhung auf am Ende 10,45 Euro folgen. Somit darf ab Juli kein/e Arbeitnehmer/in in Deutschland weniger als 9,60 Euro in der Stunde verdienen.

Homeoffice-Pflicht endet

Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte strenge Pflicht, dass Arbeitgeber/innen ihren Arbeitnehmer/innen die Arbeit aus dem Homeoffice ermöglichen müssen, endet im Juli.

Verbot von Einwegplastik

Am 3. Juli tritt weitgehend ein Verbot von Einwegplastik in Kraft. Ab diesem Datum ist die Produktion und der Handel der folgenden Produkte aus Einwegplastik nicht mehr zulässig: Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäben und Einweg-Geschirr. Das Verbot gilt auch für sogenanntes "Bioplastik" und gilt in der gesamten Europäischen Union. Auch Einweg-Behälter aus Styropor wie zum Beispiel To-Go-Becher und Einweggeschirr aus Pappe sind von dem Verbot betroffen. Dieses gilt auch für Einweggeschirr, das nur zu einem kleinen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist. Ware, die bereits im Handel ist, darf auch nach dem 3. Juli noch abverkauft werden.

Keine Freigrenze mehr bei der Einfuhrumsatzsteuer

Waren, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gesendet werden, waren bislang bis zur 22-Euro-Freigrenze von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Grenze fällt nun weg. Ab Juli fallen nun auf jeden Warenversand Einfuhrabgaben an, die vom Händler oder direkt vom Empfänger bei Warenabholung aus der Postfiliale oder bei Zustellung an den Zusteller bezahlt werden müssen.

DHL könnte nicht mehr klingeln

Bei Personen, die mit dem Versanddienstleister DHL einen Ablageort wie z.B. die Garage vereinbart haben, könnte der Zusteller künftig nicht mehr klingeln. DHL ändert die entsprechenden Richtlinien. Es werde nun "ohne den Versuch der persönlichen Zustellung an der Haustür" direkt an den Ablageort zugestellt, teilte DHL mit. Empfänger/innen können DHL allerdings mitteilen, dass sie weiterhin zunächst einen persönlichen Zustellversuch haben möchten, bevor die Sendung an den Ablageort verbracht wird.

Online-Glücksspiel wird legal

Das Bundesland Schleswig-Holstein war bislang das einzige Land, welches innerhalb Deutschland Online-Casinos erlaubte. In den anderen 15 Ländern sahen die Glücksspielstaatsverträge ein grundsätzliches Verbot vor. Und so hieß es in entsprechender Werbung bisher oft: "Gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein." Ab Juli lassen nun alle Bundesländer Online-Glücksspiele zu. Spieler dürfen dann grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen.