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Corona-Update: Das sind die Bund-Länder-Beschlüsse für die kommenden Wochen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Die Zahl der Neuinfektionen steigt seit Wochen - und zwar schneller und früher, als im vergangenen Jahr. Deshalb trafen sich heute die Chefinnen und Chefs der Länder mit Kanzlerin Merkel zu Bund-Länder-Beratungen. Klar ist unter anderem: kostenlose Bürgertests gehören bald der Vergangenheit an.

Bald keine kostenlosen Tests mehr

Außer für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht Geimpft werden können, bzw. für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt (z.B. Schwangere oder minderjährige Personen), werden Schnelltests künftig kostenpflichtig. Dies gilt ab dem 11. Oktober. Begründet wird dieser Schritt mit der inzwischen für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger möglichen Inanspruchnahme des Impfangebots mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen. „Wer dieses Angebot nicht in Anspruch nimmt, der muss für Tests dann auch bezahlen“, so Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) im ZDF. Bislang trug der Staat die Kosten für die Bürgertests. Etwa im Monat Mai diesen Jahres überwies er den Testzentren mehr als 500 Millionen Euro. Mit der neuen Regelung müssen Tests selbst finanziert werden. Experten zufolge sollen etwa 20-30 Euro pro Test anfallen. Personen, für die aktuell keine allgemeine Impfempfehlung existiert, können sich weiterhin kostenlos testen lassen.

3G-Regel in Innenräumen

Personen, die nicht geimpft sind, müssen in Innenräumen einen negativen Corona-Test nachweisen - oder ihre Genesung. Dies gilt zum Beispiel in Kliniken, Pflegeheimen, der Innengastronomie, beim Friseur oder im Fitnessstudio, bei Gottesdiensten, in Schwimm- und Sporthallen sowie bei Veranstaltungen in Innenräumen. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. Diese Regeln gelten ab dem 23. August. Solange in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt, kann diese 3G-Regel ausgesetzt werden.

Beurteilungsparameter / Maskenpflicht / Wirtschaftshilfen

In die Beurteilung des Infektionsgeschehen sollen künftig auch die Auslastung der Intensivbetten sowie weitere Bewertungskriterien einfließen. Die 7-Tage-Inzidenz und die Impfquote bleiben aber wichtige Kriterien.

An der Pflicht, im ÖPNV und beim Einkaufen eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen, ändert sich nichts.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen in Gestalt der Überbrückungshilfe III Plus sowie der Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden verlängert.

Appell: „Lassen Sie sich impfen!“

Auf Nichtgeimpfte kommen etwa mit den künftig selbst zu zahlenden Schnelltests Verpflichtungen zu, die Geimpfte nicht treffen. Mit diesen Maßnahmen und dem bereits geltenden Entfallen einer Entschädigungszahlung im Fall von Quarantäne für Nichtgeimpfte sollen zusätzlich Impfanreize geschaffen werden. Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder appellieren zum wiederholten Male an die Bürgerinnen und Bürger: „Lassen Sie sich impfen.“ Dies sei der einzige Weg heraus aus der Pandemie. „Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen“, heißt es im heutigen Beschluss. FDP-Vizechef Kubicki kritisierte gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Es wäre jetzt an Armin Laschet, jetzt zu sagen, was er will. Er ist doch derjenige, der dieses Land künftig führen will und er darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen von dieser Bundeskanzlerin.“