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Corona-Update: Aktuelle Pandemie-Regeln

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Seit dieser Woche gilt in unserem Bundesland eine neue Corona-Schutzverordnung. Neu ist unter anderem, dass zur Beurteilung der aktuellen Infektionslage nunmehr auch die Auslastung der Intensivbetten ein relevantes Beurteilungskriterium ist.

Größtenteils ungeimpfte Personen auf den Intensivstationen

Inzwischen lässt die verfügbare Kapazität von Impfstoffen es zu, dass jede/r Bürger/in sich kurzfristig um einen Impftermin bemühen kann. Die Zeit der Rationalisierung und Priorisierung ist längst vorbei. Trotzdem stagniert die Impfquote, beziehungsweise steigt nur langsam an. Dass viele Personen noch ungeimpft sind, macht sich auch auf den Intensivstationen in der Republik bemerkbar. So berichtet etwa das Uniklinikum Münster, dass aktuell ausschließlich ungeimpfte Patienten auf der Corona-Intensivstation liegen. Gerade weil die derzeit noch nicht geimpften Personen diese Entscheidung freiwillig getroffen haben, heißt es aus vielen Richtungen in der Politik: einen erneuten Lockdown wird es nicht geben. Intensivmedizinerinnen und Krankenpfleger beklagen sich derweil bereits über die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen. In der ZDF-Wahlsendung „Klartext, Herr Scholz“ schilderte etwa eine Pflegerin aus Essen, dass sie und ihre Kollegen sich bereits in der vierten Welle auf der Intensivstation befinden würden.

Verkürzte Quarantäne

Die Corona-Schutzverordnung des Landes wurde diese Woche der aktuellen Lage angepasst. Demnach ist es künftig möglich, eine Quarantäne durch einen negativen Corona-Test vorzeitig zu beenden. Möglich macht das ein PCR-Test ab Quarantänetag 5 oder ein Schnelltest ab Tag 7.

Keine Lohnfortzahlung für ungeimpfte Personen

Wer sich freiwillig dazu entschieden hat, sich nicht impfen zu lassen, erhält für die Zeit der Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begründet diese Neuregelung damit, dass derjenige, der sich die Freiheit herausnehme, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegen spreche, auch für die Folgen dieser Entscheidung selbst einstehen müsse.

Neuer Leitindikator zur Beurteilung des Infektionsgeschehens

Neu ist zudem, dass in die Beurteilung der Infektionslage weitere Kriterien neben der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern einfließen. Gleichwertig sind von nun an auch die Kriterien Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsindex, also die Zahl derjenigen Menschen, die binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner wegen COVID-19 im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Bundestagswahl am 26.09.

In wenigen Tagen steht die Bundestagswahl an, bei der über den oder die Nachfolger/in von Angela Merkel entschieden wird. Die Wahl wird unter Corona-Bedingungen stattfinden. Das bedeutet, dass in den Wahllokalen eine Maskenpflicht besteht. Diese haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer unter kurzfristigen Corona-Symptomen leidet, sollte eine bevollmächtigte Person damit beauftragen, im lokalen Wahlbüro bis um 15 Uhr am Wahltag Briefwahlunterlagen abzuholen. Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr im Briefwahlbüro angekommen sein.