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Viele Gesetzesänderungen im Oktober

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Im Monat nach der Bundestagswahl ändern sich zahlreiche Regelungen in Deutschland. Unter anderem bringt ein neues Gesetz für Verbraucherinnen und Verbraucher leichtere Kündigungsmöglichkeiten bei Laufzeitverträgen mit sich.

Bundestagswahl

Oliver Kaczmarek (SPD) vertritt auch weiterhin die Stadt Kamen und den Wahlkreis Unna I im Deutschen Bundestag. Der Sozialdemokrat konnte am Wahlsonntag 40,8 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen, ein Plus von zwei Prozent verglichen mit der letzten Wahl. Zweitplatzierter ist erneut Hubert Hüppe von der CDU, der mit 25,1 Prozent gut sieben Prozentpunkte im Vergleich zur letzten Bundestagswahl verloren hat. Auch bei den Zweitstimmen verliert die CDU wahlkreisweit, wenngleich das Minus mit 5,4 Prozent etwas geringer ausfällt als bundesweit (- 8,9 Prozent). Die SPD liegt im Wahlkreis auch bei den Zweitstimmen vorne. Unions-Kanzlerkandidat und Noch-Ministerpräsident Armin Laschet hatte am Montag nach der Wahl seine Äußerungen vom Wahlabend relativiert, wonach er einen Führungsanspruch bei der Union sah. Laschet hatte vor der Wahl angekündigt, unabhängig von deren Ausgang sein Ministerpräsidentenamt aufzugeben. Die NRW-Verfassung sieht vor, dass der Ministerpräsident nicht gleichzeitig Bundestagsabgeordneter sein kann. Bis spätestens zum 26. Oktober muss Laschet daher seinen Rücktritt als NRW-Ministerpräsident erklären. Unklar ist nach wie vor, wer sein Nachfolger werden soll. In NRW finden im Mai kommenden Jahres Landtagswahlen statt.

Gesetz zu fairen Verbraucherverträgen tritt in Kraft

Lange hatten CDU und CSU sich in der Regierungskoalition gesträubt, nun tritt aber dennoch ein Prestigeprojekt von SPD-Justizministerin Christine Lambrecht in Kraft: Das Gesetz zu fairen Verbraucherverträgen. Die Union hatte lange vor zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft gewarnt, am Ende konnten sich aber die Sozialdemokraten mit ihrem Projekt durchsetzen, das auch im Koalitionsvertrag verabredet worden war. Das neue Gesetz bringt mit sich, dass sich zahlreiche Verträge wie DSL-, Handy-, Fitnessstudio-, Streamingdienste- oder Aboverträgen die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch um jeweils einen Monat verlängern darf. Bislang war es oftmals so, dass sich Verträge nach verpasster Kündigungsfrist direkt um 12 Monate verlängert haben. Neu ist außerdem, dass für Vertragsabschlüsse im Internet ein sogenannter Kündigungsbutton eingebunden werden muss. Damit sollen Verträge genauso einfach per Mausklick gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Eine zusätzliche Änderung wird es bei Strom- und Gasverträgen geben. Diese dürfen nun nicht mehr lediglich am Telefon abgeschlossen werden, sondern müssen in Textform erfolgen.

Inkassogebühren sinken

Wer infolge säumiger Zahlungen Post von einem Inkassobüro erhalten hat, musste dafür bislang kräftig draufzahlen. Die Inkassogebühren sind gesetzlich geregelt, werden aber künftig stärker gedeckelt. Bei Forderungen von unter 500 Euro dürfen künftig nur noch maximal 30 Euro an Inkassogebühren berechnet werden. Kleinstschulden von unter 50 Euro dürfen außerdem nur noch 18 Euro an Inkassokosten verursachen.

Elektronische AU startet

Der „gelbe Schein“, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auch genannt wird, soll bald abgeschafft werden. Ärztinnen und Ärzte sollen dann die AU direkt digital an die Krankenkasse übermitteln. Zum 1. Oktober soll diese Technik nun starten. Versicherte erhalten weiterhin einen Ausdruck, allerdings in vereinfachter Form.

Schnelltests werden kostenpflichtig

Wer nicht gegen Corona geimpft ist und die Erkrankung auch nicht als nunmehr Genesener überstanden hat, aber an gesellschaftlichen Ereignissen oder bestimmten Freizeitgestaltungen teilnehmen möchte, braucht einen negativen tagesaktuellen oder wenige Stunde alten negativen Corona-Schnelltest. Zum 11. Oktober endet die Kostenübernahme des Staates für die Durchführung dieser Tests. Das bedeutet, dass jeder Testende seinen Test ab diesem Zeitpunkt selbst zahlen muss. Es wird damit gerechnet, dass ein Schnelltest etwa 18 Euro kosten wird. Eine Ausnahme gilt für diejenigen Menschen, die sich nicht impfen lassen können, bzw. für die keine allgemeine Impfempfehlung besteht.

Härtere Strafen für Stalker

Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen künftig Stalkern. Auch die heimliche Installation von Software und Apps zur Überwachung der Opfer auf deren Smartphones oder Mobiltelefonen wird strafbar.

Wie viel kosten 100 Kilometer?

Eine EU-Verordnung hat zur Folge, dass Tankstellenbetreiber mit mehr als sechs Zapfsäulen zukünftig in der Tankstelle angeben müssen, wie viele Kosten die angebotenen Treibstoffe auf 100 Kilometern verursachen. Dies betrifft Benzin, Diesel, Strom, Wasserstoff und Erdgas.

Krebsverdacht Titandioxid

Der als Weißmacher bei der Industrie beliebte Stoff Titandioxid wird nun in die CLP-Kategorie Zwei - Krebsverdachtstoff eingestuft. Gefahrenpotenzial hat dieser Stoff beim Einatmen, Essen oder sonstigem Aufnehmen in den Körper.

Branchenmindestlohn steigt

Der Branchenmindestlohn für die Gerüstbauer steigt auf 12,55 Euro pro Stunde.

Die Winterzeit kommt…

Und wieder wird an der Uhr gedreht. In der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Das bedeutet, dass die Nacht eine Stunde länger sein wird.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Oktober 2021 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.