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Weitere Corona-Lockerungen ab dem 01. Oktober in NRW

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Kurzfristig kommt es NRW-weit zu weiteren Lockerungen der Corona-Regeln. Diese treten bereits am Freitag (01.10.) in Kraft.

Maskenpflicht im Freien fällt / Großveranstaltungen

Zentrale Neuerung wird sein, dass es keine Maskenpflicht mehr im Freien geben werde. Das gilt landesweit. Aus der Pflicht zum Tragen einer Maske bspw. in Schlagen wird nun eine dringende Empfehlung. Neu ist auch, dass bei Großveranstaltungen nun mehr Personen teilnehmen dürfen als bisher.

Innengastronomie

Auch in der Innengastronomie ändert sich etwas: Es bedarf dort keiner besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr. Aus dieser bisherigen Pflicht wird künftig ebenfalls eine dringende Empfehlung. Die Maskenpflicht außerhalb des festen Platzes eines jeden Gasts - bspw. auf dem Weg zum Buffet oder zur Toilette - bleibt bestehen.

PCR-Tests

Eine weitere Änderung betrifft die Testpflicht. Überall, wo bisher ein PCR-Test Pflicht gewesen ist, kann zukünftig auch ein maximal 6 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.

Steigende Impfquote

Die weiteren Lockerungsmaßnahmen begründet NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) mit steigender Impf- und fallender Neuinfektionsquote. Die kreisweite 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 50,0.