-Anzeige-

Anzeige

Verkehrssünder zahlen mehr - neuer Bußgeldkatalog beschlossen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Der Bundesrat hat ihm heute zugestimmt: dem neuen StVO-Bußgeldkatalog. Damit wird es ab November für Verkehrssünder deutlich teurer. Wer z.B. bei Tempo 30 mit 51 km/h erwischt wird, zahlt dafür 115 € und erhält einen Punkt. Zu schnelles Fahren wird bei uns aber auch weiterhin im Vergleich zu anderen europäischen Staaten milde geahndet.

Es war ein langes Tauziehen um den neuen StVO-Bußgeldkatalog. Bund und Länder hatten lange darüber verhandelt, wie die Verkehrssicherheit effektiv weiter erhöht werden kann. Zu schnelles Fahren gilt nach wie vor als Unfallursache Nummer 1. Im April 2020 trat dann nach langen Verhandlungen ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kurz darauf öffentlich als „unverhältnismäßig“ bezeichnet hat. Darin waren höhere Strafen für Raser ebenso vorgesehen, wie deutliche Sanktionen für zu schnelles Rechtsabbiegen von LKW. Dadurch kam es in der Vergangenheit immer wieder zu tödlichen Unfällen mit Radfahrern. Kurz nach Scheuers Äußerung fiel dem ADAC ein Formfehler auf, der zur Unwirksamkeit der neuen Bußen führte (wir berichteten). Und so galt seitdem wieder der alte Katalog, den eigentlich niemand mehr haben wollte. Doch anstatt lediglich den Formfehler zu beseitigen, wollte das von Scheuer geführte Verkehrsministerium den Formfehler nun dazu nutzen, die ausgehandelten neuen Bußen zu reduzieren. Es schloss sich eine weitere Verhandlungsorgie an, an dessen Ende nun der heute beschlossene Katalog stand. Nach dem heutigen Bundesratsbeschluss muss der Bundesverkehrsminister diesen noch unterschreiben, daraufhin kann er in Kraft treten.

Voraussichtlich ab Anfang November werden damit die folgenden neuen Bußgelder und Fahrverbote gelten:

Zu schnelles Fahren

Geschwindigkeitsüberschreitung                  innerorts                     außerorts

bis 10 km/h                                                    30 €                            20 €

11-15 km/h                                                    50 €                            40 €

16-20 km/h                                                    70 €                            60 €

21-25 km/h                                                    115 € + 1 P                 100 € + 1 P

26-30 km/h                                                    180 € + 1 P + 1 M*     150 € + 1 P + 1 M*

31-40 km/h                                                    260 € + 2P + 1 M       200 € + 1 P + 1 M*

41-50 km/h                                                    400 € + 2 P + 1 M      320 € + 2 P + 1 M

51-60 km/h                                                    560 € + 2 P + 2 M      480 € + 2 P + 1 M

61-70 km/h                                                    700 € + 2 P + 3 M      600 € + 2 P + 2 M

über 70 km/h                                                 800 € + 2 P + 3 M      700 € + 2 P + 3 M

                                                          

(P = Punkt; M = Monat Fahrverbot; * = wenn innerhalb eines Jahres weitere Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wird)

Park- und Umweltverstöße

Der allgemeine Halte- und Parkverstoß kostet künftig bis zu 55 € anstatt von bisher maximal 15 €. Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder Rettungsfahrzeuge behindert, muss 100 € zahlen. Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird mit 55 € anstatt bisher 35 € geahndet. Wer zu Unrecht auf einem E-Auto-Parkplatz oder einem Carsharing-Parkplatz parkt, muss 55 € zahlen. Wer Geh- oder Radwege mit Fahrzeugen nicht vorschriftsmäßig nutzt, zahlt dafür bis zu 100 €.

Verkehrsteilnehmer, die unnötigen Lärm verursachen oder eine vermeidbare Abgasbelästigung verursachen - sogenannte Auto-Poser - müssen ab November dafür bis zu 100 € zahlen. Bisher waren maximal 25 € fällig.

Rettungsgasse / Abbiegen

Bei Stau ist eine Rettungsgasse zu bilden. Da viele Autofahrer das aber nicht tun, soll mit der deutlichen Erhöhung der Sanktionierung reagiert werden. Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, zahlt in Zukunft zwischen 200 und 320 € dafür sowie erhält ein einmonatiges Fahrverbot. Auch das unberechtigte Durchfahren einer Rettungsgasse - bspw. durch Hinterherfahren hinter dem RTW - wird entsprechend geahndet.

Wer als LKW-Fahrer innerorts mit einer höheren als der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegt, muss dafür künftig 70 € zahlen. Dadurch sollen Radfahrer geschützt werden, die beim Abbiegen von LKW oft übersehen worden waren und dann unter die Räder gerieten.

Reaktionen

Der ADFC lobt, dass es vorangeht bei der Beschlussfassung, kritisiert die neuen Bußgelder aber als „Trippelschritt“. Die StVO privilegiere weiterhin das Auto und behindere Kommunen unter anderem darin, großflächig Tempo 30 einzuführen oder geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen.