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Neue Landes-Coronaschutzverordnung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Düsseldorf. Ab heute gilt eine neue Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Maskenpflicht im Freien

Die Verpflichtung, im Freien eine Maske zu tragen, entfällt. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass Bund und Länder sich entsprechend verständigt haben.

Kurzfristiger Schnelltest

Orte, die nicht immunisierte Personen bisher nur mit einem PCR-Test betreten konnten (wie etwa Diskos und Clubs) können bereits seit dem 1. Oktober auch mit einem maximal sechs Stunden alten negativen Schnelltest betreten werden.

Innengastronomie

Die vielfach anzutreffenden Trennwände in der Innengastronomie oder der vergrößerte Tischabstand wird nur noch empfohlen und ist keine Pflicht mehr.

Maskenpflicht im Einzelhandel

Grundsätzlich gilt im Einzelhandel auch weiterhin die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken. Neu ist nun unter anderem, dass im Einzelhandel in bestimmten Ausnahmesituationen keine Maske mehr getragen werden muss. Dies gilt bei Verkaufs- und Beratungsgesprächen im Rahmen einer Dienstleistungserbringung oder in Handelsgeschäften, wenn alle beteiligten Personen immunisiert oder getestet sind und einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Lage der Pandemie

Im Kreis Unna sind dem Gesundheitsamt am heutigen 19.10. 47 neue Infektionsfälle gemeldet worden. Eine weitere Person ist verstorben. Kreisweit befinden sich 15 Personen in stationärer Behandlung. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 40,6. 73,4 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen haben sich mindestens einmal impfen lassen. Das ist der drittbeste Wert bundesweit.