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NRW wird kein „Hotspot“-Gebiet - Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Düsseldorf. Die Landesregierung wendet die „Hotspot-Regel“ nicht flächendeckend an. Damit entfallen ab Samstag, 2.4. viele Corona-Schutzmaßnahmen, wie etwa die Maskenpflicht im Einzelhandel. 88 Prozent sind nach einer aktuellen Umfrage gegen das vollständige Ende der Maskenpflicht. Im ÖPNV und andernorts bleibt sie weiterhin bestehen.

Maskenpflicht im NRW-Einzelhandel entfällt

Seit April 2020 hat sie gegolten, nun endet sie: die Verpflichtung, im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung des Standards FFP2 oder vergleichbar, oder eine medizinische Maske zu tragen. Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht derartige generellen Basis-Schutzmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet nicht mehr vor. Die Verantwortung wurde durch die Neufassung den Ländern übertragen (wir berichteten). Die aus CDU und FDP bestehende Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat flächendeckende Basismaßnahmen nicht über den 2. April hinaus verlängert.

Andere Bundesländer halten an Maskenpflicht fest

Andere Wege gehen etwa Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dort wurden Basis-Schutzmaßnahmen wir die Maskenpflicht im Einzelhandel unter Anwendung der „Hotspot-Regel“ landesweit verlängert. Die Hamburger FDP hatte angekündigt, gegen die dortige Verlängerung zu klagen. Innerhalb der FDP regte sich allerdings Widerstand, die Hamburger JuLis sprachen von einer populistischen Aktion. Nicht jede Maßnahme des politischen Wettbewerbers sei direkt rechts- oder verfassungswidrig. Nun hat der Hamburger FDP-Chef angekündigt, als Privatperson gegen die Basis-Schutzmaßnahmen klagen zu wollen. Seiner Auffassung nach können Basismaßnahmen nicht landesweit, sondern nur stadt- bzw. landkreisbezogen angeordnet werden. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt offen, ob die „Hotspot-Regel“ auch landesweit angewandt werden kann.

Große Mehrheit will weiterhin Maske tragen

Gesundheitsstaatssekretär Edmund Heller (CDU) erklärte bei einer Debatte im NRW-Gesundheitsausschuss: „Fachleute des Gesundheitswesens sagen uns, dass es in der aktuellen Lage wichtig wäre, die Maskenpflicht in Innenräumen beizubehalten.“ Die Landesregierung entschied sich dagegen, landesweit die Maskenpflicht im Einzelhandel zu verlängern. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte allerdings an, eine Masken-Empfehlung in die neue Corona-Schutzverordnung des Landes aufzunehmen. Damit empfiehlt Laumann, was die Mehrheit der Bevölkerung tun möchte. Einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag der „Bild am Sonntag“ von Februar 2022 zufolge wollen 52 Prozent der Befragten weiterhin eine medizinische Maske tragen, auch ohne Verpflichtung dazu. Und eine aktuelle RTL-Forsa-Umfrage zeigt: 88 Prozent der Menschen sind dafür, die Maskenpflicht grundsätzlich oder situationsbezogen beizubehalten. Ganze 69 Prozent sagen, dass die Maskenpflicht grundsätzlich an allen bisher bestehenden Orten beibehalten werden sollte. Nur 11 Prozent wollen die Aufhebung.

Reaktionen auf das Ende der Maskenpflicht

Laumann erklärte zur aktuellen Lage: „Die Infektionszahlen sind weiter hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben.“ Er und Ministerpräsident Wüst riefen dazu auf, freiwillig weiterhin Masken zu tragen. NRW-FDP-Chef Joachim Stamp sagte gegenüber RP-Online, man sei mit Omikron nun in einer anderen Phase und die Zeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen sei vorbei. Die NRW-SPD appelliert an die Schülerinnen und Schüler, die auch von dem Wegfall der Maskenpflicht betroffen sind (wir berichteten): „Bitte tragt die Maske weiter.“

Betriebe können Maskenpflicht aufgrund Hausrechts anordnen

Unabhängig von der gesetzlichen Lage ist es einem Einzelhändler möglich, selbständig die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen. Dazu kann er sich auf sein Hausrecht berufen. Große Einzelhandelsketten wie Aldi Nord, Lidl, Edeka und Rewe haben allerdings angekündigt, nur eine Empfehlung zum Tragen einer Maske aussprechen zu wollen. Mehrere Kultureinrichtungen haben allerdings bereits angekündigt, an der Maskenpflicht aufgrund ihres Hausrechts festhalten zu wollen.

Auch in öffentlichen Gebäuden keine Maskenpflicht mehr / Zutrittsbeschränkungen entfallen

Synchron zur Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt ab dem 2. April auch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in öffentlichen Gebäuden. Die noch bestehenden 2G, 2G+ und 3G Zutrittsbeschränkungen entfallen ebenfalls. Die Kreisverwaltung Unna hat angekündigt, dass die Zertifikatskontrolle an den Eingängen der Kreisgebäude entfallen wird.

Hier gilt sie noch: ÖPNV, Krankenhäuser, Pflegeheime

Weiterhin verpflichtend zu tragen ist eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske im öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNV) sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Diese Einrichtungen sind nicht von dem Wegfall der Maskenpflicht betroffen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen besteht zudem weiterhin die Verpflichtung, einen negativen Schnelltest vorzuweisen.

Aktuelle Infektionslage

Die aktuelle 7-Tages-Inzidenz liegt NRW-weit bei 1.288,3. Der Kreis Unna liegt mit 1.152,4 knapp darunter. Deutschland ist aktuell zweitplatzierter im Negativ-Ranking der täglichen Neuinfektionen. Die bundesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 1.586,4.