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Corona-Update NRW: Isolation kann verkürzt werden

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comDüsseldorf. Seit Donnerstag (05.05.) gilt landesweit eine neue Test- und Quarantäneverordnung. Wir haben den Überblick über das aktuelle Infektionsgeschehen.

Verkürzte Isolationszeit

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss sich in Isolation begeben. Dies war so und dies bleibt so. Neu ist allerdings die Dauer der Isolationszeit. Diese kann künftig bereits nach dem fünften Tag beendet werden, wenn dann ein negativer Test vorliegt. Das „Freitesten“ war bisher erst nach dem siebten Tag möglich. Um die Isolation nach dem fünften Tag zu beenden, muss ein offizieller Negativtest, also ein PCR- oder Schnelltest eines offiziellen Testzentrums vorliegen. Ohne Freitestung endet die Isolation wie bisher nach zehn Tagen. Wer positiv getestet wurde, muss auch weiterhin alle engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich selbständig informieren.

Testpflicht bleibt bestehen

Anders als in anderen Bundesländern verbleibt es in Nordrhein-Westfalen dabei, dass die Isolationszeit nach fünf Tagen nicht automatisch endet. Es ist in jedem Fall eine „Freitestung“ notwendig. Andernfalls beträgt die Isolationszeit regulär zehn Tage. Landesgesundheitsminister Laumann (CDU) sagte dazu: „Auch wenn das RKI nur noch von einer dringenden Empfehlung für das Freitesten spricht, halten wir in Nordrhein-Westfalen an der verpflichtenden Freitestung durch eine offizielle Teststelle fest.“

Quarantäne für Kontaktpersonen

Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte, kann sich in Quarantäne begeben. Das RKI rät dazu, die Kontakte zu reduzieren.

Schnelltests bleiben kostenfrei

Die Corona-Testverordnung, die Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf kostenfreie Schnelltests ermöglicht, wurde bis Ende Juni 2022 verlängert. Damit bleibt die kostenlose Testmöglichkeit auch weiterhin bis mindestens Ende kommenden Monats bestehen.

Aktuelles Infektionsgeschehen

Die aktuelle Sieben-Tages-Inzident beträgt im Landkreis Unna 595,8. 109 Personen befinden sich kreisweit aktuell in stationärer Behandlung.