-Anzeige-

Anzeige

Rechtsfragen rund um den Sommerurlaub

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

urlaub2020kw

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Die Urlaubszeit rückt näher! Doch Personalmangel an den Flughäfen, gestrichene Flugverbindungen und andere Probleme drohen, die schönste Zeit des Jahres zu beeinträchtigen. Worauf sollten Reisende achten?

Lange Schlangen in Düsseldorf

Am Flughafen Düsseldorf sorgt ein Personalmangel bei den Sicherheitskräften für teils sehr lange Warteschlangen. Medienberichten zufolge verpassten bereits mehrere Reisende ihren Flieger, obwohl sie zum Teil Stunden früher am Flughafen waren. Das Problem: Die Sicherheitskontrolle ist Aufgabe der für den Grenzschutz zuständigen Bundespolizei. Die hat diese Aufgabe aber an privatwirtschaftliche Unternehmen weitergegeben, denen nun teilweise die Mitarbeitenden fehlen. Die Folge: wenige geöffnete Kontrollpunkte und entsprechend lange Schlangen. Doch was passiert, wenn man als Reisender durch die hohe Wartezeit seinen Flieger verpasst? Wichtig ist, dass man rechtzeitig am Flughafen ist. Die Reiseveranstalter haben eine Zeitspanne vorgegeben, binnen derer man sich am Flughafen einzufinden hat. Sinnvoll kann es sein, die Ankunftszeit zu dokumentieren, zum Beispiel mit einem Selfie vor der Anzeigetafel, rät das Fluggastrechteportal fairplane. Wenn man absehen kann, dass man seinen Flug verpassen könnte, muss man das

flugdelayKW

Personal darauf hinweisen. Dieses kann einen dann priorisieren, also bspw. in der Schlange nach vorne holen. Der Hinweis sollte ebenso dokumentiert werden, wie die exakte Ankunftszeit am Gate. Ist der Flieger dann tatsächlich schon weg, steht Reisenden aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung zu. Diese richtet sich nach der Streckenlänge und beträgt pro Passagier von 250 € bis zu 600 €. Zusätzlich zu dieser Zahlung steht Reisenden ein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Ticketkosten zu. Die Airline muss außerdem Betreuungsleistungen und Verpflegungsleistungen (kostenfrei) erbringen und ggf. eine notwendige Übernachtung im Hotel bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Flug selbst oder im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde. Für die Durchsetzung des Anspruchs auf Entschädigungszahlung können Betroffene selbst tätig werden, zu einem Rechtsanwalt gehen oder Fluggastrechtportale beauftragen, die allerdings meist eine Provision einbehalten.

Gestrichene Flüge

Ebenso ärgerlich wie ein verpasster Flug dürfte ein gestrichener Flug sein. Denn auch Fluggesellschaften sind vom Personalmangel betroffen. Das Problem bekommen nicht nur Reisende, sondern auch Reiseveranstalter zu spüren. Diese buchen meist Kontingents oder direkt ganze Flieger, um die einzelnen Plätze dann an Endkunden weiterzuverkaufen. In der Wirtschaftszeitschrift „Capital“ beharrt Ralph Schiller, Chef des drittgrößten deutschen Reiseveranstalters FTI, darauf, dass die "zum Verkauf bereitgestellten Flüge auch bedient und abgewickelt werden". Hinter den Kulissen laufen die Verhandlungen zwischen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften auf Hochtouren, weiß „Captial“: welche Verbindungen bleiben bestehen, welche Kunden werden auf welche Maschinen umgebucht und wer kommt für Mehraufwand und Entschädigungen auf? So will etwa Marktführer TUI in der Hauptreisezeit zusätzlich zwei Reservemaschinen bereitstellen. "Wir streichen keine Flüge. Wir haben unsere 22 Flugzeuge voll im Einsatz und sichern uns zusätzlich ab indem wir in der Hauptreisezeit zusätzlich zum fest geplanten Ersatzflugzeug zwei Reservemaschinen bereitstellen werden. Die setzen wir ein, um unsere Kunden bei Chaos und Verspätungen an ihr Ziel zu bringen", sagte TUI-Manager Stefan Baumert. Eine Nichtbeförderung führt ebenfalls zur Entschädigungszahlung.

ostseeurlaub20KWCamping als Alternative?

Kein Stress am Flughafen, keine Sorgen wegen Stornierungen - als Selbstfahrer im Campingmobil entscheidet man völlig frei, wann es wohin geht. Kein Wunder also, dass Camping zur Zeit besonders boomt. Das zeigen nicht nur steigende Zulassungszahlen bei Wohnwagen und Wohnmobilen, sondern auch hohe Buchungszahlen. Im vergangenen Jahr wurden auf deutschen Campingplätzen über 33 Millionen Übernachtungen gezählt. Und laut Allensbacher Markt und Werbeanalyse favorisieren bereits über 16 Prozent der Deutschen Camping als Urlaubsform. Corona hat diesen Trend sogar noch weiter verstärkt und die Altersgruppen, in denen Camping besonders beliebt ist, erweitert. Zum Thema "Camping für alle -  Trends und Tipps, Chancen und Herausforderungen bei Plätzen, Fahrzeugen und Verfügbarkeiten" bietet der ADAC diesen Sommer ein Live-Stream mit vielen Antworten auf interessante Fragen an. Das Online-Event findet statt am 20. Juni um 12 Uhr unter https://adac.we-bcast.com - eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Corona auf Reisen

Ein leidiger Begleiter ist auch dieses Jahr wieder das Coronavirus. Die Sommerwelle steht in den Startlöchern und droht, die ein oder andere Pflicht-Quarantäne mit sich zu bringen - sei es in Deutschland nach der Rückkehr oder im Urlaubsort nach der Ankunft. Während in manchen Flughäfen nur noch eine Maskenempfehlung gilt, bleibt es an Bord aller Flieger, die in Deutschland starten oder landen bei der Maskenpflicht. Ob am jeweiligen Reiseziel eine Masken-, Impf-, Test-, Anmelde- oder Quarantänepflicht besteht, sollten Reisende vorher gründlich überprüfen. Hierzu steht zum Beispiel die Webseite des Auswärtigen Amts unter  https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zur Verfügung, oder die jeweilige Webseite der Reiseveranstalter.

KamenWeb wünscht Ihnen, wohin es auch gehen mag, eine angenehme Reisezeit. Erholen Sie sich gut und bleiben Sie gesund!