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Änderungen im Juli: Mindestlohn und Rente steigen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Der Sommer ist da. Und mit ihm auch einige neue Gesetze. Unter anderem: Höherer Mindestlohn, höhere Renten, Wegfall der Stromzulage.

Mindestlohn steigt

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli auf 10,45 € pro Stunde. Bisher hatte er bei 9,82 € gelegen. Die nächste Erhöhung ist auch bereits in Sicht: Zum 1. Oktober wird er auf 12 € pro Stunde erhöht. Bei dieser Erhöhung handelte es sich um eines der zentralsten Wahlversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner dürften sich über eine deutliche Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Bei uns im Westen beträgt diese 5,35 Prozent. Im Osten sind es 6,12 Prozent. Es handelt sich um die stärkste Rentenanpassung seit Jahrzehnten.

Strom-Zuschlag fällt weg

Die sogenannte EEG-Umlage, die jede Kilowattstunde Strom um 3,72 Cent verteuerte und den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern sollte, fällt im Juli 2022 weg. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten also Ende Juni ihren Stromzähler zwischenablesen und den Zählerstand wegen etwaiger Preisunterschiede an den Versorger melden.

Corona-Schnelltests kosten

Ähnlich wie im letzten Jahr kommt nun eine Zeitspanne auf uns zu, in denen Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus nicht kostenfrei sind. Während im letzten Jahr etwa 10 € pro Test anfielen, sind es nun 3 €. Kinder bis 5 Jahre, Schwangere, Klinik- und Heimbesucher und Haushaltsangehörige von Infizierten sind von der Kostenpflicht befreit. Bei den 3 € handelt es sich nur um einen Zuschuss. Der Bund trägt weiterhin den überwiegenden Teil der Kosten. Im Zusammenhang mit Corona-Schnelltests hat das Landgericht Bochum vergangene Woche einen 49-jährigen Bochumer wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Er hatte mit seinem Unternehmen M. in vielen nordrhein-westfälischen Städten Testzentren betrieben und 900.000 Tests abgerechnet, die er nicht durchgeführt hatte. Den Schaden in Höhe von 24,5 Millionen Euro will der Verurteilte komplett zurückzahlen. 17,2 Millionen Euro wurden bereits eingefroren oder zurückgezahlt. Der Betrug war von Journalist:innen der Süddeutschen Zeitung, des WDR und des NDR gemeinschaftlich aufgedeckt worden.

Grundsteuererklärung für alle Grundstückseigentümer

Wer über Grund und Boden verfügt, muss bis spätestens Ende Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, war die frühere Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig. Für die Neuberechnung ist die einmalige zusätzliche Steuererklärung notwendig. Hilfe gibt es beim Steuerberater, auf diversen Ratgeber- Webseiten oder an zahlreichen anderen Orten.

Kündigungsbutton

Wer einen Vertrag kündigen möchten, kann dies ab dem 1. Juli mittels Kündigungsbutton im Internet machen. Alle online geschlossenen Veträge müssen auch online mittels Kündigungsbutton gekündigt werden können.

Kleinere Eltrogeräte im Supermarkt abgeben

Kleinere veraltete oder defekte Elektrogeräte können ab Juli auch in Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden. Die kostenfreie Annahmeverpflichtung gilt für Geräte mit maximaler Kantenlänge von 25 cm und gilt für alle Unternehmen, die zumindest mehrmals im Jahr Elektroware vertreiben oder über eine Verkaufsfläche von mehr als 800 qm verfügen.

E-Liquids werden besteuert

Raucherinnen und Raucher von E-Zigaretten werden vermutlich einen Preissprung beim Kauf von Liquids zu spüren bekommen. Denn die Flüssigkeit, die in den E-Zigaretten verdampft wird, unterliegt ab Juli der Tabaksteuer. Dies war bisher nicht so.

Weniger Sanktionen bei Hartz IV

Die Kürzung von Bezügen um 30 Prozent wird für ein Jahr ausgesetzt. Die Möglichkeit der Kürzung um 10 Prozent bleibt aber bestehen.