Oktober 2024: Frischer Wind für Heizungen, Bildung und Mobilität

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Neuer Monat, neue Regeln: Die bedeutendsten Änderungen im Oktober 2024

Kamen. Mit dem Beginn des neuen Monats treten zahlreiche bedeutende Neuerungen in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich: Neue Anforderungen ab Oktober 2024

Ab dem 1. Oktober 2024 schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass ältere Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten überprüft und optimiert werden müssen. Diese Pflicht zur Optimierung gemäß § 60b GEG betrifft Heizungen, die Wasser als Wärmemedium verwenden, wie Öl-, Gas- oder Holzheizungen.

Eine Fachperson überprüft dabei:

  • ob die Heizung effizienter betrieben werden kann,
  • ob der Einsatz einer Wärmepumpe sinnvoll ist,
  • ob zusätzliche Dämmmaßnahmen an Leitungen oder Armaturen notwendig sind, um die Heizleistung zu verbessern,
  • und welche Schritte zur Reduzierung der Vorlauftemperatur geeignet sind.

§ 60c GEG fordert zudem einen hydraulischen Abgleich für neu installierte Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen. Hierbei wird das Fließverhalten des Wassers durch eine Heizungsfirma überprüft, um sicherzustellen, dass alle Räume gleichmäßig beheizt werden. Dies verhindert, dass Heizkörper in der Nähe des Heizkessels zu heiß werden, während weiter entfernte Heizkörper nur unzureichend Wärme erhalten.

Balkonkraftwerke und virtuelle Eigentümerversammlungen: Neue Regelungen im Oktober

Balkonkraftwerke erfreuen sich wachsender Beliebtheit: Allein zwischen Januar und Juni 2024 wurden über 200.000 neue Anlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Während Mieter durch diese Mini-Solaranlagen ihre Stromkosten senken können, haben Vermieter häufig die Installation verweigert, da bislang ihre Zustimmung nach Mietrecht erforderlich war.

Das soll sich jetzt ändern: Mieter erhalten zukünftig das Recht, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Diese Steckersolaranlagen werden als „privilegierte Vorhaben“ eingestuft, die Vermieter nur aus triftigen Gründen ablehnen dürfen. Ähnliche Regelungen gelten bereits für Ladesäulen, bauliche Maßnahmen für Barrierefreiheit oder den Einbruchsschutz.

Auch bei Eigentümerversammlungen gibt es Neuerungen. Bisher konnten diese nur dann virtuell durchgeführt werden, wenn alle Eigentümer einstimmig zugestimmt hatten – eine hohe Hürde. Künftig reicht eine Dreiviertelmehrheit, um die Versammlung online abzuhalten. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass die Eigentümer ihre Rechte im virtuellen Format genauso wahrnehmen können wie in Präsenz. Virtuelle Versammlungen dürfen zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden.

Beide Änderungen, sowohl zur Installation von Balkonkraftwerken als auch zu den virtuellen Eigentümerversammlungen, wurden bereits vom Bundestag verabschiedet und sollen am Freitag im Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten wird im Laufe des Oktobers erwartet.

Neuerungen ab Oktober 2024: Viele aktualisierte Fragen bei der Führerscheinprüfung

Ab dem 1. Oktober 2024 treten Änderungen bei den Prüfungsfragen für den Führerschein in Kraft. Laut dem Portal fahren-lernen.de werden insgesamt 57 neue oder überarbeitete Fragen eingeführt, die sich auf verschiedene Führerscheinklassen verteilen. Besonders stark betroffen sind die Klassen B mit 19 und A mit 39 neuen Fragen. Diese Änderungen gelten für alle, die ihre theoretische Prüfung ab dem 1. Oktober 2024 ablegen.

Neuerungen bei der Deutschen Bahn

Wer weiterhin Informationen zu Baustellen und Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn erhalten möchte, muss jetzt selbst aktiv werden. Ab dem 1. Oktober werden baubedingte Fahrplanänderungen nicht mehr auf www.bauinfos.deutschebahn.com bereitgestellt, sondern auf www.bahn.de/bauarbeiten. Das kündigte die DB in einer Pressemitteilung an. Die App „DB Bauarbeiten“ wird eingestellt. Newsletter-Abonnements für Baustellenmeldungen müssen neu eingerichtet werden, da diese nicht ins neue System übertragen werden konnten.

Eine weitere Änderung im Oktober 2024 betrifft den Fahrplan: Ab dem 28. Oktober sollen die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel wieder verkehren. Die Verbindung war seit dem 12. August wegen Bauarbeiten unterbrochen.

Neuerungen ab Oktober 2024: Höhere BAföG-Sätze und finanzielle Unterstützung für Studienanfänger

Ab Oktober 2024 profitieren Studierende von Verbesserungen beim BAföG. Laut dem Studierendenwerk Dortmund steigt der monatliche Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro.

Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhöht sich der Mietzuschuss von 360 Euro auf 380 Euro. Außerdem bleiben Minijob-Einnahmen bis zu 538 Euro (ab 2025: 556 Euro) anrechnungsfrei. Auch die maximalen Fördersätze werden angehoben.

Neu eingeführt wird die einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Dieser Zuschuss richtet sich an Studienanfänger unter 25 Jahren, die vor dem Studium selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft bestimmte Sozialleistungen bezogen haben.

Am letzten Oktober-Wochenende wird die Uhr umgestellt

Auch diejenigen, die kein Auto fahren und nicht studieren, bleiben von den Änderungen im Oktober nicht unberührt. In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober 2024 werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Um 3 Uhr morgens wird es dann wieder 2 Uhr sein.

Dieser Vorgang markiert das Ende der Sommerzeit und den Beginn der Normalzeit (MEZ). Obwohl die Zeitumstellung weiterhin umstritten ist, ermöglicht sie den Menschen zumindest in dieser Nacht eine zusätzliche Stunde Schlaf.

Archiv: Änderungen im September 2024: Wichtige gesetzliche Neuerungen