„Darf ich?“ – Februar-Update: Neue Regeln, Fristen und Änderungen auf einen Blick
Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Der Februar bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen und Änderungen mit sich, die Verbraucher, Berufstätige und Unternehmen betreffen. In unserem regelmäßigen „Darf ich?“-Update auf KamenWeb.de fassen wir die wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammen. Von gesetzlichen Fristen über Gehaltserhöhungen bis hin zu neuen Regelungen für Solaranlagen und HD-Fernsehen – hier erfahren Sie alles Wichtige für den neuen Monat:
Kurzer Februar – Weniger Arbeitstage
2025 ist kein Schaltjahr, daher fällt der 29. Februar weg. Laut dem Statistischen Bundesamt hat das zur Folge, dass es 0,7 weniger Arbeitstage gibt als im Vorjahr – insgesamt 248,1 Arbeitstage.
Warum gibt es Schaltjahre? Da ein Jahr 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden dauert, wird die Differenz durch einen zusätzlichen Tag im Februar ausgeglichen, um den Kalender mit der Erdumrundung in Einklang zu bringen.
Frist für Radikalschnitte an Bäumen und Hecken endet im Februar
Wer Sträucher, Hecken oder Laub- und Nadelbäume stark zurückschneiden oder vollständig entfernen möchte, sollte dies noch im Februar erledigen. Denn gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das sogenannte „Radikalschneiden“ vom 1. März bis zum 30. September verboten, um brütende Vögel und ihre Nester zu schützen. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt.
Neue Vorschrift für Solaranlagen: Das gilt ab 1. Februar 2025
Das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) soll Bürokratie reduzieren und die Digitalisierung fördern. Ab dem 1. Februar 2025 müssen Solaranlagenbesitzer sicherstellen, dass Zertifikate für Komponenten wie Solarspeicher und Wechselrichter im ZEREZ hinterlegt sind. Damit soll gewährleistet werden, dass PV-Anlagen alle technischen Anforderungen für den Netzanschluss erfüllen.
Pflichten für Hersteller und Betreiber
Hersteller von Solaranlagenkomponenten sind seit Juli 2024 verpflichtet, die benötigten Zertifikate im ZEREZ zu registrieren. Ohne diese Zertifikate darf der Netzbetreiber die Anlage nicht anschließen. PV-Betreiber sollten daher vor der Inbetriebnahme prüfen, ob alle Zertifikate vorliegen, und die ZEREZ-ID der Geräte an den Netzbetreiber weiterleiten. Bei Unsicherheiten helfen Hersteller oder Installateure weiter.
Weitere Infos: ZEREZ
Geldwäscheprävention: Neue Meldepflichten für Beraterberufe
Eine wichtige Gesetzesänderung tritt im Februar 2025 in Kraft und betrifft insbesondere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Um das Geldwäscherisiko im Immobiliensektor weiter einzudämmen, wurde das Gesetz zur Geldwäscheprävention (GwGMeldV-Immobilien) angepasst. Künftig müssen diese Berufsgruppen nicht nur Verstöße gegen das Barzahlungsverbot, sondern auch Verletzungen oder missbräuchliche Umgehungen der Nachweispflichten gemäß § 16a GwG melden. Die Änderungen treten am 17. Februar 2025 in Kraft.
EU verbietet bestimmte KI-Anwendungen
Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act der EU Anwendungen wie Social Scoring, die Menschen nach bestimmten Merkmalen bewerten. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Auch deutsche Unternehmen stehen vor Herausforderungen: Die Umsetzung der teils unklaren Vorgaben erfordert erheblichen Aufwand, ähnlich wie bei der DSGVO.
Bundestagswahl 2025: Auswirkungen der Wahlrechtsreform
Die Wahlrechtsreform von 2023 verkleinert den Bundestag von 736 auf 630 Sitze. Das hat direkte Folgen für die Wahl 2025, da Wahlkreis-Sieger künftig leer ausgehen könnten.
Ursprünglich wären bei 299 Wahlkreisen nur 598 Sitze vorgesehen. Um jedoch zu verhindern, dass zu viele Direktkandidaten nicht ins Parlament einziehen, wurde die Größe auf 630 Sitze erhöht. Die zusätzlichen 32 Mandate werden nach Einwohnerzahl auf die Bundesländer verteilt.
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Wahlen zum Deutschen Bundestag: Kamen ist bereit | Vorgezogene Bundestagswahl: Verkürzte Fristen und Auswirkungen auf die Briefwahl
Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025 startet am 6. Februar
Preiserhöhung für HD-Fernsehen: Höhere Kosten für Satellitenempfang
Ab Februar müssen Zuschauer, die Fernsehprogramme in HD-Qualität über Satellit oder Kabel empfangen, mit steigenden Kosten rechnen. Die Preissteigerung betrifft zahlreiche Privatsender, darunter beispielsweise RTL und Sat.1. Öffentlich-rechtliche Sender sind von der Erhöhung ausgenommen. Ebenso bleiben Streamingdienste unberührt, sofern die entsprechenden Privatsender in deren Paketen enthalten sind.
Einspeisevergütung für Photovoltaik sinkt
Ab dem 1. Februar 2025 wird die Vergütung für Solarstrom aus neuen Photovoltaikanlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz um ein Prozent gesenkt. Besitzer von Anlagen, die nach diesem Datum in Betrieb gehen, erhalten geringere Zahlungen für eingespeisten Strom. Eine weitere Kürzung um ein Prozent erfolgt am 1. August.
Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst: 5,5 Prozent ab Februar 2025
Für Millionen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst gibt es gute Neuigkeiten: Ab Februar 2025 steigen die Gehälter um 5,5 Prozent. Dieser Schritt ist Teil der Tarifvereinbarung, die bereits Ende 2023 beschlossen wurde. Insgesamt erhöhen sich die Bezüge über die gesamte Laufzeit im Durchschnitt um elf Prozent. Ziel ist es, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen und die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.