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    Jobben in den Semesterferien: Was Studenten und Arbeitgeber beachten sollten

    Kreis Unna. Für viele Studenten sind die Semesterferien eine willkommene Gelegenheit, um Geld zu verdienen. Auch im Kreis Unna jobben viele, um ihr Einkommen aufzubessern. Besonders in der vorlesungsfreien Zeit ist der Andrang auf begehrte Ferienjobs groß.

    Dabei sollten Arbeitgeber und Studenten Folgendes beachten: Dauert der Job nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, handelt es sich in der Regel um eine kurzfristige Beschäftigung. In diesem Fall bleiben die Studenten versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

    „Es werden alle Beschäftigungen des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt – unabhängig davon, wie viel verdient wird und wie viele Stunden pro Woche gearbeitet werden“, erklärt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.

    Wird die zulässige Dauer überschritten, fallen Beiträge an

    Verlängert sich die Beschäftigung über drei Monate oder 70 Arbeitstage hinaus, sind ab dem Zeitpunkt der Überschreitung Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Was am Ende netto übrig bleibt und ob Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen, hängt von weiteren Faktoren ab.

    Mehr als 20 Stunden pro Woche – sozialversicherungspflichtig

    Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden dann fällig, wenn der Job nicht ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird und die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

    Anders ist es, wenn alle befristeten Jobs eines Jahres zusammengerechnet nicht mehr als 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage umfassen – bei jeweils mehr als 20 Wochenstunden. In diesem Fall bleiben auch diese Tätigkeiten beitragsfrei. Wird jedoch diese Grenze überschritten, wird die gesamte Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.

    Familienversicherung und Verdienstgrenze beachten

    Studenten, die über die Eltern oder den Ehepartner familienversichert sind und lediglich kurzfristig in den Semesterferien arbeiten, bleiben in der kostenfreien Familienversicherung. Wer regelmäßig arbeitet, bei dem aber das Studium weiterhin im Vordergrund steht (Werkstudentenprivileg), muss auf die Einkommensgrenze achten: Diese liegt in diesem Jahr bei 535 Euro monatlich. Wird diese überschritten, kommt unter Umständen eine studentische Krankenversicherung in Betracht.

    Weitere Informationen

    Mehr Informationen rund ums Studium und zur Krankenversicherung in den Semesterferien gibt es in jedem AOK-Kundencenter oder online unter www.aok.de/nw, Stichwort „Krankenversicherung für Studenten“.

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