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    Darf ich...? – Das ändert sich im Februar 2026

    Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comIn „Darf ich?“ erklärt KamenWeb.de, welche neuen Regeln und Änderungen ab Februar 2026 Bürgerinnen und Bürger betreffen. Zum Monatswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

    Neues Förderprogramm für Elektroautos rückwirkend zum 1. Januar 2026 gestartet

    Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos eingeführt, das rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt. Gefördert werden Kauf und Leasing von neu zugelassenen Elektrofahrzeugen für Privatpersonen. Die Förderung ist nach Haushaltseinkommen und Familiengröße gestaffelt und soll ab Mai 2026 online beantragt werden.

    Archiv: Neues Förderprogramm für Elektroautos rückwirkend zum 1. Januar 2026 gestartet

    Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt weiter

    Ab Februar 2026 sinkt die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen erneut um 1 Prozent. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt sie dann 7,79 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,35 Cent/kWh bei Volleinspeisung und gilt jeweils für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Maßgeblich ist dabei stets das Datum, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt. Zusätzlich entfällt seit Februar 2025 für neue PV-Anlagen bei negativen Strompreisen die Vergütung vollständig („Nullvergütung“), geregelt durch das Solarspitzengesetz. Als Ausgleich wird der Förderzeitraum verlängert, um Anreize für mehr Eigenverbrauch, Batteriespeicher und intelligentes Lastmanagement zu schaffen.

    Februar 2026 bringt spürbare Änderungen für Rentner und Haushaltsbudgets

    Im Februar 2026 werden für viele Haushalte mehrere finanzielle Änderungen spürbar, die zum Jahresbeginn nur angekündigt waren: Angepasste Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, neue Steuerregeln, höhere Hinzuverdienstgrenzen für Rentner sowie steigende Lebenshaltungs-, Energie- und Mobilitätskosten wirken sich nun konkret auf Rentenzahlungen und Kontobelastungen aus. Besonders Ruheständler sollten Bescheide von Rentenversicherung, Krankenkasse und Finanzamt prüfen, um rechtzeitig auf veränderte Nettobeträge reagieren und ihre Ausgaben entsprechend anpassen zu können.

    Kurzer Februar 2026: Weniger Arbeitstage, aber mehr Jahresarbeitszeit

    Der Februar 2026 hat als Nicht-Schaltjahr nur 28 Tage und damit rund 20 Arbeitstage. Insgesamt müssen Arbeitnehmer bundesweit jedoch 250,5 Tage arbeiten – 2,4 Tage mehr als 2025, das mit 248,1 Arbeitstagen den niedrigsten Wert seit 2019 verzeichnete.

    Briefmarken im Februar 2026: „Für die Wohlfahrtspflege“

    Am 5. Februar 2026 erscheinen die Sonderpostwertzeichen der Serie „Für die Wohlfahrtspflege 2026“ unter dem Motto „Helferinnen und Helfer der Menschheit 2.0“. Die Marke würdigt Persönlichkeiten, die durch ihr Wirken zahlreichen Menschen geholfen haben, und setzt die seit 2024 wiederaufgenommene Tradition der Wohlfahrtsmarken fort, die bereits seit 1949 existiert.

    Gartenarbeit im Winter: Jetzt noch radikal schneiden

    Wer im Garten Hecken oder Sträucher stark zurückschneiden möchte, sollte den Februar nutzen. Ab dem 1. März greift das Bundesnaturschutzgesetz: Radikale Gehölzschnitte sind dann bis Ende September verboten. Ziel der Regelung ist es, brütende Vögel und andere Tiere in ihren Nestern zu schützen.

    Februar: Zwischen Feierlaune und Besinnung

    Der Februar ist in diesem Jahr ein Monat voller lebendiger Traditionen. Karnevalisten können sich besonders auf den 16. Februar freuen, wenn der Rosenmontag mit seinen bunten Umzügen den Höhepunkt der närrischen Saison markiert – allerdings sollten Autofahrer wegen möglicher Verkehrsbehinderungen vorsichtig sein.

    Kaum ist die Feierlaune verflogen, beginnt am 18. Februar mit dem Aschermittwoch die christliche Fastenzeit. Fast gleichzeitig startet für viele Muslime der Ramadan, eine mehrwöchige Zeit des Fastens, die traditionell mit dem Zuckerfest endet. Ein Monat, in dem Freude, Kultur und Besinnung auf faszinierende Weise nebeneinander existieren.

    Heizungsgesetz: Neustart im Februar

    Das neue Gebäudeenergiegesetz, oft „Heizungsgesetz“ genannt, soll Ende Februar 2026 umgesetzt werden. Bis dahin laufen noch Gespräche zwischen Politikern und Ministerien, um die Regelungen mit der europäischen Gebäuderichtlinie abzustimmen. Konkrete Details stehen noch aus, die Regierung betont aber, dass das Gesetz künftig flexibler, technologieoffener und einfacher werden soll.

    Bahnverkehr im Februar: Streiks ausgeschlossen

    Im Februar müssen Bahnreisende keine Streiks befürchten. Die Deutsche Bahn und die GDL haben eine Friedenspflicht vereinbart, die bis zum 28. Februar gilt. Bis dahin sollen weitere Tarifgespräche stattfinden.

    Das ändert sich für Reisende

    Großbritannien führt Pflicht zur elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) ein

    Ab dem 25. Februar 2026 benötigen viele bislang visumfrei Reisende für die Einreise ins Vereinigte Königreich eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese muss vor Reiseantritt online beantragt werden, kostet 16 Pfund Sterling (rund 18 Euro) und ist Voraussetzung, um überhaupt ein Flugzeug, eine Fähre oder den Zug nach Großbritannien nutzen zu dürfen. Ohne gültige ETA ist die Beförderung nicht erlaubt.

    Bulgarien führt den Euro ein – Reisen und Bezahlen werden einfacher

    Zum 1. Januar 2026 übernimmt Bulgarien den Euro und wird damit das 21. Mitglied der Eurozone. Für Reisende entfällt der Geldwechsel, Fremdwährungsgebühren entfallen und Preisvergleiche vor Ort oder beim Onlineshopping werden einfacher. Während einer einmonatigen Übergangsfrist können noch Euro und Lew genutzt werden; ab 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Alte Lew-Banknoten lassen sich ab 2026 nur noch in Bulgarien bei Banken oder Postämtern umtauschen.

    Bulgarien führt Tagesvignette ein

    Ab dem 3. Februar ersetzt Bulgarien die bisherige Wochenvignette durch eine neue Tagesvignette, die Autofahrern eine flexiblere und kürzere Nutzungsdauer für mautpflichtige Straßen ermöglicht.

     



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