Gültig für Neuzulassungen ab 1. Januar 2026, Antragstellung ab Mai 2026 auch rückwirkend möglich.
Berlin. Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos aufgelegt, das rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt. Das Programm unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von elektrisch betriebenen Neufahrzeugen. Die grundlegenden Beschlüsse wurden im Oktober und November 2025 im Koalitionsausschuss gefasst. Die Ausarbeitung liegt beim Bundesumweltministerium.
Förderfähige Fahrzeuge
Förderfähig sind erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 mit
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rein batterieelektrischem Antrieb,
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Plug-in-Hybrid-Antrieb oder
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batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender.
Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender müssen technische Anforderungen erfüllen. Dazu zählt entweder ein CO₂-Ausstoß von höchstens 60 Gramm pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern. Ob Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in das Programm aufgenommen werden, ist noch offen.
Anspruchsberechtigte und Einkommensgrenzen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 Euro pro Jahr. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro pro Kind, maximal um 10.000 Euro. Damit können Haushalte mit zwei oder mehr Kindern bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro gefördert werden.
Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen. Bei Paaren wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Höhe der Förderung
Die Förderung ist sozial gestaffelt. Die Basisförderung beträgt
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3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge,
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1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender.
Zusätzliche Förderbeträge sind möglich:
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500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro,
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1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro,
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weitere 1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro.
Insgesamt sind je nach Einkommen und Haushaltsgröße Förderbeträge von bis zu 6.000 Euro möglich. Die Förderung gilt gleichermaßen für Kauf und Leasing.
Antragstellung und Bedingungen
Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Antragstellung soll ab Mai 2026 online möglich sein und kann rückwirkend erfolgen. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist das Datum der Zulassung.
Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer des Fahrzeugs von 36 Monaten ab Erstzulassung. Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden. Das Verfahren ist einstufig und erfolgt nach der Zulassung des Fahrzeugs.
Finanzierung und Umfang
Für das Förderprogramm stehen insgesamt 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Die Mittel sind für den Zeitraum von 2026 bis 2029 eingeplant. Nach Angaben der Bundesregierung können damit voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden.
Weitere Regelungen
Derzeit gibt es keine Beschränkung auf Fahrzeuge aus europäischer Produktion. Eine mögliche spätere Einführung entsprechender Vorgaben wird geprüft. Änderungen sollen frühzeitig bekannt gegeben werden.
Die detaillierten Regelungen werden mit der Förderrichtlinie veröffentlicht. Erwartet werden unter anderem der Kauf- oder Leasingvertrag, der Fahrzeugschein sowie die zwei letzten Steuerbescheide.







