Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comIn der Reihe „Darf ich?“ erklärt KamenWeb.de, welche neuen Regeln und Änderungen Bürgerinnen und Bürger ab März 2026 betreffen. Mit dem Monatswechsel greifen verschiedene gesetzliche Neuerungen und Anpassungen im Alltag. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Rentenzahlung sinkt durch höhere Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel 2025/2026 ihre Zusatzbeiträge angehoben. Im Durchschnitt liegen diese inzwischen bei rund 2,9 Prozent. Für Rentner wirkt sich das jedoch nicht sofort aus: Die Anpassung kommt wegen der gesetzlichen Verzögerung erst ab März 2026 bei der Auszahlung an.
Nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung wird – wie beim allgemeinen Beitragssatz – auch der Zusatzbeitrag zwischen Rentenversicherung und Versicherten geteilt. Steigt der Zusatzbeitrag einer Kasse zum Beispiel um 0,4 Prozentpunkte, trägt der Rentner davon effektiv 0,2 Punkte selbst.
Was das praktisch bedeutet:
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Bei 1.500 Euro Bruttorente ergibt sich rund 3 Euro weniger Netto pro Monat.
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Bei 2.000 Euro Bruttorente sind es etwa 4 Euro weniger.
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Eine Beispielrechnung mit 1.800 Euro Bruttorente und einer Erhöhung von 1,6 auf 2,0 Prozent Zusatzbeitrag führt zu rund 3,60 Euro Minus monatlich – über das Jahr gerechnet mehr als 40 Euro.
Fachleute weisen darauf hin, dass auch kleine monatliche Abzüge bei knappen Haushaltsbudgets spürbar sind. Wer seine Rente besonders früh im Monat ausgezahlt bekommt, kann die Änderung unter Umständen bereits bei der Februarrente sehen.
Sommerzeit startet Ende März
In der Nacht zum 29. März beginnt wieder die Sommerzeit. Um 2 Uhr werden die Uhren auf 3 Uhr vorgestellt. Die Nacht ist damit eine Stunde kürzer. Für viele elektronische Geräte erfolgt die Umstellung automatisch, mechanische Uhren müssen von Hand angepasst werden.
Neuer Score bringt mehr Transparenz bei der Bonitätsbewertung
Auch im Bereich Bonitätsprüfung steht eine Umstellung an: Die SCHUFA will ihr Bewertungssystem transparenter machen. Ab Ende März 2026 soll ein vereinfachtes Score-Modell eingeführt werden, das auf zwölf klar benannten Kriterien beruht.
Verbraucher sollen ihren persönlichen Wert dann kostenlos über ein Online-Konto einsehen können – inklusive nachvollziehbarer Erläuterung der Berechnungsgrundlagen. Dazu zählen unter anderem:
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bisheriges Zahlungsverhalten
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Laufzeiten von Verträgen
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Nutzung von Kreditlinien
Hintergrund sind unter anderem rechtliche Auseinandersetzungen um Auskunftsansprüche und Nachvollziehbarkeit der Bewertung. Während einer Übergangszeit dürften alte und neue Berechnungsmodelle parallel genutzt werden, bis Banken und Vertragspartner vollständig umgestellt haben.
Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein Jahr verlängert
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten dagegen mehr Planungssicherheit: Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz wurde europaweit bis zum 4. März 2027 verlängert.
Das Bundesinnenministerium hat dazu eine Fortgeltungsverordnung erlassen. Bestehende Aufenthaltserlaubnisse gelten damit in der Regel automatisch weiter, ohne dass sofort ein neuer Antrag gestellt werden muss. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss des Rat der Europäischen Union.
Damit verbunden bleibt der Zugang zu:
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Sozialleistungen
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Arbeitsmarkt
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Bildungsangeboten
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medizinischer Versorgung
Beratungsstellen empfehlen dennoch, Dokumente und Bescheide genau zu prüfen. Teilweise tragen Aufenthaltstitel noch alte Ablaufdaten. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, die einschlägige Verordnung in Kopie zu Behördenterminen mitzunehmen.
Neue Meldeverordnung verschärft Standards gegen Geldwäsche
Zum 1. März tritt eine neue Meldeverordnung zum Geldwäschegesetz in Kraft. Sie legt bundesweit einheitliche technische Vorgaben dafür fest, wie Verdachtsmeldungen künftig eingereicht werden müssen. Ziel ist eine schnellere und effizientere Auswertung der Hinweise.
Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen müssen künftig in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Format übermittelt werden. Gleichzeitig wird genauer definiert, welche Pflichtangaben enthalten sein müssen.
Zur Meldung verpflichtet sind unter anderem Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen, Immobilienmakler und bestimmte Händler. Anzeige nötig ist jeder Sachverhalt, der auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnte – etwa wenn Vermögenswerte mutmaßlich aus Straftaten stammen oder ungewöhnliche Transaktionen auffallen. Damit sollen Prüfverfahren beschleunigt und Ermittlungen gezielter unterstützt werden.





