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    Entlastungsprämie vorerst gestoppt – Bundesrat verweigert Zustimmung

    darfich326Berlin. Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1000 Euro für Beschäftigte wird zunächst nicht eingeführt. Obwohl der Bundestag den Gesetzentwurf bereits verabschiedet hatte, scheiterte das Vorhaben nun im Bundesrat. Grund dafür ist vor allem Streit über die Finanzierung.

    Warum lehnen die Länder die Prämie ab?

    Nach Ansicht der Länder würden durch die steuerfreie Zahlung hohe Steuerausfälle entstehen, die überwiegend von Ländern und Kommunen getragen werden müssten. Rund zwei Drittel der finanziellen Belastung lägen bei ihnen. Die vorgesehene Gegenfinanzierung über höhere Einnahmen aus der Tabaksteuer komme dagegen ausschließlich dem Bund zugute.

    Mehrere Ländervertreter übten deshalb deutliche Kritik an der Bundesregierung. Baden-Württembergs scheidender Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte, der Bund starte häufig Programme, deren langfristige Kosten letztlich bei Ländern und Kommunen hängen blieben. Auch Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel bemängelte, dass der Bund zwar für einen Ausgleich sorge, jedoch nur für den eigenen Haushalt. Besonders die Kommunen würden dadurch zusätzlich belastet.

    Länder verlangen gerechtere Kostenverteilung

    Für die Länder ist die gescheiterte Entlastungsprämie Teil eines größeren Problems. Sie werfen dem Bund vor, regelmäßig Gesetze zu verabschieden, die finanzielle Folgen für Länder und Städte haben, ohne diese ausreichend zu beteiligen. Seit längerer Zeit fordern die Länder deshalb einen festen Mechanismus zur fairen Verteilung solcher Kosten. Eine Einigung gibt es bislang jedoch nicht.

    Milliardenkosten für den Staat

    Nach Berechnungen könnten die Steuerausfälle durch die geplante 1000-Euro-Prämie insgesamt bis zu 2,8 Milliarden Euro betragen. Die Bundesregierung orientierte sich bei ihrem Entwurf an früheren Sonderregelungen während der Corona-Pandemie und der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs. In dieser Zeit konnten Unternehmen ihren Beschäftigten bereits steuerfreie Sonderzahlungen von bis zu 3000 Euro auszahlen.

    Archiv: „Darf ich…?“ – Diese Änderungen gelten ab Mai 2026

     

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