Kamen. Mit dem Monatswechsel zum 1. Juli 2026 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft. Die Reihe „Darf ich?“ von KamenWeb.de fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Rentenerhöhung um 4,24 Prozent
Für Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli ebenfalls eine positive Nachricht: Die gesetzlichen Renten steigen bundesweit um 4,24 Prozent. Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Von der Anpassung profitieren nicht nur Altersrentner, sondern auch Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sowie Menschen mit Schwerbehinderung, die bereits eine gesetzliche Rente erhalten.
Tankrabatt endet zum 30. Juni
Auch an der Zapfsäule gibt es zum Monatswechsel eine wichtige Änderung: Der sogenannte Tankrabatt wird nicht verlängert und läuft wie geplant Ende Juni 2026 aus.
Lange war über eine mögliche Verlängerung der Maßnahme diskutiert worden. Nun ist klar: Ab dem 1. Juli gelten wieder die regulären Steuersätze auf Kraftstoffe. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen deshalb mit steigenden Spritpreisen rechnen.
Aus der Regierungskoalition hieß es jedoch, man sei auf mögliche Preissteigerungen vorbereitet und werde die Entwicklung genau beobachten, um eine mögliche Preisexplosion zu verhindern.
Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld
Ab dem 1. Juli 2026 ersetzt das neue Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld. Ziel der Reform ist es, staatliche Unterstützung weiterhin zu gewährleisten, diese aber stärker an verbindliche Mitwirkungspflichten zu koppeln.
Wer Leistungen erhält, muss auch künftig aktiv an der Arbeitsvermittlung mitwirken. Dazu gehören die Wahrnehmung von Terminen, die Einhaltung von Vereinbarungen und nachweisbare Bemühungen um eine Arbeitsaufnahme.
Die neuen Regelungen sehen strengere Konsequenzen bei Pflichtverletzungen vor. Wer eine Fördermaßnahme ohne wichtigen Grund abbricht oder sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für jeweils drei Monate rechnen.
Auch versäumte Termine im Jobcenter können Folgen haben. Beim ersten unentschuldigten Fernbleiben bleibt die Leistung zunächst unangetastet. Wird jedoch erneut ein Termin ohne wichtigen Grund versäumt, kann die Geldleistung für einen Monat um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Wer dreimal hintereinander unentschuldigt nicht erscheint, verliert seinen Leistungsanspruch vollständig – einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Kosten der Unterkunft und Vermögen
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin übernommen, allerdings nur in angemessener Höhe. Ist eine Wohnung dauerhaft zu teuer, können Betroffene aufgefordert werden, ihre Wohnkosten zu senken – beispielsweise durch einen Umzug oder andere Maßnahmen.
Außerdem gelten ab Juli neue Vermögensfreibeträge, die sich nach dem Lebensalter richten:
- bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- über 50 Jahre: 20.000 Euro
Neuer Zoll auf günstige Online-Bestellungen
Wer regelmäßig bei Online-Plattformen wie Temu oder Shein bestellt, muss sich ab dem 1. Juli 2026 auf zusätzliche Kosten einstellen. Die bisherige Zollfreiheit für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten endet.
Bislang galt: Lag der Warenwert einer Sendung unter 150 Euro, fiel kein Zoll an. Gerade diese Regel machte viele Angebote aus China besonders attraktiv. Damit ist nun Schluss.
Ab dem 1. Juli erheben die Zollbehörden auf Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro einen pauschalen Zoll von drei Euro. Die neue Regelung wurde vom Rat der Europäischen Union bereits am 11. Februar 2026 formell beschlossen und ist zunächst als Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028 vorgesehen.
Hintergrund der Entscheidung ist die stark gestiegene Zahl von Kleinsendungen aus Drittstaaten. Nach Angaben der EU-Kommission erreichten allein im Jahr 2024 rund 4,6 Milliarden solcher Pakete den europäischen Markt – etwa 91 Prozent davon stammten aus China.
Mit der neuen Regelung will die Europäische Union gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Europäische Händler mussten ihre Waren bislang regulär versteuern, während viele günstige Importe aus Fernost zollfrei in die EU eingeführt werden konnten.
Wichtig für Online-Shopper: Der neue Pauschalzoll richtet sich nach den unterschiedlichen Produktarten in einer Bestellung. Für jede Produktkategorie werden drei Euro fällig.
Das bedeutet: Ein Warenkorb mit fünf verschiedenen Produktarten – etwa Elektronik, Kleidung, Schmuck, Haushaltsartikel und Dekoration – kann allein durch den Zoll mit 15 Euro zusätzlich belastet werden. Wer bei einer Bestellung unterschiedliche Waren kombiniert, treibt die Zusatzkosten schnell in die Höhe, ohne es auf den ersten Blick zu bemerken.
Gut zu wissen: Mehrere Artikel derselben Kategorie werden nur einmal berechnet. Wer beispielsweise drei identische T-Shirts bestellt, zahlt dafür lediglich drei Euro Zoll und nicht neun Euro.
Gesetzeslücke geschlossen: Punktehandel wird sanktioniert
Wer am Punktehandel beteiligt ist, muss in Zukunft mit Konsequenzen rechnen. Zum 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Künftig ist es verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der ADAC hat sich seit vielen Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt den Schritt als wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.
Die StVG-Novelle enthält darüber hinaus eine gesetzliche Grundlage für eine weitgehend automatisierte Überwachung von Parkverstößen im ruhenden Verkehr durch sogenannte Scancars. Damit sollen sowohl Schwarzparker (Parken ohne entsprechende Berechtigung) als auch Falschparker (Parken im Haltverbot) erfasst werden können. Ob und in welchem Umfang sich diese Technik in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten. Aus Sicht des ADAC können Scancars Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem.
Für Verbraucher wird auch eine weitere Änderung relevant: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Konkret bedeutet das, dass Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen.
Außerdem schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für den digitalen Führerschein. Dieser soll im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App zur Verfügung stehen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt weiterhin uneingeschränkt gültig.





