Im September 2026 treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft. Änderungen gibt es unter anderem bei der Steuerberatung, bei der Cybersicherheit vernetzter Produkte, beim Zugang zu Nutzungsdaten und bei Werbung mit Umweltaussagen. Ein Überblick über wichtige Termine und Regeln.
Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft
Die Deutsche Bahn führt ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an ihren rund 5.400 Bahnhöfen ein, um die Sicherheit zu erhöhen. Ab dem 1. September gilt das Verbot bereits am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig. Das Verbot betrifft die Bahnsteige und Bahnhofshallen. Wer dort künftig trinkt, verstößt gegen die Hausordnung und muss mit Konsequenzen rechnen.
Der Konsum in gastronomischen Betrieben der Bahnhöfe sowie das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleiben weiterhin gestattet. Bis zum 15. Oktober soll die Regelung schrittweise auf alle weiteren Bahnhöfe ausgeweitet werden.
Steuerberatung: Mehr Möglichkeiten für Lohnsteuerhilfevereine
Zum 1. September 2026 wird das Steuerberatungsrecht umfassend reformiert. Die Änderungen betreffen sowohl Lohnsteuerhilfevereine als auch die unentgeltliche Beratung in Steuerfragen.
Lohnsteuerhilfevereine erhalten insbesondere bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mehr Spielraum. Die bisherigen Einnahmegrenzen von 18.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung entfallen. Damit können künftig mehr Steuerpflichtige mit entsprechenden Einkünften die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen.
Auch organisatorisch werden die Vorgaben gelockert: Eine Person darf künftig gleichzeitig drei statt bisher zwei Beratungsstellen eines Lohnsteuerhilfevereins leiten.
Neu geregelt wird zudem die unentgeltliche Hilfe in Steuersachen. Neben der Unterstützung naher Angehöriger werden sogenannte Tax Law Clinics an Hochschulen ermöglicht. Dort können Studierende unter fachlicher Anleitung bei Steuerfragen beraten und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln.
Daneben wird präzisiert, unter welchen Voraussetzungen steuerliche Hilfe als Nebenleistung einer anderen beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zulässig ist. Insgesamt handelt es sich um die umfangreichste Reform des Steuerberatungsrechts seit 2008.
Cyber Resilience Act: Sicherheitslücken müssen schneller gemeldet werden
Für Hersteller vernetzter Hard- und Software beginnt am 11. September 2026 eine wichtige neue Phase des europäischen Cyber Resilience Act (CRA).
Der CRA betrifft sogenannte Produkte mit digitalen Elementen. Darunter fallen alltägliche Geräte und Anwendungen wie Smartphones, Notebooks, Router und Betriebssysteme ebenso wie smarte Lampen, Stromzähler, Saugroboter, Passwortmanager oder vernetzte industrielle Steuerungen.
Hersteller müssen ab diesem Zeitpunkt aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Zuständig ist die zentrale Meldeplattform der EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA.
Dabei gelten gestaffelte Fristen. Innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden ist zunächst eine Frühwarnung erforderlich. Spätestens nach 72 Stunden müssen weitere Informationen zum Vorfall sowie zu bereits ergriffenen oder möglichen Gegenmaßnahmen folgen. Ein ausführlicher Abschlussbericht ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Meldung vorgesehen.
Die neuen Meldepflichten sind ein Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Anwendung des Cyber Resilience Act ab Dezember 2027.
Vernetzte Produkte: Nutzer bekommen leichter Zugriff auf ihre Daten
Nur einen Tag später folgt eine weitere Neuerung für digitale und vernetzte Produkte. Werden entsprechende Produkte ab dem 12. September 2026 erstmals in der Europäischen Union in Verkehr gebracht, muss der Zugriff auf die bei ihrer Nutzung entstehenden Daten von Anfang an berücksichtigt werden.
Nutzer sollen auf diese Daten einfach, sicher und kostenlos zugreifen können. Entweder stellt das Produkt die Informationen unmittelbar bereit oder der jeweilige Dateninhaber ermöglicht den Zugang. Auf Wunsch des Nutzers können die Daten außerdem Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Das Prinzip wird als „Access by Design“ bezeichnet: Der Datenzugang soll nicht nachträglich ergänzt, sondern bereits bei Entwicklung und Gestaltung des Produkts eingeplant werden.
Entscheidend ist dabei das erstmalige Inverkehrbringen des konkreten vernetzten Produkts in der EU. Für kleine und mittlere Unternehmen sind Erleichterungen vorgesehen.
Schluss mit pauschalen grünen Werbeversprechen
Auch für Umweltwerbung gelten im September strengere Regeln. Ab dem 27. September 2026 werden die europäischen Vorgaben zur Stärkung der Verbraucher beim ökologischen Wandel in Deutschland wirksam. Ziel ist es vor allem, irreführendes Greenwashing einzudämmen.
Unternehmen können dann nicht mehr ohne Weiteres mit allgemeinen Aussagen zu Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteilen werben. Entsprechende Angaben müssen nachvollziehbar, objektiv und überprüfbar sein.
Besondere Anforderungen gelten auch für Zukunftsversprechen. Wer beispielsweise mit dem Ziel wirbt, bis 2030 treibhausgasneutral zu werden, benötigt dafür einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan.
Zudem darf ein einzelner positiver Umweltaspekt nicht den Eindruck erwecken, ein komplettes Produkt oder das gesamte Unternehmen sei deshalb besonders umweltfreundlich. Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert: Sie müssen auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt worden sein.
Vier Termine im September im Überblick
Für Verbraucher und Unternehmen sind damit vor allem vier Daten wichtig: 1. September für die Reform der Steuerberatung, 11. September für die neuen CRA-Meldepflichten, 12. September für den vorgeschriebenen Datenzugang bei neu in Verkehr gebrachten vernetzten Produkten und 27. September für strengere Regeln bei Umweltwerbung.
Die Neuerungen reichen damit vom Steuerrecht über digitale Produkte bis zum Verbraucherschutz – und dürften teilweise erst im Alltag zeigen, welche praktischen Auswirkungen sie tatsächlich haben.





