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von Andreas Milk
Kamen. Heftig, was sich Beamte der Kreispolizei Unna am frühen Morgen des 26. Juni 2025 am Kamener Schattweg anhören mussten: "Bastard", "Arschficker", "Oberhure" - diese Beschimpfungen soll der 29-jährige Marvin H. (Name geändert) gerufen haben. Dass er - wie sich später zeigte - 3,3 Promille Alkohol im Blut hatte, ist nicht wirklich eine Entschuldigung.
Der Hintergrund des Vorfalls im Sommer vorigen Jahres war der Polizei im Lauf des Vormittags eine Pressemeldung wert. Sie berichtet darin von einem Verkehrsunfall in der Nähe des Tankstellengeländes: Ein "bislang unbekannter Fahrzeugführer" habe die Kontrolle über seinen BMW verloren und sei in den Graben gerauscht. "Einige weitere Personen flüchteten von der Unfallstelle", hieß es. Lediglich "eine stark alkoholisierte, verletzte Person" sei angetroffen worden: Marvin H. Und der behauptete, er habe nicht am Steuer gesessen, sondern sei bloß Beifahrer im BMW gewesen. Trotz Verletzungen im Gesicht lehnte er eine medizinische Versorgung ab und wollte abhauen. Als die Polizei genau dies verhinderte und den renitenten H. zu Boden brachte, setzte es die zitierten Beleidigungen.
Gesprochen werden sollte darüber jetzt im Amtsgericht. Aber H. ließ sich nicht blicken. Der Richter erließ einen Strafbefehl: H. muss 50 Tagessätze à 10 Euro zahlen. Gegen diesen Strafbefehl ist ein Einspruch möglich: Sollte H. mit der Strafe nicht einverstanden sein, gäbe es einen weiteren Termin beim Richter.
Die Höhe der Strafe entspricht übrigens einem Prozent der Schadenshöhe bei dem Unfall: Die Polizei gab seinerzeit "mindestens 50.000 Euro" an.
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von Andreas Milk
Kamen. Um jemanden als Straftäter zu verurteilen, reicht ein "Könnte sein" nicht aus - Richter oder Richterin müssen von der Schuld überzeugt sein: So gehört sich das im Rechtsstaat. Und deshalb ist der aus Syrien stammende Adil D. (49, Name geändert) heute freigesprochen worden von dem Vorwurf, ein Attentat auf das Kamener Jugendamt angedroht zu haben. Ob der Freispruch Bestand hat, ist fraglich: Die Staatsanwaltschaft kann in Berufung gehen. Ihr Sitzungsvertreter hatte sechs Monate Haft auf Bewährung beantragt.
Adil D. lebt seit mehr als zehn Jahren in Deutschland. Sein Deutsch ist dürftig. Am 1. November 2024 bekam er - Feiertag hin, Feiertag her - Besuch von seinem "Verfahrensbeistand" in einem Sorgerechtsstreit. Dieser Beistand ist eine erfahrene Mediatorin für Familiengerichte. Bei dem Gespräch in D.s Wohnung soll er zu ihr gesagt haben, er werde sich betrinken und danach "mit einem großen Auto ins Rathaus fahren". Die Frau verstand das als Ankündigung eines Anschlags.
Ärger mit dem - freundlich ausgedrückt - temperamentvollen Adil D. gab es vorher schon. Es gibt zwei Vorstrafen; in einem der beiden Fälle hatte D. den Mann, der als Vormund für seine Kinder fungierte, mit einer Geste bedacht, die fürs Durchschneiden der Kehle steht. Urteil: eine Geldstrafe. Dieser Vormund sagte nun auch im Prozess um die angebliche Attentatsdrohung aus, obwohl er bei dem Gespräch D.s mit der Mediatorin gar nicht anwesend war. Aber: Tage vorher, erinnerte sich der Mann, habe D. davon gesprochen, alle "platt zu machen".
D. beharrte jetzt wortreich und mit Hilfe eines Dolmetschers darauf, der vemeintliche Anschlagsplan mit dem Auto sei nichts anderes gewesen als die erklärte Absicht, gemeinsam mit seinen Kindern und/oder Unterstützern zum Rathaus - nicht: "ins" Rathaus - zu fahren: So und nicht anders sei der Satz gemeint gewesen. Also alles eine Frage der Präposition.
Bei einem, der sich mit der deutschen Sprache schwer tut, wäre das sogar verständlich. Ob es die Staatsanwaltschaft dazu bringt, den Freispruch am Amtsgericht zu akzeptieren, ist offen.
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Kamen. Fast 2.000 Briefe haben zwischen November 2024 und Januar 2025 ihre Empfänger in Kamen nicht erreicht. Auch etliche Pakete verschwanden - und mit ihnen Elektronikgeräte, Pralinen, Socken und andere Gegenstände im Gesamtwert von etwa 2.200 Euro. Der Schuldige wurde jetzt im Amtsgericht verurteilt: Michael K. (38, Name geändert), ehemals Zusteller in Diensten der Deutschen Post, bekam ein Jahr Haft auf Bewährung. Diese Bewährungschance will er nutzen für eine stationäre Therapie. Sie ist ihm mit dem Urteil auferlegt worden.
Denn Michael K. hat ein Suchtproblem. Zur Zeit des Post-Klaus war er auf Crack. Das ist ein Teufelszeug. Und es macht auf Dauer den Körper kaputt. Bei K. besteht Verdacht auf die Lungenkrankheit COPD; er hat Wasser in den Beinen, teils kaputte Zähne und - in Folge von Medikamenten zur Substitution - 35 Kilo zugelegt. Schon mit 15, 16 Jahren habe er angefangen, Joints zu rauchen, berichtete K. im Gerichtssaal.
Dort legte er ein volles Geständnis ab. Auch mit der Security der Post hatte er Anfang 2025 sofort kooperiert, als sie ihm - nach Beschwerden von Kunden - auf die Spur gekommen war. Seine Wohnung ließ er ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Die exakt 1.957 Briefe hatte er dort und im Keller gehortet, weil er mit ihrer Zustellung überfordert war. Den Inhalt der geplünderten Pakete tauschte er in Hamm gegen Crack-Nachschub ein.
Er schäme sich sehr, sagte der Angeklagte. Und er hat schon begonnen, sein Leben wieder auf die Reihe zu kriegen. Die Substitution - Medikament statt Droge - läuft. Die Rentenversicherung hat eine Kostenzusage gegeben für den anstehenden stationären Entzug. Der ist Pflicht - verstößt K. dagegen, droht Knast.
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von Andreas Milk
Kamen. Ladendiebstahl im großen Stil: Am 18. Oktober 2025 wollte der 30-jährige Baschar A. (Name geändert) bei Kaufland am Zollpost Zigaretten der Marken Lucky Strike und Gauloises für mehr als 180 Euro mitgehen lassen. Zu dem Zeitpunkt stand A. unter doppelter laufender Bewährung. Die gab es nun für den Zigarettenklau nicht mehr: Am Kamener Amtsgericht setzte es sechs Monate Haft wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall.
Tatsächlich mitnehmen konnte A. die Zigaretten am Ende nicht. Hastig hatte er die Schachteln an sich genommen - "das musste auffallen", sagt sein Verteidiger. Und das tat es dann auch. A. wurde geschnappt. Die Sucht seines Mandanten sei stärker gewesen als die Vernunft, führte der Anwalt weiter aus. Täglich an die 60 Zigaretten seien seinerzeit Standard gewesen. Den Diebstahlsvorsatz bei Kaufland gab Baschar A. zu.
A. lebt seit 2014 in Deutschland. Erst seit 2024 gibt's Probleme. Mehrere Vorstrafen stehen im Register - verhängt von Amtsgerichten mehrerer nordrhein-westfälischer Städte. Fast jedes Mal ging es um Diebstahl.
Bei den nun verhängten sechs Monaten Knast wird es nicht bleiben. Es existiert eine weitere, ältere Strafe: 15 Monate. Beide Urteile werden wohl, sobald sie rechtskräftig geworden sind, zusammengefasst, sodass sich letztlich rund anderthalb Jahre Gefängnis für Baschar A. ergeben werden. Er hofft, dass er danach (wieder) zurecht kommt. Auf eine Frage des Vertreters der Staatsanwaltschaft, was er sich denn für sein künftiges Leben vorstelle, antwortete A., er wolle arbeiten können - zum Beispiel auf einer Baustelle. Was ihn 2024 aus der Bahn geworfen hat, bleibt offen.
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Kamen. Eine äußerst unangenehme Begegnung gab es am Morgen des 3. Juli 2025 in Heeren-Werve an der Straße Zum Toedtfeld. Folge dieser Begegnung war ein Strafbefehl wegen Körperverletzung: Manfred L. (Namen geändert) sollte 30 Tagessätze à 40 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Folge war jetzt eine weitere - auch nicht angenehme - Begegnung vor dem Strafrichter.
Dort schilderte die 35-jährige Sandra G. als Zeugin, was sie an jenem Tag vor knapp einem Jahr mit Manfred L. erlebt hatte. Sie war als Assistentin eines herzkranken Kindes an der Bönener Hauptschule im Einsatz. Eine Schülergruppe unternahm einen Wanderausflug. Sandra G. stand als eine Art mobile Verpflegungsstation mit ihrem Auto und ihrem kleinen Hund im Toedtfeld parat. Manfred L. - ebenfalls mit Hund - habe "von jetzt auf gleich" ihren Hund getreten. Als sie - verständlicherweise sauer - auf ihn zu gegangen sei, habe er mit dem Handy Fotos von ihr gemacht und ihr schließlich mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Ihre Wange war stark gerötet, die Lippe etwas eingerissen. Ein Attest belegt die leichten Verletzungen.
Manfred L. stellt die Sache anders dar. Ja, er habe Sandra G.s Hund getreten - weil der "knurrend und zähnefletschend" auf ihn zu gekommen sei. "Völlig hysterisch" sei Sandra G. geworden. Der Schlag in ihr Gesicht sei "bösartig erfunden". Zum Teil mitbekommen hat alles eine Lehrerin der Bönener Schule. Sie bestätigte den Schlag in Sandra G.s Gesicht. Im übrigen habe sie sich vor allem darum gekümmert, die Jungen und Mädchen ihrer Gruppe vom Geschehen weg zu dirigieren. Eine Traumatisierung sollte vermieden werden.
Manfred L. blieb bis zuletzt dabei: Die Körperverletzung hätten sich die Frauen ausgedacht. Allerdings stand L. nicht das erste Mal wegen einer Kollision mit anderen Menschen in seinem "Revier" vor Gericht. Darum kam für den Richter auch nicht in Frage, das Verfahren einzustellen. Im Gegenteil: Er signalisierte L., dass die Strafe noch höher ausfallen könnte als die 1.200 Euro im angefochtenen Strafbefehl.
L. tat das Vernünftigste: Er zog seinen Einspruch zurück - es bleibt also bei der Summe. Den Saal verließ er erst, nachdem er nochmal sein Unverständnis über die Ungerechtigkeit, die ihm widerfahre, zum Ausdruck gebracht hatte.
Sandra G übrigens hat bisher nicht mal versucht, einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen.






