Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
Kamen. Der 34-jährige Oke K. (Name geändert) ist 2019 nach Deutschland gekommen. Er wohnt in Kamen. Der Asylantrag des nigerianischen Staatsbürgers scheiterte. Er durfte aber bleiben. Inzwischen ist er Vater von drei Kindern. Bis Januar hatte er einen Job als Lagerarbeiter. Derzeit ist er ohne Beschäftigung, im April wird er wieder arbeiten gehen. So weit, so unspannend - wenn da nicht die Anklage wegen Missbrauchs von Ausweispapieren wäre.
Im Mai 2025 gab K. seinen "Perso" an einen anderen Mann: Der sollte für ihn den Deutsch-Test fürs A2-Zertifikat absolvieren. Denn ohne Prüfungserfolg müsste K. Deutschland womöglich doch wieder verlassen. Zwar klappt die Verständigung im Alltag durchaus irgendwie - aber wirklich sicher fühlte sich K. nach sechs Jahren Aufenthalt immer noch nicht. Der Schwindel mit dem Ausweis flog auf; die Polizei wurde geholt.
Zu seinem Termin vor dem Kamener Strafrichter erschien Oke K. mit einer Dolmetscherin für Englisch. Dass er zur Deutschprüfung einen "Vertreter" geschickt hatte, gab er zu. 1.500 Euro zahlte er seinerzeit an den Mann. Dieses Geld ist natürlich futsch. Der falsche Prüfling wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
Die Trickserei sei nicht in Ordnung, betonte der Richter im Prozess gegen Oke K. Allerdings ließ er ein bisschen Verständnis durchblicken: Es gehe schließlich um viel. K.s Anwalt sprach von "besonderen Lebensumständen" seines Mandanten. K. sei inzwischen mit seiner kleinen Familie auf einem guten Weg, habe obendrein immer gearbeitet und keineswegs den Plan, sich "auf Sozialhilfe auszuruhen".
Das Urteil: eine Verwarnung unter Strafvorbehalt. Das bedeutet: K. muss 30 Tagessätze à 15 Euro nur dann zahlen, wenn er in den kommenden zwei Jahren nochmal straffällig wird. Eine Auflage gab es noch: K. muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Ein Tag, der das ganze Leben verändert: Was klischeehaft klingt, trifft für den Fall der 23-jährigen Sophie F. (Name geändert) wohl zu. Nach dem Besuch eines Weinfestes setzte sie sich am frühen Morgen des 31. Mai 2025 hinters Steuer eines BMW. Der Wagen gehörte ihren Eltern. Zwei Leute fuhren noch mit: ein 20-Jähriger aus Holzwickede und ein 19-Jähriger aus Unna. Auf Mönninghoffs Feld an der Stadtgrenze Kamen/Unna krachte Sophie F. mit dem BMW gegen einen Werbepylon. Das Ergebnis: drei Menschen mit teils lebensgefährlichen Verletzungen, ein demoliertes Auto, 12.000 Euro Schaden am Pylon. Die Feuerwehr brauchte eine Weile, Sophie F. aus dem Wrack des Wagens zu befreien. Den Unnaer, der auf dem Rücksitz gesessen hatte, traf es allerdings am schlimmsten. Und der Holzwickeder wurde leicht verletzt.
Nun saß die junge Frau im Verhandlungssaal des Kamener Amtsgerichts, angeklagt wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. 1,41 Promille Blutalkohol - das war seinerzeit das Ergebnis einer Untersuchung kurz nach dem Unfall. Mit 84 Kilometern pro Stunde war Sophie F. frontal in den Pylon gefahren. Erlaubt sind an der Stelle 100 Kilometer pro Stunde.
Im Gericht war der Dortmunderin anzumerken: Sie hat weiter an dem verhängnisvollen Ereignis zu knacken. Immer wieder brach sie in Tränen aus. Sie habe sich beim Einsteigen ins Auto fahrtüchtig gefühlt, beteuerte sie. Nicht nur, dass sie ihren Führerschein einige Zeit nach dem Unfall freiwillig bei den Behörden abgab: Sie zahlte seitdem auch für Bluttests, die Alkohol noch Tage nach dem Konsum nachweisen. Denn sie wollte zeigen: Von Alkohol lässt sie seit dem 31. Mai die Finger. Sowohl das Flensburger Verkehrssündenregister als auch das Straftatenregister von ihr sind leer. Sie bat ihre beiden Mitfahrer um Verzeihung. Kurz: "Sie hat alles in die Waagschale geworfen" für ein mildes Urteil, sagte ihr Verteidiger. Auch um psychologische Hilfe bemüht sich Sophie F., um, wie sie sagt, "Bilder im Kopf" los zu werden.
"Sie haben aus dem Vorfall gelernt", war der Richter überzeugt. Er verurteilte Sophie F. - Verkäuferin, 1.400 Euro monatlich netto - zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 25 Euro. Dazu kommt ein sechsmonatiges Fahrverbot, das dank der frühen Führerscheinabgabe schon abgegolten ist. Sophie F. darf also wieder hinters Steuer, weil sie bewiesen habe, dass sie zum Führen eines Fahrzeugs charakterlich nicht (mehr) ungeeignet sei.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
Kamen. Der Fall hatte Kamen landesweit Aufmerksamkeit gebracht - unerwünschte. Am Sonntag, 11. Juni 2023, fielen abends gegen 20 Uhr Schüsse auf dem Hof der Hauptschule am Koppelteich. Ein damals 19-Jähriger verletzte mit einer scharf gemachten Schreckschusswaffe einen 21-Jährigen. Der 21-Jährige wurde zwei Mal in den Oberkörper getroffen. An diesem Mittwoch nun stand er selbst vor dem Kamener Jugendrichter. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt - mutmaßlich begangen mit einem heute 22-jährigen Komplizen.
Eine Anklage gegen das Opfer der Schüsse? Auf den ersten Blick verwunderlich. Der junge Mann hatte durch die beiden Treffer schwere Verletzungen am Rücken erlitten, war vier Tage im Krankenhaus. Ein Teil seiner Lunge machte schlapp. An seiner Haut hafteten Schmauchspuren. Denn die Schüsse waren nahezu aufgesetzt erfolgt, im spitzen Winkel von unten.
Das wiederum ist nicht so verwunderlich. Die beiden jungen Männer hatten miteinander gekämpft. Und ausgelöst hatte den Kampf derjenige, der später die Schüsse abbekommen sollte. Kein "Unschuldslamm" also - das gab er auch ohne Umschweife zu. Er soll dem bewaffneten 19-Jährigen zum Start einen Faustschlag versetzt haben. Es folgte ein Gerangel. In dessen Verlauf fielen die beiden Schüsse. Der dritte Beteiligte - der jetzt zusammen mit dem Angeschossenen angeklagt war - verpasste dem Schützen einen Tritt.
Das spektakuläre Ereignis von damals schrumpelte vor Gericht mehr oder weniger zusammen. Die Anklage gegen den 19-jährigen Schützen lautete seinerzeit auf versuchten Totschlag. Am Ende verfügte das Landgericht Dortmund gegen ihn lediglich eine so genannte Betreuungsweisung. Das ist eine sozialpädagogische Maßnahme, die sich in seinem Fall über sechs Monate erstreckte. In diesem Zeitraum kümmerten sich Fachleute darum, den jungen Mann wieder "in die Spur" zu bringen. Seine beiden Kontrahenten kamen heute ebenfalls glimpflich davon. Das Verfahren gegen das Schussopfer wurde ohne Auflagen eingestellt. Der 21-Jährige sei genug gestraft. Auch psychisch wirken die Verletzungen durch die Waffe nach. Sein Kumpel - der den Schützen getreten hatte - muss 500 Euro Buße an den Förderkreis Resozialisierung zahlen, dann ist der 11. Juni 2023 auch für ihn juristisch abgehakt.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Bergkamen hat ein Kamener Strafrichter den Gladbecker Kerem H. (45, Name geändert) zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Insgesamt mehr als 15.000 Euro hatte H. zwei Bergkamener Familien für den Bau von Terrassen oder Wintergärten abgenommen. Gegenleistung: (fast) keine.
Die Taten liegen schon eine Weile zurück: Im Oktober 2023 hatte Kerem H. die Vereinbarungen mit seinen türkischen Landsleuten abgeschlossen. Dass er sie dabei um viel Geld bringen wollte, stritt er vor Gericht mit Nachdruck ab. Sein Verteidiger stellte H. vielmehr selbst als ein Opfer von Nepp, zumindest von unglücklichen Umständen dar. Es sei so gewesen: H. habe die Arbeiten sehr wohl ausführen wollen. Er habe aber vergeblich auf günstiges Baumaterial gewartet. Das sollte von einem Lieferanten in der Türkei kommen. Der habe H. hängen lassen. Unstreitig ist, dass H. in der Branche Erfahrung hat. Er war den beiden geschädigten Familien auch aufgrund früherer Projekte empfohlen worden.
Mitglieder dieser Familien erklärten nun als Zeugen: H. habe sie - nachdem sie ihm im guten Glauben ihr Geld gegeben hatten - wieder und wieder vertröstet und hingehalten. Er versuchte wohl auch, Mitleid zu erregen, indem er von einem schwer behinderten Sohn sprach. Bloß aus dem Terrassenbau wurde nichts. H.s Verteidiger sagt: Sein Mandant habe "hier und da fahrlässig gehandelt", aber eben ohne Betrugsabsicht. Als klar wurde, dass das Geld futsch war, habe es Drohungen gegen seine Familie gegeben. Derzeit ist Kerem H. arbeitslos. Ab April hat er wieder einen Job. Er sei bereit, dann mit der Schadenswiedergutmachung zu beginnen. Eine betroffene Familie hat längst per Zivilverfahren einen Titel erwirkt: 8.900 Euro stehen ihr demnach zu.
H. ist nicht vorbestraft. Gleichwohl hielt der Richter eine Freiheitsstrafe - wenn auch zur Bewährung - für angemessen. Denn H. habe, entgegen seinen Beteuerungen, den Betrug sorgsam geplant. Es gab zum Beispiel Auftragszettel mit dem Logo einer angeblich in Gründung befindlichen Firma. Eine Anschrift oder Steuernummer ließ sich auf diesen Zetteln freilich nicht finden. Auch das dauerhafte Hinhalten seiner Auftraggeber nach Kassieren des Geldes spreche für ein absichtsvolles Tun.
Als Bewährungsauflage muss H. 1.000 Euro als Buße an die Landeskasse zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. H.s Anwalt hatte Freispruch beantragt.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Beleidigung, versuchte Nötigung, Fahren ohne Führerschein: Der 33-jährige Mario K. (Name geändert) aus einer Gemeinde im Kreis Soest soll anderthalb Jahre in Haft. Das hat der Strafrichter in Kamen entschieden.
K. war unter anderem am 14. Juli 2025 in einem BMW auf der Unnaer Straße unterwegs. Er fuhr hupend so dicht auf einen anderen Wagen auf, dass dessen Fahrer die Scheinwerfer des BMW schon nicht mehr im Rückspiegel sehen konnte. An der Ampel in Höhe des Kamen Karrees nannte K. seinen "Gegner" Idiot und Arschloch und reckte den Mittelfinger. Fast schon nebensächlich mutet dagegen an, dass Mario K. trotz Fehlens einer Fahrerlaubnis auch in Bönen, Fröndenberg und Holzwickede im BMW gesichtet wurde.
Sein Geständnis im Prozess fiel eher halbherzig aus. "Gewisse Sachen" aus der Anklageschrift in Sachen Unnaer Straße seien richtig - die Beleidigungsvorwürfe träfen allerdings nur zum Teil zu. Hintergrund ist, dass der andere Fahrer - ordnungswidrig - während der Fahrt ein Handy ohne Freisprecheinrichtung benutzt haben soll. Dass ausgerechnet Mario K. sich zum Einschreiten berufen sah, löste in der Verhandlung Verwunderung aus.
K.s Vorstrafenregister ist lang. Das Besondere: Aus früheren Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerschein sind gleich zwei Bewährungsfristen offen. Eine läuft im März 2028 ab - die andere zwei Monate später.
Der Richter in Kamen äußerte denn auch den "Verdacht, dass Sie's nicht verstanden haben". Kleiner Lichtblick: Mario K., der voriges Jahr unter Einfluss von Cannabis unterwegs war, hat eine Entgiftung gemacht, sich einer Selbsthilfegruppe angeschlossen und steht auf Wartelisten von Psychotherapeuten. Er hat obendrein einen Job - zu dem er mit dem Fahrrad fahren kann.
Trotz alledem sei es nun Zeit fürs Gefängnis, fand der Richter. Er wurde in der Urteilsbegründung drastisch: "Sie haben auf die Rechtsordnung geschissen", sagte er zum Angeklagten. Als Tatwerkzeug gehöre eigentlich auch der BMW eingezogen. Allerdings hatte den Wagen nicht K. bezahlt, sondern eine Freundin, und bislang hat K. den Preis bei ihr abgestottert. Nun steht er zum Verkauf.







