-Anzeige-

Anzeige

Erst geprügelt, dann geweint: Ausraster im Vollrausch

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Knapp fasste der Kamener Jugendrichter ein wichtiges Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen: "Sie waren hackenstramm." Vor ihm saß als Angeklagter der 20-jährige Bergkamener Marvin G. (alle Namen geändert). Bei dem gelernten Elektriker brannten am 26. Februar 2023 sozusagen die Sicherungen durch. Er attackierte ausgerechnet seinen Kumpel Tobias T., mit dem er vorher ausgiebig getrunken hatte: Nach dem gemeinsamen Kneipenbesuch gab es eine Keilerei auf der Oberadener Jahnstraße. Marvin G. schlug und trat auf Tobias T. ein. T. erlitt unter anderem zwei Fingerbrüche, einen Biss in den Oberschenkel, wurde am Ende bewusstlos. Es war noch ein dritter junger Mann dabei. Er wollte schlichten, scheiterte aber und rief die Polizei. Ein Autofahrer auf dem nächtlichen Heimweg nach Lünen hielt an, stieg zusammen mit einem Beifahrer aus, wollte sich Marvin G. vornehmen. Aber G. war nicht zu stoppen. Er biss dem Mann in den Finger, schlug ihm gegen den Kopf, demolierte anschließend sein Auto - Sachschaden: rund 8.000 Euro. Kurz danach, erzählte der Mann, "fing er an zu weinen".

Marvin G. - nüchtern - wirkt ganz und gar nicht wie einer, vor dem jemand Angst haben müsste. Eine Erinnerung an das Geschehen in Oberaden habe er nicht, sagt er. Eine Blutprobe zwei Stunden nach dem Ausraster ergab 1,68 Promille. Bier und Schnaps habe er intus gehabt, erklärte er. Der Hauptgeschädigte Tobias T. war nicht beim Prozess: Er ist derzeit bei der Bundeswehr unabkömmlich. Der Richter merkte an, mit ein bisschen Pech hätten ihn die Ereignisse vor knapp einem Jahr auch in den Rollstuhl bringen können.

Marvin G. versicherte, er sei bei der Suchtberatung gewesen. Seinen Alkoholkonsum habe er reduziert. Dringender Rat vom Richter: die Schnäpse weglassen! Ein Urteil gab es natürlich auch: 80 Stunden Freizeitarbeit wegen fahrlässigen Vollrausches. Dieser Straftatbestand schließt eine zumindest teilweise Schuldunfähigkeit ein. Alternative wäre eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gewesen. Marvin G. muss außerdem an einem Präventionskurs gegen Gewalt teilnehmen. Kommt er dem nicht nach, droht Arrest.

"Bist du schwul?" - Berufsschüler für sexuelle Belästigung verurteilt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Auf dem Weg zur Bushaltestelle Dortmunder Straße in Lünen wurde es am 15. März 2023 unangenehm für den Berufsschüler Timon M. (alle Namen geändert). Es kam zu einer Begegnung, die eine Anklage für die beiden Bergkamener Brüder Adil und Enis B. zur Folge hatte - und zwar wegen sexueller Belästigung. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Kamen.

Adil und Enis B. waren damals 17 und 18 Jahre alt. Ihr Mitschüler Timon M. ist homosexuell. Er macht daraus auch kein Geheimnis. An besagtem Tag vor knapp einem Jahr sollen die Brüder ihn zunächst - noch einigermaßen harmlos - gefragt haben, ob er schwul sei. M., der die Erfahrung gemacht hat, dass hinter solchen Fragen echtes Interesse stecken kann, bejahte. Und dann ging's los. Neben Fragen zu sexuellen Praktiken setzte es Berührungen "an allen möglichen Körperstellen", erinnerte sich Timon M. im Gerichtssaal - wenn auch "nur" oberhalb der Kleidung. Er sei schließlich weggegangen, hin zu einer Gruppe von Schülerinnen, und habe dort auf seinen Bus gewartet.

Teilweise ist das Geschehen per Handy auf Video dokumentiert. Sehr wahrscheinlich hatte Adil B. einen anderen Jungen aufgefordert, das Ganze für ihn aufzunehmen - vielleicht zur späteren Belustigung im kleinen Kreis, vielleicht auch, um das Video online zu stellen. Körperliche Übergriffe sind nicht in dem Video zu sehen - und auch nicht Adils älterer Bruder Enis. Weil auch Timon M. sich nicht zweifelsfrei an eine Beteiligung Enis' erinnerte, wurde der letztlich freigesprochen. Der jüngere Adil gab zwar seine penetrante Fragerei zu - und entschuldigte sich bei Timon M. dafür -, nicht aber die Handgreiflichkeiten. Weil es von denen auch kein Video gibt, forderte Adil B.s Verteidiger einen Freispruch auch für seinen Mandanten.

Aber der Richter hatte keinerlei Zweifel an dem körperlichen Übergriff: Er verurteilte Adil B. zu 40 Stunden Freizeitarbeit. Schon das - strafrechtlich eher unbedeutende - Belästigen Timon M.s durch die Fragerei sei widerlich gewesen. Dass Adil B. auch handgreiflich wurde, stehe für ihn außer Frage, so der Jurist - zumal Timon M. im Prozess fast den Eindruck erweckt habe, heute tue ihm die Anzeige gegen Adil B. leid. Belastungstendenz? Keine. Eher eine Entlastungstendenz zugunsten des mittlerweile volljährigen Adil B., der den Prozess über weite Strecken grinsend verfolgt hatte.

Omas Konto geplündert: Anklage für Enkelin

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Fünf Mal ging die Kamenerin Tina M. (23, Name geändert) mit der Girokarte ihrer Großmutter an die Geldautomaten der Sparkasse UnnaKamen. Sie kannte die PIN und bediente sich: Insgesamt verschwanden 4.750 Euro. Die heute 89-jährige, demenzkranke Frau bekam das wohl gar nicht mit - wohl aber ihre Tochter, Tina M.s Mutter. Die fand, es sei Zeit für einen Schuss vor den Bug, und ging zur Polizei.

Die Verhandlung über die Sache im Amtsgericht zeigte: Da saß keine abgebrühte Abzockerin, sondern eine psychisch kranke Frau, die schon mit 14 in Behandlung war. Die Rede war von multipler Persönlichkeit, Depression, Borderline-Störung. Neben einer eher unscheinbaren, ruhigen Tina M. scheint es eine flippige, auf Außenwirkung abzielende Version der jungen Frau zu geben. Das spiegelt sich etwa in einem Bild aus der Videoüberwachung der Sparkasse wider.

Im Gericht nahm Tina M.s Mutter den Strafantrag zurück - der "Fall Oma" war damit abgehakt. Es blieb noch ein "Fall Jobcenter": M. soll die Aufnahme bezahlter Arbeit nicht gemeldet und unberechtigt Unterstützung bezogen haben. Ihre Fallmanagerin sagte allerdings aus, nach ihrem Eindruck habe Tina M. keine Betrugsabsichten gehabt, sondern ihr Leben nicht unter Kontrolle.

Das Verfahren wird eingestellt gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro. Empfängerin: Tina M.s Großmutter. Deren Tochter und Enkelin - sprich: Mutter & Tochter - lagen sich nach Verhandlungsschluss in den Armen. Und Mutter M. versicherte dem Richter: Sollte Tina M. die Buße nicht ordnungsgemäß zahlen, werde sie "die Keule" zu spüren bekommen. Oder alternativ eine Bratpfanne.

Fake-Bestellung für 40 Euro - Geldstrafe: 1.800 Euro

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Für genau 40,39 Euro bestellte der Bergkamener Tim F. (Name geändert) im August vorigen Jahres Lebensmittel bei der Firma Flaschenpost: Cola, Chips, Joghurt und andere Dinge. Weil er zum Bezahlen die Kontonummer seiner damaligen Freundin nutzte, die aber keine Ahnung davon hatte, platzte die Abbuchung. F. saß jetzt als Angeklagter vorm Kamener Strafrichter.

Aussage stand gegen Aussage: Sie wusste Bescheid, sagt Tim F. - ich wusste es nicht, sagt die Exfreundin. Die junge Frau hatte seitenweise Aufzeichnungen dabei über die missglückte Beziehung, gespickt mit Beispielen dafür, wie Tim F. sie ausgenutzt habe. Für sie sei es Liebe auf den ersten Blick gewesen - und er habe es immer wieder geschafft, sie um den Finger zu wickeln. Allerdings sei es eine On-Off-Geschichte gewesen - so "richtig" zusammen gewesen seien sie nie.

Tim F., 24 Jahre alt, hat eine bewegte Vorgeschichte. Sie umfasst unter anderem eine Jugendstrafe von drei Jahren und elf Monaten wegen einer ganzen Latte von Delikten - darunter Einbruch, Raub, Körperverletzung. Ein Rest der größtenteils verbüßten Strafe ist noch zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsfrist endet im Sommer 2025.
Mittlerweile hat F. einen Job - und einen Sohn, um den er sich laut seiner Bewährungshelferin auch kümmert. Es gibt hohe Schulden. Genaues Ausmaß? Unklar.

Der Richter verurteilte F. zu einer Geldstrafe. 60 Tagessätze à 30 Euro muss er für den Betrug zahlen. Und die 40,39 Euro für die Flaschenpost sind inzwischen auch schon rausgegangen.

Miesen Tag gehabt: Ausraster beim Polizei-"Besuch"

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Azra H. (Name geändert) machte es den Polizisten nicht gerade leicht bei dem Einsatz in Kamen am Nachmittag des 4. Februar 2023: Die Beamten wollten in ihre Wohnung - mit entsprechender Befugnis, versteht sich -, aber Azra H. ließ sie nicht. Auch gegen das Anlegen von Handfesseln wehrte sie sich "mit einfacher körperlicher Gewalt", wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt. Verhandelt wurde darüber jetzt im Amtsgericht.

Dass die umgänglich wirkende Frau auch anders kann, hatte damals schon ihr Freund zu spüren bekommen. Azra H. soll auf sein Auto gesprungen sein, an den Scheibenwischern gezerrt haben. Auslöser: eine Eifersuchtsattacke. Ihr späteres Verhalten der Polizei gegenüber erklärte die 35-Jährige vor Gericht mit einer Panikattacke. Sie sei von den Beamten grob angefasst worden, habe blaue Flecken bekommen. "Eigentlich wollte ich die anzeigen." Im Streifenwagen hat Azra H. laut Einsatzprotokoll zwar ordentlich getobt, aber die Polizisten bemerkenswerterweise nicht beleidigt.

Fazit der Gerichtsverhandlung: Eine Schwerkriminelle ist Azra H. nun gerade nicht - es war wohl eher ein klassischer Fall von "ganz mieser Tag". Pluspunkte sammelte die Frau beim Gericht sowie beim Vertreter der Staatsanwaltschaft obendrein mit gleich zwei Arbeitsstellen: Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, jobbt sie nicht nur bei einer Logistikfirma, sondern auch als Kellnerin.

600 Euro Buße muss sie zahlen ans Kinderheim des Sozialwerks St. Georg. Sobald das erledigt ist, wird das Verfahren wegen des Ausrasters beim Polizeieinsatz eingestellt.