-Anzeige-

Anzeige

Ingenieur erschreckt: 500 Euro Buße an Verkehrswacht

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgervon Andreas Milk

Kamen. Die Situation war etwas unübersichtlich am 22. Dezember vorigen Jahres an der Baustelle auf der Westicker Straße. Martin S. (Name geändert) wollte mit seinem SUV von der Südkamener Straße nach rechts in Richtung Hemsack abbiegen. Links von ihm stand ein Lastwagen auf dem Seitenstreifen der Westicker und versperrte ihm den Blick. S. sagt, er habe sich vorsichtig in den Einmündungsbereich vorgetastet. Und dabei kam es zu einer Begegnung, die einen Strafprozess wegen Nötigung auslöste: S. soll Gas gegeben haben und gezielt auf einen Vermessungsingenieur zu gefahren sein, der ihm bedeutet hatte zu bremsen.

Martin S. schilderte das vor Gericht aber völlig anders. Ja, er habe den Ingenieur, der sich zu Fuß auf der rechten Seite des Einmündungsbereichs bewegt habe, recht spät bemerkt. Dann sei er aber auch "schlagartig vom Gas gegangen" und an dem Mann vorbei gefahren, in gebührendem Abstand von rund drei Metern. Der Ingenieur sei nicht in Gefahr gewesen, habe auch nicht zur Seite springen müssen oder Ähnliches.
Ein Zeuge hatte dagegen eher den Eindruck, dass es S. sehr wohl drum gegangen sei, den Ingenieur zu verscheuchen. Der Ingenieur selbst stand als Zeuge allerdings nicht zur Verfügung. Er ist im Urlaub.

S.' Verteidiger fand, es gehe in der ganzen Sache um Befindlichkeiten und subjektive Eindrücke. Sein Mandant hat seit 1990 den Führerschein. Flensburg-Einträge: null. Und passiert war auf der Westicker Straße ja auch keinem was.

Die Konsequenz: S. muss 500 Euro Buße an die Verkehrswacht zahlen, quasi als Eingeständnis, vielleicht nicht ganz so astrein gefahren zu sein, wie es angebracht gewesen wäre. Ist das Geld gezahlt, ist der Fall abgehakt - das Verfahren wird ohne weitere Folgen eingestellt.

Näherungsverbot missachtet: Geldstrafe für Stalker

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. "Ich habe ihr gesagt, dass sie heilig für mich wäre." Der etwas befremdliche Satz fiel in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Kamen. Gesagt hat ihn der 40-jährige Sedat K. (Name geändert) aus Bergkamen. Und die Frau, von der K. sprach, war als Zeugin da: eine 36-Jährige. Sie hatte ihn angezeigt. Es ging um Beleidigung, Körperverletzung - vor allem aber um penetrantes Nachstellen, Stalking also. Die Frau hatte schon im Mai 2021 eine gerichtliche Anordnung erwirkt: K. hatte Abstand zu ihr zu halten, 50 Meter Minimum. Er ignorierte das.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft findet sich eine ganze Reihe von Begegnungen, die - soweit es die Frau betraf - unfreiwillig waren. K. soll sie am Bergkamener Busbahnhof angesprochen haben, in der Sparkasse, er habe sie im Zug und beim Busfahren behelligt, schließlich sogar an ihrem Arbeitsplatz. Und er habe ihr einmal im Streit mit der Faust vor den Kopf geschlagen, sie als Hure und Schlampe beschimpft. "Es ist überhaupt nicht wahr", so der Angeklagte. "Hässliche Unterstellungen" seien das.

Die Vorgeschichte: Sedat K. und die Frau hatten einmal eine Beziehung. Zwei Wochen habe die gedauert, erinnert sich die 36-Jährige: "Da habe ich gewusst, dass wir nicht zueinander passen." Aber Sedat K. wollte es wohl nicht wahr haben. "Ich will nur Gutes für sie", betonte er vor Gericht. Mehrmals hätten er und die Frau sich gestritten - aber wieder zueinander gefunden.

Ob er denn glaube, das Näherungsverbot gemäß Gewaltschutzgesetz sei seinerzeit vom Gericht "aus Spaß verschickt" worden, fragte ihn die Richterin. Antwort: Er respektiere ja die Anordnung. Aber die Begegnungen mit der "Ex" seien eben so passiert.

"Mein Bruder musste Bodyguard spielen", erinnert sich die Frau. Es sei ihr auch peinlich gewesen, wieder und wieder wegen der "Begegnungen" mit Sedat K. - "mal lieb, mal auf 180" - die Polizei zu rufen. Immerhin: Seit einer Weile sei Ruhe.

Sedat K. ist ledig, lebt bei seinen pflegebedürftigen Eltern, bezieht Hartz IV. Er hat eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Fürs Belästigen, Beschimpfen und Schlagen seiner Kurzzeitfreundin muss er eine Geldstrafe von 1.200 Euro (120 Tagessätze à 10 Euro) zahlen. Er ließ durchblicken, gegen diese Entscheidung der Richterin Berufung einlegen zu wollen. Dann kommt der Fall vors Landgericht in Dortmund.

Betrunken hinterm Steuer: Rückfall am letzten Bewährungstag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Am späten Abend des 18. Oktober 2021 machte der Lüner Bauleiter Murat K. (Name geändert) ein Schläfchen in einem Baustellenfahrzeug seiner Firma. Der Wagen war an der Bergkamener Landwehrstraße abgestellt, das Licht eingeschaltet, der Zündschlüssel steckte. K. lag auf der Rückbank, hatte die Schuhe ausgezogen. Alles nichts, womit man sich strafbar machen könnte. Das Problem: K. hatte den Mazda ohne Führerschein gesteuert - und mit rund 1,3 Promille Alkohol im Blut.

Dafür musste er sich jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verantworten. K. sagt, er habe an den Abend keine Erinnerung - er gibt aber zu, den Wagen vor dem Nickerchen gefahren zu sein. Und genau darauf kam es an. K. war seinerzeit zuerst noch mit einem Kollegen unterwegs gewesen, und theoretisch hätte ja auch der den Wagen lenken können.

Bemerkenswert an dem Vorfall ist das Timing. Am selben Abend - genauer: um Mitternacht - lief eine Bewährungsfrist aus einem früheren Strafurteil gegen Murat K. ab. Eigentlich wäre er also nun ein Kandidat für eine Haftstrafe ohne Bewährung gewesen. In seinem Vorstrafenregister gibt es fünf Einträge; alle haben mit Delikten im Straßenverkehr und mit K.s Alkoholismus zu tun. An dem Abend vor knapp einem Jahr hatte er also nicht das erste Mal betrunken ein Auto gesteuert.

Dass es bis zur Verhandlung über die Sache an der Landwehrstraße so lange dauerte, lag nicht an K., sondern an Zeugen, die zu früheren Terminen einfach nicht gekommen waren. Ohne sie war K. keine Trunkenheitsfahrt nachzuweisen, und er selbst sagte nichts zu dem Vorwurf, was sein gutes Recht ist als Angeklagter. Verurteilt werden konnte er beim jüngsten Termin, weil er die Fahrt eben doch noch einräumte.

Das Urteil lautete: Acht Monate Haft auf Bewährung plus neun Monate Sperrfrist bei Ausstellung eines Führerscheins. Hätte sich das Verfahren nicht ohne K.s Verschulden derart in die Länge gezogen, hätte es wohl keine Bewährungschance mehr gegeben, sagte der Richter. Die Bewährung ist also eine Art Bonus für die Verfahrensdauer. Und: Es gibt eine gute Sozialprognose, denn K. hat derzeit einen festen Vollzeitjob. "Stehen Sie nicht sich selbst und ihrer Zukunft im Weg", mahnte der Richter - sprich: sauber bleiben. Und möglichst den Führerschein machen.

Teuer wird es für drei Zeugen, die wieder nicht erschienen waren. Zwei von ihnen müssen je einen Tausender als Ordnungsgeld zahlen, Nummer drei ist mit der Hälfte dabei.

Prozess um Kopfstoß: Nase lädiert - aber 2.000 Euro reicher

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Florian H. (Namen geändert) hat im April durch einen Kopfstoß seines Rivalen Marvin K. einen Nasenbeinbruch erlitten. "Es war alles voller Blut." Dafür verließ er jetzt das Kamener Amtsgericht 2.000 Euro reicher, als er reingegangen war. Denn diesen Betrag händigte Marvin K. ihm als eine Art Wiedergutmachung und Schuldanerkenntnis aus. Für Marvin K. hatte das den Vorteil, ein mildes Urteil zu bekommen: eine Geldstrafe von weiteren 2.100 Euro - die er aber nur zu zahlen braucht, wenn er in den kommenden zwei Jahren nochmal ähnlichen Mist baut.

Zu dem Kopfstoß war es am Abend des 10. April in der Nähe des Heerener Holzes gekommen. Freundlich untertrieben lässt sich sagen: Florian H. und Marvin K. mochten/mögen sich nicht besonders. Das hat mit einer Frau zu tun. Florian H. ist mit ihr zusammen - Marvin K. war es früher. Zusätzlich kompliziert wird das Ganze durch gemeinsames Wohneigentum von Marvin K. und jener Frau. Es gab also allerhand Gründe, aneinander zu geraten. Und eben das passierte an jenem Sonntag.

Florian H. und seine Freundin - Marvin K.s Ex - führten gerade ihren Hund spazieren, als zufällig Marvin K. mit seinem Wagen vorbei kam. "Er hat mich beleidigt und uns verfolgt", sagt Florian H. - anders stellt Marvin K. die Sache dar: Er habe Florian H. für eine Reihe von Nachrichten und Beleidigungen über Fake-Accounts zur Rede stellen wollen, aber H. habe ihn ausgelacht. Den Kopfstoß gibt K. zu.

Die Nase seines Widersachers musste operiert werden; Florian H. war fünf Wochen krank geschrieben. In dieser Zeit schluckte er Schmerztabletten. Bisher hat er keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen Marvin K. geltend gemacht - möglich also, dass noch weitere Zahlungen auf K. zu kommen.

Mutter gestresst, Polizist beleidigt: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Serap M. (31, Name geändert) war sowieso schon im Stress am Morgen des 15. Februar. Und vor einer Bergkamener Grundschule geriet sie obendrein in eine Situation, die zu einer Anklage wegen Beleidigung eines Polizisten führte: "Der ist doch bescheuert", soll sie über den Beamten gesagt haben.

Verhandelt wurde über den Fall vor dem Kamener Amtsgericht. Gegen einen Strafbefehl über 1.000 Euro hatte Serap M. Einspruch eingelegt. Als Aushilfe bei einer Textilkette verdient die alleinerziehende Mutter pro Monat knapp die Hälfte dieser Summe.

Freundlich und zurückhaltend schilderte sie nun dem Richter, was los war an jenem verkorksten Morgen. Die Lehrerin ihres Sohnes hatte angerufen wegen eines fehlenden Coronatests, der bitteschön zügig nachzureichen sei, sonst könne der Junge nicht bleiben. Also fuhr Serap M. los, um sich vor der Schule mit dem Kleinen zu treffen und den Test nachzuholen. Dabei parkte sie ihr Auto so, dass der Polizist Anstoß nahm. Er habe sie angeschrien, sagte Serap M.: "Ich habe mich erniedrigt gefühlt." Und da sei ihr eben das Wort "bescheuert" rausgerutscht - allerdings in anderem Zusammenhang: Es sei ein "bescheuerter Tag". Den Polizisten habe sie dabei nicht mal angesehen, sondern andere Leute angeschaut.

Das Vorstrafenregister der jungen Frau ist leer. Ihre Anwältin versicherte glaubhaft, Ausrasten sei "nicht ihre Art". Das Urteil: eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 10 Euro - also nur noch ein Fünftel der ursprünglichen Summe. Der Richter erklärte: Mit einer frühen Entschuldigung an den betroffenen Polizisten wäre wohl sogar eine Einstellung des Verfahrens möglich gewesen. Diese Möglichkeit hatte Serap M. allerdings in den vergangenen sieben Monaten nicht genutzt.