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"Hurensohn" und Reifenklau: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Auch Dinge, die praktisch keinen Wert mehr haben, darf niemand einem anderen einfach wegnehmen: Eine Tatsache, die Erkan H. (Name geändert) eine Anklage wegen Diebstahls einbrachte. Beleidigung und Bedrohung warf ihm die Staatsanwaltschaft im Amtsgericht obendrein auch noch vor. Tatort: eine Kamener Kfz-Werkstatt.

Dort waren immer mal wieder Reifen geklaut worden. Zum Beispiel am 5. Januar: zwei Altreifen, im Grunde wertlos. Der Werkstattinhaber installierte eine Videoüberwachung. Und einen Verdächtigen hatte er auch im Sinn: Erkan H. - die Männer kennen sich schon länger. Nach eigenen Angaben hatte H. mehrfach gegen Entgelt Reifen im Auftrag der Werkstatt entsorgt. Gestohlen, beteuerte H., habe er nie.

Als er dann am 27. Januar in der Werkstatt auftauchte und vom Chef mit dem Diebstahlsverdacht konfrontiert wurde, fielen Beleidigungen: "Hurensohn", zum Beispiel. Außerdem soll H. gedroht haben, den Kopf des Kfz-Mannes "unter dem Arm" zu tragen, was sich als Todesdrohung deuten lässt. "Hurensohn" sowie der Satz "Ich ficke dich!" sind per Videoanlage dokumentiert.

Diese Worte gesagt zu haben, bestritt H. vor Gericht ebenso wie den Reifenklau. Geglaubt hat der Richter ihm nicht. Erkan H.s Vorstrafenregister reicht viele Jahre zurück. Auch Beleidigung und Diebstahl waren schon dabei. Seine Strafe diesmal: Er muss 45 Tagessätze à 30 Euro zahlen. Es gebe keine Gerechtigkeit für ihn, klagte Erkan H., der wegen mehrfachen Dazwischenredens sich fast noch ein zusätzliches Ordnungsgeld oder einen Zellenaufenthalt eingehandelt hätte. Immerhin: Der Werkstattchef berichtete, inzwischen sei Ruhe - zwischen ihm und Erkan H. bestehe kein Kontakt mehr.

Den Notruf missbraucht - aus Ärger über die Polizei

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Ganz exakt hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklage dargelegt, was sie der Bergkamenerin Martina T. (Name geändert) vorwarf: Am 23. Januar dieses Jahres um 9.51 Uhr habe sie den Notruf 110 gewählt, ohne dass eine Notlage vorgelegen hätte. Solch ein Missbrauch von Notrufen ist strafbar, unter anderem, damit die Polizei sich nicht mit gelangweilten Witzbolden rumschlagen muss, während jemand, der vielleicht gerade einen Einbrecher im Haus hat, das Besetztzeichen hört.

Schuldig im Sinne der Anklage, erklärte im Kamener Amtsgericht unumwunden Martina T.s Verteidiger für seine Mandantin. Objektiv betrachtet, treffe der Vorwurf wohl zu. Aber der Hintergrund lässt vermuten, dass sich Martina T. - subjektiv - wohl doch in einer Notlage wähnte. Sie sei, sagte ihr Anwalt, bei der Polizei in Ungnade gefallen, weil sie in ihrem Oberadener Wohnumfeld in der Vergangenheit mehrmals Anlässe zur Anzeigeerstattung gesehen habe. Sprich: Sie war eine Art unerwünschte Stammkundin. Und wenn sie über die normale Amtsleitung auf der Wache angerufen habe, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen, dann habe sich ein Scherzkeks beim Anblick ihrer Nummer im Telefondisplay gern mal mit "McDonald's - Ihre Bestellung bitte!" gemeldet. So kam es denn am 23. Januar dazu, dass Martina T. aus Ärger und Frust die 110 wählte.

Martina T. muss nun eine Geldbuße von 150 Euro an die Landeskasse zahlen; dann wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Wichtiger als eine Bestrafung sei es, den Notrufmissbrauch zu unterbinden, fand der Richter. Der Angeklagten empfahl er, sich an den Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde zu wenden, wenn sie Probleme mit den Beamten habe. Martina T. versprach, die 110 künftig nicht mehr für Nachfragen zu nutzen.

Nach vergurkten Box-Meisterschaften: Freispruch für beschuldigten Arzt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Im September vorigen Jahres sollten die Boxsportler des VfK Rünthe in der Sporthalle Overberge die NRW-Elite-Meisterschaften ausrichten. Nach dem ersten von drei geplanten Tagen war Schluss. Die Hintergründe beschäftigten heute das Amtsgericht in Kamen. In einem Strafprozess musste sich der Duisburger Arzt Ramazan M. (Name geändert) wegen einer angeblichen Todesdrohung gegen einen VfK-Vorstand verantworten. Nach der Vernehmung von elf Zeugen in gut zweieinhalb Stunden Verhandlung lautete das Urteil: Freispruch.

Es ging um Ereignisse im Laufe des 24. September 2021. Ramazan M. ist nicht nur Notfall- und Intensivmediziner, sondern auch als Trainer und Betreuer im Boxsport aktiv. Nach Bergkamen hatte er eigentlich bloß privat fahren wollen. Aber: Der VfK hatte für den Tag keinen Mediziner auftreiben können - es muss aber einer am Ring sein, so schreibt es das Regelwerk vor. Ramazan M. ließ sich überreden, den Job zu übernehmen - und rettete so die Veranstaltung; fürs erste jedenfalls. Nach dem letzten Kampf an jenem Freitag wollte M. dann gern die für seinen Spontaneinsatz vereinbarten 200 Euro haben.

Fest steht: Es kam darüber zum Streit. Laut Anklage drohte Ramazan M. dem VfK-Vorständler schließlich, er solle ihm das Geld geben, "sonst verlässt du die Halle nicht lebend". Unsinn, sagte M. im Prozess. Vielmehr habe er angekündigt, sich an den Landesverband zu wenden - und geäußert, dass der VfK-Mann mit den Ereignissen dieses Tages für ihn, M., "gestorben" sei.

Was nun exakt von wem zu wem gesagt wurde - es blieb letztlich offen. Glaubwürdige Zeugen stützten den Anklagevorwurf - ebenso glaubwürdige Zeugen bestätigten die Version des angeklagten Arztes. Einer sprach gar von einer "Fahne" des Organisators vom VfK. Offensichtlich war die Organisation der Meisterschaften gründlich misslungen; fortgesetzt wurden sie zwei Wochen später an anderem Ort unter anderer Regie. Ganz nebenbei waren in Overberge auch noch Wettkampfpässe von Teilnehmern "verschwunden". Sie blieben es bis heute. In diesen Pässen sind die sportlichen Erfolge der Inhaber im Detail nachzulesen - ihre Wettkampfhistorie.

Die Kosten für den aufwändigen Prozess trägt nach dem Freispruch die Landeskasse.

"Bastard" und Prügel am Kalthof: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. In dem Mehrfamilienhaus am Kalthof wurde es sehr laut am späten Abend des 21. Juni 2021. Am Ende kam die Polizei. Und nun saß der 26-jährige Maximilian R. (Namen geändert) auf der Anklagebank des Amtsgerichts: wegen Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Laut Akte der Staatsanwaltschaft hatte er seinem Widersacher Tobias F. Faustschläge ins Gesicht verpasst, ihn als "Bastard" beschimpft, seine Wohnungstür demoliert und eine Vase im Flur zerschmettert. Und schließlich fand die Polizei bei ihm auch noch 0,3 Gramm Marihuana.

"Es stimmt eigentlich alles", kommentierte Maximilian R. die Vorwürfe. R. hielt sich seinerzeit bei seiner Freundin auf. Die lebte - gemeinsam mit dem kleinen Kind des Paars - in der Etage über Tobias F. Was R. in jener Nacht so in Rage brachte: Tobias F. soll Haschisch geraucht haben und der Geruch bis ins Kinderzimmer im Stockwerk darüber gezogen sein. Dass Maximilian R. selbst ziemlich betrunken war, trug auch nicht gerade zur Entschärfung des nachbarschaftlichen Konflikts bei.

Wie viele Schläge wer wem verpasste, ob die Vase vorsätzlich zertrümmert wurde oder eher versehentlich im Handgemenge zu Bruch ging: Das blieb in der Verhandlung offen. Zumindest erlitt Tobias F. durch die Attacke von Maximilian R. aber keine bleibenden Schäden: Kieferschmerzen und Pfeifen im Ohr waren nach wenigen Tagen verschwunden.

Maximilian R. verbüßt derzeit eine sechsmonatige Haft. In rund vier Wochen kommt er raus. Sein Vorstrafenregister enthält ein Dutzend Einträge - überwiegend wegen Eigentumsdelikten. Für den Zwischenfall mit Tobias F. muss der junge Mann nun eine Geldstrafe zahlen: 160 Tagessätze à 10 Euro. Der Richter sagte, er habe eine gewisse Hoffnung, dass die aktuelle Haftverbüßung erst mal reiche, Maximilian R. zu beeindrucken.

"Ich werde dich f*****": Geldstrafe für Drohung gegen Vermieter

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Ein Streit zwischen Mieter und Vermieter eskalierte im Juni vorigen Jahres auf der Bergkamener Schulstraße. Folge war ein Strafbefehl gegen Malik T. (Name geändert), den Mieter: 500 Euro sollte er zahlen, weil er Sedat K., den Vermieter, bedroht habe. Laut Staatsanwaltschaft tat er das mit den Worten: "Ich werde meine schlimmen Freunde rufen und dich ficken." Hintergrund soll die Auseinandersetzung um eine Kaution gewesen sein.

Malik T. legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Darüber sollte jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verhandelt werden. Vier Zeugen waren zu dem Termin geladen worden: der mutmaßlich bedrohte Sedat K. und drei Bekannte von ihm. Es hätte heikel werden können für Malik T.: "Gegen vier Leute hab' ich anscheinend keine Chance."

Der Richter hatte ihn darauf hingewiesen, dass es im Grunde zwei Möglichkeiten gebe. Die erste: Freispruch. Eher unwahrscheinlich - denn die Beschuldigungen gegen T. schienen glaubhaft, zumal Sedat K. während der Ermittlungen zugegeben hatte, selbst auch Beleidigungen ausgestoßen zu haben, also keineswegs ein Unschuldsengel zu sein. Die zweite Möglichkeit: Verurteilung - zu einer Strafe deutlich höher als die 500 Euro im Strafbefehl. Denn nicht nur, dass Malik T. inzwischen dank Job zahlungskräftiger ist als von der Staatsanwaltschaft zunächst angenommen, er hat auch schon ein paar Vorstrafen im Register. Kurz: Aus 500 Euro drohte ein Mehrfaches des Betrags zu werden.

Aus dem Zuschauerraum schaltete sich Malik T.s Mutter ein: "Bezahl' die 500!" Und so läuft es nun auch, trotz T.s Beteuerung, es sei alles nicht so gewesen, wie es in der Akte steht. Er nahm den Einspruch zurück, die 500-Euro-Strafe wurde rechtskräftig. "Entschuldigung für die Zeit", bat er beim Verlassen des Saals den Richter. Der erwiderte trocken: "Das ist mein Job."