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von Andreas Milk
Kamen. Max K. (Namen geändert) ist 80 Jahre alt und Besitzer eines sportlichen Autos. Gerhard M. hat 94 Lebensjahre hinter sich; auch er sitzt noch selbst hinterm Steuer. An der Einmündung Edelkirchenhof/Kämerstraße stießen die Fahrzeuge der beiden Männer am Vormittag des 20. Mai 2025 zusammen. Wegen Unfallflucht saß nun der Jüngere - Max K. - auf der Anklagebank im Amtsgericht.
"Ich versteh' die ganze Geschichte nicht", sagte er: An einen Unfall könne er sich nicht erinnern. Es war ein trubeliger Markttag und reichlich Betrieb auf den Straßen der Kamener Innenstadt, "da steppt der Bär", weiß K.s Anwältin. Fest steht: Es gab einen Schaden über mehrere Tausend Euro am Wagen von Unfallgegner Gerhard M. Und Max K. fuhr nach dem Crash weiter, verfolgt von einer Zeugin, die sich sein Nummernschild notierte. Diese Frau erklärte dem Richter: Sie habe deutlich ein "dumpfes Blech-auf-Blech-Geräusch" vernommen.
K. dagegen gibt an, er habe nichts gehört - und nichts gespürt. Ein Gutachter kam allerdings zu dem Schluss: Es müsse (!) ein Ruck durch K.s Auto gegangen sein. Möglich also, dass K. die Unwahrheit sagte. Das darf ein Angeklagter - auch wenn's keinen guten Eindruck macht. Andererseits: Als ihm ein Nachbar erzählte, die Polizei sei da gewesen und habe wohl nach ihm und dem Wagen Ausschau gehalten, fuhr K. prompt zur Wache und erkundigte sich, was los sei.
Der Richter stützte sich letztlich auf das Gutachten: Er ist überzeugt, dass Max K. etwas vom Unfall gemerkt haben muss. Ergebnis: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro. Schön für K.: Seinen Führerschein bekam er im Verhandlungssaal zurück. Zwar wurde pro forma ein dreimonatiges Fahrverbot vom Richter ausgesprochen. Doch weil K. seinen Führerschein eh schon im September während der Ermittlungen abgegeben hatte, spielt das Fahrverbot keine Rolle mehr.
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Kamen. Eine Sekunde lang nicht genau genug hingeschaut: Das hat gereicht, einem Radfahrer aus Fröndenberg einen dreifachen Oberschenkelbruch zu bescheren - und einer Kamener Autofahrerin eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Verhandelt wurde im Amtsgericht.
Am 11. Dezember 2025 hatte Susanne H. (Namen geändert) aus der Einfahrt ihres Heerener Grundstücks zurücksetzen wollen. Mit seinem Rad fuhr in dem Moment Gerd M. die Straße entlang. Susanne H.s Auto rammte das Rad. Gerd M. lag schwer verletzt auf der Fahrbahn. Ein zufällig vorbeikommender Arzt leistete Erste Hilfe. Auch Susanne H. tat, was sie konnte: Sie rief die Polizei, den Rettungsdienst und M.s Frau an. Im Unnaer Klinikum wurde M. operiert. Fünf Tage blieb er zur stationären Behandlung. Im kommenden Dezember ist nochmal ein Termin: Dann werden Schrauben entfernt. M.s Glück: Sein Kopf blieb heil, dank Helm. "Ohne den säße ich hier heute nicht", sagte er im Gerichtssaal.
Susanne H. beteuerte: Der Unfall tue ihr "unendlich leid", sie selbst habe einen Schock erlitten. Sie habe Gerd M. schlicht nicht gesehen. Das habe wohl an der tief stehenden Sonne gelegen. Sie habe nicht mal Gas gegeben, sondern ihren Wagen, einen Automatik, mit gelöster Bremse langsam rückwärts rollen lassen - wie schon viele (unfallfreie) Male zuvor.
Vorstrafen gibt es nicht. Und auch im Flensburger "Sündenregister" steht bloß ein Eintrag wegen Handynutzung am Steuer. Richter und Staatsanwältin waren sich einig: Statt Susanne H. zu verurteilen, tut es auch eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Buße. 600 Euro muss H. nun an die Westfälischen Kinderdörfer überweisen, dann ist ihr Fall strafrechtlich abgehakt. Gerd M. hatte den Vorschlag, das Geld könne auch an ihn gehen, abgelehnt.
Übrigens: Er würde gern dem namentlich nicht bekannten Arzt Danke sagen, der ihm am 11. Dezember auf der Straße half.
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von Andreas Milk
Kamen. Am frühen Abend des 27. November 2025 fürchtete eine Frau in Bergkamen sich so sehr vor ihrem Mann, dass sie die Polizei rief. Auch nach Eintreffen der Beamten wurde es erst mal nicht besser: Er wolle seiner Frau "am liebsten die Fresse kaputt schlagen" und sie danach "in der Erde verbuddeln", rief Mario D. (41, Name geändert). Es folgte eine so genannte Gefährderansprache. Weil auch die keinen großen Eindruck zu machen schien, hielt die Streifenbesatzung eine Ingewahrsamnahme für angebracht: D. sollte mit zur Wache. Er wehrte sich, trat um sich, traf dabei eine Polizistin am Schienbein. Folge war jetzt eine Verurteilung vor dem Kamener Amtsgericht wegen Widerstands und vorsätzlicher Körperverletzung: sechs Monate Haft - ohne Bewährung.
Dass D. nach dem Willen des Strafrichters "einfahren" soll, hat mit der Vorgeschichte zu tun. Nicht bloß eine, sondern gleich zwei Bewährungsfristen aus früheren Verurteilungen sind noch offen.
Das pralle Vorstrafenregister wiederum hängt mit D.s Suchtgeschichte zusammen. Schon früh konsumierte er Cannabis; neben dem charakteristischen Geruch nahmen die Beamten bei ihrem Einsatz am 27. November auch herumstehende Alkoholflaschen wahr. D. sagt, er habe Wodka intus gehabt. Das Einsatzprotokoll vermerkt erhebliche Stimmungsschwankungen.
Positiv: D. redete nicht drumrum - er legte ein Geständnis ab, bat um Entschuldigung. Er hält Kontakt zu seiner Frau - inzwischen leben sie getrennt - und zu seiner Tochter. In seinem Vollzeit-Job in der Landwirtschaft arbeitet er mehr Stunden als vorgegeben. Auch seine Bewährungshelferin ist zufrieden: Termine halte Mario D. zuverlässig ein.
Sogar die Staatsanwältin fand: Die erfreulichen Umstände rechtfertigten eine weitere - die dritte - Bewährungschance. Anders der Richter: Solche Aussetzer wie im November dürften nicht passieren. Punkt. D. kann gegen das Hafturteil Berufung am Landgericht Dortmund einlegen. Bis dort verhandelt wird, vergehen noch einige Monate. Und wenn er diese Zeit absolut alkohol- und drogenfrei hinter sich bringt, könnten die Dortmunder Richter am Ende doch noch eine Bewährung ermöglichen.
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Kamen. Der Vorfall auf dem Gelände des Märkischen Berufskollegs in Unna liegt fast ein Jahr zurück. Am 16. Juni 2025 gerieten Malik T. (heute 19, Namen geändert) und der gleichaltrige Samir M. aneinander. Malik T. soll bei der Prügelei Unterstützung von zwei namentlich nicht bekannten Tätern gehabt haben. Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung stand er nun in Kamen - seinem Wohnort - vor dem Jugendrichter. In der Anklage war von Faustschlägen die Rede und von Tritten, die Samir M. abgekriegt haben soll, als er schon am Boden lag. Ein Zahn von M. splitterte.
M. habe ihn zuerst angegriffen, sagte der Angeklagte Malik T.: "Ich habe mich nur gewehrt." Es gebe eine Vorgeschichte aus dem Jahr 2024. Damals waren beide noch am Hansa-Berufskolleg - und hatten angeblich Stress wegen einer Übelkeit erregenden Vape, die Samir M. dem Malik T. angedreht haben soll.
Samir M. lebt mittlerweile in Hamburg. Für seine Zeugenaussage zum Geschehen am 16. Juni 2025 war er aus Norddeutschland angereist. M. versicherte: Vor jenem Junitag habe es keinerlei Knatsch mit Malik T. gegeben. T. habe ihn ohne Anlass im Vorbeigehen angemacht: "Was guckst du so?" M. hatte gerade auf Weisung eines Lehrers Müll weggebracht. Kurz danach sei die Attacke losgegangen.
Ein Lehrer war es nun auch, der im Prozess bei der Entscheidungsfindung half. Er hielt sich seinerzeit im Schulgebäude auf, hatte aber einen guten Blick aufs Geschehen draußen auf dem Hof. Und er bestätigte als Zeuge vor Gericht die Version von Samir M.: Der sei - den Müllsack in der Hand - am Angeklagten vorbei gegangen. Auf einmal habe sich ein "wildes Menschenknäuel" gebildet: Mehrere seien auf einen los. Die Jungs wurden voneinander getrennt. Ein Krankenwagen wurde geholt.
Malik T. hat zwei Einträge im Bundeszentralregister: einen wegen Körperverletzung, einen wegen sexueller Belästigung. Beide Verfahren waren eingestellt worden. Diesmal sieht die Sache anders aus: Am Tattag gerade 18 Jahre alt, bekam T. für den Angriff auf Samir M. zwei Wochenenden Freizeitarrest vom Richter aufgebrummt. Dafür wurde noch einmal das Jugendstrafrecht angewandt. Nach Erwachsenenrecht wäre eine Freiheitsstrafe ab sechs Monaten fällig gewesen - die dann allerdings höchst wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt worden wäre.
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von Andreas Milk
Kamen. Der 21-jährige Leo K. (Name geändert) redete vor Gericht nicht drum herum: Grundsätzlich stimme der Vorwurf gegen ihn. Es ging um Fahrerflucht im Kamener Schleppweg am 28. Oktober 2025, nachmittags gegen 14 Uhr. K., wohnhaft in Iserlohn, lieferte damals mit einem Kleintransporter Pakete in Kamen aus. Beim Zurücksetzen aus einer Einfahrt streifte er einen Grundstückszaun. Danach soll er einfach abgehauen sein.
Wie gesagt: Im Prinzip sei das schon richtig, gab er zu. Er sei ausgestiegen, zum Zaun gegangen und zu dem Schluss gelangt, mit dem sei alles in Ordnung. Drum habe er eben seine Fahrt fortgesetzt.
Allerdings: Ein Nachbar stand zu dem Zeitpunkt rauchend am Küchenfenster und sah zu. Er habe ein Kratzen gehört und das Geschehen beobachtet, erzählte der Mann dem Richter. Die Zaun-Eigentümer waren abwesend. Der Nachbar ging nach ihrer Rückkehr am Abend zu ihnen, mitsamt Angabe des Transporter-Kennzeichens, das er sich notiert hatte.
Fotos der Polizei belegen: Der "Schaden" an der Kunststoffverblendung des Zauns ist nur zu erkennen, wenn man sehr, sehr genau hinschaut. Ende der Geschichte: Das Verfahren gegen K., bislang unbescholten, wurde ohne jegliche Auflage eingestellt.






