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Girokarte abgefischt: Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Es war ein ausgesprochen kurzer Prozess nach einer langen Vorgeschichte: Gut eine Viertelstunde beschäftigte der Fall des Bergkameners Alexander H. (Name geändert) an diesem Freitag den Strafrichter in Kamen. Denn H. gab zu, dass er Mist gebaut hatte, und akzeptierte nun doch einen schon früher ergangenen Strafbefehl. Das heißt für ihn: ein Jahr Haft auf Bewährung.

Im August und September 2020 hatte H. laut Akte mehrfach Geldbeträge an Automaten abgehoben oder es zumindest versucht - mit einer Girokarte, die ihm nicht gehörte und die er entweder aus der Post gefischt oder aus der Wohnung des rechtmäßigen Besitzers gestohlen haben muss. Das Gleiche gilt für den separaten Brief mit der PIN. Fünf Mal ging H. mit der Karte los: In Lünen zog er insgesamt mehr als 2.000 Euro; ein Versuch, dort weitere 2.000 Euro abzuheben, scheiterte, ebenso seine Abhebeversuche in Kamen (1.000 Euro) und Werne (1.000 Euro). Überwachungskameras dokumentierten die Taten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass H. gewerbsmäßig handelte - also kein Gelegenheitsbetrüger war, sondern von seinem kriminellen Tun seinen Lebensunterhalt bestreiten wollte.


Die letzten paar Wochen - seit Ende Februar - hat Alexander H. in einer JVA verbracht: Einen Gerichtstermin Anfang Januar hatte er ignoriert, Folgen waren der Erlass eines Haftbefehls und schließlich H.s Festnahme. Zurück ins Gefängnis musste er jetzt nach dem neuen Gerichtstermin nicht. Und wenn er sich in nächster Zeit nichts mehr zuschulden kommen lässt, bleibt die einjährige Haftstrafe ihm erspart. Als Bewährungsauflage hat er allerdings 120 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.

Angetrunken Strommast geschrottet: Geldstrafe

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Ein Sekundenschlaf von Sedat K. (Name geändert) am 3. Oktober 2021 auf der Bergkamener Buckenstraße führte zur Schrottung eines Strommasten der Gemeinschaftsstadtwerke: 11.145 Euro und 68 Cent sollten die GSW später für die Wiederherstellung abrechnen. Das Wichtigste aber: Niemand wurde bei dem Unfall verletzt. Darüber war K. sichtlich froh. Und: "Ich kann mich nur entschuldigen", sagte er jetzt vor dem Amtsgericht in Kamen.

Da saß er, angeklagt wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Verkehrsgefährdung. 0,71 Promille - so lautete seinerzeit das Ergebnis seiner Blutprobe. K. sagt, er sei von einer Geburtstagsfeier in einer Dortmunder Kleingartenanlage gekommen. Auf gerader Strecke rauschte er im familieneigenen Mercedes in den Grünstreifen und in den Mast. Der war danach "unbrauchbar zerstört", heißt es in der Akte der Staatsanwaltschaft. Und der Mercedes war auch ziemlich lädiert. "Ich dachte, ich bin gestorben", gab K. seine Erinnerung an den Moment nach dem großen Crash wieder.

"Nie wieder" werde so etwas passieren, versprach er. 2017 war er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Sonst hat der 50-Jährige keine Vorbelastungen. Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 15 Euro. Dazu kommt eine 18-monatige Führerscheinsperre.

Zwei Männer, zwei Bahnhöfe - zwei ramponierte Gesichter

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Zwei Männer, zwei Bahnhöfe, zwei ramponierte Gesichter: So lässt sich grob in Stichworten der Gegenstand eines Verfahrens vor dem Kamener Strafrichter zusammenfassen. Murat T. (43, Name geändert) ist wegen Körperverletzung angeklagt. Und auch sein mutmaßliches Opfer soll zugeschlagen haben - weshalb die Staatsanwaltschaft gegen diesen Mann einen Strafbefehl beantragt hat. Beim Gerichtstermin zur Anklage gegen T. fehlte er. Der Grund: Corona.

Aber Murat T. selbst war gekommen. Und er beteuerte: Er habe gar nichts gemacht. In seiner Anklage ging es um einen Vorfall am Nachmittag des 25. Juli 2021 am Gleis 1 des Kamener Bahnhofs; dort fahren die Züge in Richtung Dortmund ab. T. soll seinem Widersacher unter anderem einen Faustschlag aufs Auge verpasst haben. Die Folgen sind auf einem Polizeifoto dokumentiert: deutlich sichtbare Schwellungen. Murat T. sagt, er habe damit nichts zu tun - und mehr noch: Das angebliche Opfer habe vielmehr ihm, T., fünf Tage vorher im Dortmunder Hauptbahnhof - an einem Gleis in Richtung Kamen - die Nase kaputt gehauen und einen Zahn beschädigt. Zu sehen sein müssten diese Verletzungen laut T. auf Bildern der Überwachungskamera in einem Kamener Wettbüro, das er danach besucht habe. Ein Mitarbeiter dieses Büros erklärte allerdings, die Aufnahmen seien längst überspielt. Und zu den Besuchern an dem fraglichen Tag habe er keine konkrete Erinnerung.

Wie so manches Mal im Bahnverkehr, so geht es auch in diesem Verfahren nur mit erheblicher Verzögerung weiter. Bei einem zweiten Verhandlungstermin soll das Ganze mit Hilfe des genesenen Hauptbelastungszeugen - also: T.s Kontrahenten - aufgeklärt werden.

Zum Arzt mit Schmerzen - aber ohne Führerschein: Bewährungsstrafe

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Ulrich F. (Name geändert) geht an Krücken. Seine kaputte Hüfte war es auch, die den Kamener im August vorigen Jahres zu seinem Arzt trieb: Er brauchte ein Schmerzmittel. Auf der Friedhofstraße geriet F. mit seinem Wagen in eine allgemeine Verkehrskontrolle - und die Fahrt zum Mediziner hatte sich damit erledigt. Denn F. besitzt keinen Führerschein.

Das hat mit einer Reihe von Verkehrsdelikten in der Vergangenheit zu tun. Es gibt auch schon eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Unfallflucht war ebenfalls dabei. Das Register listet Straftaten seit 1996 auf. Immerhin: Von 2008 bis 2018 herrschte bei Ulrich F. Ruhe, strafrechtlich gesehen jedenfalls.

Die Vorbelastungen reichten, um den Staatsanwalt dazu zu bringen, eine Haftstrafe zu beantragen - wenn auch eine mit Bewährung. F.s Motiv, sich an jenem August-Tag führerscheinlos hinters Steuer zu setzen, sei nachvollziehbar - tauge aber nicht als Rechtfertigung.

Der Richter schloss sich dem an und verhängte drei Monate Haft auf Bewährung. Dazu kommt eine 12-monatige Führerscheinsperre. Wiederholungsgefahr besteht wohl fürs erste nicht. F.s Auto ist nicht mehr in seinem Besitz: Sein Bruder hat es übernommen mit dem Auftrag, es zu verkaufen.

"Sch***-Ausländer": Geldbuße für Ausraster im Zorn

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Der Bergkamener Martin M. (61, Name geändert) scheint ein ganz angenehmer Mensch zu sein. Sein Auftreten vor dem Kamener Amtsrichter lässt sich als freundlich beschreiben. Aber: "Scheiß-Ausländer" soll er einen Mann genannt haben, der als Gärtner auf dem Grundstück des Mietshauses an der Bergkamener Finkenstraße arbeitete, wo Martin M. lebt. M. soll den Gärtner auch aufgefordert haben, sich aus Deutschland "zu verpissen". Folge dieses Vorfalls am 18. August 2021: Es erging ein Strafbefehl. Gegen den legte M. Einspruch ein. Denn er - arbeitslos, Hartz-IV-Bezieher - sollte eine Summe zahlen, die ihm zu hoch erschien.

"So bin ich nicht", kommentierte er jetzt das Geschehen an jenem ausgesprochen hitzigen Bergkamener Sommertag. Im Zorn sei er ausgerastet - und zwar im Zorn darüber, dass nach einem Eigentümerwechsel allerhand schief gelaufen sei in dem Mehrfamilienhaus. Das schließe den beschimpften Gärtner ein: Der habe seinen Job einfach nicht richtig gemacht. "Die Grünanlagen sahen schrecklich aus." Mit Ausländern generell habe er - M.- dagegen keinerlei Probleme, versicherte der Angeklagte. Sein Verhältnis zu Nachbarn aus anderen Ländern sei stets gut gewesen, er reise viel herum, ja, er habe sogar Aleppo-Seife gekauft, um Syrer zu unterstützen.

Das Resultat der Gerichtsverhandlung: Martin M. muss keine allzu hohe Geldstrafe mehr zahlen - sondern eine moderate Geldbuße: 180 Euro in sechs Monatsraten - und dieses Geld kriegt nicht der Staat, sondern es fließt an das Lebenszentrum in Unna-Königsborn.