Butterfly-Messer in der Bauchtasche: Haft auf Bewährung
von Andreas Milk
Kamen. Am Vormittag des 28. Juni 2021 fuhr der damals 21-jährige David B. (Name geändert) mit einem E-Scooter über den Gehweg an der Unnaer Straße. Polizisten stoppten ihn. Was B. den Beamten dann sagte, interessierte die weit mehr als die verbotene Fahrt übern Bürgersteig: Er habe ein Butterflymesser in seiner Bauchtasche. Tatsächlich stellten die Polizisten den verbotenen Gegenstand bei ihm sicher. Es folgte ein Strafverfahren.
Das endete jetzt mit einem Termin vor dem Kamener Strafrichter. Und der zeigte sich "relativ sprachlos" über B.s Verhalten. Denn David B. ist nicht nur vorbestraft, er stand auch noch unter Bewährung: Ein Teil einer zweieinhalbjährigen Jugendstrafe war zum Zeitpunkt des Messer-Vorfalls offen. B. war in den letzten Jahren mit Körperverletzung und Drogendelikten aufgefallen. Es gab auch schon ein Verfahren wegen eines Butterflymessers.
Was für den Angeklagten sprach: Bei der Polizeikontrolle auf der Unnaer Straße wies er die Beamten eben selbst auf das Messer hin. Warum er es denn überhaupt mit sich herum trug, konnte er nicht sagen - weder damals noch jetzt im Gerichtssaal. "Das war dumm von mir", bekannte er.
Seine Bewährungshelferin berichtete, es falle ihm schwer, Vertrauen aufzubauen - was wohl mit dem frühen Tod seines Vaters und mit heiklen Familienverhältnissen zu tun haben könnte. B. wohnt mit seinem Bruder zusammen, meldet sich regelmäßig bei der Bewährungshelferin. So etwas wie ein geordnetes Leben scheint für den leicht verpeilt wirkenden jungen Mann möglich zu sein. Sein Anwalt sprach von einem "zarten Pflänzchen", das nicht herausgerupft werden sollte.
Zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilte ihn der Richter. Damit folgte er dem Antrag der Staatsanwältin: Sie hatte eine (weitere) Bewährungschance befürwortet, da es sich um B.s ersten Prozess nach Erwachsenenstrafrecht handle. Als Bewährungsauflage muss B. 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten - und zwar am Amtsgericht. Dort seien "ganz angenehme Tätigkeiten" zu erledigen, machte ihm der Richter Mut.