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von Andreas Milk
Kamen. "Schlampe", "Wenn ich dich draußen sehe, bring' ich dich um": Das soll die Leiterin einer Bergkamener Kita am Nachmittag des 26. September 2025 zu hören bekommen haben. In der Kita stand Matin L. (Name geändert) vor ihr, Vater eines kleinen Mädchens, das dort betreut wird. Wegen Beleidigung und Bedrohung stand er jetzt in Kamen vor dem Strafrichter.
Am Ende gab es von ihm eine Art Geständnis zweiter Klasse: Matin L. räumte ein, die Vorwürfe könnten zutreffen. Erst hatte er behauptet, es habe sich "nur" um ein erregtes Gespräch gehandelt, ohne strafbare Entgleisung. Aber sowohl die Aussage der Kita-Chefin als auch die Angaben einer Raumpflegerin waren eindeutig.
Die Vorgeschichte: An jenem Tag konnte die Kita wegen Personalnot kurzfristig nur eine Betreuung der Kinder bis 14 Uhr bieten. Am Vortag hatte es einen Aushang dazu gegeben sowie eine Benachrichtigung an die Eltern per WhatsApp-Gruppenchat. Problem: Matin L.s Frau, die wohl Mitglied der WhatsApp-Gruppe ist, konnte die Nachricht nicht lesen, denn sie lag wegen einer Operation im Krankenhaus. Es wurde also 14 Uhr, ohne dass jemand L.s Tochter abgeholt hätte. Das Kind habe sehr geweint, erinnert sich die Kita-Leiterin. Am Handy der Mutter meldete sich die große Schwester des Kindes, aber auch sie konnte auf die Schnelle nicht helfen. In der Kita wurde schon überlegt, die Polizei um Unterstützung zu bitten. Gegen 16 Uhr kam dann endlich ein Bruder des Mädchens mit seinem E-Roller, schließlich auch Vater Matin, der seine Arbeit vorzeitig verlassen hatte. Dass die Kita-Leiterin offensichtlich "not amused" war über zwei Stunden Warterei, nahm Matin L. zum Anlass auszurasten. "Mir schlug das Herz bis zum Hals", erinnerte sich die Frau. Die Raumpflegerin habe neben ihr gestanden und gezittert. Matin L. verzog sich. Und es rückte doch noch die Polizei an - nun nicht mehr, um fürs Kindeswohl zu sorgen, sondern zur Aufnahme einer Anzeige gegen den unbeherrschten Vater.
Für ihn spricht immerhin, dass er an jenem Nachmittag wohl reichlich überfordert war. Vorstrafen hat der 52-Jährige nicht. Und wenn er selbst auch beim Verhandlungstermin bockig war: Seine Frau hatte der Kita-Leiterin schon vorher eine Entschuldigung angeboten, quasi im Namen der Familie.
Der Richter sprach eine Verwarnung aus: Eine Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro) muss Matin L. nur zahlen, wenn er nochmal straffällig wird. Die Verfahrenskosten allerdings zahlt er in jedem Fall. Dazu zählt auch das Honorar für seinen Verteidiger - der durch Nachfragen zu Details versucht hatte, die Aussagen der Frauen vor Gericht in Zweifel zu ziehen.
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von Andreas Milk
Kamen. Was sich Kevin P. (26, Name geändert) erlaubt hatte, sei schon dreist, fand der Richter: Nur ein paar Monate nach einer Verurteilung wegen Betrugs und mitten in der laufenden Berufung verkaufte er im Netz Konzertkarten für den Rapper Pitbull, die er gar nicht hatte. Das war im November 2024. Zwei Frauen überwiesen ihm insgesamt rund 400 Euro für die - nicht existierenden - Tickets.
Inzwischen hat ihnen P. das Geld zurückerstattet. Dieser Umstand und die Tatsache, dass er vor Gericht reinen Tisch machte, bewahrten ihn nun vor Schlimmerem. Eigentlich spricht seine Vorgeschichte gegen ihn: Es gab Verurteilungen wegen Betrugs schon seit Herbst 2022. Bereits zwei Mal wurden Freiheitsstrafen gegen Kevin P. verhängt. Derzeit "sitzt" er - wenn man das so nennen kann. Der junge Mann ist im offenen Vollzug mit maximaler Lockerung. Heißt: Er darf am Wochenende zuhause schlafen, bei seiner Freundin in Kamen. Er hat eine handwerkliche Ausbildung begonnen. 2029 läuft die Haftzeit ab.
Die - wenn auch vergleichsweise komfortable - Hafterfahrung hat bei P. wohl zu einer Art Sinneswandel geführt. Eloquent und einsichtig gab er sich vor Gericht, entschuldigte sich auch bei den beiden Frauen. Vier Monate Freiheitsstrafe gab es für die neuen Taten nun obendrauf. Am Ende dürfte dieser "Nachschlag" für Kevin P. nicht mehr viel ausmachen. Wenn seine Zeit in der JVA rum ist, will er endgültig sauber bleiben.
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von Andreas Milk
Kamen. Der ehemalige Bergmann Klaus F. (86, Name geändert) aus Kamen hat's beim öffentlichen Gerichtstermin einfach mal ausgesprochen: "Das ist meine Allerbeste" - sagte er und meinte damit seine Tochter. Die hatte sich als moralische Stütze zu ihm auf die Anklagebank gesetzt. F. musste sich wegen Fahrerflucht verantworten. Auf dem Bergkamener Westenhellweg, kurz hinter der Kraftwerkseinfahrt, war er im Dezember abends um halb zehn mit seinem Opel in die Leitplanke gerasselt - und weitergefahren. Eine Autofahrerin hinter ihm machte sich Sorgen wegen seiner unsicheren Fahrweise. Sie rief die Polizei. Die stoppte schließlich den alten Mann und brachte ihn nach Hause.
"Ein ganz schlechter Tag" sei das gewesen, erklärte er jetzt im Gericht. Eigentlich sei er fit und selbstständig, schmeiße seit dem Tod seiner Frau auch allein den Haushalt. Seine Tochter hörte es - und legte dem Vater aber doch nahe, auf einen Vorschlag des Richters einzugehen. Der lautete: Führerschein freiwillig abgeben - im Gegenzug Straffreiheit per Verfahrenseinstellung.
So wurde es also am Ende gemacht, und Klaus F. - "ich werd' ja nicht jünger!" - verließ den Saal ohne Fahrerlaubnis, aber ganz zufrieden. Seine Tochter hatte angeboten, für Fahrdienste bereit zu stehen. F.s Mobilität bleibt also gewährleistet. Die Alternative wäre schmerzhafter gewesen: F. wäre verurteilt worden - und hätte nach Ablauf einer Sperrfrist den Führerschein wahrscheinlich eh niemals wiedergesehen. Denn rausgerückt hätte der Kreis Unna ihn wohl erst nach Absolvieren des so genannten Idiotentests - (nicht nur) für einen Mann, der auf die 90 zu geht, eine hohe Hürde.
Neben der Tochter bekam im Gericht auch die Autofahrerin vom Westenhellweg ein dickes Lob, und zwar vom Richter. Dass sie im Dezember nicht einfach weitergefahren war, sei ihr hoch anzurechnen.
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Kamen. Der 34-jährige Oke K. (Name geändert) ist 2019 nach Deutschland gekommen. Er wohnt in Kamen. Der Asylantrag des nigerianischen Staatsbürgers scheiterte. Er durfte aber bleiben. Inzwischen ist er Vater von drei Kindern. Bis Januar hatte er einen Job als Lagerarbeiter. Derzeit ist er ohne Beschäftigung, im April wird er wieder arbeiten gehen. So weit, so unspannend - wenn da nicht die Anklage wegen Missbrauchs von Ausweispapieren wäre.
Im Mai 2025 gab K. seinen "Perso" an einen anderen Mann: Der sollte für ihn den Deutsch-Test fürs A2-Zertifikat absolvieren. Denn ohne Prüfungserfolg müsste K. Deutschland womöglich doch wieder verlassen. Zwar klappt die Verständigung im Alltag durchaus irgendwie - aber wirklich sicher fühlte sich K. nach sechs Jahren Aufenthalt immer noch nicht. Der Schwindel mit dem Ausweis flog auf; die Polizei wurde geholt.
Zu seinem Termin vor dem Kamener Strafrichter erschien Oke K. mit einer Dolmetscherin für Englisch. Dass er zur Deutschprüfung einen "Vertreter" geschickt hatte, gab er zu. 1.500 Euro zahlte er seinerzeit an den Mann. Dieses Geld ist natürlich futsch. Der falsche Prüfling wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
Die Trickserei sei nicht in Ordnung, betonte der Richter im Prozess gegen Oke K. Allerdings ließ er ein bisschen Verständnis durchblicken: Es gehe schließlich um viel. K.s Anwalt sprach von "besonderen Lebensumständen" seines Mandanten. K. sei inzwischen mit seiner kleinen Familie auf einem guten Weg, habe obendrein immer gearbeitet und keineswegs den Plan, sich "auf Sozialhilfe auszuruhen".
Das Urteil: eine Verwarnung unter Strafvorbehalt. Das bedeutet: K. muss 30 Tagessätze à 15 Euro nur dann zahlen, wenn er in den kommenden zwei Jahren nochmal straffällig wird. Eine Auflage gab es noch: K. muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
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von Andreas Milk
Kamen. Ein Tag, der das ganze Leben verändert: Was klischeehaft klingt, trifft für den Fall der 23-jährigen Sophie F. (Name geändert) wohl zu. Nach dem Besuch eines Weinfestes setzte sie sich am frühen Morgen des 31. Mai 2025 hinters Steuer eines BMW. Der Wagen gehörte ihren Eltern. Zwei Leute fuhren noch mit: ein 20-Jähriger aus Holzwickede und ein 19-Jähriger aus Unna. Auf Mönninghoffs Feld an der Stadtgrenze Kamen/Unna krachte Sophie F. mit dem BMW gegen einen Werbepylon. Das Ergebnis: drei Menschen mit teils lebensgefährlichen Verletzungen, ein demoliertes Auto, 12.000 Euro Schaden am Pylon. Die Feuerwehr brauchte eine Weile, Sophie F. aus dem Wrack des Wagens zu befreien. Den Unnaer, der auf dem Rücksitz gesessen hatte, traf es allerdings am schlimmsten. Und der Holzwickeder wurde leicht verletzt.
Nun saß die junge Frau im Verhandlungssaal des Kamener Amtsgerichts, angeklagt wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. 1,41 Promille Blutalkohol - das war seinerzeit das Ergebnis einer Untersuchung kurz nach dem Unfall. Mit 84 Kilometern pro Stunde war Sophie F. frontal in den Pylon gefahren. Erlaubt sind an der Stelle 100 Kilometer pro Stunde.
Im Gericht war der Dortmunderin anzumerken: Sie hat weiter an dem verhängnisvollen Ereignis zu knacken. Immer wieder brach sie in Tränen aus. Sie habe sich beim Einsteigen ins Auto fahrtüchtig gefühlt, beteuerte sie. Nicht nur, dass sie ihren Führerschein einige Zeit nach dem Unfall freiwillig bei den Behörden abgab: Sie zahlte seitdem auch für Bluttests, die Alkohol noch Tage nach dem Konsum nachweisen. Denn sie wollte zeigen: Von Alkohol lässt sie seit dem 31. Mai die Finger. Sowohl das Flensburger Verkehrssündenregister als auch das Straftatenregister von ihr sind leer. Sie bat ihre beiden Mitfahrer um Verzeihung. Kurz: "Sie hat alles in die Waagschale geworfen" für ein mildes Urteil, sagte ihr Verteidiger. Auch um psychologische Hilfe bemüht sich Sophie F., um, wie sie sagt, "Bilder im Kopf" los zu werden.
"Sie haben aus dem Vorfall gelernt", war der Richter überzeugt. Er verurteilte Sophie F. - Verkäuferin, 1.400 Euro monatlich netto - zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 25 Euro. Dazu kommt ein sechsmonatiges Fahrverbot, das dank der frühen Führerscheinabgabe schon abgegolten ist. Sophie F. darf also wieder hinters Steuer, weil sie bewiesen habe, dass sie zum Führen eines Fahrzeugs charakterlich nicht (mehr) ungeeignet sei.







