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Fahrradklau interkommunal: Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Es war eine ausgesprochen interkommunale Angelegenheit, über die der Kamener Strafrichter zu verhandeln hatte: Tatorte in Kamen am Südfeld, in Bergkamen an der Mergelkuhle - und ein Angeklagter, der in Unna wohnt. Eine weitere Besonderheit des Verfahrens: Uwe H. (Name geändert) darf sich aussuchen, warum er verurteilt wurde - wegen Diebstahls oder wegen Hehlerei? Denn was genau geschehen war, ließ sich nicht eindeutig klären. Klar ist nur: Es war eins von beiden. Resultat ist das "Oder"-Urteil. Bei einer solchen Entscheidung geht das Gericht zu Gunsten des Beschuldigten von dem Tatvorwurf aus, der weniger schwer wiegt.

Zur Sache selbst: Im Kamener Südfeld waren ein Mountainbike und ein E-Bike vom Fahrradträger eines Wohnmobils gestohlen worden, an der Bergkamener Mergelkuhle ein Trekkingrad aus einer Gartenlaube. Das Mountainbike ist bis heute verschwunden. Die beiden anderen Räder sind wieder da: Polizisten fanden sie auf dem Flur des Hauses, in dem Uwe H. wohnt. Sie waren mit einem Schloss gesichert. Zu diesem Schloss hatte Uwe H. den passenden Zahlencode.

"Ich habe keinen Diebstahl begangen", versicherte er vor dem Richter. Wo die Räder her gekommen seien, könne er auch nicht sagen. Der Richter tat sich schwer, an H.s Unschuld zu glauben. Dazu kommt: H., der beim Termin fahrig wirkte, hat eine Reihe von Vorstrafen - darunter solche wegen Unterschlagung, Diebstahl, Hehlerei. Mutmaßlicher Hintergrund ist ein Drogenproblem.
Das Urteil: Acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Daneben erhielt Uwe H. die Auflage, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

"Alles, was Sie sagen...": Freispruch nach Polizei-Versäumnis

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Es gehört zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaates: Niemand braucht sich selbst zu belasten. Ob der italienische Staatsbürger Paolo T. (Name geändert) genau das am 24. Oktober 2022 im Telefonat mit einer Kamener Autobahnpolizistin getan hat, ist nicht ganz klar. Folge des Gesprächs war jedenfalls ein Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. T. legte Einspruch ein. Dessen Folge war jetzt eine Verhandlung im Amtsgericht. T. erklärte: "Ich bin nicht gefahren."

An besagtem Oktobertag hatte T.s BMW an der A1 bei Kamen in Fahrtrichtung Köln herumgestanden, einsam und verlassen und wohl nicht mehr fahrtüchtig. Die Polizei ermittelte den Halter. So kam es zu dem Anruf bei Paolo T. Die Beamtin redete mit ihm, und was er sagte, ließ sie annehmen, dass er selbst den BMW kurz vorher über die Autobahn gesteuert hatte. Bloß hatte er zu dem Zeitpunkt keinen gültigen Führerschein. Konsequenz war das Strafverfahren.

Allerdings hatte die Beamtin es versäumt, T. zu belehren hinsichtlich der Sache mit dem Sich-selbst-Reinreiten. In Fernsehkrimis gibt es an der Stelle den berühmten Satz: "Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden." Im Gerichtssaal berichtete T., er sei mit anderen Leuten zusammen auf dem Weg zum Dortmunder Flughafen gewesen; am Steuer gesessen habe einer dieser Leute. Der BMW sei liegen geblieben - ein hilfsbereiter Mensch habe angehalten und ihn und seine kleine Reisegruppe mitgenommen.

Das kann stimmen oder auch nicht. Etwas anderes ließ sich nicht beweisen. Was das Telefonat mit der Polizistin angeht, bestand ein Verwertungsverbot. Der Richter verwarf den Strafbefehl - T. verließ den Saal mit einem Freispruch. Neuer Ärger ist nicht zu erwarten. T. hat nach eigener Aussage wieder einen gültigen italienischen (EU-)Führerschein.

Ein-Mann-Autorennen auf Wasserkurler Straße: 3.600 Euro Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Für ein illegales Autorennen auf öffentlicher Straße braucht es - juristisch gesehen - nicht mehrere Teilnehmer. Einer tut's auch. Am 29. März vorigen Jahres, morgens gegen zehn Uhr, war das der 23-jährige Kamener Erkan B. (Name geändert). Er hatte es sehr eilig in seinem Golf GTI auf der Wasserkurler Straße. Für seinen Job war er eigentlich schon zu spät dran. Also fuhr er dort, wo 30 Kilometer pro Stunde erlaubt sind, mit Tempo 84. Das steht deshalb so genau fest, weil B. in eine Kontrolle der Polizei rasselte. B. sei außerdem dicht an einen anderen Wagen heran gefahren, ausgeschert, habe überholt, den Gegenverkehr passieren lassen und noch ein Überholmanöver gestartet.

Jetzt saß er auf der Anklagebank im Amtsgericht. Dort gab er einen Muster-Beschuldigten ab: Ja, er sehe seinen Fehler ein, fahre inzwischen mit Bus und Bahn zur Arbeit, und überhaupt: Er wolle aufhören, Mist zu bauen, versicherte der junge Mann glaubhaft. Auch Drogen konsumiere er nicht mehr. Die Blutprobe nach dem Solo-Rennen hatte Spuren von Cannabisgenuss ergeben.

Etwas problematisch: Es gibt eine Reihe von Vorbelastungen. Zuletzt war B. wegen Handelns mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungsfrist läuft noch. Dennoch beließ es der Richter diesmal bei einer fetten Geldstrafe: 120 Tagessätze à 30 Euro, also 3.600 Euro unterm Strich - was für den Kamener drei bis vier Netto-Monatsgehälter bedeutet. Einen neuen Führerschein darf ihm die Straßenverkehrsbehörde frühestens nach Ablauf von acht Monaten ausstellen. Muss sie aber natürlich nicht.

Wenn nochmal was passiere, warnte der Richter, werde die Luft für Erkan B. "sehr dünn". Was B. womöglich von neuen Straftaten abhalten könnte: In einigen Monaten wird er Vater.

"Klau-Kauf" und Kloppe bei Brumberg: Neun Monate auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Er hatte großen Mist gebaut - und das sah der Bergkamener Sören M. (25, Name geändert) bei seinem Termin vor dem Kamener Strafrichter auch ein: Er legte ein Geständnis ab, sodass die als Zeugen geladenen Mitarbeiter der Firma Brumberg zügig an ihren Arbeitsplatz zurückkehren konnten.

In dem Elektrofachmarkt an der Kämerstraße hatte M. im März vorigen Jahres zwei Nintendo-Switch-Spiele "erwerben" wollen. Das Wort steht in Anführungszeichen, weil es sich nach Einschätzung des Richters eher um eine Mischung aus Klauen und Kaufen handelte: M.versah die Kartons mit Etiketten billigerer Artikel. An der Kasse fiel das auf; M. wurde aufgefordert, auf die Polizei zu warten. Und da stand er nun allein im Kassenbereich herum - und kam sich, wie er heute sagt, reichlich dumm vor. Statt zu bleiben, verließ er den Laden. Auf der Straße eskalierte das Geschehen: M. sah sich am Ende drei Brumberg-Leuten gegenüber. Einen von ihnen soll der robuste Ex-Soldat in den Schwitzkasten genommen und gewürgt haben. Der Mann war danach fast drei Monate krank geschrieben. Auch Drohungen sprach M. laut Anklage aus, als es in Begleitung der Verkäufer-Truppe zurück zum Geschäft ging. Da war inzwischen auch die Polizei eingetroffen.

Neben seinem Geständnis gab Sören M. zu Protokoll, ebenfalls verletzt worden zu sein: Von hinten sei er angefallen worden und habe "aus dem Nichts eine Faust ins Gesicht" bekommen. Die Hartnäckigkeit seiner Verfolger habe ihn überrascht - zumal ja durch den vergurkten Klaukauf gar kein Schaden entstanden war.

Im Dezember 2022 war Sören M. wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Es gab eine Geldstrafe per Strafbefehl. Diesmal setzte es eine Haftstrafe: Neun Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Als spürbare Folge seines Tuns muss M. 800 Euro Buße in monatlichen Raten à 40 Euro an die Landeskasse zahlen.

Polizei vor der Tür - und Droge auf dem Wohnzimmertisch

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Am 10. Oktober 2023 bekam der Bergkamener Marius H. (37, Name geändert) ungebetenen Besuch: Die Polizei stand da mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Dortmund. Die Beamten fanden zwei Gramm Amphetamin in einem Tütchen auf H.s Wohnzimmertisch. Folge war ein Strafbefehl über 40 Tagessätze à 20 Euro. Zu viel für den in Privatinsolvenz befindlichen H. - er legte Einspruch ein.

Vor dem Strafrichter in Kamen zeigte er sich nun reuevoll und geständig. Er wolle raus aus seiner Drogenvergangenheit, unterziehe sich einem Screening. "Ich habe Fehler gemacht" - das sei vorbei. H., Maler und Lackierer von Beruf, ist auf Jobsuche; derzeit lebt er von Bürgergeld. 800 Euro Strafe, sagt er, würden ihn wieder zurückwerfen.

Zwar milderte der Richter den Strafbefehl "nur" um 200 Euro: Aus der Tagessatzhöhe von 20 Euro machte er 15 Euro, unterm Strich also 600 Euro statt 800. Er nahm aber gleich eine Bitte des Angeklagten zu Protokoll: Marius H. würde gern gemeinnützige Arbeit leisten, statt zahlen zu müssen. Entscheiden wird über dieses Anliegen die Staatsanwaltschaft. In aller Regel ist sie einverstanden. Denn eine Geldstrafe, die dann doch nicht gezahlt wird, ist auch nicht in ihrem Interesse: Das liefe auf eine Ersatzfreiheitsstrafe hinaus - also 40 Tage lang teure Haft für einen vergleichsweise geringfügigen Gesetzesverstoß.