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Betrunken ohne Alkohol: Geldstrafe für mutmaßlichen "Eigenbrauer"

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Betrunken sein, ohne getrunken zu haben: Dieses Phänomen ist selten, aber es kommt vor. Beim so genannten Eigenbrauer-Syndrom produziert der Körper den Alkohol selbst. Es könnte den 50-jährigen Martin F. (Name geändert) auf die Anklagebank im Amtsgericht gebracht haben.

Fest steht: Ende September 2020 krachte er mit einem Auto am Kamener Kreuz in eine Leitplanke. Eine Blutuntersuchung ergab 1,88 Promille. F. hat Multiple Sklerose, trinkt deshalb nach eigenen Angaben keinen Alkohol. Der Wagen gehörte ihm nicht; es handelte sich um eine Überführungsfahrt: ein Nebenjob. Eigentlich bezieht F., gelernter Schlosser, eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Der Schaden bei dem Unfall betrug rund 10.000 Euro. Der Führerschein ist seit jenem Septemberabend weg. Frühestens in drei Monaten, so entschied jetzt der Richter, darf das Straßenverkehrsamt einen neuen ausstellen. Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilte er Martin F. zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. F. hatte weder Vorstrafen noch Einträge in Flensburg.

Offen bleibt die Frage: War er sich vor der Fahrt durchs Kamener Kreuz über das Eigenbrauer-Syndrom klar? Oder war das Ganze sowieso nur eine Schutzbehauptung? Eine genaue Klärung hätte das Verfahren aufgeplustert. Dass F. ein kranker Mann ist, darauf ließen schon seine hagere Erscheinung und ein Vergleich mit seinem jahrzehntealten Führerschein-Foto schließen.

Unfallflucht im Doppelpack: 16.000 Euro Schaden - Hohe Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Der 64 Jahre alte Handwerker im Ruhestand redete nicht drum rum. Im Juli und August 2020 hatte er in Kamen und in Bergkamen Unfallflucht begangen - und das gab Werner K. (Name geändert) beim Termin vor dem Kamener Strafrichter zu. Die Geldstrafe fiel hoch aus. Das lag vor allem an K.s Vorstrafen: 17 haben sich angesammelt seit den 1980er Jahren - neben Betrugstaten auch immer wieder Verkehrsdelikte.

Am späten Nachmittag des 5. Juli nun war K. mit seinem Audi in zwei geparkte Wagen an der Danziger Straße in Kamen gekracht. Schaden: rund 15.000 Euro. Statt sich darum zu kümmern, verschwand er. Am frühen Abend des 19. August traf es dann die Firma Fluhme an der Fritz-Husemann-Straße in Bergkamen. Mit einem geliehenen Transporter - K. wollte Sachen in seine Wohnung bringen - rauschte er in den Zaun. Schaden: rund 1.000 Euro.

Ihr Mandant könne sich sein Verhalten im nachhinein nicht erklären, sagte K.s Anwältin. Sie sprach von "Augenblicksversagen". Es gibt den Verdacht, K. könnte getrunken haben: Zeugen hatten bei der Polizei von auffälligem Fahrverhalten erzählt; der Fluhme-Zaun steht einige Meter von der Fahrbahn entfernt, also nicht so, dass man ohne weiteres hinein geraten könnte. Nachweisen ließ sich eine Trunkenheit aber eben nicht. Die Anwältin erklärte, Werner K. werde sich dazu nicht äußern.

Dass er die Unfallflucht eingestand, ersparte dem Gericht die Ladung von Zeugen - (nicht nur) in Corona-Zeiten eine gute Sache. Der Schaden ist längst von der Versicherung beglichen. Das Urteil: 150 Tagessätze à 25 Euro - macht 3.750 Euro. Dazu kommt eine Geldbuße von zwei Mal 59 Euro für die beiden Unfälle als solche - denn die gelten als Ordnungswidrigkeit durch Unachtsamkeit. Dazu wurde eine Führerscheinsperre von einem Jahr verhängt.

"Was für eine Kacke": Motiv für Ebay-Betrug rätselhaft

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Im Sommer vorigen Jahres hat die Kamenerin Janine E. (35, Name geändert) so einiges über das Ebay-Kleinanzeigenportal verkauft. Dafür bekam sie Geld überwiesen. Bloß: Sie verschickte die Sachen nicht - weil sie die Sachen nicht (mehr) hatte. Da war zum Beispiel eine Federwiege für Babys, ein Mal vorhanden, aber drei Mal verkauft, für einen Betrag jeweils um die 100 Euro. Auch Computerspiele verkaufte die Frau, ohne dass die Kunden sie je bekommen hätten.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah in dem Handeln von Janine E. gewerbsmäßigen Betrug. In der Verhandlung im Amtsgericht forderte sie sieben Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Vorstrafen hat Janine E. nicht.

Der Richter sah das Ganze letztlich sehr viel entspannter. Denn den Eindruck einer gewieften Betrügerin, die sich eine Geldquelle erschlossen hatte, machte Janine E. so gar nicht. "Was hast du da bloß für eine Kacke gemacht, hab' ich mich gefragt", erzählte sie. Die Verkäufe im Netz seien ihr zu viel geworden. "Aber Sie wollten die Leute ja schon reinlegen?", fragte der Richter nach. Antwort: "Eigentlich nicht." Sie sei nicht in Geldnot gewesen und könne auch sonst kein Motiv angeben, sagte sie. Janine E. hat längst begonnen, den Schaden wieder gut zu machen. Das Konto, auf das die Kunden Geld überwiesen hatten, wurde dicht gemacht. Alles, was mit Zahlungsverkehr zu tun hat, überlässt Janine E. inzwischen ihrem Mann.

Der Richter verurteilte sie zu einer Geldstrafe: 120 Tagessätze à 15 Euro werden fällig. Am Schluss, so der Jurist, bleibe "etwas rätselhaft", was Janine E. zur Betrügerin werden ließ. Die Frau nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft könnte allerdings noch in Berufung gehen.

Frau geschlagen, Tür demoliert: Geldstrafe nach Ausraster in "Marktschänke"

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Stellen Sie mir Fragen - ich gebe Ihnen Antworten": Der 53-jährige Bergkamener Heinrich F. (Namen geändert) zeigte als Angeklagter vor dem Amtsgericht Kamen einen Hang zu großen Worten. "Menschlich gnadenlos enttäuscht" sei er nach allerhand gescheiterten Beziehungen mit Frauen. Und das sollte wohl sein Handeln im Herbst vergangenen Jahres erklären: Im Prozess ging es um Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Sachbeschädigung. "Gebt mir 20 Jahre Gefängnis, ist mir scheißegal", erklärte der Bergbaurentner. So schlimm kam es dann aber nicht.

Es hatte alles damit angefangen, dass Heinrich F. trotz Hausverbots in die "Marktschänke" an der Kamener Weststraße gegangen war. Dort vermutete er - zu Recht, wie sich zeigte - seine Lebensgefährtin Vera K. In ihrer Wohnung in Bergkamen-Rünthe hatte er sie nicht angetroffen, und "da war mir klar, sie ist in der Kneipe und säuft". Es gab Streit, F. schlug Vera K. ins Gesicht, sie erlitt eine Platzwunde an der Lippe. Wochen später trat er ihre Wohnungstür ein, weil sie nicht mit ihm reden wollte.

Heinrich F. hat eine auskömmliche Rente, wohl auch ein kleines Vermögen, 17 Vorstrafen, Alkoholprobleme, Hafterfahrung. Und er habe sich wieder und wieder von Frauen ausnehmen lassen, erklärte er vor Gericht - worauf der Richter erwiderte, da gehörten ja nun immer zwei dazu. Er verurteilte F. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 80 Euro - also 9.600 Euro. F. akzeptierte sofort. Er sei "froh, dass ich das hinter mir habe".

Kurios: Mann gesteht Unfallflucht - Gericht will's nicht glauben

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Amtsrichter Martin Klopsch führt in Kamen seit rund 30 Jahren Strafprozesse - aber so etwas wie mit dem Bergkamener Uwe H. (Name geändert) hat er selten erlebt: Ein "Ausnahmefall" sei das. Und zwar im positiven Sinne. H. hatte im vergangenen August auf der Geschwister-Scholl-Straße in Bergkamen nach dem Rammen eines geparkten Autos Unfallflucht begangen. So weit, so (leider) alltäglich. Als ihn dann aber die Polizei ausfindig machte, suchte er keinerlei Ausflüchte. Er erklärte einfach: Ja, ich war's.

Danach wurde es etwas kurios. Das Amtsgericht Hamm - zuständig fürs Entziehen von Führerscheinen und mit H.s Fall befasst - vermutete hinter dem freimütigen Geständnis eine Täuschungsabsicht. Polizisten wurden losgeschickt für Umfeldrecherchen; es ging um die Frage, ob womöglich gar nicht H. hinterm Steuer gesessen hatte, er nur vielmehr jemanden decken wollte? Vielleicht einen führerscheinlosen Verwandten oder Freund? Fehlanzeige. Es ergaben sich keinerlei Hinweise, die so etwas belegt hätten.

Die Folge: Uwe H. - Autofahrer seit 47 Jahren, keine Eintragungen in Flensburg - musste den "Lappen" erst mal abgeben. Beim Gerichtstermin bekam er ihn nun zurück. "Ich weiß nicht, was mich geritten hat", kommentierte er sein Verhalten nach dem Zusammenstoß auf der Geschwister-Scholl-Straße. Er sei ausgestiegen, habe sich den Schaden am anderen Fahrzeug angeschaut, sei wieder eingestiegen und weggefahren. Seine Anwältin mutmaßte, es könne eine Art Schock oder ein "Aussetzer" eine Rolle gespielt haben.

Einig waren sich Richter, Anwältin und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass es reiche, H. eine Geldbuße von 600 bis 800 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung aufzuerlegen - dann könne man die Sache einstellen, ohne dass H. vorbestraft wäre. Kleiner Haken: Die Frau von der Staatsanwaltschaft war Referendarin. Ihr Ausbilder hatte vor dem Termin erklärt, eine Verfahrenseinstellung komme nicht in Frage. Wäre die junge Kollegin davon im Gerichtssaal abgewichen, hätte das ihrem Fortkommen wohl nicht gerade gedient.

Jetzt bekommt die Staatsanwaltschaft Post von Richter Klopsch. Der wird ausführlich darlegen, warum Uwe H. ohne Verurteilung aus der Sache rauskommen sollte. Bleibt die Staatsanwaltschaft stur, würde ein weiterer Sitzungstermin nötig.