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von Andreas Milk
Kamen. Der Unnaer Steffen B. (Name geändert) hob am Abend des 7. September 2025 in der Volksbank an der Kamener Bahnhofstraße per EC-Karte am Geldautomaten 495 Euro ab. Problem: Es war nicht sein Konto. Und die rechtmäßige Besitzerin des Geldes - eine Bekannte von B. - sei auch nicht gerade mit Reichtum gesegnet, stellte jetzt im Amtsgericht der Vorsitzende in B.s Strafprozess fest: "Es sieht nicht so aus, als wenn sie's dicke hätte."
Computerbetrug und Diebstahl: So lautete die Anklage gegen den seinerzeit 44-Jährigen. Und der redete im Gerichtssaal auch nicht drum rum: Die Anklage stimme. Solch ein Geständnis wirkt in der Regel strafmildernd. Andererseits: Es wäre ein weiterer Pluspunkt gewesen, hätte B. die fast 500 Euro mittlerweile zurückgezahlt oder zumindest damit angefangen. Das ist nicht der Fall.
Außerdem hat Steffen B. ein umfangreiches Vorstrafenregister. Los ging es 1996 - damals war er 15 Jahre alt, fiel also noch unters Jugendstrafrecht. Seitdem haben sich in seinem Eintrag beim Bundeszentralregister unter anderem Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Betrug und versuchter Raub angesammelt. B. hat auch schon mal "gesessen".
In letzter Zeit allerdings war es ruhiger. Und so beließ es der Richter im neuen, vergleichsweise harmlosen Fall bei einer Geldstrafe. Die fällt jedoch verhältnismäßig happig aus: 100 Tagessätze, pro Tagessatz 15 Euro. 1.500 Euro soll der Bürgergeldbezieher also an den Staat zahlen. Außerdem ordnete der Richter die Einziehung der 495 Euro an. Sollte sie gelingen, bekäme die Frau, der B. die Geldkarte gestohlen hatte, ihr Geld endlich wieder.
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von Andreas Milk
Kamen. 17. Oktober 2025, Kamen, Markt, gegen 22.40 Uhr. Die Kirmes war eben zu Ende gegangen, da bahnte sich eine Prügelei an, wenige Meter von der Stadtwache entfernt. Einige Jugendliche wollten aufeinander los gehen, erinnerte sich vor Gericht ein Polizeibeamter. Klar, dass die Klopperei unterbunden werden sollte - bloß gab es einen, der dabei störte: Firas D. (21, Name geändert), der darum jetzt wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt war.
"Er hat immer wieder die Nähe zu uns gesucht", schilderte der Polizist D.s Verhalten. Anders gesagt: D. funkte dazwischen. Und er blieb da - trotz eines Platzverweises. Die Polizei hatte schließlich einige Mühe, den Störer in den Streifenwagen zu verfrachten. Der Wagen war wegen der Fahrgeschäfte und der Sicherheitsvorkehrungen etwas abseits geparkt. Auf dem Weg soll D. sich heftig gewehrt haben. Der Polizist blieb unverletzt: Es sei ihm gelungen, D.s Attacken auszuweichen. Ein Kollege soll einen Faustschlag gegen den Oberkörper abbekommen haben.
Firas D. selbst hat an ein paar Körperstellen leichte Abschürfungen erlitten. Eine konkrete Erinnerung ans Geschehen besitze er nicht, sagte er: Den Tag über habe er damals wohl schon zwei Flaschen Wodka konsumiert. Der Polizist bestätigte, D. habe betrunken gewirkt. Aber nicht so betrunken, dass er eine polizeiliche Maßnahme nicht als solche hätte erkennen müssen.
Firas D. ist seit kurzem Vater. Sein Vorstrafenregister umfasst Körperverletzungen, Diebstahl, Beleidigung, Besitz von Betäubungsmitteln. Mit 21 Jahren kann er nun nicht mehr nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Seine "Premiere" im Erwachsenenstrafrecht sieht so aus: Für den Kirmes-Ausraster gab es vier Monate Haft auf Bewährung. Und: D., derzeit erwerbslos, muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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Kamen. "Ein Rosenkrieg mit Wörtern und Tätlichkeiten": So beschrieb der Verteidiger von Manuel T. (37, Name geändert) das, was sich zwischen seinem Mandanten und einer Frau über längere Zeit abgespielt hatte. Hintergrund: Streit ums Umgangsrecht für zwei gemeinsame Kinder. Eine Eskalation gab es an einem Abend im vergangenen Oktober, und zwar auf einem Kamener Spielplatz. Laut Anklage nannte T. die Frau "Schlampe" und "Hure" und zog sie an den Haaren. Er hatte schon vor der Begegnung gewusst, dass er sie dort treffen würde.
T. und die Frau haben sich anscheinend gegenseitig nichts geschenkt. Sie habe ihn als "Arschloch", "Penner" und "Säufer" tituliert, wusste T.s Anwalt weiter zu berichten. Obendrein habe sie ihm heftig in die Brust gekniffen. Überhaupt sei es ihr darum gegangen, seinem Mandanten eins auszuwischen.
Manuel T. - wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft, mit Haft-Erfahrung - hat sich in der Vergangenheit schon von Alkohol und Drogen losgesagt. Er will nun auch die toxische Beziehung zur Mutter seiner Kinder abhaken. Zur Zeit Empfänger von Bürgergeld, bemühe er sich obendrein um einen Job. Dass der Zusammenstoß mit der Ex Gegenstand einer Gerichtsverhandlung wurde, lag daran, dass T. gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Die darin nach Aktenlage festgesetzte Geldstrafe war aus seiner Sicht nicht zu stemmen.
Jetzt wird es für ihn etwas billiger. Der Richter setzte die Strafe neu fest: 40 Tagessätze à 15 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung. Dazu gab es den Rat, sich künftig nicht mehr provozieren zu lassen. Das, so der Richter, sei natürlich "leicht gesagt".
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Kamen. Gut ein Jahr ist es her, da schlug Dragan K. (Namen geändert) seinem Bruder Bogdan unter der Hochstraße am Rathaus mit einem eisernen Baseballschläger gegen den Hinterkopf. Es sei ein Glück für Dragan K., dass daraus keine Mordanklage entstanden sei, fand der Richter. Bogdan K. überstand die Attacke schwer verletzt. Dragan K. wurde jetzt im Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt - ausgesetzt zur Bewährung. Er akzeptierte den Richterspruch.
Vorausgegangen war der Tat am 1. Februar 2025 eine sehr angespannte Autofahrt. Die Brüder stritten auf dem Weg durch die Stadt über Familienangelegenheiten. Bogdan K. wurde es nach eigenen Angaben zu viel: Er wollte raus aus dem Wagen. Dragan saß am Steuer. Am Rathaus verließ Bogdan K. schließlich das Auto. Dragan setzte ihm nach - und holte den Schläger aus dem Kofferraum.
Zeuginnen wurden zwei junge Frauen, die in der Nähe geparkt hatten. Und sie verhielten sich vorbildlich. Sie riefen die Polizei - und kümmerten sich um den verletzten Bogdan K., nachdem sein Bruder abgezogen war. "Hochachtung" zollte ihnen der Richter für ihren Einsatz. Eine der beiden ist Krankenschwester - Bogdan K. hatte wirklich Glück.
Strafrechtlich ist der Bruderzwist erst mal abgehakt: Sowohl Dragan K. als auch die Staatsanwältin werden keine Berufung einlegen. Damit ist in dem Fall rechtskräftig entschieden. Dragan K. hatte erklärt, den ersten Schlag habe damals aber gar nicht er, sondern Bogdan ausgeführt. Bogdan hat von dem Baseballschläger immer noch eine Beule im Nackenbereich. Es gibt noch zwei weitere Brüder in der Familie. Sie scheinen zerstritten zu sein.
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Kamen. Das hat Seltenheitswert: "Ich kann mich nur entschuldigen", sagt der Strafrichter zum Angeklagten. Marcus H. (Name geändert) hat gerade eben einen Freispruch bekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Häftling vorgeworfen, im Mai 2024 in einem Regionalzug von Dortmund nach Methler einen früheren Mitgefangenen - verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs - als "Kinderf*****" beschimpft, zum Faustschlag ausgeholt und dem Mann mit Mord gedroht zu haben. Zitat: "Nächstes Mal steche ich dich ab!" Bloß: H. war's gar nicht.
Beide Männer saßen mal zur selben Zeit in der JVA Schwerte ein. Und der im Zug beschimpfte deutete nach dem unschönen Zwischenfall bei der Polizei auf ein Foto von Marcus H., das die Beamten ihm - neben anderen Bildern - vorlegten: Das sei der Mann, der ihn in der Bahn angegriffen habe.
Schon zum Prozessauftakt äußerte sich Marcus H. verwundert. Der Wuppertaler erklärte, überhaupt zum ersten Mal in Kamen zu sein. Den anderen Ex-Häftling kenne er zwar aus Schwerte, habe aber nie mit ihm zu tun gehabt. Es käme ihm auch gar nicht in den Sinn, einen anderen verurteilten Straftäter zu attackieren. Immerhin habe er - Vater von vier Kindern - selbst acht Jahre im Knast verbracht. Und er habe immer gestanden, wenn es denn was zu gestehen gab. Das sei diesmal nicht der Fall.
Der attackierte Sexualstraftäter, als Zeuge geladen, erkannte Marcus H. im Gerichtssaal nicht als seinen Angreifer wieder. Es gebe eine Ähnlichkeit - das schon. Aber der tatsächliche Täter habe anders gesprochen.








