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Sanitäter und Polizei im Suff angepöbelt: Acht Monate Haft

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Zwei Mal innerhalb von drei Monaten rasselte der Bönener Karel O. (54, Name geändert) in Kamen mit der Polizei zusammen - jeweils nach ausgiebigem Wodka-Konsum. Im ersten Fall, am 6. November 2019, hatten ihn die Beamten vor sich selbst schützen wollen: Spät abends war er die Straße Schnepperfeld in Heeren entlang getaumelt; er hätte stürzen oder überfahren werden können. Sowohl die Besatzung eines Krankenwagens als auch die Polizisten belegte er mit Beschimpfungen. Ein Alkoholtest ergab später knapp 2,5 Promille. Im zweiten Fall, am 16. Januar 2020, hatte O. nach einem Trinkgelage bei einem Bekannten am Hochweg Stress gemacht. Wieder kam die Polizei. O. war wieder aggressiv. Es kam Pfefferspray zum Einsatz. Schließlich ging es ab ins Gewahrsam.

Vor dem Kamener Amtsgericht gab O. die Pöbeleien zu. Bei einem Polizisten, der als Zeuge ausgesagt hatte, entschuldigte er sich. Seit vier Monaten sei er "trocken", erklärte er. Er wolle versuchen, einen Job zu finden.

Vor einer Haftstrafe rettete ihn das nicht: Der Richter verhängte acht Monate. Seit 2002 fiel Karel O. wieder und wieder mit Trunkenheitsdelikten auf, mehrfach war er im Gefängnis. Die beiden jüngsten Vorfälle in Kamen geschahen, als noch eine Bewährungsfrist aus einer früheren Verurteilung offen war.

Autokäufer im Pech: Panne auf der A1 - mit "geborgtem" Nummernschild

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Murat M. (Name geändert) hatte Pech am 27. Juni auf der A1 nach Bremen. Sein neu erstandener, alter 325er-BMW gab den Geist auf. M. rief den ADAC. Aber auch eine Polizeistreife wurde auf das liegen gebliebene Fahrzeug aufmerksam. Etwas später stellten die Beamten dann sich - und vor allem Murat M. - die Frage: Was macht ein Nummernschild, das laut Kfz-Register an den Ford Ka seiner Frau gehört, an dem eben erworbenen BMW?

Die Erklärung gab Autofreund M. jetzt dem Kamener Amtsrichter. Der 27. Juni war ein Samstag - die Zulassungsstelle war geschlossen. Weil er den BMW aber nun mal unbedingt beim Verkäufer abholen wollte, schraubte er eben die Kennzeichen vom Wagen seiner Frau ab und benutzte sie zum Überführen seiner Neuerwerbung.
Vorstrafen hat der 33-Jährige nicht. Für den Kennzeichenschwindel entschuldigte er sich vielfach; mustergültig auch, dass er zum geplanten Zeitpunkt des Verhandlungsstarts sozusagen sekundengenau an die Tür des Gerichtssaals klopfte, obwohl das Gericht noch mit seinem Vorgänger beschäftigt war. Sichtlich aufgeregt beantwortete M. gewissenhaft alle Fragen.

Die Strafe fiel milde aus: 30 Tagessätze à 30 Euro - 900 Euro also, und wenn die gezahlt sind, ist der Fall abgehakt. Sogar das Führungszeugnis bleibt bei diesem Strafmaß sauber. Erleichtert akzeptierte M. das Urteil. Die Ankündigung des angehenden Familienvaters, dass so etwas nie wieder vorkommen werde, klang absolut glaubhaft.

Hund ausgebüxt - Cannabis-Anbau aufgeflogen

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Kurz nach Weihnachten stand die Polizei in der Wohnung des Bergkameners Lars P. (Name geändert) und begutachtete seine Cannabis-Plantage. Von dem illegalen Pflanzenanbau hatten die Beamten ursprünglich gar keine Ahnung. Sie waren angerückt, weil Nachbarn angerufen hatten: P.s Hund war ausgebüxt und lief in der Gegend rum. Auch P. selbst war zu dem Zeitpunkt gerade vor der Tür.

Der Cannabis-Fund der Polizei am späten Abend des 27. Dezember 2019 löste einen Strafbefehl aus: 1.800 Euro sollte P. zahlen. Er legte Einspruch ein. Folge war jetzt eine Verhandlung im Kamener Amtsgericht. Dass er für den Eigenbedarf Cannabispflanzen besaß, bestritt Lars P. gar nicht. Ihn ärgerte aber, dass die Polizei in seine Wohnung eingebrochen sei: Sie hätten die Tür geknackt. "Ich war richtig perplex." Im Polizeibericht stand, dass die Haustür offen gestanden habe.

Sollte er Zweifel an der Richtigkeit des polizeilichen Handelns haben, könne er sich selbstverständlich juristisch dagegen wehren, klärte der Staatsanwalt Lars P. auf. Bloß ändere das erst mal nichts an der Existenz der Cannabispflanzen. P., 38 Jahre alt und nach eigenen Angaben seit dem 16. Lebensjahr Cannabis-Konsument, war ratlos: "Kann mir einer von euch 'nen Tipp geben?", wandte er sich an die Handvoll Zuschauer im Saal. Letztlich überzeugte ihn eine Andeutung des Richters: Der ließ durchblicken, bei einem derart uneinsichtigen Angeklagten könnte sein Urteil eher noch höher ausfallen als der Strafbefehl. Konsequenz: P. nahm den Einspruch zurück. Es bleibt bei den 1.800 Euro.

Prozess um begrapschte Azubis: Arzt geht in Berufung

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amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Mitte August war ein Bergkamener Arzt wegen sexueller Belästigung seiner "Azubinen" zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Inzwischen ist im Kamener Amtsgericht die Berufung des Mediziners eingegangen. Das sagte uns der zuständige Richter. Der schickt die Akten jetzt ans Landgericht Dortmund. Der Fall wird dort neu verhandelt.

Eine Überraschung ist die Berufung nicht. Der Arzt und sein Verteidiger hatten bei der Verhandlung in Kamen versucht, die Zeuginnen - und mutmaßlichen Opfer des Arztes - unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Da, wo es Berührungen gegeben habe, seien sie von den jungen Frauen provoziert worden, etwa durch knappe Kleidung. Staatsanwalt undRichter machten klar, dass sie den Frauen glaubten: Laut ihren Aussagen nutzte der Arzt über Jahre unzählige Gelegenheiten, sie zu belästigen.

Wie lange es dauert, bis das Landgericht die Sache verhandelt, ist schwer einzuschätzen. Meist vergeht rund ein Vierteljahr, bis ein angefochtenes Amtsgerichtsurteil eine Dortmunder Strafkammer beschäftigt. Unter anderem dürfte eine Rolle spielen, welche Zeugen und sonstige "Beweismittel" das Landgericht für nötig hält, die Sache aufzuklären.

Unser erster Bericht vom 19. August: Arzt belästigt Azubis: Acht Monate auf Bewährung

Prügel unter Nachbarn: Jüngste Zeugin (13) macht besten Eindruck

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Den besten Eindruck vor Gericht machte die 13-jährige Zeugin. Mira M. (Name geändert) stammt aus Syrien. 2015 kam sie mit ihrer Familie nach Deutschland. In perfektem Deutsch und detailliert beschrieb sie dem Vorsitzenden einen Teil von dem, was sich am 8. Oktober 2019 zwischen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus am nördlichen Rand der Kamener Innenstadt abgespielt hatte. Angeklagt war ein 43-Jähriger. Er soll Miras Mutter geschlagen und sie aufgefordert haben, sich auszuziehen. Hintergrund war wohl ein Streit um (geliehenes) Geld.
Ein Teil des Ganzen soll in der Wohnung des Angeklagten passiert sein. Er lebt dort zusammen mit einer seiner beiden Ehefrauen. Die Mutter von Mira war zu Besuch. Als die Ehefrau die Wohnung verließ, kam es laut Anklage zum Übergriff des Mannes auf die Nachbarin. Die wiederum lief irgendwann durchs Treppenhaus zurück in ihre eigene Wohnung, verfolgt vom Angeklagten. So kam es, dass Mira Zeugin wurde. Sie rief die Polizei - nicht zum ersten Mal.

Die Polizei machte Fotos von Miras Mutter. Zu sehen sind Rötungen im Gesicht, die nach Überzeugung des Gerichts von einem Schlag her rühren. Ob die Frau vorher in der Wohnung des Angeklagten auch sexuell bedrängt wurde, bleibt offen. Verurteilt wurde der Mann letztlich "nur" wegen Körperverletzung: 40 Tagessätze zu 10 Euro soll der Hartz-IV-Bezieher, Vater von zwölf Kindern, zahlen. Er akzeptierte das Urteil. Dem Richter erklärte er, dass er die Strafe lieber abarbeiten würde. Die Staatsanwaltschaft wird das regeln.