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Paketfahrer rammt Steinmauer - Richter kassiert Führerschein

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Für die Firma Hermes lieferte der 35-jährige Piotr M. (Name geändert) am Nachmittag des 8. April 2019 in Bergkamen Pakete aus. Beim Rangieren mit dem Transporter beschädigte er die gemauerte Beet-Einfassung eines Hofes am Ostenhellweg. Einige Steine fielen durcheinander. M. stieg aus, ging zum Haus - keiner da. Davon gibt es eine Videoaufzeichnung. Sie zeigt aber nicht, ob M. - wie er behauptet - ein Kärtchen da ließ. Besser, er hätte die Polizei informiert. Die Anklage wegen Unfallflucht wäre ihm erspart geblieben.

Verhandelt wurde darüber vor dem Kamener Amtsgericht. Das Ergebnis: eine Geldstrafe von 480 Euro. Vor allem aber: Der Richter entzog M. mit sofortiger Wirkung den Führerschein. Weil M. ihn nicht dabei hatte, muss er ihn nachträglich einschicken. Das Urteil kann er vor dem Landgericht Dortmund anfechten.

Dass der eher unbedeutende Schaden an einer Mauer den Paketboten Piotr M. seinen Führerschein und damit auch den Job kostet, hängt mit seiner Vorgeschichte zusammen. Es gibt erstens schon eine Reihe von Vorstrafen - seit einigen Jahren ist allerdings Ruhe. Zweitens hatte M. erst im Dezember 2017 seinen Führerschein zurück bekommen - und seitdem vier Tempoverstöße begangen, die ihm jeweils einen Punkt in Flensburg einbrachten, teilweise samt Fahrverbot.

Schlussfolgerung des Richters: Für die Allgemeinheit sei es wohl besser, wenn M. eine Weile nicht motorisiert am Verkehr teilnehme. Er setzte die Sperre auf sieben Monate fest. M. und sein Anwalt reagierten entsetzt. Die Sache wird also wohl tatsächlich beim Landgericht landen.

Unterwegs im Maserati - ohne Führerschein

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Darian D. (24, Name geändert) mag schnelle Autos - hat aber keinen Führerschein. Am späten Abend des 9. November 2019 saß der Kamener in Dortmund zwei Mal kurz hintereinander am Steuer eines gemieteten Maserati Spyder. Erst schnappte ihn die Polizei auf dem Ostwall, wenig später sah sie ihren "Kunden" an der Bornstraße wieder. Jetzt saß er als Angeklagter im Amtsgericht.

"Das stimmt so", erklärte er knapp, nachdem die Staatsanwältin die Anklageschrift vorgelesen hatte. Laut Polizeibericht hatte Darian P. seinerzeit mächtig angegeben: Er habe gelacht, davon gesprochen, gute Anwälte zu kennen und genug Geld zu haben, sich einen Führerschein zu kaufen. Allein seine Armbanduhr koste 30.000 Euro. Von all dem war nun im Gerichtssaal keine Rede mehr.

D. und auch sein damaliger Begleiter - offiziell Mieter des 700-PS-Geschosses, im Gericht als Zeuge geladen - gaben vielmehr kurz und bündig zu, sich da wohl eine Dummheit erlaubt zu haben. Der mehrfach vorbestrafte Darian D. akzeptierte sein Urteil: eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen à 18 Euro, macht knapp 4.000 Euro. Daneben wurde eine einjährige Führerscheinsperre verhängt.

A 1: Unfall nach Sekundenschlaf - mildes Urteil

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Unfallursache: Sekundenschlaf. Am 21. Oktober 2019, kurz nach sechs Uhr morgens, war der Zeitsoldat Sven K. (27, Name geändert) in seinem BMW X3 auf dem Weg zur Kaserne in Königsborn. Als er am Zollpost in Kamen von der A 1 herunter fuhr, muss er kurz eingenickt sein. Statt der Kurve zu folgen, fuhr sein Wagen geradeaus - hinein in den Gegenverkehr. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs stand K. jetzt vor dem Amtsrichter.

Sein eigener und der Wagen seines Unfallgegners waren damals nur noch Schrott - das Wichtigste aber: Niemand wurde schwer verletzt. Sven K. passierte so gut wie nichts; der Mann im anderen Wagen erlitt Prellungen vom Sicherheitsgurt und war zwei Wochen krankgeschrieben.

Es sei ein ganz normaler Morgen und ein ganz normaler Weg zur Arbeit gewesen, sagte K. dem Richter. Weder habe er eine schlaflose Nacht gehabt noch gesundheitliche Probleme. Sein Verteidiger mutmaßte, die täglich gleiche Fahrt habe vielleicht zu einem vorübergehenden Wegtreten geführt - frei nach dem Motto: Die Strecke kenn' ich doch im Schlaf.

Weder ist Sven K. vorbestraft noch hat er einen Punkt in Flensburg. Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Euro. Seinen Führerschein bekam er nach rund acht Monaten jetzt vom Richter zurück. Gründe für eine Sperre sah der Jurist nicht: Es lasse sich nicht feststellen, dass K. zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet wäre.

Erst zugeschlagen - dann Reue gezeigt

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Ein Geständnis, Reue, eine Entschuldigung beim Opfer: Der 23-jährige Baris H. (Name geändert) bot jeden Grund für ein mildes Urteil. Und wären da nicht ein paar Vorstrafen gewesen, wäre der Prozess wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht jetzt wohl sogar eingestellt worden. Stattdessen kam eine Geldstrafe dabei raus.

Es ging um einen Vorfall in der Nacht zum 15. Dezember 2019 in der Kamener Innenstadt, Nähe des Bahnhofs. Baris H. war zu Fuß mit einem Bekannten unterwegs - H. wollte nach Hause, der Bekannte wollte noch woanders weiter feiern. Beide hatten gemeinsam in der Wohnung eines Dritten Alkohol getrunken, unter anderem Wodka. Baris H. verträgt nicht viel. Als sein Bekannter ihn unterwegs beleidigte, schlug H. ihm mehrmals mit der Faust ins Gesicht. So stand es in der Anklage - und so gab H. es zu.

Er habe damals aus Frust und Stress getrunken: In seinem Leben sei einiges schief gelaufen. Seit jenem Abend habe er "den Konsum von Alkohol eingestellt". Sein Bekannter trägt ihm die Prügel nicht nach, gibt sich sogar selbst eine Mitschuld: "Ich habe meine Worte nicht richtig gewählt." Schwere Verletzungen habe er nicht erlitten, allerdings zwei Tage später einen beruflichen Termin nicht wahrnehmen können. Er hatte ein blaues Auge - das hätte einen schlechten Eindruck gemacht.

Dass Baris H. alles zugab, beeindruckte Richter Christoph Hommel: "Unsere Elite lebt uns das teilweise anders vor" - mitunter werde da nur zugegeben, was sowieso schon bewiesen sei. Mustergültig auch das Verhalten eines Kameners, der seinerzeit nach Ende seiner Schicht als Zugbegleiter auf dem heimischen Balkon eine Zigarette rauchte und die Prügelei mitbekam: Statt sich rauszuhalten, rief er die Polizei.

Baris H. wurde für die Faustschläge zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Er sei froh, dass es nicht mehr geworden sei, sagte er.

Angriff auf die "Ex": Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Am Abend des 26. Januar sah die 19-jährige Jaqueline M. (Namen geändert) am Kamener Freibad ihren "Ex" wieder, den inzwischen 25-jährigen Marvin B.. Dieses Wiedersehen führte zu einer Strafanzeige. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung saß B. jetzt als Angeklagter im Amtsgericht.

Jaqueline M. und Marvin B. waren damals gerade ein Vierteljahr getrennt. In Ruhe gelassen habe ihr Exfreund sie nicht, sagte die junge Frau als Zeugin im Gerichtssaal. An jenem Januarabend muss er sie wohl abgepasst haben: Sie arbeitete zu dem Zeitpunkt noch im Altenheim am Koppelteich. Laut Anklage versetzte er ihr Faustschläge, außerdem griff er sie mit einem Teleskopschlagstock an. Ob es tatsächlich ein solcher Schlagstock oder ein anderer Gegenstand war, ist allerdings offen: Jaqueline M. konnte das laut eigener Aussage nicht genau sehen. Der Schlagstock ist eine Mutmaßung der Polizei. Ein Radler, der angehalten hatte, um Jaqueline M. zu helfen, vermutete einen Gürtel.

Ein ärztliches Attest bescheinigt eine Prellung am Arm von Jaqueline M., außerdem wurde ihr Auto beschädigt. Marvin B. gibt zu, er habe seiner Ex eine oder zwei Backpfeifen verpasst - mehr nicht. Denn sie habe ihn einen Hurensohn genannt und ihm ein paar Tage vorher "in die Eier getreten". Er beschuldigte Jaqueline M. außerdem, Leute gegen ihn aufgehetzt zu haben. Und im übrigen: An ihrem Auto habe es gar nichts zu beschädigen gegeben, denn das sei sowieso längst "Kernschrott". Den Zeugen auf dem Rad verdächtigte Marvin B. der Schwarzarbeit, schließlich habe er Arbeitskleidung getragen, obwohl es ein Sonntag war.

"Schuld sind die Anderen", fasste der Richter Marvin B.s Aussagen zusammen. Einsicht? Keine Spur. B., mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft, wurde für die Attacke auf Jaqueline M. zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Erst verließen B. und zwei Begleiter das Gericht. Dann begleitete ein Justizwachtmeister Jaqueline M. nach draußen.