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Diebische Mieter lassen Müllhaufen da

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Tausende Euro Schaden, mehrere Kubikmeter Schrott und Müll: Übel, womit sich der Vermieter einer Wohnung an der Germaniastraße in Methler konfrontiert sah, nachdem die beiden Mieter - ein Ehepaar - ausgezogen waren. Und: Das Paar hatte den Briefkasten, die Türklinken und sämtliche Elektroabdeckungen mitgenommen.

Folge war eine Anklage wegen Diebstahls. Darüber hätte jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verhandelt werden sollen. Das Ehepaar kam allerdings nicht. Nur der Vermieter, ein alter Mann, hatte sich samt seiner Betreuerin auf den Weg gemacht. Er schilderte dem Richter die "Hinterlassenschaften" der beiden.

Verurteilt wurden sie in Abwesenheit, und zwar zu Geldstrafen: Pro Kopf 120 Tagessätze à 10 Euro werden fällig. Gegen diesen Strafbefehl können die Eheleute Einspruch einlegen. Es gäbe dann einen neuen Verhandlungstermin. Ignorieren sie auch den, wird die Strafe rechtskräftig.

"Versucht, richtig zu handeln" - und angeklagt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Ich habe versucht, richtig zu handeln", sagt der 43-jährige Lukas B. (Name geändert). Er sitzt als Angeklagter im Amtsgericht. Zwölf Monate lang hat er für einen Mitarbeiter keine Beiträge an die Krankenkasse abgeführt. Es geht um insgesamt rund 5.800 Euro. Dieses Geld hatte B. nicht für sich selbst behalten. Er brauchte es, um seine Leute zu bezahlen.

B. hatte einen kleinen Betrieb für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Sein großes Problem im Sommer 2018: Für Dachdeckerarbeiten an einem Haus in Bergkamen hatte er etwa 11.000 Euro an einen Vertragspartner gezahlt, ohne dass der danach irgendeine Leistung erbrachte. Das Geld war weg. Und Lukas B.s Mitarbeiter wollten weiter ihren Lohn.
"Eine Fehlentscheidung" sei es gewesen, die Sozialbeiträge einzubehalten, sagte B. jetzt in seinem Prozess. Inzwischen läuft längst ein Insolvenzverfahren. Die Krankenkasse verfügt zivilrechtlich über einen vollstreckbaren Titel - heißt: Sie kann die 5.800 Euro eintreiben, sofern es bei B. etwas einzutreiben gibt. Derzeit versucht B., die Coronakrise mit einem 450-Euro-Job zu überstehen.

Strafrechtlich kam er vor Gericht mit einer Geldstrafe auf Bewährung davon. Offiziell heißt das: Verwarnung mit Strafvorbehalt. B. muss 500 Euro zahlen, falls er sich in den kommenden zwei Jahren nochmal strafbar macht. "Das ist nicht der Plan", versicherte er. Der Richter hatte Verständnis für sein Handeln gezeigt, aber auch klar gemacht, der Gesetzgeber sei "rigoros", wenn es um die Sozialkassen gehe.

Erst "Hurensohn" und Messerstiche - jetzt Haftstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Hurensohn": Diese Bezeichnung wollte Mark T. (38, Namen geändert) nicht einfach hinnehmen. Deshalb stach er zu beim Tuner-Treffen auf dem Gut Keinemann in Bergkamen-Rünthe im Juli vorigen Jahres. Der Strafrichter in Kamen verurteilte ihn jetzt zu 18 Monaten Haft. Eine Bewährungschance wollte er dem dutzendfach Vorbestraften nicht mehr geben.

T.s Opfer war der 27-jährige Sven D. Der hatte an jenem Sommertag mit ein paar Bekannten auf dem Gut zusammengesessen und die Ansicht geäußert, Mark T. habe sich bei ähnlichen Zusammenkünften der jüngsten Zeit eben wie ein "Hurensohn" benommen. Eine Freundin des so Gescholtenen bekam das mit - und ging ein paar Meter weiter, um es ihm zu erzählen. Daraufhin verpasste Mark T. seinem Widersacher Sven D. erst mal eine Backpfeife. Als D. wegzurennen versuchte, setzte es Stiche mit einem Taschenmesser in den Rücken. Nicht lebensgefährlich zwar - aber auch nur knapp an der Wirbelsäule vorbei. Bleibende körperliche Schäden habe er nicht, sagte Sven D., aber er leide immer noch psychisch unter einem Gefühl von Bedrohtsein.

Mark T. gab vor Gericht zu, ausgerastet zu sein. "Es tut mir auch wahnsinnig leid." In einem Zivilverfahren wurden 3.500 Euro Schmerzensgeld für Sven D. vereinbart. D. nahm die Entschuldigung von Mark T. an: "Das rechne ich dir hoch an" - und ihm selbst tue auch der "Hurensohn" leid. Mark T. hatte erklärt, die Beschimpfung habe ihn deshalb so tief getroffen, weil seine Mutter einen qualvollen Krebstod erlitten habe.

Der Richter allerdings - seit mehr als 30 Jahren auf dem Posten - sah die Bedeutung des Schimpfwortes etwas anders. Längst werde der "Hurensohn" ähnlich gern gebraucht wie etwa der Klassiker "Arschloch". An die Mutter des Beschimpften denke dabei wohl ernsthaft keiner. Und: Mark T. habe seiner Überzeugung nach nicht im Affekt gehandelt, sondern durchaus planvoll das Messer aus der Tasche geholt, statt D. nach der Backpfeife laufen zu lassen.

Schon drei Mal ist Mark T. bisher zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden; tatsächlich "gesessen" hat er noch nie. Dass es jetzt so weit sein soll, hielt der Richter auch zur Verteidigung der Rechtsordnung für nötig. T. kann Berufung einlegen. Dann wird vor dem Landgericht Dortmund neu verhandelt.

Strafe verdreifacht - Führerschein auch futsch

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Böse Überraschung für den 29-jährigen André K. (Name geändert): Er war ins Kamener Amtsgericht gekommen, um eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein anzufechten - er bekam ein Urteil, das diese Strafe noch verschärfte. Vor allem aber: Seinen Führerschein - den vermeintlichen Beweis für die Unrechtmäßigkeit der Geldstrafe - wurde er auch noch los. Der Richter behielt ihn ein.

Am 15. September 2019 war K. auf der A 2 mit zu hohem Tempo geblitzt worden. Es kam heraus, dass er gar nicht hätte fahren dürfen, weil ihm der Führerschein 2010 aberkannt worden war. Die Staatsanwaltschaft erwirkte deshalb einen Strafbefehl über 900 Euro. Statt zu zahlen, legte K. Einspruch ein. So kam es jetzt eben zum Gerichtstermin.

K.s Pech: Der Richter hatte sich die Mühe gemacht, die Akte über seinen Fall beim Straßenverkehrsamt Unna anzufordern. Daraus geht hervor, dass K. schon vor langer Zeit - 2011 - zur Abgabe seines Führerscheins aufgefordert worden war. Hintergrund soll ein schwerer Verkehrsverstoß gewesen sein. Laut Akte bat K., der sich ungerecht behandelt fühlte, um eine Aufhebung des Führerscheinentzugs - bloß: Erfüllt wurde ihm die Bitte nicht. Trotzdem fuhr er offenbar weiter - mit einem Führerschein in der Tasche, den er längst nicht mehr hätte besitzen dürfen.

Nun ist er ihn bis auf weiteres los. Aus den ursprünglichen 900 Euro Geldstrafe machte der Richter 3.000 Euro, verbunden mit einer 18-monatigen Führerscheinsperrfrist.

Tod auf der A 2: Haft auf Bewährung für LKW-Fahrer

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Elf Monate nach einem tödlichen Unfall auf der A 2 am Kamener Kreuz ist ein Lastwagenfahrer aus Litauen heute verurteilt worden: Ein Jahr Haft wegen fahrlässiger Tötung, ausgesetzt zur Bewährung. Das geschah in Abwesenheit des Angeklagten: Eine Anreise zum Termin vor dem Amtsgericht wäre kaum zu bewerkstelligen gewesen.

Passiert war der Unfall am 25. Juni 2019. Das Opfer: eine 70-Jährige aus den Niederlanden. Der LKW-Fahrer (47) war am Vormittag in Richtung Oberhausen unterwegs. Aufnahmen seiner Dashcam zeigen, dass er auf ein Stauende zu fuhr. Mit mehr als 60 Kilometern pro Stunde raste sein Sattelzug in den Wagen eines niederländischen Paars. Die Frau starb am Unfallort. Ihr Mann wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht, ebenso der LKW-Fahrer.

Zum Gerichtstermin hätte unter anderem der Witwer als Nebenkläger kommen sollen. Aber Corona kam dazwischen: Der 73-Jährige erklärte, als Angehöriger einer Risikogruppe wolle er lieber zuhause bleiben. Auch für den angeklagten LKW-Fahrer schien es schwierig zu werden: Als der Termin vor rund einem Monat festgelegt wurde, galten strengere Quarantänevorschriften als heute. Sie hätten den Mann wohl sowohl bei der Einreise nach Deutschland als auch bei der Rückreise nach Litauen getroffen. Über seinen Pflichtverteidiger in Kamen sandte er einen Brief, in dem er direkt den Mann der getöteten Frau anspricht. Er drückt sein Bedauern aus, spricht von Alpträumen, die ihn seit dem Geschehen auf der A 2 quälten.

Die einjährige Haft auf Bewährung ist die härteste Strafe, die per Strafbefehl - ohne den Angeklagten vor sich zu haben - verhängt werden konnte. Auf eine Geldauflage verzichtete der Richter: Zu holen gebe es nichts - der Litauer ist längst von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Zwei Jahre beträgt die Bewährungsfrist. Dazu kommen nochmal drei Monate Fahrverbot.

Archiv: Tödlicher Unfall auf Autobahn A2 am Kamener Kreuz