-Anzeige-

Anzeige

20-Jährige wegen Betrugs vor Gericht: Standpauke à la Vati

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Wenn im Kamener Amtsgericht gegen Jugendliche oder Heranwachsende - schon Ü18, aber noch U21 - verhandelt wird, gerät der Tonfall der Juristen schon mal väterlich. So war es jetzt im Fall der 20-jährigen Bergkamenerin Eileen K. (Name geändert), angeklagt wegen Betrugs. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bedachte sie mit einer Standpauke, die quasi elterliche Qualität hatte.

Mitte Mai dieses Jahres hatte Eileen K. über ein Kleinanzeigenportal im Internet einen Reitsattel an eine andere junge Frau verkauft. Die Kundin schickte 200 Euro. Aber Eileen K. schickte den Sattel nicht. Familiäre Probleme hätten sie davon abgehalten, zum Stall zu gehen, den Sattel versandfertig zu machen und abzuschicken, erklärte sie im Gerichtssaal.

Der Mann von der Staatsanwaltschaft löcherte sie mit Fragen. Zum Beispiel, ob sie tatsächlich über Wochen und Monate nicht in der Lage gewesen sei, sich um den Versand zu kümmern? Oder um die Rücküberweisung der 200 Euro? Eileen K. sagte, sie habe die Kontonummer der Sattelkäuferin nicht gehabt und obendrein nach einem Handywechsel auch keinen Zugriff mehr auf ihr eigenes Benutzerkonto. Deshalb sei der Kontakt abgebrochen. "Lachhaft" fand der Anklagevertreter die Rechtfertigungsversuche der Bergkamenerin.

Aber wie (Ersatz-) Väter eben so sind: Am Ende war er doch einverstanden mit dem Vorschlag des Richters, Eileen K. nicht zu verurteilen. Die Auszubildende, bisher ohne Vorstrafen, kommt mit einer Geldbuße davon. 200 Euro soll sie zahlen an den Förderverein der Kita "Spurensucher". Sobald sie das erledigt hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die enttäuschte Sattelkäuferin hat ihre 200 Euro inzwischen ebenfalls zurück erhalten. Eileen K. schickte das Geld Anfang Dezember raus.

Marihuana per Postversand: Drei Monate Haft

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Für den Versuch, einen Brief zu verschicken, soll der 47-jährige Klaus T. (Name geändert) aus Bergkamen drei Monate in Haft: Das hat der Strafrichter in Kamen entschieden. In dem Brief befanden sich 5,6 Gramm Marihuana. Das Klemmverschluss-Tütchen mit der Droge war anscheinend nicht dicht genug - jedenfalls nahm eine Post-Angestellte in der Filiale an der Töddinghauser Straße verdächtigen Geruch wahr und informierte die Polizei. Ein Video zeigt Klaus T. beim Aufgeben des Briefs. Obendrein befand sich im Umschlag neben dem Marihuana-Tütchen noch ein Schreiben, das ursprünglich an T. adressiert war.

Mehr Beweise brauchte es da nicht - dass T. sich im Gerichtssaal nicht zum Anklagevorwurf der "Versuchten Abgabe von Betäubungsmitteln" äußern wollte, spielte kaum eine Rolle. Sein Verteidiger warb um Milde: Die Tat seines Mandanten sei eben im Versuch stecken geblieben.

Maßgeblicher Grund für das harte Urteil ist T.s enorme Rückfallgeschwindigkeit: Erst zwei Monate vor dem gescheiterten Marihuana-Versand war er wegen Drogenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Bewährungsfrist läuft noch bis 2026. Auch wegen einer Unfallflucht gibt es eine Eintragung in T.s Vorstrafenregister.

Passbild überklebt: "Double" bei der Führerscheinprüfung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Statt selbst zur theoretischen Führerscheinprüfung zu gehen, schickte der Bergkamener Adam G. (47, Name geändert) Anfang Mai einen Bekannten. Der legte dem TÜV-Prüfer in Unna einen Pass von G. vor - mit einer kleinen, aber illegalen Veränderung: G.s Foto war überklebt worden mit einem Bild seines "Stellvertreters".

Nun saß der aus Nigeria stammende Mann in Kamen vor dem Strafrichter. Viel zu sagen hatte er nicht: "Ich bin schuldig", ließ er den Prozessdolmetscher übermitteln. Er habe damals keine Zeit gehabt, zur Fahrschule zu gehen und den Unterricht zu besuchen. Jetzt wolle er den Führerschein aber doch noch machen.

Die Frage wird sein, ob - und wenn ja, wann - ihn die Straßenverkehrsbehörde noch lässt. Auch wenn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dem Mann eine beachtliche kriminelle Energie bescheinigte: Das Urteil fiel eher milde aus. Eine Geldstrafe soll der Lagerarbeiter zahlen: 30 Tagessätze, und zwar in einer am Einkommen festgemachten Höhe von jeweils 25 Euro, unterm Strich also 750 Euro.

Und noch einen zweiten Bergkamener verurteilte der Richter an diesem Vormittag in Zusammenhang mit dem (Nicht-) Erwerb eines Führerscheins: einen Mann aus Syrien, der ohne Fahrerlaubnis in einem Auto auf der Gedächtnisstraße erwischt worden war - wenige Tage vor seinem Prüfungstermin. Der Wagen gehörte seiner Frau; er habe ihn bloß rasch umsetzen wollen, weil er falsch geparkt gewesen sei. Das Urteil in diesem Fall: 60 Tagessätze à 10 Euro.

Mit Messer zum Vermieter: Prozess um Bedrohung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. "Trennen Sie sich voneinander", empfahl der Strafrichter am Ende des Prozesses dem Angeklagten und dem Zeugen. Nur dass die beiden Männer aus Heeren gar kein Paar sind. Vielmehr handelt es sich um einen Gastwirt (Zeuge) und einen Gast (Angeklagter) - wobei Gast in diesem Fall bedeutet: Dauermieter.

Kemal M. (Namen geändert) hat bei Heinrich T. ein Zimmer. Darin wohnt der Bürgergeldempfänger jetzt schon rund sechs Jahre. Die Miete kommt "vom Amt" - von der Stadt. Die ersten zwei, drei Jahre waren laut Gastwirt Heinrich T. auch ganz in Ordnung. Aber dann hätten die Probleme angefangen: M. habe begonnen, sich eigenartig zu verhalten. Am 2. Juli nun stand M. plötzlich mit einem Küchenmesser vor T. "Ich mach' dich kaputt", soll er gesagt haben. Heinrich T. reagierte gelassen. Es sei ja nicht der erste Knatsch gewesen. Kemal M. habe sogar immer mal die Polizei gerufen, weil er sich von seinem "Herbergsvater" nicht korrekt behandelt fühlte. Was Kemal M. diesmal so in Rage gebracht habe? Vermutlich die Geräusche, die Heinrich T. beim Putzen des Gemeinschaftsbades für seine Gäste erzeugte: Es war ein Uhr in der Nacht. Am nächsten Tag erstattete Heinrich T. Anzeige.

Im Gerichtssaal bestritt Kemal M., T. bedroht zu haben. Er habe auch das Messer nicht gegen ihn gerichtet, sondern es einfach so in der Hand gehabt. Überhaupt: Wenn jemand Grund habe zu klagen, sei er es. Denn T. sei oft betrunken und beschimpfe ihn.

"Eine merkwürdige Symbiose", fand der Richter. M.s Vorstrafenregister ist leer. Für den Auftritt mit dem Messer bekam er nun eine milde Strafe: 30 Tagessätze à 15 Euro wegen Bedrohung soll er zahlen.

Schweren Unfall gebaut - ausgerechnet auf Weg zum Krankenhaus

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. 16. Juni 2023: Der Bergkamener Klaus H. (60, Namen geändert) wollte in der Mittagspause schnell zu seiner Mutter. Sie lag im Kamener Krankenhaus. Dort sollte ihr Sohn dann länger bleiben als geplant - nicht (nur) als Besucher, sondern als Patient: Kurz vorm Ziel, auf der Kreuzung Friedhofstraße/Nordring, verursachte er mit seinem Motorrad einen Unfall. Schwer verletzt wurde er ins Hellmig-Krankenhaus gebracht: Oberschenkelhalsbruch. Jetzt saß er als Angeklagter wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs im Kamener Amtsgericht. Denn er soll eine rote Ampel überfahren haben. H. sagt: Sie war gelb.

Fest steht: H. war über die Friedhofstraße gekommen, wollte geradeaus weiter auf den Nordring. Auf dem Nordring wiederum fuhr gerade Katrin M. in die Kreuzung ein - sie wollte nach links in die Münsterstraße einbiegen und hatte grünes Licht. H. rauschte auf seinem Motorrad in ihren Wagen. Er trug bei sommerlichem Wetter kurze Hosen und ein T-Shirt - aber wenigstens den vorgeschriebenen Helm. Katrin M. blieb unversehrt; ihr Auto war nach der Kollision ein Totalschaden.

Klaus H. ist alles andere als ein notorischer Verkehrsrowdy. Trotz fortgeschrittenen Alters und einer - auch von Berufs wegen vorhandenen - Schwäche für PS-starke Zweiräder: keine Einträge im Vorstrafenregister, keine Einträge in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Da saß er nun also und wirkte so, als könne er sich selbst nicht recht erklären, was für einen Riesenmist er da gebaut hatte. Der Crash auf der Kreuzung bedeutete für ihn herbe finanzielle und körperliche Schäden - und die Beschlagnahmung seines Führerscheins. Sein Verteidiger räumte einen Fahrfehler ein: Sein Mandant habe halt noch schnell "bei Gelb drüberhuschen wollen". Der Staatsanwalt allerdings war überzeugt: "Es war Rot. Es war Knallrot."

Der Richter verhängte eine eher milde Geldstrafe: 40 Tagessätze à 60 Euro. Eine neue Fahrerlaubnis soll Klaus H. frühestens in drei Monaten wieder bekommen können.