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von Andreas Milk
Kamen. Die Kundschaft der Strafrichter im Amtsgericht ist bunt gemischt - und sie bringt immer mal Einblicke in fremde Sitten und Gebräuche. So war es jetzt im Fall von Ahmad N. (Namen geändert), einem jungen Bergkamener. Seit drei Jahren lebt der Afghane in Deutschland, ohne seine Familie. Strafbar gemacht haben soll er sich im September 2023. Da legte er laut Anklage den deutschen Behörden ein falsches, weil verändertes afghanisches Personaldokument vor. Die Fälschung betraf das Geburtsjahr. Der afghanische Kalender hinkt sozusagen dem gregorianischen etwa 621 Jahre hinterher. Entsprechend weist das afghanische Dokument für Ahmad N. ein Geburtsdatum um 1385 herum aus. Nach deutscher Aktenlage ist er 2005 zur Welt gekommen. Er selbst sagt, dass er 2007 geboren sei.
Reichlich Verwirrung also. N. gibt an, er habe das Ausweispapier in seinem Herkunftsland von einem Angehörigen bekommen und nie Probleme damit gehabt. Den - aus seiner Sicht falschen - Eintrag seines Geburtsjahrs bei den deutschen Ausländerbehörden habe er wegen mangelnder Sprachkenntnis nicht korrigieren lassen. "Alles 'n bisschen merkwürdig", fasste die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Fall zusammen. Das Verfahren wurde eingestellt - fertig. N. hat niemandem was getan. Er hat seinen Job als Lagerhelfer Ende Januar bei einer Kündigungswelle seiner Firma verloren. Er hat aber was Neues in Aussicht und will seine Familie in Afghanistan weiter mit Geld unterstützen.
Weit weniger kompliziert: Der Fall von Layla B. (20), die aus Syrien stammt und ebenfalls in Bergkamen zuhause ist. Die Berufsschülerin war im Frühjahr 2025 zwei Mal beim Schwarzfahren erwischt worden: einmal im VKU-Bus der Linie S40 auf dem Weg zur Haltestelle Wellenbad, einmal in einem Zug der Eurobahn zwischen Dortmund und Hamm. Den ohnehin kaum zu leugnenden Vorwurf gab die junge Frau unumwunden zu. Es habe Probleme bei der Beschaffung eines Deutschlandtickets gegeben. "Sie müssen sich kümmern", mahnte die Anklagevertreterin. Das Urteil für Layla B.: Sie muss einen Nachmittagskurs absolvieren, der ihr die Notwendigkeit bestimmter Regeln nochmal verdeutlicht. Sie akzeptierte.
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Kamen. Vor wenigen Wochen hatte die Bergkamenerin Simone T. (36, Namen geändert) auf der Anklagebank vor dem Kamener Strafrichter gesessen: Sie soll zugelassen haben, dass ihr Mann ihren Audi fuhr, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Das Verfahren wurde eingestellt, weil sie vom Führerscheinentzug des Mannes tatsächlich nichts gewusst hatte. Jetzt musste sich Jan T. (33) selbst verantworten, weil er ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren war und auch noch Unfallflucht begangen haben soll.
Die Probleme begannen mit einem Unfall, in den Jan T. am Morgen des 2. Mai 2025 auf der Töddinghauser Straße verwickelt war. Ein Linienbus der VKU erwischte den Audi. Der Busfahrer fuhr einige Meter weiter, weil er sonst den Verkehr lahmgelegt hätte, hielt an und verständigte die Polizei. Jan T., in eine andere Richtung unterwegs als der Bus, stoppte zwar und sprach am Busbahnhof andere VKU-Fahrer an. Er setzte sich dann aber wieder ins Auto, parkte nach einigen Metern und ging zu Fuß nach Hause. Da traf ihn später die Polizei an. T. sagte den Beamten, seinen Führerschein habe er vor einer Weile im Urlaub verklüngelt.
Tatsächlich hätte er laut Aktenlage nicht fahren dürfen. Strittig ist, ob ihn die Behördenpost, in der genau das drin stand, auch erreicht hatte. Amtliche Schreiben gingen unter anderem an eine Adresse in Ostfriesland. Dort wohnt T.s Mutter - aber nicht T. selbst.
Der Führerschein sei in Händen von Jan T. "ein flatterhafter Geselle", formulierte der Richter. T. machte vor Gericht keine Angaben - sein gutes Recht als Angeklagter. Es gibt Vorstrafen wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sein Verteidiger forderte Freispruch: Weder vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis sei diesmal seinem Mandanten nachzuweisen noch eine Unfallflucht. T. sei vielmehr davon ausgegangen, dass der Busfahrer getürmt sei.
Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 40 Euro. Ganz sicher habe T. gewusst, dass er hinterm Steuer des Audis nicht sitzen durfte. Und auch die Unfallflucht sei erfüllt - schlicht, weil T. nicht am Unfallort geblieben sei.
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Kamen. Er sei kein Amokläufer und kein Psychopath, versicherte Omar D. (38, Name geändert) in seinem Prozess vor dem Strafrichter. Ganz so wild war die Anklage gegen ihn zwar gar nicht - aber immerhin: Es ging um gefährliche Körperverletzung. Am Nachmittag des 15. August 2024 soll D. auf der Lenningser Straße eine Holzlatte in das offene Fenster einer Dachgeschosswohnung geworfen haben, in der irrigen Annahme, der Bewohner der Wohnung habe ihm eben eine Beleidigung nachgerufen. Die Latte traf eine unbeteiligte Frau. Sie erlitt leichte Abschürfungen an der Stirn. Zum Glück. Das Ganze hätte - wörtlich - ins Auge gehen können.
Omar D. redete nicht drumrum: Ja, die Sache sei passiert. Aber eben doch ein bisschen anders. Der Mann, den er mit der Latte hatte erwischen wollen, habe sehr wohl ihn, D., mit Beleidigungen eingedeckt - einfach so, ohne dass die beiden Männer sich kennen würden. Sonst sei auch zu dem Zeitpunkt niemand auf der Straße unterwegs gewesen. Die Beleidigungen richteten sich - warum auch immer - auch gegen D.s Vater. Dass der nicht mehr lebt, tut schon gar nichts mehr zur Sache. Jedenfalls wurde es D. zu bunt. Er ging zum Eingang des Hauses, um sich den Schreihals vorzuknöpfen, kam aber nicht rein. Dann griff er zur Holzlatte - und zielte aufs falsche Fenster. Beim ersten Mal prallte die Latte ab, beim zweiten Mal "traf" sie.
"Es tut mir wirklich alles sehr leid", erklärte D., der ein paar ältere Vorstrafen hat, aber noch nie als Gewalttäter aktenkundig wurde. Und hätte er nicht selbst an den Ermittlungen mitgewirkt, wäre es womöglich gar nicht zu der Anklage gekommen. Die Polizei kannte - dank einem Zeugenhinweis - vom Holzlattenwerfer zunächst nur eine mutmaßliche Adresse. Unter dieser Anschrift war noch ein weiterer Mann gemeldet, der als Täter hätte in Betracht kommen können. Beide Männer - D. und der andere - bekamen von den Ermittlern Post. D. reagierte.
Der Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe: 90 Tagessätze à 60 Euro soll Omar D. zahlen, seinem Einkommen angemessen. Lieber künftig zurückbeleidigen, lautet die Devise: Der Griff zur Holzlatte sei "nicht so 'ne ganz clevere Idee" gewesen, fand der Richter. Was auch ginge: einfach weitergehen.
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Kamen. Der eine hatte das Jobcenter betrogen, indem er eine Mitteilung an die Behörde unterließ. Der andere hatte für sein Mietshaus 2.000 Liter Heizöl bezogen, obwohl er dafür längst kein Geld mehr besaß. Beide Bergkamener haben gemeinsam, dass ihnen ihr Leben über den Kopf gewachsen war - und dass sie jetzt als Angeklagte vor dem Kamener Strafrichter saßen.
Von Februar bis April 2025 bekam der damalige Bürgergeldbezieher Jochen T. (Namen geändert) vom Jobcenter insgesamt gut 3.600 Euro. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft - sie warf T. vor, eine Arbeitsaufnahme verschwiegen zu haben. Das Ganze kam raus durch eine Kontrollmitteilung des Sozialversicherungsträgers Mitte März. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters erklärte dem Richter, Jochen T. habe zwar mal telefonisch eine Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt. Von einer neuen Arbeit dagegen sei sicherlich nicht die Rede gewesen. T. sagt: Er sei sich keines Fehlers bewusst. Und er sei davon ausgegangen, dass sein neuer Chef das Jobcenter informiert. Schlüssig wirkte das alles nicht. T. scheint psychische Probleme zu haben, sprach auch selbst von einer Art Burn-out. Er muss jetzt eine Geldstrafe zahlen: 70 Tagessätze à 60 Euro.
Ganz andere Sorgen als der - inzwischen wieder recht gut verdienende - Jochen T. hat der Bergkamener Murat H.: Seit der Corona-Zeit gibt es finanzielle Probleme. Die sind massiv. H. scheiterte mit Geschäften über Masken und Medizinprodukte. Und er hatte Verpflichtungen. Im Frühherbst 2024 musste er für ein Haus, das auf dem Papier seiner Frau gehört, Heizöl ordern: Die Mieter sollten im nahenden Winter schließlich nicht frieren müssen. Eine Firma lieferte den Brennstoff für rund 2.000 Euro, H. zahlte mit Girokarte im Lastschriftverfahren. Nach einigen Tagen jedoch verschwand das Geld wieder vom Konto der Heizölfirma: H.s Bank hatte es zurückgeholt. Das Finanzamt hatte vorher bereits eine fünstellige Schuld abgebucht. Es sei einfach alles zusammengebrochen, erklärte H.s Anwalt. Sein Mandant habe die Lage nicht mehr überblickt. Es läuft ein Verfahren zur Privatinsolvenz.
Dass H. in einer miesen Lage war, erkannte der Richter an. Aber es half nichts - Betrug war es eben juristisch gesehen doch. Das Urteil auch hier: eine Geldstrafe. 90 Tagessätze à 20 Euro muss Murat H. zahlen.
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Kamen. Ein Mann, Alkohol, ein Auto: Diese Kombination hat schon zu unzähligen Verfahren vor dem Amtsgericht geführt. Diesen Dienstag gab es gleich zwei solche Fälle. In Kamen auf der Hochstraße war ein Mann (1,52 Promille) in ein wartendes Auto gekracht; in Bergkamen rammte ein Mann (1,39 Promille) ein Müllfahrzeug und beging dann auch noch Unfallflucht, indem er seine Fahrt in Richtung Arbeitsplatz fortsetzte.
Die Sache auf der Kamener Hochstraße passierte am 3. August 2025, gegen zwei Uhr in der Frühe. Schadenshöhe: mehr als 5.000 Euro. Im gegnerischen Fahrzeug saßen zwei Frauen. Beide blieben unverletzt. Seinen Führerschein - und deshalb auch seinen Job - ist der Mann seit dem Unfall natürlich los. Mindestens acht Monate bleibt das auch noch so, entschied der Richter. Er verurteilte den Bürgergeldbezieher außerdem zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro. Kostspielig dürfte auch noch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung werden, welche die Straßenverkehrsbehörde sehr wahrscheinlich einfordert, bevor sie wieder eine Fahrerlaubnis erteilt.
Bei dem Bergkamener Unfallfahrer handelt es sich um einen Mann, der mit Alkohol leidvolle Erfahrungen gemacht hat: Er ist Alkoholiker, war 20 Jahre trocken. Am Morgen des 7. Juli, gegen sieben Uhr, passierte ihm die "Begegnung" mit dem Müllwagen. Und er zog schon vor dem Gerichtstermin Konsequenzen: Im November begann er eine stationäre Therapie, die in einigen Tagen endet. "Klasse, dass Sie was tun", fand der Richter - selbstverständlich sei das bei der Gerichtskundschaft nicht. Neben einer ebenfalls achtmonatigen Sperre gab es eine Geldstrafe: 60 Tagessätze à 90 Euro. Die Höhe der einzelnen Tagessätze hängt am Einkommen: Der Mann hat einen gut bezahlten Job - was die Strafe hoch treibt, die Chance auf ein straffreies weiteres Leben aber erfahrungsgemäß deutlich vergrößert.








