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von Andreas Milk
Kamen. In der Nacht zum 5. Dezember vorigen Jahres hatte Michael G. (Name geändert) die Wahl: Zoff mit der Freundin riskieren - oder eine Straftat begehen? Er entschied sich für die Straftat. Folge war jetzt ein Prozess im Amtsgericht. Die Anklagevorwürfe: Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit am Steuer.
In besagter Dezembernacht war Michael G. im Wagen der Freundin und mit 1,67 Promille auf der Schimmelstraße unterwegs. Er kam von einer Geburtstagsparty. Dass er nicht hätte fahren dürfen, war ihm klar - aber eben auch, dass die Freundin nicht gerade begeistert wäre, wenn am nächsten Morgen der Wagen nicht vor der Tür steht. In einer Kurve verlor G. auf rutschiger Fahrbahn die Kontrolle. Es krachte. So weit, so schlecht.
Das Positive: G., suchtkrank und mehrfach vorbestraft, verhielt sich nach dem Vorfall mustergültig. Gleich am nächsten Tag meldete er sich bei seinem Bewährungshelfer. Und der berichtete nun im Verhandlungssaal, dass Michael G. seit dem Unfall nachweislich weder legale noch illegale Suchtmittel konsumiere: Das sei das Ergebnis einer engmaschigen Kontrolle. Freundin und Angehörige unterstützten ihn - und: G. habe inzwischen eine Festanstellung bei einem renommierten Logistikunternehmen. In seiner Situation komme das einem Sechser im Lotto gleich.
G., der schon in Haft saß, kam diesmal mit einer Geldstrafe davon: 4.500 Euro muss er zahlen - das entspricht ungefähr drei Netto-Monatseinkommen. Er habe einen "richtigen Bock geschossen", und das bereue er auch, hatte er in seinem Schlusswort vor der Urteilsfindung erklärt. Der Richter betonte, G. habe Glück gehabt, dass er bloß einen harmlosen Unfall gebaut habe. Es hätte sein können, dass man ihn im Rollstuhl in den Saal schieben muss - oder, dass es erst gar keinen Prozess mehr gibt. Denn um angeklagt zu werden, muss man am Leben sein.
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von Andreas Milk
Kamen. Wiedersehen vor Gericht: Schon im November vorigen Jahres hatten sich Amir T. (36) und Manfred M. (66, Namen geändert) im Sitzungssaal des Amtsgerichts getroffen. Ausgangspunkt war ein Zusammenprall in einem verkehrsberuhigten Bereich. Es gab ein Strafurteil gegen Amir T. Und der musste sich nun schon wieder verantworten: An einem Abend im Januar - wenige Wochen nach Prozess Nummer eins - soll er M. auf der Helene-Lange-Straße bedroht haben. Zitat: "Dich mach' ich noch fertig, du Hurensohn!"
So jedenfalls gab es Manfred M. zu den Akten. Dass er die neue Begegnung mit Amir T. nicht gleich im Januar, sondern erst viel später meldete, erklärte er so: Er habe eigentlich mit der Angelegenheit abschließen und mit T. nichts mehr zu tun haben wollen - zumal der ihn nach Vorfall Nummer eins seinerseits wegen falscher Verdächtigung angeschwärzt hatte. Manfred M.s Zurückhaltung schwand, als er Post vom Landgericht bekam: Amir T. hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt; eine Neuauflage des Kamener Prozesses in Dortmund stand an. Das heißt: Manfred M. sollte nochmal als Zeuge auftreten. Wenn schon, denn schon, mag er sich gedacht haben - und schilderte in einem Brief eben auch die jüngste "Hurensohn"-Begegnung.
Amir T. versicherte: Manfred M.s Beschuldigung treffe nicht zu. "Nicht ein Wort" habe er seit dem ersten Prozess mit M. gewechselt. Die Frage wurde erörtert, ob jemand anders die Drohung ausgesprochen haben könnte. Aber Manfred M. ist sicher: Amir T. war der Autofahrer, der an jenem nicht näher zu datierenden Januar-Abend neben ihm anhielt, die Scheibe herunter ließ und den bedrohlichen Satz aussprach.
Das Urteil: Amir T., zur Zeit Hartz-IV-Bezieher, muss eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen. Wieder hat er die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Zu der Berufungsverhandlung in der ersten Sache übrigens ist es nie gekommen: T. zog seinen Einspruch kurz vor dem Termin am Landgericht zurück.
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von Andreas Milk
Kamen. Das neue Jahr fing übel an für den 47-jährigen Malik T. (Name geändert). In der Silvesternacht bekam er Krach mit seiner Freundin - heute: Ex-Freundin. Am Neujahrsmorgen gegen fünf Uhr war er dann in seinem BMW auf dem Weg in Richtung Bergkamen, als er auf der Wasserkurler Straße gegen die Beschilderung einer Verkehrsinsel rauschte. Der missglückte Jahreswechsel brachte ihm eine Anklage vor dem Kamener Amtsgericht ein.
Denn erstens hatte T. Alkohol getrunken: 1,01 Promille sollte später das Ergebnis einer Untersuchung lauten. Das heißt: knapp unterhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille). Zweitens soll er Unfallflucht begangen haben. Jedenfalls traf eine Polizeistreife bei der Nahbereichsfahndung ihn erst ein paar hundert Meter vom Unfallort entfernt in der Waldstraße an. Seinen BMW hatte T. nach einem vergeblichen Wegschiebe-Versuch - eine Achse war hinüber - an der Verkehrsinsel stehen lassen. Vorher schloss er den Wagen noch ab.
Nach Aussage von Malik T. hatte er kurz vor dem Knall eine SMS von der (Ex-) Freundin bekommen. Der Blick aufs Display habe ihn abgelenkt - und im nächsten Moment sei es dann halt passiert. Unmittelbar danach sei der Handy-Akku leer gewesen. Die Polizei zu rufen, war also nicht möglich. Und an einer Haustür zu klingeln, kam angesichts der Tages- oder besser Nachtzeit auch nicht in Frage. Gesehen habe er auf der Straße sonst niemanden.
Es war aber jemand da: eine junge Frau in einem Auto, unterwegs gemeinsam mit ihren Eltern. Ihr Vater sei ausgestiegen ("ihr Frauen bleibt im Wagen!") und auf Malik T. zu gegangen, berichtete sie im Zeugenstand. T. sei weggelaufen, habe "Kollege, Kollege!" gerufen. Möglich, dass dieses Verhalten einem Schock geschuldet war. Beim Zusammentreffen mit der Polizeistreife in der Waldstraße zeigte sich T. kooperativ und aufgeräumt. "Einer der angenehmsten ,Kunden' überhaupt", erinnerte sich vor Gericht ein Beamter. "Das kann ich nur zurückgeben", bedankte sich Malik T. Nebenbei bestätigten die Beamten auch T.s Angaben über den leeren Handy-Akku.
Aber es half nichts: Der Richter verurteilte T. wegen fahrlässiger Trunkenheit sowie Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 50 Euro. Für ihn stand fest: Der Fahrfehler - das Ignorieren von Verkehrsinsel und Schild auf gerader Strecke wegen des aufleuchtenden Handys - wäre im nüchternen Zustand kaum passiert. Und dass eine gewisse Verwirrung nach dem Unfall zu unüberlegtem Weglaufen geführt haben könnte, hielt der Richter für unwahrscheinlich: Der Versuch, das Auto wegzuschieben, und letztlich das Abschließen des BMW zeugten von planvollem Handeln. Zur Geldstrafe kommt noch eine Führerscheinsperre: Frühestens in sieben Monaten soll T. eine neue Fahrerlaubnis bekommen können. Gegen das Urteil des Kamener Amtsrichters kann er vor dem Landgericht Dortmund Berufung einlegen.
Übrigens: Den Schaden am Schild bezifferte die Stadt Kamen auf 170 Euro.
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von Andreas Milk
Kamen. Am Nachmittag des 31. Januar: Wieder mal hatten "Klingelmännchen" den Oberadener Markus H. (Name geändert) genervt. Also hielt er eine Schusswaffe aus seinem Fenster im ersten Stock und zielte damit auf die beiden Jungs unten vorm Haus, 13 und 14 Jahre alt. Eine Reaktion, die zu einer Anklage wegen Bedrohung gegen den Mann führte.
Verhandelt werden sollte darüber jetzt vor dem Kamener Amtsgericht. Doch Markus H. fehlte.
Die Akten reichten dem Richter aber für ein Urteil - genauer: einen Strafbefehl - aus. Aus ihnen ergibt sich, dass es sich bei der Waffe um eine Schreckschusspistole handelte. Gefunden wurde sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unter Markus H.s Wohnzimmercouch. Sie ist von den Behörden inzwischen eingezogen und vernichtet worden. Außerdem existieren Protokolle über das, was H. seinerzeit bei der Polizei aussagte: Dass die beiden Kinder ihn schon oft geärgert hätten und er am 31. Januar eine Art Ausraster bekommen habe.
Viel Geld hat H. nicht: Er lebt von Hartz IV. Laut dem Strafbefehl des Richters muss er nun 900 Euro zahlen. Er kann Einspruch einlegen - es gäbe dann einen neuen Verhandlungstermin. Lässt er auch den verstreichen, würde der Einspruch verworfen.
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von Andreas Milk
Kamen. Am Morgen des 5. Februar, kurz vor acht Uhr, war der 32-jährige Peter M. (Name geändert) in seinem Opel mit 1,8 Promille Alkohol im Blut unterwegs. Auf dem Schattweg endete die Fahrt sehr abrupt an einem Baum. Das Auto war nur noch ein Schrotthaufen. M. erlitt ein paar Brüche, sonst wurde niemand verletzt. Ein Glück.
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs saß M. jetzt als Angeklagter im Amtsgericht. Und er redete nicht drum rum, sondern gab zu: Das stimme alles, was ihm da vorgeworfen werde. Nur in einem Punkt widersprach er der Darstellung in der Anklageschrift: Er habe nach dem Crash nicht abhauen wollen, sondern sei verwirrt herumgegangen. Tatsächlich zeigte die Vernehmung von Zeugen, dass M. wohl reichlich desorientiert zwischen Tankstelle und Burger King rumlief. Geschwankt habe er und nach Alkohol gerochen, erinnerte sich eine Polizistin. Einen ähnlichen Eindruck hatte ein Feuerwehrmann, der gerade vom Dienst kam und am Schattweg gestoppt hatte, um zu helfen.
M. hat ein Suchtproblem. Vor dem 5. Februar sei er drei Jahre trocken gewesen, sagte er. Und tatsächlich ist auch sein Vorstrafenregister für diesen Zeitraum makellos. Aber davor war M. schon mal mit Trunkenheitsdelikten aufgefallen.
Dumm und verantwortungslos habe er im Februar gehandelt, gestand M. ein. Er legte dem Richter eine aktuelle Bescheinigung der Suchthilfe vor: Er stehe in Kontakt mit den Helfern, nehme regelmäßig Beratung in Anspruch.
Das Urteil: drei Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. M.s Führerschein wird eingezogen. Einen neuen darf er frühestens in einem Jahr bekommen.





