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von Andreas Milk
Kamen. Der Fahrstil von Anna D. (45, Name geändert) am Abend des 25. Juli 2020 auf der A2 war auffällig: Schlangenlinien, dazu abruptes Bremsen und Beschleunigen. An der Abfahrt Kamen/Bergkamen machte die Autobahnpolizei dem Ganzen ein Ende. Und abgeschlossen ist die Sache nun auch juristisch: Anna D. wurde vor dem Kamener Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Sie akzeptierte.
Angehende Krankenschwester sei sie, hatte sie dem Richter erzählt. Gegenüber der Polizei, so erinnerte sich jetzt eine Beamtin im Zeugenstand, habe sie als Beruf "Prostituierte" angegeben. Die Erklärung für die riskanten Fahrmanöver: Cannabis und Kokain - beides wurde per Blutprobe nachgewiesen.
"Wir hatten Sorge, dass sie uns in den Streifenwagen fährt", berichtete die Polizistin.
Auf dem Pendlerparkplatz an der Lünener Straße machte Anna D.s Wagen ein letztes Mal einen Satz nach vorn - dann hatte sie den Motor abgewürgt. Über rund fünf Kilometer hatte die Polizei sie vorher verfolgt, sich schließlich vor sie gesetzt und zum Anhalten gebracht. "Gottseidank", sagte Anna D., froh, dass niemand zu Schaden kam. Schon bei Rheda-Wiedenbrück soll sie an jenem Abend einem anderen Autofahrer aufgefallen sein.
Was unklar bleibt: Wozu hatte Anna D. einen Karton voller Flügelkanülen im Auto? Diese Kanülen kommen in der Medizin zum Einsatz, sollen aber auch bei bestimmten sexuellen Dienstleistungen eine Rolle spielen.
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von Andreas Milk
Kamen. Wegen Fahrens ohne Führerschein, dazu noch unter Drogeneinfluss, sollte an diesem Freitag gegen einen Bergkamener vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Zwei Anklagen lagen vor. Aber: "Es scheint ihn nicht zu interessieren", stellte der Richter fest. Der Mann aus Bergkamen, mehrfach vorbestraft, fehlte. Und auch sein Verteidiger war nicht zu sehen: Er hatte das Gericht vor dem Termin wissen lassen, schon eine Weile keinen Kontakt mehr zu seinem Mandanten zu haben.
Richter, Protokollführerin, eine wissbegierige Praktikantin, ein Referendar von der Staatsanwaltschaft Dortmund: Alle waren da, und es war der einzige Strafprozesstermin des Vormittags. Angeklagte können zwar durchaus auch in Abwesenheit zu Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt werden. Hier allerdings war etwas mehr zu erwarten. Deshalb kam der Erlass eines solchen Strafbefehls nach Aktenlage nicht in Frage.
Also griff der Richter zum Telefon und bat die Polizei um Hilfe: Die möge doch bitte zur Wohnung des Mannes fahren und ihn nach Kamen bringen, wenn es sein müsse, auch mit Gewalt: Keine Einladung wurde hier ausgesprochen, sondern ausdrücklich ein Vorführbefehl. Die Polizei fuhr los. Die Verfahrensbeteiligten im Saal machten Pause.
Die Rückmeldung aus Bergkamen war schließlich enttäuschend: Kein Angeklagter aufzutreiben - nur Angehörige, die den Beamten überrascht versicherten, ihrer Kenntnis nach sei doch der Gesuchte zum Kamener Amtsgericht gefahren...?
Schließlich erließ der Richter gegen den Bergkamener einen Haftbefehl. Sollte die Polizei ihn also zu Gesicht bekommen, würde er in eine JVA gebracht - und müsste dort sehr wahrscheinlich bis zum nächsten Verhandlungstermin "sitzen".
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von Andreas Milk
Kamen. Es ist schon eine Weile her, da lagen auf einem Tisch im Keller von Robert H. (67, Name geändert) in der Nähe des Schulzentrums allerhand Waffen. Jemand machte ein Foto davon und übermittelte es der Polizei. Auf Beschluss des Amtsgerichts Dortmund kam es zu einer Durchsuchung. Es stellte sich heraus: H. besaß die Waffen legal - bis auf eine einzige: eine Luftdruckpistole. Weil auf dieser Pistole eine spezielle Kennzeichnung fehlte, hätte H. sie nicht "einfach so" haben dürfen, sondern registrieren lassen müssen. Drum saß er jetzt als Angeklagter im Kamener Amtsgericht, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
"Es war ein Versehen", erklärte sein Verteidiger, eigens angereist aus Düsseldorf. Und zu der Pistole merkte er an: "Ist ein Spielzeug." Kurze Pause, dann: "Naja, nicht wirklich." Jedenfalls dürfe jeder solch eine Waffe haben, sofern er volljährig sei und sie die besagte Kennzeichnung aufweise.
Die Sache endete glimpflich für den Kamener Waffenfreund: 800 Euro muss er als Buße zahlen, dann wird das Verfahren eingestellt. Das Geld soll auf Beschluss des Richters an die Deutsche Wildtierstiftung gehen. Auch eine Zahlung an die Landeskasse hätte er verfügen können, lehnte das aber ausdrücklich ab: Es sei schließlich nicht gewährleistet, dass das Land damit etwas Sinnvolles anstelle. Die unerlaubte Waffe kriegt Robert H. nicht zurück. Dafür, dass er auch seine legalen Waffen nach der Polizeiaktion eine Weile nicht zu sehen bekam, verzichtete er auf eine Entschädigung durch den Staat.
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von Andreas Milk
Kamen. Unfall auf der Danziger Straße am 8. Oktober 2021: Der Kleintransporter eines Paketdienstes erfasst beim Abbiegen in eine Einfahrt den zehn Jahre alten Lukas F. (Name geändert), der mit seinem Tretroller auf dem Gehweg unterwegs ist. Der Junge stürzt, verliert kurz das Bewusstsein. Zwei Tage dauert es, bis er das Krankenhaus verlassen kann - zum Glück ohne bleibende Schäden. Gegen den Fahrer des Kleintransporters kommt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Gang. Die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an einer Verfolgung. Auf ihren Antrag erlässt ein Richter nach Aktenlage einen Strafbefehl: 30 Tagessätze à 30 Euro soll der Mann zahlen, 900 Euro. Das scheint nicht allzu viel zu sein.
Allerdings verlor der Fahrer nach dem Unfall seinen Job und musste zurück in seine Heimat Rumänien. 900 Euro: dort ein Vermögen. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein. Darum gab es jetzt einen Termin vor dem Kamener Amtsgericht. Der Mann aus Rumänien fehlte; eine Anwältin vertrat ihn.
Sie wies auf mildernde Umstände hin. Der Mann aus Rumänien - ein 26-Jähriger - sei bisher nicht durch Verkehrsverstöße aufgefallen. Und er habe sich nach dem Unfall seiner Verantwortung gestellt, sich sofort um den verletzten Jungen gekümmert. Das tat an jenem Oktobertag auch ein 84-Jähriger, der das Ganze beobachtet hatte. "Mein Roller, mein Roller", habe Lukas nach dem Erwachen aus der Ohnmacht gerufen. Der inzwischen Elfjährige konnte vor Gericht zum Unfall selbst nichts sagen - er erinnerte sich, dass er aufgewacht sei, und "da waren ganz viele Leute".
Das Verfahren einzustellen, kam für den Richter nicht in Frage: Es sei nicht nur - wie die Anwältin nahe gelegt hatte - eine Verquickung unglücklicher Umstände Auslöser für Lukas' Verletzungen gewesen. Vielmehr gehe es hier um Fehlverhalten und mangelnde Sorgfalt: Der Fahrer hätte den Jungen mit dem Roller auf der Danziger Straße vor dem Abbiegen sehen können und müssen. Nach Angaben des 84-Jährigen war er wohl auch schneller unterwegs als mit den erlaubten 30 Kilometern pro Stunde.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro - unterm Strich also knapp halb so viel wie die ursprüngliche Strafe. Die deutlich niedrigere Tagessatzhöhe erklärt sich aus der miserablen Einkommenssituation des Rumänen. Er lebt derzeit bei - und von - seiner Familie.
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von Andreas Milk
Kamen. Sie wollte sich von ihm trennen - er war damit nicht einverstanden. Das Ende einer Beziehung beschäftigte den Kamener Strafrichter. Konkreter Auslöser: Das, was am Nachmittag des 30. Juli 2021 in einer Wohnung in Oberaden passiert war.
Diese Wohnung gehört der 40-jährigen Susanne M. (Namen geändert). Als sie an jenem Tag nach Hause kam, saß ihr Exfreund Simon T. (36) auf der Treppe, betrunken, weinend. Er tat ihr leid; sie nahm ihn mit rein. Es gab Streit. In dessen Verlauf wurde Simon T. beleidigend ("blödes Dreckstück", "Crackhure") und brutal. Er würgte Susanne M., versetzte ihr einen Kopfstoß. "Ich war komplett geschockt", sagte die Frau dem Richter. Im Krankenhaus wurden ihre Verletzungen behandelt. Sie erstattete Anzeige. Später kamen die beiden wieder zusammen. Seit zwei Monaten ist wieder Schluss, diesmal wohl endgültig: Simon T. brauche Hilfe, sie verzeihe ihm, aber eine Beziehung mit ihm wolle sie nicht mehr.
Simon T. gab die Vorwürfe zu, beschönigte nichts, bat die Ex um Entschuldigung. Jägermeister und Bier habe er damals intus gehabt, obwohl er sonst nicht trinke. Nicht mehr, um genau zu sein: Es gab/gibt ein Alkoholproblem. Dazu kommen eine Intelligenzminderung und ADHS. Simon T. kann nicht lesen und nicht schreiben. In seinem Vorstrafenregister stehen sechs Eintragungen, auch wegen Körperverletzung. Zum Zeitpunkt der Attacke auf Susanne M. liefen drei Bewährungen.
Und obwohl eine Langzeittherapie eingestielt ist und Ende April in einer Bochumer Fachklinik beginnen soll: Eine neue Bewährungschance wollte der Richter T. nicht zugestehen. Er verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung. Zwar habe der Angeklagte sich vor Gericht freundlich und einsichtig gezeigt, doch müsse man das "Gesamtpaket" sehen. Für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei zu viel passiert. Ohne T.s Reue und eine verminderte Schuldfähigkeit wäre die Strafe höher ausgefallen: ein Jahr plus x.
Gegen die zehnmonatige Haft hat T.s Anwalt sofort Berufung eingelegt. Der Fall kommt also vors Landgericht. Möglich, dass die Richter dort sich von der Therapie beeindrucken lassen - sofern die bis zum nächsten Verhandlungstermin tatsächlich begonnen hat.





