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von Andreas Milk
Kamen. Früher war Marcel T. (33, Name geändert) Kunde der Sparkasse UnnaKamen. Inzwischen hat er dort Hausverbot. Und weil er das nicht respektiert hatte, stand er jetzt als Angeklagter vor Gericht. Neben dreimaligem Hausfriedensbruch - teils begangen in Unna, teils in Kamen - warf ihm die Staatsanwaltschaft das Mitführen von 0,3 Gramm Amphetamin vor sowie das Zeigen des Stinkefingers gegenüber Sparkassenmitarbeitern: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz plus Beleidigung.
Marcel T. ist wohnungslos, lebt von Grundsicherung. Und eines Tages war seine Girokarte weg: Der Geldautomat an der Unnaer Straße zog sie ein. Mit diesem Ereignis ging der Ärger los. T. wusste sich wohl nicht anders zu helfen, als auf seine Weise gegen die Maßnahme des Geldinstituts zu protestieren.
Vor Gericht gab er alle Vorwürfe zu. Und der Richter erklärte, er könne "verstehen, dass Sie aufgebracht waren" - allerdings sei er, T., dann eben übers Ziel hinaus geschossen mit dem widerrechtlichen Auftauchen in den Sparkassenfilialen, erst recht mit dem ausgestreckten Mittelfinger.
Dazu kommt: Marcel T. hat eine Reihe von Vorstrafen, neun Stück seit 2004, darunter welche wegen Diebstahls mit Waffen und Widerstandes. "Gesessen" hat er auch schon. Auch diesmal wäre er wohl mit einer Haftstrafe aus dem Saal gegangen, wenn es das Geständnis nicht gegeben hätte, so der Richter. Der verurteilte T. zu einer Geldstrafe von 700 Euro. T. nahm das Urteil an.
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von Andreas Milk
Kamen. In seinem Leben habe es damals Probleme gegeben, und deshalb habe er leider etwas geschludert im Umgang mit der Arbeitsagentur. So erklärte der 33-jährige Bergkamener Lars R. (Name geändert) dem Amtsrichter in Kamen das, was im Februar und März 2021 geschehen war. R. bekam in den beiden Monaten von der Agentur Arbeitslosenunterstützung überwiesen, insgesamt rund 2.100 Euro. Dabei hatte er seit dem 1. Februar einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma. Es gab einen routinemäßigen Datenabgleich zwischen Arbeitsagentur und Rentenversicherungsträger. Ergebnis war eine Anklage gegen Lars R. wegen Betrugs.
Es sei keine Absicht gewesen, beteuerte der Bergkamener: Er habe eben nicht aufgepasst. Das Geld habe er mittlerweile zurückgeschickt. Ein als Zeuge geladener Mitarbeiter der Arbeitsagentur bestätigte das. Alles recht entspannt also - wenn nicht eine Sache wäre: R.s Vorstrafenregister. Es enthält 16 Eintragungen. Und die lassen - so der Richter - zumindest auf eine "wüste Jugendzeit" schließen. Los ging es 2004. R. verbüßte Strafen für Raub, Diebstahl, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Danach war einige Jahre Ruhe - dann ging es mit Fahren ohne Führerschein weiter, und das gleich in 24 einzelnen Fällen. Die letzte Verurteilung war 2016 wegen Betrugs: eine Geldstrafe.
Weil diese Sache immerhin schon wieder sechs Jahre zurück liegt, wollte der Richter R. nun für den Betrug an der Arbeitsagentur nicht gleich in Haft schicken. Auch sein Geständnis und die Begleichung der Schadenssumme wirkten sich positiv für R. aus: Es bleibt bei einer Geldstrafe, allerdings einer üppigen. 3.600 Euro muss er zahlen. Lars R. akzeptierte den Richterspruch.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Heerener Manfred H. (Name geändert) ist 81 Jahre alt, Bergmann im Ruhestand, sein Vorstrafenregister ist so leer wie sein Flensburger Punktekonto. Zum ersten Mal saß er jetzt auf der Anklagebank: Es ging um Unfallflucht, begangen am 28. September in Bergkamen auf der Heinrich-Mann-Straße. Wobei "Unfall" fast schon übertrieben ist. H. hatte beim Losfahren nicht gemerkt, dass die hintere rechte Tür seines VW noch geöffnet war. Sie schlug gegen ein geparktes Auto. H.s Frau stieg aus und schloss sie. Das Ehepaar fuhr weiter.
Das Blöde war: Die Tür hatte an dem Nachbarauto einen Schaden von rund anderthalbtausend Euro angerichtet. Möglich, dass das nicht so ohne weiteres zu erkennen war - aber was das Entfernen vom Unfallort angeht, ist der Gesetzgeber nun mal pingelig. Sprich: Manfred H. hätte bleiben, abwarten und notfalls die Polizei informieren müssen.
Dass er es nicht tat, löste einen Strafbefehl aus: 1500 Euro Geldstrafe für die Unfallflucht, 35 Euro Buße für den Unfall als solchen (kann passieren und ist eben keine Straftat) - und sechs Monate ohne Führerschein. Diese sechs Monate waren es, die H. am meisten zusetzten: Er legte Einspruch ein. Dem Richter machten er und sein Verteidiger die schwierige Situation deutlich: Seine Frau sitze nur äußerst ungern am Steuer, er selbst sei körperlich schwer beeinträchtigt und aufs Auto angewiesen - "wenn ich keinen Wagen habe, hab' ich keine Beine mehr". Der Amtsrichter hatte Verständnis: die sechs Monate Fahrverbot halbierte er auf drei, und die sind inzwischen rum. H. durfte seinen Führerschein wieder an sich nehmen. Für das Urteil bedankte er sich. Als früherer Fußballschiri respektiere H. rote Karten, hatte schon sein Anwalt im Plädoyer angemerkt.
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von Andreas Milk
Kamen. Seit kurzem ist Arian T. (32, Name geändert) Vater eines Kindes. Im Amtsgericht durfte er es zum ersten Mal im Arm halten. Seit Mitte Dezember ist er in Haft. "Elend viele Vorstrafen", so der Richter, stehen in seinem Register. Wieder einmal ging es auch bei diesem Termin um Fahren ohne Führerschein.
Am 12. April 2020 hatte eine Polizeistreife auf der A 1 bei Kamen den aus Sri Lanka stammenden T. gestoppt und kontrolliert. Er war in einem Mercedes unterwegs. Eine Fahrerlaubnis hatte er da schon längst nicht mehr: Den "Lappen" hatte er wegen Tempoverstößen verloren. "Geständig und reuig" sei sein Mandant, sagte T.s Verteidiger. T. selbst erzählte, an jenem Tag vor zwei Jahren habe er einem Kollegen in einer Notlage helfen wollen.
Was gegen T. spricht: Nach der Sache auf der A 1 ging er erst einmal viele Monate auf Tauchstation, war für die Behörden nicht greifbar. Obendrein hatte er die "Schwarzfahrt" während der laufenden Bewährung aus einer früheren Verurteilung begangen. Was für T. spricht: eine ganz neue Lebenssituation. Neben der Vaterschaft zählt dazu die Unterstützung durch seinen Arbeitgeber, der ihn trotz Knastaufenthalt halten will.
Der Kamener Amtsrichter verhängte fünf Monate, dazu eine einjährige Führerscheinsperre. Kommende Woche hat T. allerdings gleich den nächsten Termin, und zwar am Amtsgericht Wetter: Auch dort ist noch eine Anklage wegen Fahrens ohne Führerschein anhängig. Wahrscheinlich wird letztlich eine so genannte Gesamtstrafe gebildet. Dabei werden die Strafmaße nicht einfach addiert. Vielmehr gibt es eine Art Mengenrabatt. Am Ende könnten zum Beispiel sieben Monate Haft herauskommen.
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von Andreas Milk
Kamen. Er hatte bloß ein Paket abliefern sollen am 28. Oktober 2021 in einem Methleraner Mehrfamilienhaus. Der alltägliche Job von Adil T. (Namen geändert) endete damit, dass eine 75-Jährige schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert wurde: Schulterbruch, Armbruch, Prellungen, ausgeschlagene Schneidezähne. Adil T. stand jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Denn laut Jochen P., Sohn der verletzten Frau, war es Adil T., der ihren Sturz auf der Treppe des Hauses auslöste - wenn auch gewiss nicht mit Absicht.
Jochen P. selbst wohnt in dem Haus; seine Mutter war an dem Tag zu Besuch. Topfit sei sie gewesen, sagt der Sohn: regelmäßig Sport, sichere Autofahrerin, ehrenamtlich als Kita-Vorleserin engagiert. Der Besuch beim Sohn war beendet, Jochen P. ging noch mit runter, um seinen Müll rauszubringen. Als er seiner Mutter die Haustür aufhielt, sei Adil T. mit dem Paket - adressiert an einen anderen Hausbewohner - hereingerauscht. Das Paket habe seine Mutter am Becken gestreift - was den verhängnisvollen Sturz ausgelöst habe. Nach dem Krankenhaus ging es in die Kurzzeitpflege, danach in die Reha.
Paketbote Adil T. beteuert, das Paket habe die Frau nicht berührt: Sie sei ohne erkennbaren Grund ins Taumeln geraten und gefallen. Widersprüchlich auch die Aussagen von Adil T. und Jochen P. in einem anderen Punkt: T. sagt, er habe noch geholfen, sich um die Frau zu kümmern - P. sagt, T. sei verschwunden. Erst Recherchen mit Hilfe des Paketempfängers hätten zu ihm geführt.
Inzwischen ist die Frau, psychisch schwer angeschlagen, in der Aplerbecker LWL-Klinik untergebracht. Eine Zeugenaussage mochte ihr der Richter nicht auch noch zumuten. Das Strafverfahren endete mit einer vorläufigen Einstellung. Binnen sechs Monaten muss Adil T. eine Buße von 500 Euro an den Deutschen Kinderhospizverein zahlen - dann ist der Fall für ihn strafrechtlich erledigt.
Davon unabhängig ist die zivilrechtliche Seite. Die Knappschaft hat hohe Behandlungskosten zu tragen - und dürfte versuchen, sich das Geld von der Betriebshaftpflicht des Paketdienstes zurückzuholen.





