Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Verständlich wäre es, hätte der Methleraner Familienvater Michael A. (Name geändert) am 27. April 2019 das getan, was ihm die Anklage vorwarf: Er soll dem Mitbewohner seiner Tochter einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Dieser Mitbewohner ist inzwischen rechtskräftig dafür verurteilt, dass er die junge Frau geschlagen und ihr eine Lampe aus Metall an den Kopf geworfen hatte. Michael A. versicherte jetzt vor Gericht: Er habe den Mitbewohner zur Rede gestellt, ihm aber nichts getan. Am Ende wurde A. freigesprochen - auf Antrag seines Verteidigers und auch des Staatsanwaltes.
Denn die Beweislage in Sachen Faustschlag war mehr als dürftig. Das - mögliche - Opfer blieb zwar in seiner Zeugenaussage dabei: A. habe ihm den Hieb auf die Nase verpasst. Ein anderer junger Mann, der ihm das bestätigen sollte, hat allerdings seine Aussage längst widerrufen und sich schriftlich dafür entschuldigt. Motiv für die Lüge: Freundschaft mit dem Lampenwerfer. Es handelt sich bei dem reumütigen Zeugen um den Sohn eines Polizisten. Dieser Polizist ist ein Nachbar der Kontrahenten. Vom Zoff zwischen Michael A. und dem Mitbewohner von dessen Tochter bekam er "außerdienstlich" mit. Eine Gewalttätigkeit Michael A.s konnte auch er nicht bezeugen.
Fazit: Die Zweifel, dass A. wirklich zugeschlagen hat, sind gewaltig. Vorstrafen hat der 40-Jährige nicht. Dabei bleibt es. Teuer wird es nach dem Termin allein für den Polizistensohn: Weil er trotz Ladung nicht zur Verhandlung kam, muss er 300 Euro Ordnungsgeld zahlen.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Die Stimmung war gereizt bei der Begegnung zwischen Gastgeber BSV Heeren und dem Königsborner SV am 29. Dezember 2019. Sie war so gereizt, dass ein Königsborner Spieler zu einem Heerener sagte: "Nach dem Spiel bring' ich dich um" - nachdem der Heerener mit dem Bruder des Königsborners zusammengerasselt war. Heute stand der Königsborner wegen Bedrohung vor dem Kamener Strafrichter.
Und schnell war klar: Erstens hatte der 25-Jährige seine Drohung nicht ernst gemeint, zweitens ist er kein notorischer Schlägertyp. Sein Vorstrafenregister ist leer. Er ist berufstätig und spielt eben in seiner Freizeit gern Fußball. Bei seinem Heerener Kontrahenten entschuldigte er sich; der Heerener nahm die Entschuldigung an. Alles wieder gut also.
Trotzdem: Todesdrohungen sind keine Lappalie - der Königsborner muss als Buße 300 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer zahlen. Sobald er das getan hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt, das Vorstrafenregister bleibt sauber.
Der Richter sagte, Prozesse um Ausraster auf dem Fußballplatz werden mehr. Er finde es gut und richtig, dass der Heerener Spieler wegen der Drohung zur Polizei gegangen war - zumal der Königsborner nach dem Abpfiff beim Abklatschen wohl auf Nachfrage hin trocken geantwortet hatte, ja, das mit dem Umbringen sei ernst gemeint gewesen. Weitere "Strafe" neben der Geldbuße: Der Königsborner darf seit dem Vorfall nicht mehr so häufig für seinen Verein auf den Platz wie früher.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 4 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Es war gegen zwei Uhr in der Nacht auf der A 2 in Richtung Hannover, in der Nähe des Kamener Kreuzes. Die Insassen eines SUV bekamen am 15. September 2019 ein "Schauspiel" zu sehen, wie es eine von ihnen heute im Kamener Amtsgericht ausdrückte. Sie habe eine "Wand von Bremslichtern" vor sich gehabt. Beteiligt gewesen seien mehrere "sehr beeindruckende" Wagen, durchweg mit mehreren hundert PS ausgestattet. Ein so genanntes Beschleunigungsrennen war im Gange. Dabei bildeten jeweils drei der hochmotorisierten Geschosse eine Blockade nach hinten, fuhren also nebeneinander auf den drei Spuren in niedrigem Tempo, um die "Rennstrecke" vor sich frei zu halten. Drei mutmaßlich Beteiligte saßen jetzt als Angeklagte im Gericht; zwei weitere waren dem Termin fern geblieben.
Statt um die Sache selbst ging es allerdings fast ausschließlich um die Frage, wie das Verfahren am sinnvollsten zu erledigen sei. Eine unglückliche Rolle spielt bei dem Ganzen die Staatsanwaltschaft Dortmund. Sowohl der Richter als auch die Verteidiger äußerten sich dazu kritisch.
Die Staatsanwaltschaft hatte es in fast zehn Monaten nicht geschafft, die Handys der Beschuldigten auszuwerten und festzustellen, ob es denn eine Verabredung zu einem Autorennen auf der Autobahn gab. Die Männer bestreiten das. Zu dem Verhandlungstermin wurde - obwohl der Fall recht komplex ist - eine Referendarin geschickt. Im entscheidenden Moment musste sie passen: Der Richter hatte angeregt, die Verfahren gegen Zahlung stattlicher Geldbußen an gemeinnützige Einrichtungen einzustellen. Damit konnte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zwar anfreunden - durfte aber nicht selbstständig zustimmen. Vielmehr musste sie ihre Ausbilderin anrufen. Und die sagte - obwohl sie mit dem Fall nie näher befasst war und sich erst recht keinen persönlichen Eindruck von den Angeklagten machen konnte - "Nein".
So hirnrissig ein nächtliches Rennen auf der Autobahn sein mag: In diesem Fall wurde nach Aktenlage niemand behindert oder gefährdet. Die beteiligten Fahrer verloren schon jeweils für sieben Monate den Führerschein - so lange dauerte es, bis das Gericht sie nach Beschlagnahmung durch die Polizei wieder herausrückte. Die jungen Männer (und ihre Anwälte) wohnen in verschiedenen Ecken Deutschlands, was weite Anreisen zum Gericht zur Folge hat. Es gibt mehrere Zeugen, die für eine Verurteilung aussagen müssten. Das erhöht das Risiko, dass sich die Sache zum Mammmut-Verfahren auswächst.
Resultat des Tages am Gericht: Gegen die drei erschienenen Angeklagten wurde die Verhandlung ausgesetzt. Der Richter will versuchen, den zuständigen Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft doch noch für eine Einstellung zu gewinnen. Das Trio hat sich bereit erklärt, in diesem Fall je 1.500 Euro Buße für einen guten Zweck zu zahlen. Gegen die beiden fehlenden Männer wurden per Strafbefehl Haftstrafen auf Bewährung verhängt. Einer von ihnen war seinerzeit gefahren, ohne einen Führerschein zu besitzen.
Kommt doch noch die Zustimmung zur Verfahrenseinstellung, ist die Angelegenheit erledigt; die beiden abwesenden Angeklagten allerdings können davon unabhängig Einspruch gegen ihre Strafbefehle einlegen. Verweigert der Dezernent in Dortmund die Zustimmung, geht es frühestens im Herbst weiter - oder besser: von vorne los. Der Richter schien sich nicht ganz sicher, ob er ein Urteil bis zu seiner Pensionierung schafft. Die soll 2022 sein.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Roswitha E. (Name geändert) ist 58 Jahre alt, ohne Vorstrafen - ein klassisches "unbeschriebenes Blatt". Dass sie jetzt im Amtsgericht wegen leichtfertiger Geldwäsche angeklagt war, hat wohl viel mit der Einsamkeit der Kamenerin zu tun. Jemand hatte sie sich zunutze gemacht.
In recht kurzer Zeit waren Mutter, Vater und Bruder von Roswitha E. gestorben. Viel hatte sie für die Pflege ihrer Angehörigen getan - und im Frühjahr 2018 dachte sie, jetzt passiere ihr selbst einmal was Gutes: Ein Mann hatte via Facebook Kontakt zu ihr aufgenommen. Er sei auf einer Ölplattform im Einsatz, schrieb er. Die Korrespondenz ging eine Weile hin und her. Eines Tages ging es nicht mehr um liebevolle Worte, sondern um eine angebliche finanzielle Notlage beim Mann auf der Plattform und um den Transfer von 3.000 Euro. Dieses Geld werde Roswitha E. überwiesen bekommen, und sie solle es auf ein drittes Konto weiterleiten. Das geschah dann auch so.
Das Bittere an der Sache: Die 3.000 Euro stammten von einer heute 82-Jährigen aus Süddeutschland, die ebenfalls mit einer rührenden Geschichte geködert worden war. Dabei ging es um einen angeblich verwundeten Mann in Afghanistan, der Hilfe brauche. Die alte Frau soll dafür unterm Strich 16.000 Euro hergegeben haben.
Dass Roswitha K. in Kamen unwissentlich zur Komplizin bei dieser Abzocke wurde - "dafür könnte ich mir sowas von in den Hintern treten", sagte sie dem Richter. Sichtlich zerknirscht und beschämt versicherte sie, dass sie nie jemanden habe schädigen wollen. Das Urteil fiel milde aus: eine Geldstrafe - ausgesetzt auf Bewährung. Allerdings ordnete der Richter zugleich an, dass die 3.000 Euro bei Roswitha E. eingezogen werden sollen. Die Staatsanwaltschaft wird also versuchen, diese Summe bei ihr einzutreiben - und an die Frau in Süddeutschland weiter zu geben.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Wer schlechte Arbeit leistet, mag ein Dilettant sein - aber nicht unbedingt auch ein Straftäter: Der Kamener Strafrichter hat einen Mann aus Dortmund freigesprochen. Er sollte das Dach einer Garage in Bergkamen-Rünthe reparieren. Aber da regnete es nach seinem Einsatz genauso durch wie davor. Folge war ein Verfahren wegen Betrugs.
Das Ganze liegt eine Weile zurück: Im Frühjahr 2017 bekam der Dortmunder von der Besitzerin der Garage den Reparaturauftrag, nachdem er mit dem Firmenwagen durch ihre Straße gefahren und die beiden miteinander ins Gespräch gekommen waren. "Ein sympathischer, netter Mann", fand (und findet) die Rüntherin. Sie sei sicher gewesen, er werde schon alles korrekt erledigen, sagte sie als Zeugin im Gericht. Zusammen mit einem Kollegen sei er an zwei Tagen auf dem Dach zugange gewesen. Die Männer hätten auch reichlich Material mitgebracht. Am Ende zahlte die Frau für die Arbeit rund 1.200 Euro.
Die nächsten Regengüsse zeigten: Da waren keine Profis am Werk gewesen. Aber: Es ist eben nicht so, dass der Dortmunder kassiert hätte, um dann zu verschwinden. Die Frau telefonierte ihm noch eine Weile hinterher; irgendwann reichte es ihr, und sie ging zur Polizei.
Inzwischen hat sie das Garagendach komplett erneuert. Zivilrechtlich könnte sie versuchen, Geld von dem - strafrechtlich - Freigesprochenen zu bekommen. Sie erklärte aber, sie wolle es gut sein lassen.