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von Andreas Milk
Kamen. Ulrich F. (Name geändert) geht an Krücken. Seine kaputte Hüfte war es auch, die den Kamener im August vorigen Jahres zu seinem Arzt trieb: Er brauchte ein Schmerzmittel. Auf der Friedhofstraße geriet F. mit seinem Wagen in eine allgemeine Verkehrskontrolle - und die Fahrt zum Mediziner hatte sich damit erledigt. Denn F. besitzt keinen Führerschein.
Das hat mit einer Reihe von Verkehrsdelikten in der Vergangenheit zu tun. Es gibt auch schon eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Unfallflucht war ebenfalls dabei. Das Register listet Straftaten seit 1996 auf. Immerhin: Von 2008 bis 2018 herrschte bei Ulrich F. Ruhe, strafrechtlich gesehen jedenfalls.
Die Vorbelastungen reichten, um den Staatsanwalt dazu zu bringen, eine Haftstrafe zu beantragen - wenn auch eine mit Bewährung. F.s Motiv, sich an jenem August-Tag führerscheinlos hinters Steuer zu setzen, sei nachvollziehbar - tauge aber nicht als Rechtfertigung.
Der Richter schloss sich dem an und verhängte drei Monate Haft auf Bewährung. Dazu kommt eine 12-monatige Führerscheinsperre. Wiederholungsgefahr besteht wohl fürs erste nicht. F.s Auto ist nicht mehr in seinem Besitz: Sein Bruder hat es übernommen mit dem Auftrag, es zu verkaufen.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Bergkamener Martin M. (61, Name geändert) scheint ein ganz angenehmer Mensch zu sein. Sein Auftreten vor dem Kamener Amtsrichter lässt sich als freundlich beschreiben. Aber: "Scheiß-Ausländer" soll er einen Mann genannt haben, der als Gärtner auf dem Grundstück des Mietshauses an der Bergkamener Finkenstraße arbeitete, wo Martin M. lebt. M. soll den Gärtner auch aufgefordert haben, sich aus Deutschland "zu verpissen". Folge dieses Vorfalls am 18. August 2021: Es erging ein Strafbefehl. Gegen den legte M. Einspruch ein. Denn er - arbeitslos, Hartz-IV-Bezieher - sollte eine Summe zahlen, die ihm zu hoch erschien.
"So bin ich nicht", kommentierte er jetzt das Geschehen an jenem ausgesprochen hitzigen Bergkamener Sommertag. Im Zorn sei er ausgerastet - und zwar im Zorn darüber, dass nach einem Eigentümerwechsel allerhand schief gelaufen sei in dem Mehrfamilienhaus. Das schließe den beschimpften Gärtner ein: Der habe seinen Job einfach nicht richtig gemacht. "Die Grünanlagen sahen schrecklich aus." Mit Ausländern generell habe er - M.- dagegen keinerlei Probleme, versicherte der Angeklagte. Sein Verhältnis zu Nachbarn aus anderen Ländern sei stets gut gewesen, er reise viel herum, ja, er habe sogar Aleppo-Seife gekauft, um Syrer zu unterstützen.
Das Resultat der Gerichtsverhandlung: Martin M. muss keine allzu hohe Geldstrafe mehr zahlen - sondern eine moderate Geldbuße: 180 Euro in sechs Monatsraten - und dieses Geld kriegt nicht der Staat, sondern es fließt an das Lebenszentrum in Unna-Königsborn.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Mann, der wohl sehr viel dringender auf die Anklagebank gehört hätte, fehlte: ein Vermögensberater, der dem gelernten Bergkamener Garten- und Landschaftsbauer Ramazan M. (45, Name geändert) eine Unfallversicherung vermittelt hatte - und zwar nach (!) einem schweren Unfall. Nun saß Ramazan M. allein da; der Versicherungsmakler hatte die Ladung des Amtsgerichts Kamen ignoriert.
Anfang Januar 2020 stürzte Ramazan M. beim Säubern einer Dachrinne ab. Er erlitt üble Verletzungen, hat eine Vielzahl von Krankenhausaufenthalten, Operationen und Therapien hinter sich. Im Krankenzimmer unterschrieb er am 12. Januar 2020 den Versicherungsantrag. Da war der Unfall schon rund eine Woche her. Der Antrag trug das Datum: 1. Januar.
Dass das Formular in der EDV der Versicherung erst am 12. Januar erzeugt wurde, steht fest. Es lässt sich laut Angabe eines Mitarbeiters aus der IT-Abteilung klar belegen. Eine weitere Merkwürdigkeit: Eingereicht wurde der Schaden - also der Absturz am Dach - erst im Spätsommer 2020, etwa acht Monate danach. 23.360 Euro wurden ausgezahlt.
Nach umfangreicher Beweisaufnahme deutet sich an, dass ein dubioser Versicherungsmakler ein krummes Ding abgezogen hat. Ramazan M. versicherte glaubhaft, er habe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht viel von der Welt mitbekommen: Starke Schmerzen, starke Schmerzmittel inklusive Morphin, da könne es gut sein, dass er etwas unterschrieben habe, ohne zu begreifen, was. Und seine Frau, die damals mit dem Makler in Kontakt stand, spricht kein Deutsch. Drum war sie auch kaum in der Lage zu verstehen, was Gegenstand des Versicherungsvertrags gewesen sein könnte. Der Makler kassierte von ihr laut Ramazan M. 3.500 Euro Gebühr.
Von den erhaltenen 23.360 Euro zahlte das Ehepaar M. schon rund die Hälfte zurück, der Rest wird in Monatsraten abgestottert. Im April gibt es nun einen neuen Gerichtstermin. Bis dahin soll die Polizei einen WhatsApp-Chatverlauf zwischen Ramazan M. und dem Makler gesichert haben. Und besagter Makler soll als Mitangeklagter neben M. Platz nehmen: Der Richter lässt ihn polizeilich vorführen.
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von Andreas Milk
Kamen. "Ich und mein Holz" - ein beliebtes Partylied. Und eine schöne Überschrift für einen Termin vor dem Kamener Amtsgericht. "Ich und kein Holz" würde sogar noch besser passen. Denn das Holz, das der Bergkamener Murat T. (34, Name geändert) für rund 21.400 Euro verkauft hatte, kam nie beim Kunden an. Was aber wohl nicht an T. lag.
Zurück zum Anfang. Im Mai 2021 verkaufte T. via Internet 31 Kubikmeter Buchenschnittholz an einen Mann aus Bayern. Mit Holzhandel war gutes Geld zu verdienen, erinnerte sich T. vor Gericht. Und er konnte auch nachweisen, dass er schon reibungslos Verkäufe zur allseitigen Zufriedenheit abgewickelt hatte. Bloß mit dem Holz für den bayerischen Abnehmer gab es Schwierigkeiten. Die Lieferung sollte aus der Türkei kommen - kam aber nicht. 16.000 Euro waren als Anzahlung auf ein türkisches Konto geflossen. Als die Ware ausblieb, wurde der Mann aus Bayern zunehmend sauer. Das ließ er Murat T. und die türkische Lieferfirma wissen. Das Ganze platzte: Als das Holz endlich in Richtung Deutschland rollte, hatte der Mann den Kauf schon storniert.
Nicht nur der Bayer fühlte sich jetzt angeschmiert. Auch Murat T. war enttäuscht: Er ging frustriert zur Bergkamener Verwaltung und meldete sein Gewerbe wieder ab. "Betrüger haben mich beklaut", schrieb er aufs Formular.
Dass er selbst den Bayern betrügen wollte, glaubten Staatsanwalt und Richter am Ende nicht mehr: Murat T. wurde freigesprochen. Es war womöglich einfach der Zusammenprall zweier Mentalitäten schuld: Ein - zufriedener - Kunde T.s jedenfalls, etwas versierter im Holzgeschäft, wusste aus Erfahrung, dass man türkische Lieferanten nicht drängen dürfe, die würden sonst schnell zickig. "Bayerische Maßstäbe" in puncto prompte Belieferung müsse man da einfach mal beiseite schieben.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Fahrstil von Anna D. (45, Name geändert) am Abend des 25. Juli 2020 auf der A2 war auffällig: Schlangenlinien, dazu abruptes Bremsen und Beschleunigen. An der Abfahrt Kamen/Bergkamen machte die Autobahnpolizei dem Ganzen ein Ende. Und abgeschlossen ist die Sache nun auch juristisch: Anna D. wurde vor dem Kamener Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Sie akzeptierte.
Angehende Krankenschwester sei sie, hatte sie dem Richter erzählt. Gegenüber der Polizei, so erinnerte sich jetzt eine Beamtin im Zeugenstand, habe sie als Beruf "Prostituierte" angegeben. Die Erklärung für die riskanten Fahrmanöver: Cannabis und Kokain - beides wurde per Blutprobe nachgewiesen.
"Wir hatten Sorge, dass sie uns in den Streifenwagen fährt", berichtete die Polizistin.
Auf dem Pendlerparkplatz an der Lünener Straße machte Anna D.s Wagen ein letztes Mal einen Satz nach vorn - dann hatte sie den Motor abgewürgt. Über rund fünf Kilometer hatte die Polizei sie vorher verfolgt, sich schließlich vor sie gesetzt und zum Anhalten gebracht. "Gottseidank", sagte Anna D., froh, dass niemand zu Schaden kam. Schon bei Rheda-Wiedenbrück soll sie an jenem Abend einem anderen Autofahrer aufgefallen sein.
Was unklar bleibt: Wozu hatte Anna D. einen Karton voller Flügelkanülen im Auto? Diese Kanülen kommen in der Medizin zum Einsatz, sollen aber auch bei bestimmten sexuellen Dienstleistungen eine Rolle spielen.





