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von Andreas Milk
Kamen. 5 Euro hätte er ursprünglich noch zahlen sollen für den Ausraster gegenüber einer Nachbarin in Bergkamen-Oberaden. Jetzt ist das Tausendfache draus geworden - ein Strafbefehl in dieser Höhe ist vor dem Kamener Amtsgericht gegen Sedat F. (Name geändert) ergangen.
F. soll die Nachbarin wüst beschimpft haben: "Verpiss dich, du alte Hure" - diese Worte fielen laut Anklage der Staatsanwaltschaft. Außerdem habe er von seinem Balkon aus ein Teeglas nach der Frau geworfen. Dabei zielte er eher mittelmäßig. Das Glas blieb in einem Baum hängen - die Frau blieb unverletzt. Ihr Sohn schritt ein. Es kam zur Strafanzeige gegen Sedat F..
Die unschöne Geschichte beschäftigt die Justiz inzwischen rund zwei Jahre. Es wurde ein - erster - Strafbefehl erlassen über 750 Euro. Sedat F. begann, die Summe häppchenweise zu bezahlen - stoppte aber bei 745 Euro, ganz knapp vor dem Ziel. Folge der 5-Euro-Zahlungslücke war ein weiterer Termin vor Gericht. Der Richter schlug eine Verfahrenseinstellung vor - eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft, noch in der Ausbildung, ließ sich nicht darauf ein. Es erging ein weiterer Strafbefehl: 100 Tagessätze zu 50 Euro, 5.000 Euro also unterm Strich.
Diesen Strafbefehl bekam Sedat F. - der wieder mal nicht zum Gerichtstermin erschienen war - per Post zugestellt. Wie es sein gutes Recht ist, legte er Einspruch ein. Darüber sollte nun diese Woche im Gerichtssaal verhandelt werden. Wer erneut nicht kam, war Sedat F. - das Ergebnis: Einspruch verworfen, F. muss die 5.000 Euro zahlen.
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von Andreas Milk
Kamen. Ist Boris K. (32, Name geändert) im März dieses Jahres auf dem Parkplatz am Bergkamener Haldenweg letztlich ohne triftigen Grund von Polizeibeamten angegangen worden - oder hatten sie völlig zu Recht eine Trunkenheitsfahrt verhindert und wurden dafür von K. attackiert? - Diese Frage hat das Amtsgericht in Kamen zu klären. K. ist wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstandes angeklagt. Beim Prozessauftakt gab es einen Eklat zwischen Verteidiger und Staatsanwalt: K.s Anwalt äußerte Zweifel an der Neutralität des Anklagevertreters. Der solle doch lieber mit seinem Vorgesetzten darüber reden, sich austauschen zu lassen.
Die Anklage geht von folgendem aus: Der betrunkene K. sei mit seinem Motorrad gestürzt. Als die Polizei ihn zu fassen versuchte, habe er einen Fluchtversuch gemacht. Dabei biss er einem Beamten heftig in den Finger; eine Kollegin erlitt Schürfwunden am Arm.
K.s Verteidiger legte dar, was aus seiner Sicht im Prozess bewiesen werden soll: Dass sein Mandant zwar die betreffende Person gewesen sei, das Motorrad aber nicht gefahren, sondern geschoben habe. Dabei sei er gestürzt - nicht der Trunkenheit, sondern örtlicher Gegebenheiten wegen. Die beiden Polizisten hätten ihn am Boden fixiert, durch ihre Knie im Rücken und im Halsbereich von Boris K. - weshalb der "Angst um sein Leben" bekommen, ja sich sogar eingekotet - und sich eben in seiner Panik mit allen Mitteln gewehrt habe.
Was den Verteidiger nun mit Blick auf den Staatsanwalt so in Rage brachte: Der Staatsanwalt hatte geschildert, was seiner Einschätzung nach drohen könnte, falls K. bei der Notwehr-Version bleibe und kein Geständnis ablege. Und zwar: Haft - ohne Bewährung. Mit Geständnis käme dagegen eine Bewährungschance in Frage. Das ließ K.s Verteidiger mutmaßen, sein Kollege von der Gegenseite sei voreingenommen und unterstelle von vornherein, dass Polizisten stets korrekt handelten und die Wahrheit sagten.
Im Januar wird weiter verhandelt. Zu dem Fortsetzungstermin soll - auf Antrag des Verteidigers - ein Zeuge bestätigen, dass Boris K. nicht auf dem Motorrad gefahren ist. Diesen Zeugen hatte Boris K. selbst benannt. Und sein Anwalt betonte: Er würde sein Mandat nicht ausüben, wenn er den Eindruck hätte, dass K. jemanden dazu bringen wolle, für ihn zu lügen.
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von Andreas Milk
Kamen. Im August vorigen Jahres hatte das Amtsgericht einen Bergkamener Arzt wegen sexueller Belästigung seiner weiblichen Auszubildenden verurteilt: Acht Monate Haft auf Bewährung, dazu die Zahlung von je 3.000 Euro an die betroffenen beiden Frauen und 2.000 Euro an die Justizkasse. Der Arzt legte Berufung ein. Heute, knapp 16 Monate danach, verhandelte das Landgericht Dortmund darüber. Der Prozesstag endete mit einer Überraschung: Nach weitschweifigen Erklärungsversuchen des Mediziners und einer Reihe von Beweisanträgen seiner Anwältin ließ er die Verteidigerin erklären, er nehme die Berufung zurück. Damit ist das Kamener Urteil rechtskräftig.
Dass der Arzt sich zum Rückzug durchrang, hat mutmaßlich mit seiner Approbation zu tun. Der Vorsitzende Richter in Dortmund hatte ihn darauf hingewiesen, im Kamener Urteil stehe nichts, was darauf schließen lasse, dass von den Vorgängen in seiner Praxis das Verhältnis zwischen ihm und seinen Patienten berührt gewesen wäre. Genau dies könnte sich aber nach tiefer gehender Beweisführung im Dortmunder Gerichtssaal ändern. Mögliche Konsequenz: Aberkennung der Zulassung als Arzt.
Die Strategie des Mediziners für den Berufungsprozess war klar: Er wollte darlegen, dass nicht er die jungen Frauen belästigt hatte - sondern vielmehr sie ihn nicht in Ruhe ließen. "Ich bin ja auch bloß ein Mann... ein Mensch." Die Rede war davon, eine habe sich "auf meinen Schoß geschmissen", mit Männergeschichten geprahlt, ihm ein Buch mit Liebesgedichten geschenkt, mit dem Freund einer Kollegin gechlafen - und, und, und. Unwahre Aussagen über ihn hätten sie abgesprochen. Wenn etwas zwischen ihm und seinen Azubis passiert sei, dann sei es einvernehmlich passiert, behauptete er.
Es war also etwas passiert - und der Richter in Kamen war seinerzeit zu der Überzeugung gekommen: gegen den Willen der Frauen. Die hatten von aufgedrängten Berührungen, Küssen, von Griffen ans Gesäß und an die Brust erzählt. Schon bei Abschluss des Ausbildungsvertrages habe es einen Kuss auf die Wange gegeben, schilderte eine - "da habe ich mir noch nichts bei gedacht". Belästigungen seien später Teil ihres Praxisalltags gewesen. "Manchmal habe ich mich dann vorne hingesetzt und geweint."
In der Dortmunder Berufungsverhandlung brauchten die früheren Azubis nicht mehr auszusagen. Die Erleichterung war groß, als der Richter sie hereinrufen ließ und ihnen mitteilte, dass der Ex-Chef das erstinstanzliche Urteil nun doch akzeptiere.
Hinfällig waren damit auch die Beweisanträge der Verteidigerin: Sie wollte unter anderem eine DNA-Analyse an dem Band mit den Liebesgedichten vornehmen lassen, als Nachweis, dass eine der Frauen es in der Hand gehabt hatte.
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von Andreas Milk
Kamen. Die Kamenerin Nicole H. (Name geändert) hat nicht allzu viel Geld zur Verfügung: Höchstens 1.400 Euro netto verdient sie in ihrem Job als Bürokauffrau. Dass sie ein scheinbar lohnendes Nebenjob-Angebot im Internet annahm, brachte ihr eine Anklage wegen Geldwäsche ein. Glaubhaft versicherte sie vor dem Amtsrichter, selbst getäuscht worden zu sein.
Nicole H. hatte angenommen, sie solle ihr Girokonto zur Verfügung stellen, um Euro in Bitcoin umzuwandeln. So weit, so eigenartig - aber nicht unbedingt illegal. Was dann geschah, sei ihr aber spanisch vorgekommen, erzählte sie: An zwei Tagen im April 2020 seien bei ihr vier Beträge - jeweils zwischen 235 und 290 Euro - eingetrudelt, und zwar mit Bezug auf einen Ebay-Verkauf in der Zeile für den Verwendungszweck.
An genau diesem Punkt, so belehrte sie der Richter, hätte sie die Polizei einschalten müssen. Aber Nicole H. tat etwas anderes: Sie leitete die insgesamt 1065 Euro auf das Konto ihres mysteriösen "Arbeitgebers" weiter. Und damit war es weg.
"Ich wollte es einfach nur loswerden", erklärte Nicole H. dem Richter ihre etwas kopflose Reaktion auf die Zahlungseingänge. Nie sei es ihr Plan gewesen, jemanden zu betrügen. Das Urteil fiel milde aus: eine Verwarnung unter Strafvorbehalt. Das heißt konkret: H. muss eine Geldstrafe von 2.000 Euro nur dann zahlen, wenn sie in den kommenden zwei Jahren nochmal straffällig wird. Allerdings gibt es noch eine "Bewährungsauflage" für sie: Die Zahlung von 750 Euro an die Heilsarmee innerhalb eines halben Jahres.
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von Andreas Milk
Kamen. Seit gut 30 Jahren ist Martin Klopsch Strafrichter am Amtsgericht - und in diesen Jahren hat er unzählige Fälle von Trunkenheit im Verkehr abgeurteilt. Ein Angeklagter darf sich rühmen, ein Unikat zu sein: Marek T. (Name geändert) hat es geschafft, dass ihm die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna nicht mal mehr das Radfahren erlaubt. Auch dann nicht, wenn er zufällig gerade nüchtern ist: Selbst das wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Heute hätte T. vor "seinem" Richter erscheinen sollen. Wieder mal soll er im Suff ein Fahrrad geklaut haben. Oder genauer: Er soll es versucht haben. Das Rad, abgestellt in der Nähe der Gesamtschule, war abgeschlossen. T. probierte vergeblich, sich damit von der Stelle zu bewegen. Die Polizei griff ihn auf.
Zum Gerichtstermin an diesem Mittwoch kam sein gesetzlicher Betreuer. Der berichtete, T. sei gestern Abend ins Krankenhaus gebracht worden - betrunken. Ob T. inzwischen wieder verhandlungsfähig sei und noch kommen werde, könne er nicht sagen. Richter Klopsch ordnete an, dass ein neuer Termin ergeht - zu dem T. von der Polizei vorgeführt werden soll. Büxt er vorher aus, dürfte es einen Haftbefehl geben.
Kaum waren der Beschluss gefasst und der Betreuer, eine Dolmetscherin und eine Zeugin mit Dank entlassen, betrat T. - gewaltig verspätet - doch noch das Gerichtsgelände. Es half nichts: Nun wird er bis zum neuen Termin warten müssen.





