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Angehender Erzieher kauft Marihuana vorm Gymnasium

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Erst die Staatsanwältin: "Ich finde das ein Unding!" Später - nach der Urteilsverkündung - der Vorsitzende Richter: "Das ist - auf Deutsch gesagt - wirklich Scheiße." Selten bekommt ein Angeklagter derart deutliche Worte zu hören wie Tom B. (Name geändert). Im Sommer vorigen Jahres hatte er auf dem Schulhof des Kamener Gymnasiums ein Gramm Marihuana erstanden. Das ist erst mal nicht allzu dramatisch.

Allerdings ist der junge Mann in einer Ausbildung zum Erzieher. Und: Er hatte bei dem Drogenkauf ein 14 oder 15 Jahre altes Mädchen aus einer Wohngruppe bei sich.
Vorbildfunktion geht anders - da waren sich die Juristen im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht einig. Positiv: B. legte ein - knappes - Geständnis ab. "Es stimmt", erklärte er zu dem Vorwurf. Weiterer Pluspunkt: Sein Vorstrafenregister ist leer.

Allerdings wirkte Tom B. vor Gericht auch etwas phlegmatisch. Er gab zu, dass er seinen Kontakt zur Drogenberatung zwischenzeitlich ein wenig hat schludern lassen, weil er mit einer Verletzung und familiären Problemen habe kämpfen müssen. Dem Richter präsentierte er immerhin einen Beleg über ein Beratungsgespräch Anfang April. Kontakt zur Drogenszene meide er inzwischen konsequent, versicherte Tom B. im Gerichtssaal.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro. B. hat eine Woche Zeit, über eine Berufung nachzudenken. Er sagte, er wolle das mit seinen Eltern bereden.

Kleinkinder im Marihuana-Dunst: Vater vor Gericht

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Einen speziell ausgebildeten Drogenspürhund brauchte die Polizei nicht mehr, als sie am 17. März die Wohnung des Bergkameners Lars F. (Name geändert) in der Nähe der Mergelkuhle filzte: Süßlicher Marihuanageruch waberte den Beamten entgegen. Dieser Geruch war es wohl auch, der besorgte Nachbarn dazu gebracht hatte, die Ordnungshüter anzurufen: F. hat kleine Kinder, das älteste fünf Jahre alt. Die Polizisten fanden exakt 28,9 Gramm Marihuanagemisch in der Schlafzimmerkommode, samt einer Feinwaage mit weiteren Anhaftungen der Droge.

Vor dem Kamener Amtsgericht gab es nicht viel zu beschönigen. "Schuldig im Sinne der Anklage", räumte F.s Verteidiger im Namen seines Mandanten den Betäubungsmittelbesitz ein. Alles sei für den Eigenbedarf gewesen. Aber: F. sei einsichtig, habe Gegenmaßnahmen eingeleitet. Das heißt: Es gibt einen regelmäßigen Kontakt zur Drogenberatung. Sollte eine ambulante Therapie nicht reichen, ist als Plan B auch schon eine stationäre eingestielt.

Vorstrafen hat F. nicht. Fast hätte man über eine Verfahrenseinstellung nachdenken können - wenn, ja wenn da nicht die doch recht happige Menge von fast 30 Gramm gewesen wäre. Das Urteil war schließlich eine Verwarnung unter Strafvorbehalt - es ließe sich auch "Geldstrafe auf Bewährung" dazu sagen: 50 Tagessätze à 15 Euro muss der Bürgergeld-Empfänger Lars F. zahlen, falls er ein zweites Mal Mist baut. Außerdem muss er - auch ohne einen Rückfall - 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Und: Er muss mit dem Jugendamt klar kommen. Die Behörde ist zwangsläufig mit am Ball, um möglichen Schaden von F.s Kindern abzuwenden.

Zwei Monate Haft - für Cappuccino, Salami, Bauchspeck

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Gregor L. (36, Name geändert) soll zwei Monate ins Gefängnis - und zwar für den Diebstahl von Cappuccino, Salami und Bauchspeck im Wert von 21,44 Euro am Abend des 12. Mai bei Netto an der Weststraße. Dass das Kamener Amtsgericht nun diese Haftstrafe für eine Bagatelltat verhängte, liegt vor allem an L.s Vorgeschichte. Der aus Georgien stammende Familienvater hatte schon mehrfach mit der Justiz zu tun. Zum Zeitpunkt der Tat bei Netto waren gleich zwei Bewährungsstrafen aus früheren Verfahren offen.

Er sei in einer Notsituation gewesen, erklärte Gregor L. dem Richter: "Zu Hause gab es nichts zu essen." Gleichwohl wisse er, dass er etwas Falsches getan habe.
Gregor L. lebt seit vier Jahren in Deutschland. Und er hat nach Kenntnis der Behörden einiges durchgemacht - in seiner Heimat soll er Folter erlitten haben. Von Suizidgefahr war die Rede. Leise, fast schreckhaft wirkt L.s Auftreten. Sein Aufenthaltsstatus - und der seiner Frau und seiner beiden Kinder - ist nach Angaben seiner Bewährungshelferin unklar. Dringend nötig wäre ein Deutschkurs: Obwohl er eben bereits 2019 in Deutschland ankam, musste vor Gericht eine Dolmetscherin alles übersetzen.

"Es geht nicht vorwärts bei Ihnen", fasste der Richter nach der Urteilsverkündung zusammen. L. erklärte, er werde die Haftstrafe akzeptieren. Vielleicht überlegt er es sich aber noch anders. In einem Berufungsprozess könnte das Landgericht Dortmund entscheiden, ihn noch einmal ohne Haftverbüßung davonkommen zu lassen - diese Chance gäbe es womöglich, falls L. sich doch noch zu einem Deutschkurs oder einer ähnlich "handfesten" Integrationsmaßnahme aufrafft. Eine Arbeitserlaubnis hat er nicht. Schlimmstenfalls werden neben der zweimonatigen Haftstrafe auch noch die beiden früheren, zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen vollstreckt.

Die Ex und ihr Neuer: Aufwühlende Begegnung im Kaufland

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Er habe sich verhöhnt gefühlt von seiner Exfrau und ihrem neuen Lebensgefährten: So erklärte der Bergkamener Sebastian K. (48, Name geändert) der Strafrichterin im Amtsgericht sein Verhalten am Abend des 13. Juni 2022. In der Anklage gegen K. war von Nötigung und Beleidigung die Rede. K. hatte seine Verflossene und seinen Nachfolger Hand in Hand im Kaufland gesehen. Später folgte er den beiden mit seinem Wagen in Richtung Fritz-Husemann-Straße. Und dort - so die Anklageschrift - habe K. sein Auto so abgestellt, dass die Fahrertür des anderen Wagens blockiert war: Nötigung. Er habe den anderen Mann als "Schwanzlutscher" und "Pisser" beschimpft: Beleidigung.

Den "Schwanzlutscher" gab K. in der Verhandlung zu - den "Pisser" nicht: Da habe er geeignetere Ausdrücke. Die Nötigung bestritt er. Und tatsächlich: Ein Video, das seine Exfrau damals machte, bestätigt, dass K. reichlich Platz zum Aussteigen für seinen Widersacher ließ. Allerdings machte der von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, nachdem K. mit dem Ellbogen gegen die Autotür geschlagen hatte.

Vorstrafen hat Sebastian K. nicht, und seit einem Jahr gibt es auch keinen Knatsch mehr mit seiner "Ex" oder deren neuem Mann. Gegen Zahlung einer Buße von 180 Euro an die Deutsche Herzstiftung wird das Verfahren eingestellt - eine Verurteilung bleibt K. erspart. Schon der relativ geringe Betrag ist für ihn eine Belastung: Ein großer Teil seines Einkommens geht für Miete und Kindesunterhalt drauf. K. sagt: Das, was er sich in Jahrzehnten aufgebaut habe, werde ihm genommen.

Polizeilicher Slapstick: Vier Leute im Gebüsch

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Ein bisschen slapstickhaft, leider aber auch schmerzhaft war das, was sich am 3. November 2022 vor der Polizeiwache am Bahnhof abspielte: Da purzelten vier Leute ins Gebüsch. Drei von ihnen waren uniformiert. Der vierte war Sergej W. (39, Name geändert), der sich jetzt vor der Kamener Strafrichterin wegen Widerstands verantworten musste. Und wegen Ladendiebstahls.

Schon drei Tage vor dem Sturz an der Wache war W. bei Rewe in der Lünener Straße mit einer geklauten Flasche Champagner für 60 Euro erwischt worden. Am 3. November nun hatte er sich wieder schnappen lassen. Auf der Wache sollten wenig später seine Personalien festgestellt werden. Das passte W. so gar nicht - denn er wusste: Es gab noch einen offenen Haftbefehl gegen ihn. In einem passenden Moment lief er los. Drei Beamte liefen hinterher. Beim gemeinschaftlichen Sturz ins Gebüsch erlitt eine Polizistin ein Hämatom. Sergej. W. verletzte sich am Knie.

Das Weglaufen vor der Polizei allein ist noch kein Widerstand. Allerdings versuchte W. auch dann noch, seine Verfolger abzuschütteln, als die ihn schon zu fassen bekommen hatten. Genau das hätte er nicht tun dürfen. Klar ist andererseits auch: Wenn "Widerstand" vor Gericht kommt, geht's üblicherweise um ganz andere Kaliber. W.s Handlung war eher ein Reflex.

Nach dem Zwischenfall ging W. wegen früherer Straftaten in Haft - da blieb er bis vor ein paar Tagen. 17 Vorstrafen hat er angesammelt, überwiegend wegen Diebstahlsdelikten. Er hat ein Drogenproblem. Derzeit wohnt er bei seiner Mutter und wird substituiert. Ein Job ist in Aussicht. Das Urteil für ihn: Sechs Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Er soll die Chance haben, sein Leben endlich in den Griff zu kriegen.