"Crack-Nutte" hatte Magen-Darm: Neuer Termin vor Gericht

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von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Vorsichtig ausgedrückt: Das Verhältnis zwischen dem Bergkamener Philipp H. (Namen geändert) und seiner Nachbarin Sabrina M. scheint nicht das allerbeste zu sein. Sonst bräuchte sich kein Strafrichter am Amtsgericht Kamen damit zu befassen. Ausgerechnet am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages musste die Polizei zu dem Mietshaus an der Werner Straße ausrücken - Philipp H. habe Sabrina M. eine "cracksüchtige Nutte"genannt und sie aufgefordert: "Verschwinde in deinem Loch!" Folge war ein Strafbefehl gegen H. wegen Beleidigung. H. legte Einspruch ein. Drum gab es jetzt in Kamen einen Verhandlungstermin.

Da saß Philipp H. auf der Anlagebank und gab zu, er habe am 26. Dezember in der Tat bei der Frau geklopft. Aber er habe keine Beleidigungen ausgestoßen. Vielmehr habe er sie zur Rede stellen wollen, weil bereits am Abend zuvor bei ihm die Polizei vorstellig geworden war, mutmaßlich alarmiert von Sabrina M. Bei diesem Einsatz am ersten Weihnachtstag war es darum gegangen, dass aus Philipp H.s Wohnung Schüsse und Hilferufe zu hören gewesen seien. Laut H. waren aber schlicht ein paar Freunde bei ihm zu Besuch.

So weit, so unerfreulich das alles. Der Gerichtstermin sollte Klarheit bringen - eigentlich. Aber Sabrina M., als Zeugin geladen, hatte sich kurz vorher krankheitsbedingt beim Gericht abgemeldet: eine Magen-Darm-Geschichte.

Die Sache hätte ohne sie erledigt werden können. Der Richter, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte Philipp H. fanden, es wäre eine prima Idee, das Verfahren wegen geringfügiger Schuld einzustellen, und zwar gegen Zahlung einer Buße an eine gemeinnützige Organisation. Doch die Frau von der Staatsanwaltschaft, als Referendarin nicht entscheidungsbefugt, benötigte das Okay ihrer Vorgesetzten. Das bekam sie nicht. H. ist vorbestraft - da sahen die Juristen bei der StA die Angelegenheit etwas strenger, als sie es wohl sonst getan hätten.

Fazit: Es geht weiter. Für die Causa Cracknutte wird es bald einen neuen Termin geben.

Stöpsel-Dieb erwischt: Von Ikea in die U-Haft

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Einen Tag nach seiner Festnahme im Kamener Ikea-Haus stand Dariusz T. (36, Name geändert) in Unna vorm Haftrichter. Der schickte T. ins Gefängnis. Das war am 4. Februar dieses Jahres. Jetzt, knapp sieben Wochen später, stand T. in Handfesseln wieder vor einem Richter, diesmal im Amtsgericht Kamen. Und dieser Richter verurteilte T. zwar - aber danach durfte er gehen.

Dass er exakt 48 Tage in U-Haft verbringen musste, liegt unter anderem daran, dass der in Polen gemeldete Dariusz T. in Deutschland zwar allerhand Kontakte haben soll - darunter seine Ex-Freundin -, aber nicht über eine feste Adresse verfügt. Am Abend des 3. Februar hatte er sich in Ikeas Küchenabteilung bedient. Jede Menge Utensilien stopfte er in seinen Rucksack, beispielsweise elf Messer und 39 (!) nicht näher definierte Stöpsel. Gesamtwert der Sachen: exakt 1457 Euro und 96 Cent.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage von Gewerbsmäßigkeit aus. T. habe gestohlen, um die Sachen weiterzuverkaufen und so seinen Lebensunterhalt zu sichern. Das gab der Angeklagte auch zu. Er war erst am Tattag (wieder) nach Deutschland eingereist und brauchte Geld. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe auf Bewährung wegen Diebstahls im besonders schweren Fall. T.s Verteidigerin erklärte, sie gehe nicht von gewerbsmäßigem Tun aus. Ihr Mandant habe keine Vorstrafen; das spreche für eine einmalige Tat.

Dieser Auffassung folgte der Richter. Dass T. seinen Unterhalt auf lange Sicht mit Diebstählen hätte sichern wollen, sei ihm nicht nachzuweisen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro wegen einfachen Diebstahls. Diese Strafe dürfte mit den 48 Tagen im Gefängnis abgegolten sein. Die Kosten des Prozesses wird Dariusz T. allerdings tragen müssen, wenn er sich keinen neuen Ärger mit der deutschen Justiz einhandeln will.

Kontaktlos - und strafbar: Prozess um 3 Euro 63

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von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Kontaktloses Zahlen per Girokarte ist eine feine Sache - allerdings womöglich strafbar, wenn die benutzte Karte gar nicht die eigene ist. Und so kam es, dass eine Zahlung über sage und schreibe 3 Euro und 63 Cent an einer Tankstelle in Oberaden zu einem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht führte.

Thomas L. (Name geändert) war angeklagt. Er hatte die fremde Karte der Sparkasse UnnaKamen am späten Nachmittag des 13. Oktober 2022 benutzt. Die Karte, sagt er, habe er in einem Zigarettenautomaten gefunden, mitgenommen und beschlossen, sie bei nächster Gelegenheit in den Briefkasten einer Sparkassenfiliale zu werfen. Im Verkaufsraum der Tankstelle habe er dann in sein Portemonnaie gegriffen - und ohne Absicht die zwischengelagerte Fremdkarte zum Bezahlen rausgegriffen.

Die rechtmäßige Eigentümerin ließ die Karte etwas später sperren. Sie war vorher mit dem Bus unterwegs gewesen und nimmt an, die Karte entweder verloren zu haben oder Opfer eines Diebstahls geworden zu sein. Neben ihr im Bus habe ein etwas merkwürdiger Mann gesessen. Thomas L. war das aber nicht.

Alles bloß ein Versehen also mit der irrtümlich eingesetzten Fundkarte? An dieser Stelle kommt die Videoüberwachung der Tankstelle ins Spiel. Die Filmsequenz zeigt: Vorm Bezahlen schaut Thomas L. sich die Karte ziemlich genau an. "Ihnen ist klar, dass ich Sie verurteilen muss?", fragt der Richter den Angeklagten. Der reagiert mit einem nervösen Lachen.

Verurteilt war er eigentlich schon vor dem Prozesstermin. Genauer: Er hatte einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 30 Euro nach Aktenlage bekommen - dagegen aber Einspruch eingelegt. An einen Videobeweis dachte er dabei vermutlich nicht. Den Einspruch nahm er nun beim Termin zurück. Der Richter hatte angedeutet, angesichts der Höhe von L.s Einkommen die Tagessatzhöhe vielleicht noch ein bisschen anzuheben.

Unfall als Glücksfall: Endlich weg vom Suff

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von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Es krachte am Abend des 10. Oktober 2022 in Rünthe auf dem Ostenhellweg, nahe dem Forellenhof. Markus K. (Name geändert) steuerte seinen Mercedes in ein Firmenfahrzeug von Aldi. Verletzt wurde niemand, das Aldi-Fahrzeug wies einen Schaden von knapp 16.000 Euro auf. Alles eher undramatisch - bis auf den Alkoholgehalt von Markus K.s Blut: 2,03 Promille wurden festgestellt.

Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs war der 39-Jährige aus Unna jetzt vor dem Kamener Strafrichter angeklagt. Und es zeigte sich: Mit seiner Vermutung, K. sei trainierter Trinker, lag der Richter richtig. Allerdings scheint K. einer von der einsichtigen Sorte zu sein. Er arbeitet an seinem Suchtproblem.

Der 10. Oktober sei ein "sehr sehr schwieriger Tag" gewesen: der Tag der Trennung von seiner Frau. Er habe erst getrunken; später habe sich jemand als Gesprächspartner angeboten. Diesen Menschen habe er mit dem Auto aufsuchen wollen. Seiner Trunkenheit sei er sich da aber nicht bewusst gewesen.

Genau einen Monat nach dem Crash auf dem Ostenhellweg ließ Markus K. sich einweisen. Er machte einen Entzug in der LWL-Klinik. Seitdem schließt sich eine langfristige Therapie an. "Körperlich geht es mir so gut wie nie", sagt er. Sein Arbeitgeber unterstütze ihn, und er hoffe, dass Andere an seinem Beispiel sehen: Man kann was tun. Aus heutiger Sicht sei der Unfall geradezu ein Glücksfall gewesen, denn er habe dadurch erkannt: So geht's nicht weiter.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 80 Euro. Die recht üppige Tagessatzhöhe hängt mit dem relativ hohen Einkommen K.s zusammen. Er muss außerdem noch sieben Monate warten, bis er wieder einen Führerschein beantragen kann.

Geldstrafe nach Bombendrohung im Jobcenter

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von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Vor seinem Besuch im Jobcenter am Kamener Rathaus hatte sich Valentin M. (Name geändert) ein paar Flaschen Bier gegönnt, auf nüchternen Magen, wie er jetzt vor dem Strafrichter erklärte. Der Alkohol war nur das eine Problem. Das andere: M. hatte im Jobcenter Hausverbot. Darum bekam er es mit einer Security-Mitarbeiterin zu tun. Folge: M. wurde sauer, drohte, er werde mit einer Bombe wiederkommen und "euch alle platt" machen. Angeklagt war er nun wegen Hausfriedensbruchs und wegen Bedrohung.

Dass er betrunken war und "schlimme Sachen gesagt" habe, gab er zu. Es habe schon lange Ärger mit dem Jobcenter gegeben. Stress habe er auch wegen einer Stromsperre in seiner Wohnung in Methler gehabt. Die Security-Frau, als Zeugin zur Verhandlung geladen, hatte den "Kunden" als "sehr ungehalten" in Erinnerung, halbwegs besänftigt von seiner Ehefrau, die ihn zum Jobcenter begleitet hatte. Und er sei leider "nicht der Einzige", der bei einem Besuch der Behörde schon üble Dinge geäußert habe. Das sei manchmal belastend - schlaflose Nächte, so die Frau, habe sie deshalb aber nicht.

Das Vorstrafenregister von Valentin M. hat 17 Einträge. Los ging es 2001: Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung... Oft spielte Alkohol eine Rolle. Meist trinke er nur Bier, erklärte M. - und signalisierte Einsicht: In Warstein wolle er einen Alkoholentzug machen. Nach dem Geburtstag seiner Mutter werde er einen Termin vereinbaren. Das veranlasste den Richter zu der Mutmaßung, vorher wolle M. sich womöglich "nochmal richtig die Kante geben".

Der Jurist fand auch: Eigentlich sei M. ja ein ganz friedlicher Mensch. "Die Sauferei bricht Ihnen irgendwann das Genick." Das Urteil diesmal: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro.

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