Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Wenigstens hat er die Beamten nicht auch noch geduzt: "Sie sind doch behindert!", rief Juri T. (36, Name geändert) den Polizisten zu, die ihn im Juni 2024 auf dem Schattweg gestoppt hatten. Sie hatten dafür einen guten Grund: T. saß mit zwei Promille Blutalkohol am Steuer eines Wagens. Und er scheint solch einen Alkoholpegel gewohnt zu sein. Bei der Blutabnahme auf der Wache jedenfalls vermerkte der Arzt, T. zeige keinerlei Ausfallerscheinungen.
Was nicht heißt, dass T. für die Polizei ein einfacher Kunde gewesen wäre. Im Gegenteil. Das Blutabzapfen war erst nach Anlegen von Fesseln möglich, außerdem nannte er seine Personalien nicht und wollte auch nicht am "FastID"-Prozedere zur Feststellung dieser Personalien per Fingerabdruck mitwirken. Kurz: T. nervte extrem.
In seinem Prozess vor dem Kamener Strafrichter erklärte T., er habe einen miesen Tag gehabt. Konkreter: An dem Tag habe er erfahren, dass seine Freundin ihn betrogen habe. Was das Rumgezicke bei der Blutentnahme angeht: Das liege an seiner Spritzenphobie. Befremdlich war, was er damals noch zu einer Polizistin auf der Wache sagte: Die junge Frau möge "Schmerzen bei der Geburt" haben. Das sei immerhin kreativ, vermerkte der Richter trocken. Die Beamtin selbst nahm die unschöne Begegnung mit T. professionell-gelassen: "Tatsächlich haben wir so was öfter."
Juri T. hat mittlerweile eine neue Freundin, einen Job und macht eine Therapie. Das Urteil: Sechs Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Letzteres "mit Bauchschmerzen", so der Richter. Denn T. hat Vorstrafen, und er ist Bewährungsversager. Die Bewährungsfrist aus einer früheren Verurteilung endete erst 2025 - also deutlich nach der Trunkenheitsfahrt und dem Ausraster bei der Polizei.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. "Ich zerstöre deine Familie", "Du bist tot": Sätze, die Dimitri P. (47, Namen geändert) im Januar und Juni 2025 im Rathaus zu einer Mitarbeiterin des Kamener Jugendamtes sagte. Er war betrunken, er war frustriert. Der Strafrichter im Amtsgericht verurteilte ihn jetzt zu sechs Monaten Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Immerhin ist seit einem halben Jahr Ruhe. Außerdem hatte der Mann im Prozess Reue erkennen lassen: "Ich möchte mich entschuldigen."
Die Sozialarbeiterin vom Jugendamt, Marion M. (32), hatte seit 2024 mit P. und seiner Familie zu tun. Es gab reichlich Konfliktpotenzial: Dimitri P.s Sauferei, das Scheitern der Ehe, den Sorgerechtsstreit um ein Kind, das gar nicht von ihm war. Nun glaubte P. vergangenes Jahr offenbar, das Jugendamt wolle seine Familie kaputt machen. Seinen ersten "Besuch" auf dem Amt im Januar steckte Marion M. noch irgendwie weg. Beim zweiten Vorfall im Juni drückte sie den Notfallknopf: P. hatte beide Hände in den Taschen, schien etwas zu verbergen und sagte, er kenne sich "mit Chemie" aus. Diesmal gab es eine Strafanzeige. Zeitweise hatte M. einen Security-Mitarbeiter vor der Tür stehen: "Ich dachte, lauert der mir etwa auf?"
Dimitri P.s Leben ist reichlich verkorkst. Seit 26 Jahren lebt er in Deutschland, hat die deutsche Staatsbürgerschaft - und beanspruchte dennoch fürs Gericht einen Dolmetscher, da er die Sprache noch immer nicht fließend spricht. Einen Job habe er "in Aussicht" - die letzten fünf Jahre hatte er keinen. Sein Vorstrafenregister hat 18 Einträge, vor allem wegen Trunkenheitsdelikten und Diebstahls. Stationäre Therapien gegen seine Alkoholsucht brach er wiederholt ab - mal wegen eines Rohrbruchs daheim, mal wegen des Geburtstags seiner Mutter. Die letzte Verurteilung betraf einen Hausfriedensbruch im Jobcenter: Auch da war er unangenehm aufgefallen und hatte jemandem gedroht.
Die Vorfälle im Jugendamt waren für den Richter ein Ergebnis aus Hilflosigkeit und Alkoholismus. Für die Frau vom Amt sei das "furchteinflößend" gewesen. An P. gewandt, erklärte der Jurist: "Sie machen den Leuten Angst." P. versicherte: Er komme nicht wieder.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
Kamen. Diesen "Seitenwechsel" hatte der Bergkamener Tobias K. (34, Name geändert) nicht gewollt: Vom Zeugen wurde er zum Angeklagten. In einem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht hatte er im vergangenen Mai gelogen. Auf diese Lüge schwor er auch noch einen Eid. Wegen Meineides saß er darum nun in Unna auf der Anklagebank des Schöffengerichts: Meineid - darauf steht wenigstens ein Jahr Haft, das heißt, es handelt sich um einen Verbrechenstatbestand. Denn Falschaussagen machen Fehlurteile wahrscheinlicher.
Das Verfahren seinerzeit in Kamen drehte sich um einen Vorfall auf der Jahnstraße in Bergkamen-Oberaden im Sommer 2024. Dem Angeklagten wurden darin Trunkenheit im Verkehr und Verkehrsgefährdung vorgeworfen. Tobias K. - das steht inzwischen fest - war damals über die Brüstung einer Restaurantterrasse gesprungen und hatte sich mitten auf die Straße gestellt, um den deutlich zu schnell fahrenden Mann zu stoppen. "Ich habe das schon in dem Moment bereut, als ich auf der Straße stand" - das sagt Tobias K. heute. Dem Kamener Richter erzählte er im Mai, er sei an jenem Abend bloß ganz normal über die Jahnstraße nach Hause gegangen.
Dass er in Unna von Anfang an bei der Wahrheit blieb, rechnete ihm der Vorsitzende Richter hoch an. Und er zeigte durchaus Verständnis: So eine Gerichtsverhandlung ist eine Ausnahmesituation. Tobias K. sagt, er habe eine Überforderung empfunden. Sein Verteidiger ergänzt später im Plädoyer: Sein Mandant habe sich selbst schützen wollen. Als er dann auch noch einen Eid ablegen sollte, war es wohl endgültig vorbei, und er ließ die letzte Gelegenheit verstreichen, sich zu korrigieren.
Vorstrafen? Keine. Das Urteil: ein Jahr Haft - die Mindeststrafe also -, ausgesetzt zur Bewährung. Zu "sitzen" braucht K. also nicht. Eine zusätzliche Auflage - etwa die Zahlung eines Geldbetrags - bekam K. nicht erteilt: eine Erleichterung, zumal er gerade gebaut hat.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
Kamen. Hätte sich ein 66-Jähriger in Dortmund nicht um seine Tochter gesorgt - der Kamener Toni P. (19, Name geändert) hätte wohl keine Anklage wegen Cannabishandels gekriegt. In der Nacht zum 8. März stellten Beamte des Dortmunder Polizeipräsidiums bei ihm Marihuana-Tütchen sicher sowie ein Messer und zwei Reizstoff-Sprühgeräte.
P. hatte damals mit ein paar anderen jungen Männern gegen 1 Uhr in der Frühe vor einem Kiosk gestanden. Ein Haus weiter: der schlaflose 66-Jährige, dessen Tochter irgendwo da draußen Party machte. Nach Rücksprache mit seiner Frau beschloss er, mal nach dem Rechten zu schauen, und bezog Stellung im Hauseingang. Nach einigen Minuten entschied er, die Polizei zu holen. Denn ein Mann auf einem E-Scooter war aufgekreuzt, verteilte verdächtige Tütchen an die übrigen Nachtschwärmer und ließ eine Art Schlagstock sehen. Alles nichts, womit der Hausbewohner seine hoffentlich bald heimkehrende Tochter konfrontiert sehen wollte.
Die Polizei erschien also; Toni P. wurde von Zivilbeamten gefasst, nachdem Uniformierte ihn quasi aufgescheucht hatten. Für eine Verurteilung reichte es vor Gericht nicht. Niemand - weder der 66-Jährige noch ein als Zeuge geladener Polizist - konnten sagen, dass P. auf der Straße mit der Droge gehandelt hätte. Der Besitz allein aber ist legal. Die Konsequenz: Toni P. wurde freigesprochen. Mit der Einziehung von Cannabis, Messer und Sprühgeräten war er einverstanden.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. "Wir sind nicht zimperlich": Diesen Satz glaubte man der Schwimmmeisterin gern. Aber was eine Kollegin von ihr am frühen Abend des 20. Juli im Sesekebad zu hören bekommen habe, sei zu weit gegangen. Als "Schlampe" und "dreckige alte F***e" habe Lukas M. (20, Name geändert) sie beschimpft. Der junge Mann saß jetzt wegen Beleidigung vor dem Jugendrichter, die GSW-Angestellte sagte als Zeugin aus. Die mutmaßlich beleidigte Frau selbst war beim Termin verhindert.
Lukas M. sagte zum Inhalt der Anklage: So war das gar nicht. Er sei an jenem Sommertag regelwidrig im Stehen die Rutsche runter gesaust. Dafür habe er Ärger gekriegt, seine Sachen genommen und sei verschwunden - ohne jemanden zu beleidigen: "Das ist falsch, das bin ich nicht." Nur dass die Frau aus dem Sesekebad eben genau das Gegenteil schilderte: M. habe ihre Kollegin "körperbetont" angepöbelt, sei ihr auch nahe gekommen, sodass sie vor ihm zurückwich. Die Polizei rückte seinerzeit wegen des Zwischenfalls mit Lukas M. an.
M. hatte für seinen Prozess zwei Entlastungszeugen benannt. Deren Aussagen kamen denkbar unglücklich rüber: Ein 23-Jähriger hatte kaum eine konkrete Erinnerung ans Freibadgetümmel, bejahte aber ohne zu zögern und vehement die Frage, ob er denn ausschließen könne, dass M. die Badmitarbeiterin beleidigt habe. Ein 21-Jähriger gab ebenfalls nichts Belastbares preis. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ließ durchblicken, bei einer Falschaussage könnten die beiden sich selbst ein Verfahren einhandeln.
"Die Zeugen wollten nicht für Sie lügen", so der Richter bei der Verkündung seines Urteils. Es lautet: ein Freizeitarrest übers Wochenende. Das bedeutet, dass der Azubi Lukas M. sich an einem Freitag nach Arbeitsschluss in Lünen einfinden muss, um dort die Zeit bis Sonntag in der Arrestanstalt zu verbringen. M. reagierte aufgebracht: Da sei er dann ja mit lauter "Asis" zusammen. Der Mann von der Staatsanwaltschaft hätte ihn lieber nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Geldstrafe verurteilt gesehen. M. hat trotz seiner jungen Jahre Erfahrung: Es gab schon Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein, Diebstahls und Straßenverkehrsgefährdung. Erst vor einigen Wochen hatte der Richter eine Geldauflage von 2.000 Euro verhängt.






