Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Als der 26-jährige Steffen K. (Name geändert) in einer Nacht Anfang Juli 2020 mit einem E-Scooter im Schwesterngang unterwegs war, fiel Polizeibeamten ein süßlicher Geruch auf. K. hatte viereinhalb Gramm Marihuana in einer Umhängetasche bei sich - und, wie sich später zeigte, auch verbotene Substanzen im Blut. Der E-Scooter - für den Heimweg nach einer Party von einem Kollegen geborgt - war nicht zugelassen. Und schon ein Vierteljahr vorher war K. auf der A2 am Steuer eines Ford Transit geblitzt worden - ohne Führerschein, mit einem Handy am Ohr.
Allerhand zu besprechen also für seinen Termin diesen Mittwoch vor dem Kamener Strafrichter. K. gab zu, er habe "Scheiße gebaut". Alles andere, so der junge Mann, "wäre Heuchelei". Die Fahrt auf der A2 sei dienstlich gewesen. Und was die Sache mit dem E-Scooter angehe: Dass der nicht das geeignete Gefährt für ihn war, habe er schon gemerkt, bevor die Polizei ihn stoppte. Da habe er ihn auch längst schon geschoben, nicht mehr gefahren. Aber es war zu spät: Die Beamten hatten ihn fahren sehen. Und das Marihuana war eben auch noch da.
Mit Vorstrafen wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wäre K. diesmal ein Kandidat für eine Haftstrafe auf Bewährung gewesen, sagte der Richter. Aber: Diese Vorstrafen waren Ergebnisse von Strafbefehlen, also Verfahren nach Aktenlage ohne Termin vor Gericht. Der "Auftritt" jetzt war K.s Premiere. Dazu kamen das Geständnis und die Tatsache, dass bei der E-Scooter-Geschichte nur weiche Drogen im Spiel waren.
Ergebnis: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro. K. muss also 2.100 Euro zahlen - bekommt aber 180 Euro zurück. Mit dieser Summe waren per Bußgeldbescheid das zu hohe Tempo und die Handynutzung auf der A2 geahndet worden. Das Gerichtsurteil wegen der Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" schließt eine Buße wegen der zugleich begangenen Ordnungswidrigkeiten aus: Den Bußgeldbescheid hob der Richter auf.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 1 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Im November 2019 hat Markus T. (alle Namen geändert) an der Hochstraße in Bergkamen die damals 15-jährige Schülerin Süher U. rassistisch beleidigt und bedroht - das stand für den Kamener Amtsrichter am Schluss der Verhandlung heute Vormittag fest. Das Urteil: acht Monate Gefängnis.
Zusammen mit ihrer Freundin Lisa M. hatte Süher U. auf den Bus gewartet. Die Mädchen vertrieben sich die Zeit mit dem Aufnehmen eines TikTok-Videos. Die Bewegungen, die sie dabei machten, haben Markus T. gestört. Er versuchte gerade, seinen Hund abzurichten. Dass er beleidigend geworden sei, gab er vor Gericht sogar zu - er habe wohl so etwas wie "Schlampe" gerufen. Aber rassistisch? Nein! - Süher U. und Lisa M. schilderten die Sache anders - und nach Überzeugung des Richters glaubwürdig. Markus T. habe Süher U. eine "Scheiß-Dreckskanakin" genannt und erklärt, er wolle sie "abschlachten". Dabei griff er in seine Jackentasche. Laut Süher U. stand er kaum eine Armlänge von ihr entfernt. Lisa M. ließ er in Ruhe.
Markus T. hat mit Gerichten zu tun, seit er strafmündig wurde - das heißt: seit dem Jahr 2003. Es gibt 13 Eintragungen über ihn im Bundeszentralregister. Die ersten vier, fünf Male sahen Jugendrichter noch von einer Verfolgung ab. T. machte weiter: Bedrohung, illegaler Waffenbesitz, Hausfriedensbruch und vieles mehr.
Als die Sache an der Bergkamener Bushaltestelle passierte, lief aus einer früheren Verurteilung noch eine Bewährungsfrist. Und die nächste Anklage liegt schon beim Schöffengericht Unna: Es geht um eine scharfe Schusswaffe, die T. bei sich gehabt haben soll.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. In einer Unterkunft der Stadt für Obdachlose hatte es am frühen Abend des 16. August 2020 erst einen Streit gegeben - dann einen Polizeieinsatz. Jetzt kam ein Gerichtstermin dazu. Angeklagt war der 43-jährige Murat M. (Name geändert), es ging um Körperverletzung. Das Urteil für den 25-fach vorbestraften Mann: sechs Monate Haft.
An jenem Sommerabend war er in der Unterkunft mit einem Mitbewohner zusammengerasselt. Der habe immer wieder grundlos mit den Türen geknallt. Im selben Zimmer wohnte zu der Zeit noch ein dritter Mann. Er bestätigte, was in der Anklage stand: dass Murat M. dem Türenknaller Faustschläge verpasst habe. M. selbst hatte behauptet, es sei bloß eine leichte Ohrfeige gewesen. Auch der Geprügelte selbst kam beim Gerichtstermin zu Wort; zur Zeit in Bochum inhaftiert, war er von Justizbeamten nach Kamen gebracht worden. Drei, vier Faustschläge habe er abgekriegt, es habe Schwellungen gegeben, zum Arzt habe er aber damit nicht gehen müssen.
Keine allzu große Sache also - wenn bloß nicht die gut zwei Dutzend Vorstrafen M.s gewesen wären. Seine ersten Geldstrafen zahlte M. noch in D-Mark. "Eine günstige Zukunftsprognose sehe ich nicht", erklärte der Richter. M. kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Das Landgericht Dortmund würde dann nochmal über den Fall verhandeln.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Sechs Monate Haft für den Tritt in die Flanke eines Bullmastiff-Mischlings: Diese Strafe verhängte ein Kamener Amtsrichter gegen den 32-jährigen Marvin T. (Name geändert). Der hatte an einem heißen Maitag nach Überzeugung des Richters im Bergkamener Haldenweg das Tier in aller Öffentlichkeit misshandelt. T. bestritt das. Aber die detailreiche Schilderung einer Polizeibeamtin schien glaubhaft - zumal T. unter anderem wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist.
Die Polizistin war seinerzeit privat, entsprechend in Zivil und gemeinsam mit ihrer kleinen Tochter in Bergkamen unterwegs - alles Umstände, die sie davon abhielten, direkt einzugreifen: Das sei ihr in der Situation zu gefährlich gewesen, sagte sie dem Gericht. Marvin T. habe den Eindruck gemacht, Alkohol oder Drogen intus zu haben. Den etwa kniehohen Hund habe er an einer massiven Kette mit fingerdicken Gliedern geführt. Er habe das Tier angeschrien, getreten, die Kette in seinen Nacken fallen lassen. Unappetitliche Zugabe: Marvin T. soll dem Hund seine Zunge ins Ohr und sogar in die Schnauze gesteckt haben. Nach Angaben der Beamtin wirkte der Hund verstört und unterwürfig.
Mit Marvin T. hatte die Frau schon vorher dienstlich zu tun gehabt - sie kannte also seinen Namen und zeigte ihn wegen Tierquälerei an. Erst wenige Tage vor dem Vorfall im Haldenweg war eine Bewährungsfrist aus einem früheren Hafturteil gegen Marvin T. abgelaufen.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
Carmen Geiss ist unfreiwillig Hauptfigur eines Stücks, das drei Deutschrapper aus Bergkamen verfasst und per Youtube-Kanal verbreitet haben. Die Geiss-Yacht "Indigo Star" im Hafen von Cogolin an der Côte d'Azur. Foto: Archiv KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Prozess mit Promi-Faktor: Um Beleidigung und Bedrohung ging es vor dem Amtsgericht Kamen - Opfer dieser Vergehen war Carmen Geiss. Der schillernde Fernsehstar ist unfreiwillig Hauptfigur eines Stücks, das drei Deutschrapper aus Bergkamen verfasst und per Youtube-Kanal verbreitet haben. Sie wurden dafür jetzt zu Geldstrafen verurteilt.
Die Vorgeschichte: Carmen Geiss hatte sich bei einer Echo-Verleihung kritisch über die Rapperszene geäußert. Tote-Hosen-Sänger Campino tat das zwar auch. Aber der wird in dem Rap aus Bergkamen sozusagen nur nebenbei mit beleidigt. Im wesentlichen konzentrierte sich das Trio auf Geiss. Sie wird Schlampe und Nutte genannt, und das ist noch so ziemlich das Netteste. Unter anderem werden auch Geiss' Fehlgeburten zum Thema gemacht. Sinngemäß heißt es, ihre Kinder hätten sich beim Pressen durch den Geburtskanal aus Ekel vor der Mutter selbst umgebracht. Schließlich gibt es noch eine Zeile, die sich als Morddrohung deuten lässt: Der Sänger, eine Kunstfigur namens "Jack von Crack", kündigt an, er werde Geiss ihr "verdorbenes Leben" nehmen.
Auf der Anklagebank machten die jungen Männer - alle um die 30 - einen vernünftigen, freundlichen und zerknirschten Eindruck. Einer von ihnen hatte den Anti-Geiss-Rap im März vorigen Jahres getextet, einer hatte vor der Kamera den "Jack" gegeben, einer hatte für die Verbreitung des Videos im Netz gesorgt. Vor Gericht sagte einer, ja, es sei ein "völlig absurder, geschmackloser Text" gewesen. Die Haltung des "Jack" habe nichts mit seiner eigenen zu tun. Als "nicht sehr schlau" wertete ein anderer im Nachhinein die Videoproduktion. Rund eine halbe Million Klicks gab es bei Youtube.
Das Video ist längst verschwunden, es gibt eine Unterlassungserklärung, die drei Bergkamener haben Carmen Geiss kontaktiert, zahlen Wiedergutmachung, planen eine öffentliche Entschuldigung. Sollte das Kamener Gerichtsurteil rechtskräftig werden, kommen Zahlungen an die Landeskasse auf sie zu: Der Richter verhängte Geldstrafen über 2700, 4500 und nochmal 4500 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Angeklagten.







