Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten

von Andreas Milk
Kamen. Im August vorigen Jahres hatte das Amtsgericht einen Bergkamener Arzt wegen sexueller Belästigung seiner weiblichen Auszubildenden verurteilt: Acht Monate Haft auf Bewährung, dazu die Zahlung von je 3.000 Euro an die betroffenen beiden Frauen und 2.000 Euro an die Justizkasse. Der Arzt legte Berufung ein. Heute, knapp 16 Monate danach, verhandelte das Landgericht Dortmund darüber. Der Prozesstag endete mit einer Überraschung: Nach weitschweifigen Erklärungsversuchen des Mediziners und einer Reihe von Beweisanträgen seiner Anwältin ließ er die Verteidigerin erklären, er nehme die Berufung zurück. Damit ist das Kamener Urteil rechtskräftig.
Dass der Arzt sich zum Rückzug durchrang, hat mutmaßlich mit seiner Approbation zu tun. Der Vorsitzende Richter in Dortmund hatte ihn darauf hingewiesen, im Kamener Urteil stehe nichts, was darauf schließen lasse, dass von den Vorgängen in seiner Praxis das Verhältnis zwischen ihm und seinen Patienten berührt gewesen wäre. Genau dies könnte sich aber nach tiefer gehender Beweisführung im Dortmunder Gerichtssaal ändern. Mögliche Konsequenz: Aberkennung der Zulassung als Arzt.
Die Strategie des Mediziners für den Berufungsprozess war klar: Er wollte darlegen, dass nicht er die jungen Frauen belästigt hatte - sondern vielmehr sie ihn nicht in Ruhe ließen. "Ich bin ja auch bloß ein Mann... ein Mensch." Die Rede war davon, eine habe sich "auf meinen Schoß geschmissen", mit Männergeschichten geprahlt, ihm ein Buch mit Liebesgedichten geschenkt, mit dem Freund einer Kollegin gechlafen - und, und, und. Unwahre Aussagen über ihn hätten sie abgesprochen. Wenn etwas zwischen ihm und seinen Azubis passiert sei, dann sei es einvernehmlich passiert, behauptete er.
Es war also etwas passiert - und der Richter in Kamen war seinerzeit zu der Überzeugung gekommen: gegen den Willen der Frauen. Die hatten von aufgedrängten Berührungen, Küssen, von Griffen ans Gesäß und an die Brust erzählt. Schon bei Abschluss des Ausbildungsvertrages habe es einen Kuss auf die Wange gegeben, schilderte eine - "da habe ich mir noch nichts bei gedacht". Belästigungen seien später Teil ihres Praxisalltags gewesen. "Manchmal habe ich mich dann vorne hingesetzt und geweint."
In der Dortmunder Berufungsverhandlung brauchten die früheren Azubis nicht mehr auszusagen. Die Erleichterung war groß, als der Richter sie hereinrufen ließ und ihnen mitteilte, dass der Ex-Chef das erstinstanzliche Urteil nun doch akzeptiere.
Hinfällig waren damit auch die Beweisanträge der Verteidigerin: Sie wollte unter anderem eine DNA-Analyse an dem Band mit den Liebesgedichten vornehmen lassen, als Nachweis, dass eine der Frauen es in der Hand gehabt hatte.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Die Kamenerin Nicole H. (Name geändert) hat nicht allzu viel Geld zur Verfügung: Höchstens 1.400 Euro netto verdient sie in ihrem Job als Bürokauffrau. Dass sie ein scheinbar lohnendes Nebenjob-Angebot im Internet annahm, brachte ihr eine Anklage wegen Geldwäsche ein. Glaubhaft versicherte sie vor dem Amtsrichter, selbst getäuscht worden zu sein.
Nicole H. hatte angenommen, sie solle ihr Girokonto zur Verfügung stellen, um Euro in Bitcoin umzuwandeln. So weit, so eigenartig - aber nicht unbedingt illegal. Was dann geschah, sei ihr aber spanisch vorgekommen, erzählte sie: An zwei Tagen im April 2020 seien bei ihr vier Beträge - jeweils zwischen 235 und 290 Euro - eingetrudelt, und zwar mit Bezug auf einen Ebay-Verkauf in der Zeile für den Verwendungszweck.
An genau diesem Punkt, so belehrte sie der Richter, hätte sie die Polizei einschalten müssen. Aber Nicole H. tat etwas anderes: Sie leitete die insgesamt 1065 Euro auf das Konto ihres mysteriösen "Arbeitgebers" weiter. Und damit war es weg.
"Ich wollte es einfach nur loswerden", erklärte Nicole H. dem Richter ihre etwas kopflose Reaktion auf die Zahlungseingänge. Nie sei es ihr Plan gewesen, jemanden zu betrügen. Das Urteil fiel milde aus: eine Verwarnung unter Strafvorbehalt. Das heißt konkret: H. muss eine Geldstrafe von 2.000 Euro nur dann zahlen, wenn sie in den kommenden zwei Jahren nochmal straffällig wird. Allerdings gibt es noch eine "Bewährungsauflage" für sie: Die Zahlung von 750 Euro an die Heilsarmee innerhalb eines halben Jahres.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Seit gut 30 Jahren ist Martin Klopsch Strafrichter am Amtsgericht - und in diesen Jahren hat er unzählige Fälle von Trunkenheit im Verkehr abgeurteilt. Ein Angeklagter darf sich rühmen, ein Unikat zu sein: Marek T. (Name geändert) hat es geschafft, dass ihm die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna nicht mal mehr das Radfahren erlaubt. Auch dann nicht, wenn er zufällig gerade nüchtern ist: Selbst das wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Heute hätte T. vor "seinem" Richter erscheinen sollen. Wieder mal soll er im Suff ein Fahrrad geklaut haben. Oder genauer: Er soll es versucht haben. Das Rad, abgestellt in der Nähe der Gesamtschule, war abgeschlossen. T. probierte vergeblich, sich damit von der Stelle zu bewegen. Die Polizei griff ihn auf.
Zum Gerichtstermin an diesem Mittwoch kam sein gesetzlicher Betreuer. Der berichtete, T. sei gestern Abend ins Krankenhaus gebracht worden - betrunken. Ob T. inzwischen wieder verhandlungsfähig sei und noch kommen werde, könne er nicht sagen. Richter Klopsch ordnete an, dass ein neuer Termin ergeht - zu dem T. von der Polizei vorgeführt werden soll. Büxt er vorher aus, dürfte es einen Haftbefehl geben.
Kaum waren der Beschluss gefasst und der Betreuer, eine Dolmetscherin und eine Zeugin mit Dank entlassen, betrat T. - gewaltig verspätet - doch noch das Gerichtsgelände. Es half nichts: Nun wird er bis zum neuen Termin warten müssen.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Das Betriebsklima war mies in einer Bergkamener Lackierwerkstatt am 29. März dieses Jahres, kurz nach der Frühstückspause. So mies, dass vor dem Amtsgericht Kamen jetzt der 40-jährige Igor K. (Name geändert) wegen Körperverletzung angeklagt war. Es ging konkret um einen Faustschlag mit weitreichenden Konsequenzen.
Diesen Schlag hatte an jenem März-Tag ein Kollege abbekommen - und zwar wohl vollkommen unerwartet. Die beiden Männer hatten kurz vorher gestritten; eigentlich schien die Sache ausgestanden. Aber dann soll K. seinen Widersacher, der auf einem niedrigen Hocker saß, plötzlich doch noch von der Seite attackiert haben.
K. gab das vor Gericht auch zu: Er habe den Kollegen erst geschubst und dann geschlagen. Alles sei schnell gegangen, er habe nicht groß nachgedacht. Noch am selben Tag habe er sich entschuldigt. Der geschlagene Kollege erinnerte sich auf dem Zeugenstuhl, ihm sei damals plötzlich schwarz vor Augen geworden. Beim Arzt zeigte sich später: Ein kleiner Knochen hinterm Auge war gebrochen. Die Folge: Der Mann sieht doppelt, wenn er nach unten schaut. Das Risiko einer Operation möchte er lieber nicht eingehen. Per Anwalt versucht er, von Igor K. Schmerzensgeld zu bekommen.
Strafrechtlich wird die Körperverletzung nun mit einer hohen Geldstrafe geahndet: 150 Tagessätze à 40 Tagessätze muss Igor K. an die Justizkasse zahlen.
- Details
- Redaktion
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
von Andreas Milk
Kamen. Sein Job als Auslieferer für Amazon hat dem 24-jährigen Bergkamener Adil M. (Name geändert) eine Art Rekord-Anklage vor dem Kamener Amtsgericht eingebracht: 77 Fälle von Fahren ohne Führerschein hatte die Staatsanwaltschaft aufgelistet. Diese Liste ergab sich aus Amazons Dienstplan für die Monate Oktober 2020 bis Januar 2021. In dieser Zeit war M. für den Online-Riesen im nördlichen Kreisgebiet regelmäßig unterwegs - ohne dass er hätte fahren dürfen.
Zwar besaß M. einen Führerschein seines Heimatlandes Syrien und hatte diesen Führerschein sogar durch den Erwerb eines internationalen Führerscheins ergänzt - in dem Glauben, damit kriege er auf deutschen Straßen kein Problem. Das war ein Irrtum. Schon im Sommer 2020 belehrte ihn die Polizei über die Nicht-Gültigkeit der Papiere; Anlass war eine Fahrerflucht, die M. nach einem Unfall begangen hatte. Dass er trotzdem später den Job bei Amazon annahm, lag schlicht daran, dass er keine andere Möglichkeit sah, Geld zu verdienen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe auf Bewährung. Der Richter beließ es bei einer Geldstrafe - allerdings einer happigen: 200 Tagessätze à 15 Euro, 3.000 Euro also unterm Strich. Er berücksichtigte in seinem Urteil zu M.s Gunsten, dass M. beim Auffliegen seiner Schwarzfahrten für Amazon noch keine Verurteilung für die Unfallflucht vom Sommer des Vorjahres bekommen hatte. Neben der Geldstrafe wurde eine Sperre von einem Jahr für die Ausstellung eines Führerscheins verhängt.





