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von Andreas Milk
Kamen. Beim Open-air-Festival von "Laut & Lästig" vergangenen August an der Gesamtschule soll der 54-jährige Markus D. (Name geändert) zwei Menschen sexuell belästigt haben. In der Verhandlung vor dem Kamener Amtsgericht sagte er erst, dass er "zu Unrecht beschuldigt worden" sei. 20 Minuten später gab er zu Protokoll, dass er den Anklagevorwurf nicht mehr bestreite.
An dem Abend war D. mit dem Fahrrad unterwegs. Das war keine Selbstverständlichkeit: Er hat Multiple Sklerose. Die Krankheit verläuft in Schüben; D. nimmt starke Medikamente. Als er aufs Festival kam, war er - das sagt er selbst - "sehr betrunken". Laut der Anzeige, die später die Polizei aufnahm, passierte Folgendes: D. fasste erst einer Frau an den Hintern, fragte sie: "Wie wär's mit uns?" - kurz danach machte er das Gleiche bei einem jungen Mann, dem er außerdem anbot, ihn nach Hause zu begleiten.
D.s Erinnerung ist bruchstückhaft. Das Tanzen habe nicht geklappt, irgendwann habe er zu seinem Fahrrad gewollt, ein paar Festivalbesucher sowie Security-Leute hätten ihm versichert, alles sei gut, eine Frau habe ihm eine "8" ins Rad getreten, die Polizei sei gekommen. "Fetzen im Kopf", sagte seine Anwältin. Markus D. beteuerte, noch nie sei er jemandem ohne Einwilligung zu nahe gekommen.
Der Richter empfahl, über ein Geständnis nachzudenken. Denn: Es gab fünf Zeugen - die beiden mutmaßlich Begrapschten plus drei weitere -, deren Aussagen laut Akten in dieselbe Richtung gingen. Diese fünf Zeugen waren jetzt auch zum Gerichtstermin gekommen.
Sie zu vernehmen, war dann nicht mehr nötig. Nach einigen Minuten mit seiner Verteidigerin auf dem Gerichtsflur erklärte D., ja, es könne wohl so gewesen sein, wie es da in der Anklage stehe. Falls es so war, tue es ihm leid. Wegen Beleidigung und Widerstandes, jeweils bei verminderter Schuldfähigkeit, ist D. vorbestraft. Das Urteil für die Grapscherei bei "Laut & Lästig" lautete nun: Geldstrafe - 50 Tagessätze à 30 Euro. "Man muss heute ganz schön vorsichtig sein", erklärte D. zum Schluss. Worauf der Richter antwortete: Das sei ja vielleicht ganz gut so.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Bagatellschaden bei einem Unfall auf der Westicker Straße löst ein Gutachten aus, das deutlich teurer wird als die Beseitigung des Schadens - und am Ende wohl zu Lasten der Staatskasse geht. Das ist das Ergebnis eines Termins heute vor dem Amtsgericht. Eine 34-Jährige aus Methler soll Fahrerflucht begangen haben.
Auf der "Westicker" in Kamen-Mitte, etwa in Höhe des Dönerladens, hatte sie am Nachmittag des 22. Februar 2019 ein geparktes Auto überholt. Dabei stieß ihr linker Außenspiegel mit dem Spiegel eines entgegenkommenden Wagens zusammen. Die Methleranerin fuhr weiter. Frage: Hätte sie den Zusammenprall der Spiegel bemerken müssen - ja oder nein?
Sie sagt, sie habe nichts mitbekommen. Dass etwas passiert sei, habe sie erst erfahren, nachdem ihr Unfallgegner gewendet, die Verfolgung aufgenommen und sie zum Stoppen gebracht hatte. Er sei gleich "pampig" geworden. Ähnlich negativ äußerte sich der Mann selbst als Zeuge vor Gericht über die Frau aus Methler. Sie habe ihm gesagt, sie sei nicht Halterin des Wagens, an ihren Namen komme er sowieso nicht ran - und ihn schließlich stehen lassen. Beim Zusammenstoß der Spiegel habe es mächtig geknallt: "Ich hab' gedacht, die Tür ist weg."
Ausgesagt hat vor Gericht auch eine Tochter der Frau: Sie saß seinerzeit mit im Auto. Hatte sie den Unfall bemerkt? "Ehrlich gesagt, nicht", so die 17-Jährige.
Auf eine Verfahrenseinstellung ohne Wenn und Aber wollte sich der Staatsanwalt nicht einlassen. Auf eine Verfahrenseinstellung mit Wenn - nämlich der Zahlung von 50 Euro als Wiedergutmachung für den Spiegel ihres Unfallgegners - wollte sich die Frau nicht einlassen: Sie habe dieses Geld nicht übrig; außerdem sei ihr eigener Spiegel auch beschädigt worden.
Das Gericht wird nun also das Gutachten in Auftrag geben. Einige hundert Euro dürfte das kosten. Wird die Frau am Ende freigesprochen, zahlt der Staat. Wird sie verurteilt, zahlt sie - theoretisch. Praktisch wird aber wohl "nichts zu holen" sein bei der Mutter, die derzeit ohne Job ist.
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von Andreas Milk
Kamen. Ein Lastwagen brachte am 26. März 2019 nicht nur neue Ware ins Kamen Karree - er bescherte dem Fachmarkt MäX auch einen Schaden an der Fassade: Mehr als 7.000 Euro kostete die Reparatur, berichtete Geschäftsführer Karsten Kemmer dem Kamener Strafrichter. Kemmer war als Zeuge geladen. Auf der Anklagebank saß der Fahrer des Lasters: Der 39-Jährige soll sich der Unfallflucht schuldig gemacht haben.
Eine Versicherung kam für den Schaden an der MäX-Fassade auf. Dass der LKW-Fahrer diesen Schaden ausgelöst hatte, war vor Gericht nicht die Frage - sondern: Ob er an Ort und Stelle etwas von der Beschädigung mitbekam. Der Mann sagt: Nein. Ein Gutachter der Dekra sagt: Der Vorgang sei für den Fahrer beim Rangieren des Lasters "bemerkbar" gewesen - heißt: Es gab eine spürbare Erschütterung.
Der Verteidiger des Fahrers argumentierte, diese Erschütterung könnte von seinem Mandanten wohl wahrgenommen, aber falsch eingeschätzt worden sein - etwa als Folge beim Überfahren eines Bordsteins.
Für den Lastwagenfahrer ging es um viel in diesem Prozess. Der Mann - keine Vorstrafen, ein Punkt in Flensburg wegen eines Tempoverstoßes "72 statt 50" - droht seinen Job zu verlieren, wenn er seinen Führerschein nicht zurück bekommt. Und genau danach sieht es jetzt aus: Neben einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro verhängte der Richter eine achtmonatige Sperre bis zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. "Ich bin überzeugt, dass Sie versucht haben, mich übers Ohr zu hauen", so der Richter. Es spreche alles dafür, dass der Mann den Unfall bemerkt und darum Gas gegeben habe.
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von Andreas Milk
Kamen. "Einfach ein dummer Scherz" sei das gewesen, was sie in der Nacht zum 20. August 2018 getan habe, sagte die junge Frau vor Gericht. Es war ein Scherz, der Feuerwehr und Polizei morgens gegen vier Uhr zur Adenauerstraße ausrücken ließ. Per Notruf 112 war ein Wohnungsbrand gemeldet worden. Diesen Brand gab es nicht - wohl aber gab es einen Wohnungsbesitzer, der recht verdattert gewesen sein muss, als da plötzlich ein Trupp von Uniformierten vor seiner Tür stand.
Angerufen worden war die Rettungsleitstelle per Handy. Die Nummer dieses Handys führte erst mal zu einer falschen Angeklagten. Die aber konnte dem Gericht seinerzeit sagen, wer tatsächlich für den Unfug verantwortlich war: Sibylle M. (Name geändert), die jetzt im Gerichtssaal saß.
Es tue ihr leid, sie könne sich nur entschuldigen, sagte sie. "Mein Handeln war unüberlegt." Weder sei sie betrunken gewesen, noch habe sie einen Groll gegen den Mann in der Wohnung gehegt. Sie seien damals Nachbarn gewesen, "ich hatte nichts gegen ihn".
Der Staatsanwalt hielt ihr nicht nur die Kosten vor, die ihr Anruf verursacht habe - er erinnerte auch daran, dass Einsatzkräfte, die böswillig alarmiert würden, womöglich dort fehlten, wo es tatsächlich brenne. Immerhin: Die Frau habe ein volles Geständnis abgelegt und sich entschuldigt - keine Selbstverständlichkeit.
Das Urteil des Richters: eine Geldstrafe. Sibylle M. muss 50 Tagessätze à 35 Euro zahlen - die Zahl der Tagessätze soll ihrer Schuld entsprechen, die Höhe der Sätze ihrem Einkommen.
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von Andreas Milk
Kamen. Auch vergleichsweise harmlose Straftaten können Gefängnis bedeuten - je nach dem, wie die Vorgeschichte der oder des Angeklagten aussieht: Eine Erfahrung, die ein Mann und eine Frau aus Bergkamen diese Woche vor dem Kamener Amtsgericht machen mussten.
Die Frau (47) war in Kamen auf einem Roller erwischt worden. Der fuhr schneller als die führerscheinfreien 25 Kilometer pro Stunde - und das war das Problem: Einen Führerschein besaß sie nicht. Ein Polizist stoppte sie bei einer Kontrollaktion. Im Prozess sagte er als Zeuge aus. Er halte so ziemlich jeden Roller an - und die "Trefferquote" gebe ihm recht. Allein 2019 habe er rund 90 Anzeigen geschrieben, weil mit Fahrer und/oder Gefährt etwas nicht stimmte. Zurück zu der erwischten Frau: Die Liste ihrer Vorstrafen ist lang - unter anderem wegen Eigentumsdelikten. Aus Berlin sei sie hergezogen, sich ein neues Leben aufzubauen, erklärte sie dem Richter. Dass sie den Roller nicht fahren durfte, habe sie nicht gewusst; inzwischen habe sie ihn verkauft. Das Urteil: drei Monate Haft, ohne Bewährung.
Von einem neuen Leben sprach auch der angeklagte Mann (39). Sein Vergehen: Online-Verkauf von Pokémon-Karten, die er gar nicht hatte - für die er aber im April 2019 eine dreistellige Summe kassierte. Der geprellte Käufer erstattete Anzeige. Wieder gab es eine Vielzahl von Vorstrafen. Heute kriege er sein Leben anständig auf die Reihe, beteuerte der Bergkamener: Er habe seine Drogensucht besiegt, einen neuen Job, werde bald heiraten und Vater sein. Und trotzdem: wieder drei Monate Haft, wieder ohne Bewährung. Der Angeklagte rede zwar davon, dass alles anders werde, so der Richter. Etwas Handfestes unternommen habe er aber noch nicht - zum Beispiel, den Schaden wieder gut zu machen.
Letzte Chance für beide Angeklagte: Berufung einlegen vor dem Landgericht Dortmund. Bis dann dort verhandelt wird, vergehen in der Regel wenigstens zwei bis drei Monate: Zeit, sich um Argumente für eine mildere Strafe zu kümmern.