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von Andreas Milk
Kamen. Gut ein Jahr nach dem verhängnisvollen Flug einer Whiskyflasche durch den Kamener Bahnhof ist das Urteil über den 32-jährigen Markus M. (alle Namen geändert) aus Moers gesprochen: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dazu kommt die Auflage, 3.000 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer zu zahlen. Das Wichtigste aber: Der kleinen Pauline N., damals zwei Jahre, geht es - gemessen an den Umständen - gut, sagte ihr Vater heute im Kamener Amtsgericht. Spätfolgen sind allerdings nicht auszuschließen.
Rückblende. Am Vormittag des Feiertags Allerheiligen 2019 läuft Familienvater Robert N. mit Pauline auf dem Arm die Treppe zum Gleis 2 des Kamener Bahnhofs hoch. Vater und Tochter mögen Züge. Außerplanmäßig steht ein ICE im Bahnhof. Ein Partyzug auf dem Weg an die Nordsee rauscht durch, mit 140 Kilometern pro Stunde. Plötzlich hört Robert N. einen Knall. Im nächsten Moment sieht er Blut am Kopf seiner Tochter. Ihre Augen sind verdreht. Einen Augenblick zuvor hatte Markus M. die leere, aber robuste 0,7-Liter-Flasche "Canadian Special Gold" aus dem Zugfenster geworfen. Sie zerschellte am Treppenaufgang des Bahnsteigs. Teile der Flasche trafen den Kopf von Pauline. Robert N. rannte mit ihr auf den Bahnhofsvorplatz. Ein Passant erfasste die Situation und wählte den Notruf. Pauline wurde operiert, blieb eine Woche im Krankenhaus. Ihre Mutter war die ganze Zeit bei ihr. Am dritten Tag konnte das Mädchen schon wieder ein Kita-Lied singen.
Der Angeklagte Markus M. sprach vor Gericht über den 1. November 2019, den "schwärzesten Tag meines Lebens". M. ist das, was man einen unbescholtenen Bürger nennt - obendrein engagiert im THW, von Mitreisenden seines Kegelclubs als hilfsbereit und bar jeder Aggressivität beschrieben. Seinerzeit stoppte die Bundespolizei den Partyzug in Greven, nahm Personalien aller Fahrgäste auf, führte Befragungen durch. Zu dem Zeitpunkt, sagt Markus M., hoffte er noch, es sei vielleicht gar nicht seine Flasche gewesen, die das Kind in Kamen verletzte: Andere hätten schließlich auch Müll rausgeworfen, und er habe auch gar keinen Bahnhof wahrgenommen, als er seine Whiskyflasche wegschmiss. Auf der Rückreise von Norddeich, zwei Tage danach, kamen wieder Beamte in den Zug. Sie zeigten ein Bild von einer "Canadian Special Gold": Ob jemand etwas wisse? Markus M. offenbarte sich. Erst sagte er, die Flasche sei ihm beim Hantieren mit einem Koffer aus dem Fenster gefallen. Später gestand er: Nein, es war ein Wurf.
Glaubhaft sagte er heute, es tue ihm "wahnsinnig leid", was passiert sei. Seine Entschuldigung an Paulines Eltern kommentierte er so: "Ich weiß nicht, ob ich als Vater jemandem wie mir vergeben würde."
Paulines Vater Robert N. erklärte, seine Frau und er seien zuversichtlich, dass das Mädchen ein normales Leben haben werde. Der Heilungsverlauf sei sehr gut gewesen; die Betreuung der Familie durch Ärzte, Polizisten und den zuständigen Staatsanwalt mache ihn dankbar. Was bleibt: Die Sorge, die Schädigung von Hirngewebe könnte sich bis in Paulines Erwachsenenleben bemerkbar machen, etwa durch epileptische Anfälle.
Die Haftpflichtversicherung von Markus M. hat 15.000 Euro Schmerzensgeld an Paulines Familie gezahlt. Was noch kommt, ist abzuwarten. M. selbst muss sich wohl auf Forderungen des Reiseveranstalters einstellen.
Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen. M. akzeptierte das Urteil - ebenso der Staatsanwalt, der eine vier Monate höhere Bewährungsstrafe beantragt hatte. Die Entscheidung des Richters ist damit rechtskräftig.
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von Andreas Milk
Kamen. Am 1. November 2019 flog im Kamener Bahnhof eine Whiskyflasche aus einem fahrenden Partyzug. Sie traf ein 2-jähriges Mädchen auf dem Bahnsteig. Das Kind wurde lebensgefährlich verletzt. Heute verhandelte das Amtsgericht gegen einen Mann aus Moers. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung. Das Ergebnis: Zehn Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung - und Zahlung von 3.000 Euro an die Westfälischen Kinderdörfer. Später mehr auf KamenWeb.de!
Archiv: Flaschenwurf im Bahnhof: Noch kein Termin - wegen Corona
Anklage nach Flaschenwurf im Bahnhof
Kind am Kamener Bahnhof von Flasche getroffen und lebensgefährlich verletzt
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von Andreas Milk
Kamen. Eine Autotür wird unachtsam von innen geöffnet - und ein Radfahrer fährt rein: Diesen Unfallklassiker gab es am Abend des 7. Juni auf der Bergkamener Gedächtnisstraße. Der Mann im Auto wurde jetzt vor dem Kamener Amtsgericht zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Das ist viel für etwas, das laut dem zuständigen Richter "uns allen passieren" kann. Der 36-Jährige, dem es in Bergkamen passierte, ist allerdings ein Mann, der schon eine Reihe von Vorstrafen in Zusammenhang mit Verkehrsverstößen hat. Wegen eines früheren Vergehens sitzt er bereits in Haft.
Auf der Gedächtnisstraße traf es Anfang Juni eine 20-jährige Radlerin. Sie erlitt unter anderem eine blutende Wunde am Knie, Abschürfungen, hat nach eigenen Angaben bis heute Schmerzen in der Seite. Tagelang war sie arbeitsunfähig. Ihr Fahrrad war nicht mehr zu gebrauchen. Von der Versicherung ihres Unfallgegners hat sie bis heute nichts bekommen. Und auch seine im Gerichtssaal vorgetragene Entschuldigung wollte sie nicht so einfach akzeptieren. Denn als es damals gekracht hatte, habe er Wert darauf gelegt, das Ganze ohne Sanitäter und Polizei zu regeln - naheliegend angesichts der Tatsache, dass er früher schon mit Polizei und Justiz zu tun hatte. Allerdings riefen Passanten einen Rettungswagen.
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von Andreas Milk
Kamen. Vier Monate Haft für eine Fahrt mit 2,6 Promille auf dem Motorroller: Dieses Urteil bekam der 54-jährige Walter K. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsgericht. Dass es nicht bei einer Geldstrafe blieb, hängt mit seiner Vorgeschichte zusammen: elf Verurteilungen, meist wegen ähnlicher Delikte.
Diesmal ging es um den späten Abend des 3. Juli. K. hatte eine Geburtstagsparty besucht: Es wurde gegrillt und sehr viel getrunken. K. schüttete reichlich Bier in sich hinein. Gegen 23 Uhr setzte er sich auf den Roller. Gut einen Kilometer lang war sein Heimweg. Er stürzte, Passanten riefen einen Krankenwagen. Verletzt war Walter K. nicht, aber seine Alkoholisierung flog auf.
"Ich hab' Scheiße gebaut", gab er im Prozess zu. Besonders betrunken habe er sich nicht gefühlt an dem Abend. Und tatsächlich bescheinigte ihm ein Arzt seinerzeit ein recht beherrschtes Verhalten - auch wenn es mit der Finger-Nasen-Probe wohl nicht so richtig klappte.
Der Richter wusste: 2,6 Promille - das ist ein Wert, bei dem die meisten später sagen, sich an nichts erinnern zu können. Wenn K. noch so guter Dinge gewesen sei, habe er wohl ein Suchtproblem. Und es war eben auch nicht das erste Mal, dass er wegen Alkohol am Steuer angeklagt wurde.
Ob er das Urteil akzeptiert, ließ K. - der schon mal "gesessen" hat - offen. Er hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen.
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von Andreas Milk
Kamen. Auf den ersten Blick wirkten sie durchaus echt - die beiden falschen Personalausweise, die ein junger Mann vorzeigte, als er in Zusammenhang mit Drogendelikten kontrolliert wurde. Das geschah im Abstand von wenigen Tagen. Das heißt: Entweder hatte der Mann einen kleinen Vorrat nachgemachter Dokumente, oder er war zumindest in der Lage, sich schnell mit Nachschub zu versorgen. Die falschen Ausweise wiesen denselben Geburtsort (London) und dieselbe Seriennummer auf. Die Namen dagegen variierten. Auf einem der Ausweise zum Beispiel hieß der aus Schwarzafrika stammende Dokumenteninhaber "Waldemar".
Wegen Urkundenfälschung und einer Schwarzfahrt war er jetzt vor dem Kamener Amtsgericht angeklagt. Weil er sich nicht zu dem Termin sehen ließ, wurde schriftlich entschieden: Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro soll der Mann zahlen. Als längst schon der nächste Fall aufgerufen war, betrat er doch noch den Saal - fast eine Dreiviertelstunde zu spät. Er werde Post bekommen, sagte ihm der Richter - und im übrigen könne er gleich wieder gehen. Gegen den Strafbefehl kann er Einspruch einlegen. Folge wäre ein neuer Verhandlungstermin. Hält er auch den nicht ein, würde der Einspruch verworfen.







