Kiosk-Attacke mit Cappuccino: Geldstrafe

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amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Ein Becher mit Cappuccino kann ein Tatwerkzeug sein. Die Bergkamenerin Magda L. (38, Name geändert) stand wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Kamen. Am Vormittag des 11. Oktober 2018 war sie im Kiosk am Bergkamener Stadtmarkt einer Bekannten begegnet, Rosa F. (35). Freundlich ausgedrückt, schätzen die beiden Frauen sich nicht besonders. Plötzlich jedenfalls hatte Rosa F. den Inhalt von Magda L.s Cappuccinobecher im Nacken. Weil dieser Inhalt heiß war und Rosa F. Verbrühungen ersten Grades erlitt, stand nun in der Anklage gegen Magda L.: Sie habe sich der "Beibringung eines gesundheitsschädlichen Stoffes" schuldig gemacht.

Magda L. gab die heiße Begegnung zu. Aber: Es sei ein Unfall gewesen. Rosa F. habe sie am Kiosk-Eingang im Vorbeigehen mit ihrer Tasche angestoßen. Dabei habe sie eben den Becher aus der Gewalt verloren. "Ich selbst habe auch was abgekriegt." Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch.

Der Richter allerdings war von Magda L.s Schuld - und Vorsatz - überzeugt. 1500 Euro Geldstrafe lautete das Urteil. Wichtigster Punkt der Begründung: Ohne Absicht von Magda L. hätte der Cappuccino nicht in Schulterhöhe von Rosa F. gelangen können - zumal das Opfer der Kaffeeattacke noch rund 12 Zentimeter größer ist als die (Ver-) Schütterin. Die will das Urteil anfechten. Gut möglich also, dass die Justiz weiter mit den beiden zu tun hat. L. über F.: "Ständig zerrt sie mich vor Gericht."

Einsatzort Markt: Zweimal Alkohol, zweimal Aggressivität gegen Polizisten - zweimal Haft

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amtsgerichtKamen AMAmtsgericht Kamen - Foto: Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Zwei Polizeieinsätze am Kamener Markt haben heute das Amtsgericht beschäftigt - es gab eine Menge Ähnlichkeiten. Beide Male waren die Auslöser aggressive Männer, beide Male hörten sich die Beamten Beschimpfungen an. Und beide Male verhängte Richter Martin Klopsch Haftstrafen.

Erster Fall: Am Morgen des 8. September 2018 gegen 6.30 Uhr läuft der 25-jährige Murat K. (Namen der Beteiligten geändert) durch die Innenstadt. Vor dem Kamen Quadrat an der Kampstraße demoliert er den Außenspiegel an einem Laster der Bäckerei Heuel. Den Fahrer nennt er einen "Hurensohn". Die Polizei wird gerufen. Die fasst Murat K. wenig später an der Bushaltestelle am Markt. Eine Polizistin muss sich "Hure", "Schlampe" und ähnliches nennen lassen. Im Polizeiwagen randaliert K., bis zur Ankunft auf der Wache in Unna geht es außerdem mit Beleidigungen weiter. Im Gerichtssaal nennt Murat K. - scheinbar reuig - das Geschehene "beschämend". Es tue ihm leid. Er habe damals Stress mit seiner Freundin und darum eine 0,7-Liter-Flasche Wodka intus gehabt. Als ein Polizist eine für K. ungünstige Zeugenaussage macht, ist es mit der Reue vorbei. K. wird wieder aggressiv. Richter Klopsch zieht den Schluss: Das nette Wesen "war wohl nur gespielt". Für den mehrfach vorbestraften K. heißt es nun: sechs Monate Gefängnis. Er kann Berufung einlegen.

Zweiter Fall: Am 6. Dezember 2018 bittet der Sicherheitsdienst auf der Kamener Winterwelt die Polizei um Unterstützung. Am Marktbrunnen gibt es Ärger mit Thomas W., damals 48 Jahre. Er soll eine Bierflasche durch die Gegend geworfen haben. Die Beamten beschimpft er; "Wichser" ist noch eine der harmloseren Bezeichnungen. Er ignoriert einen Platzverweis. Die Beamten nehmen ihn mit nach Unna, weil auf der Kamener Wache zu der Zeit kein Platz ist. Eine Beamtin hat Mühe, ihn auf der Fahrt unter Kontrolle zu halten. "In Unna war ich nassgeschwitzt", sagt sie im Gericht. Die Polizistin erinnert sich auch noch gut an die Atmosphäre auf dem Kamener Markt. Alle "guckten sich das Schauspiel an", die Zuschauer hätten sich "köstlich amüsiert". Thomas W.s Entschuldigung für sein Verhalten beantwortet die Frau nicht. Sie schaut zum Richtertisch. W.s Bedauern scheint echt. Der frühere Heroinabhängige ist Alkoholiker. Er war ein paar Wochen in U-Haft - "das hat mir gut getan". Sein Vorstrafenregister reicht zurück bis 1989. "Es wird so weitergehen, so lange Sie Ihr Problem mit dem Alkohol nicht lösen", sagt Richter Klopsch. Das Urteil für Thomas W.: zehn Monate Haft. W. sagt: "Dass ich Hilfe brauche, ist mir klar." Die Haftstrafe akzeptiert er.

Missbrauchsverdacht? - "Zur Polizei gehen - nicht zu den Nachbarn"

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amtsgerichtKamen AMAmtsgericht Kamen - Foto: Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Aus Sorge um den 15-jährigen Sohn hatte sich ein Ehepaar aus Heeren eine Anklage wegen übler Nachrede eingehandelt. Der Prozess vor dem Kamener Amtsgericht endete heute mit einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld - und mit dem Rat des Richters: Wer glaubt, dass seinem Kind von jemand anderem Gefahr drohe, der solle das der Polizei sagen - nicht den Nachbarn.

Rückblende: September 2018. Der 15-Jährige lebt schon eine Weile nicht mehr bei seiner Mutter und deren Mann. Er ist vielmehr in einer betreuten Wohngruppe. Aus einem Chatverlauf schließt das Ehepaar, dass Daniel und Thorsten H. (Namen geändert) - ein homosexuelles Paar aus der Gegend - den Jungen missbrauchen, ihm Alkohol und Drogen zugänglich machen. Es folgt eine Suchaktion. Nachbarn werden befragt. Dabei kommt der Verdacht gegen Daniel und Thorsten H. zur Sprache.

Dass sie diesen Verdacht äußerten und verbreiteten, gaben die Eheleute zu. Vier als Zeuginnen geladene Nachbarinnen brauchten deshalb nicht auszusagen. Bleibt die Frage: Was ist dran an den Beschuldigungen in Richtung Daniel und Thorsten H.? Gegen den Jüngeren von ihnen, den 37-jährigen Daniel H., ist ein Ermittlungsverfahren im Gange. Deshalb durfte er im Prozess gegen die Eheleute die Aussage verweigern, um sich nicht selbst belasten zu müssen - und tat das auch. Gegen seinen Mann Thorsten gibt es kein Verfahren - und er hatte darum kein Aussageverweigerungsrecht. Er sagte, die Familie des 15-Jährigen lauere ihm und Daniel H. auf, bedrohe sie. Dabei hätten er und sein Partner sich bloß als Freunde um den Jungen gekümmert.

Ebenfalls als Zeuge im Prozess war ein Beamter der Kripo. Er hatte sich Erkenntnisse für das Verfahren gegen Daniel H. erhofft. Die gab es aber nicht. Wie lange dieses Verfahren sich noch hinziehen wird, konnte er nicht sagen.

Treppensturz am Markt: Befangenheitsantrag gegen den Richter

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Eine alte Frau stürzt auf der Kellertreppe - ihr Vermieter steht wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht: Das Verfahren vor dem Kamener Amtsgericht könnte sich noch eine Weile hinziehen. Der Verteidiger des Vermieters hat einen Befangenheitsantrag gegen Richter Martin Klopsch gestellt. Darüber muss nun erst mal entschieden werden. Das erledigt entweder Klopsch selbst - sofern er zu dem Schluss kommt, der Antrag sei unzulässig - oder ein Kollege.

Es geht um einen Unfall im Haus Markt 19 vor rund 14 Monaten. Die Frau, die inzwischen in einem Pflegeheim lebt, zog sich damals auf der mutmaßlich mangelhaften Treppe schwere Verletzungen zu. Ihr Sohn ist der Ansicht, der Vermieter habe das Haus verkommen lassen. Die Besonderheit an der Geschichte: Die Frau selbst und ihr inzwischen verstorbener Mann waren jahrzehntelang Hauseigentümer, bis sie die Immobilie 2017 ihrem späteren Vermieter verkauften.

Der wiederum ist ein vermögender Mann. Darum könnte eine Geldstrafe oder Geldbuße hoch ausfallen. Er sei sich keiner Schuld bewusst, hatte er beim ersten Termin vorige Woche gesagt. Und: Hätte er von einem Schaden erfahren, hätte er den reparieren lassen.

Der Befangenheitsantrag gegen Richter Klopsch blockiert fürs erste die Entscheidung über weitere Anträge der Verteidigung: Sie sollten helfen, den Hauseigentümer zu entlasten. Fest steht allerdings schon, dass die Verhandlung nochmal bei Null anfangen muss - sei es nun mit Klopsch oder einem anderen Richter als Vorsitzenden. Denn nur bei einem neuen Termin binnen drei Wochen könnte einfach an den bisherigen Verlauf angeknüpft werden. Urlaubspläne der Prozessbeteiligten verhindern das aber.

Archiv: Treppensturz im Haus "Markt 19": Eigentümer vor Gericht

Wildwest auf der A 2: LKW-Fahrer schaut in Pistolenlauf

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Als der LKW-Fahrer Thomas M. (Name geändert) am 29. Oktober auf der A 2 in Richtung Hannover beim Fahren nach links aus dem Fenster sah, war aus dem Mercedes neben ihm eine Schusswaffe auf ihn gerichtet. "Da ist mir die Pumpe gegangen", sagte er jetzt vor dem Kamener Amtsgericht. Die beiden Insassen des Mercedes waren angeklagt wegen Bedrohung und unerlaubten Führens der Waffe.

Verurteilt wurde schließlich nur der Fahrer: Er war es, der nach Überzeugung von Staatsanwältin und Richter mit der Waffe - einer Gasdruckpistole - hantiert hatte. Der Beifahrer wurde freigesprochen: Er hatte nach eigener Aussage die Waffe überhaupt nicht in der Hand gehabt und war von ihrem Auftauchen selbst überrascht.

Die Männer im Mercedes hatten den Vorfall so geschildert: Ein missglücktes Überholmanöver des LKW-Fahrers Thomas M. habe sie zum abrupten Abbremsen gezwungen. Dabei sei die unterm Beifahrersitz deponierte Waffe nach vorn gerutscht. Beim Aufheben - nicht durch den Beifahrer, sondern durch den Fahrer - sei der Lauf der Pistole dann womöglich einen Moment lang so ausgerichtet gewesen, dass Thomas M. das als Bedrohung empfand.
Nur passte das nicht zur Schilderung von M.: Der erinnerte sich, das Zielen mit der Waffe habe mehrere Sekunden gedauert. Er habe Angst bekommen: "Heutzutage weiß man ja nie." Der Mercedes-Fahrer - über den Sitz seines Beifahrers gebeugt - habe ihn direkt angeschaut. Thomas M.s Reaktion: Er merkte sich das Nummernschild und rief die Polizei an. Der Mercedes wurde gestoppt, die Pistole gefunden.

Der Richter verurteilte den Mercedes-Fahrer zu einer Geldstrafe: 80 Tagessätze à 15 Euro muss er zahlen. Dazu kommt ein Fahrverbot: Zwei Monate ohne Führerschein.