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von Andreas Milk
Kamen. Um es vorsichtig zu sagen: Der 28-jährige Marcel K. (Namen geändert) und der Mann in der Wohnung über ihm, Bert T. (50), verstehen sich nicht besonders gut. In der Nacht zum 3. Januar dieses Jahres wurde es richtig übel in dem Methleraner Mietshaus. K. verletzte den älteren, körperlich aber robusteren T. mit einer Rohrzange am Kopf. Dafür bekam er eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung - von der ihn das Amtsgericht jetzt frei sprach.
Marcel K. hatte dem Richter geschildert, dass es über Monate immer wieder Probleme gegeben habe. Und Polizeieinsätze. Wieder und wieder habe Bert T. laut und zu jeder Tages- und Nachtzeit Musik gehört, außerdem gedroht, ihn - K. - anzugreifen. Am 3. Januar habe T. obendrein an ein Heizungsrohr geschlagen. Es war kurz vor ein Uhr in der Nacht. "Da habe ich dann zu ihm rauf geschrien, was das soll." T. sei die Treppe runter gekommen, habe sich wortlos vor ihn gestellt und ihn plötzlich in seine Wohnung zurück geschubst. Marcel K., der sich vorsorglich die Rohrzange genommen hatte, schlug zu. Ein Arzt im Krankenhaus stellte später Schürfwunden und Blutungen bei Bert T. fest - aber nichts Gravierendes, das hätte genäht werden müssen.
Vor Gericht bestritt T., aggressiv geworden zu sein. Vielmehr habe er bloß ein frohes Neues Jahr gewünscht und von Marcel K. die Antwort erhalten, das könne er sich "in den Arsch schieben". Daraus sei ein Handgemenge entstanden; plötzlich habe er harte Schläge auf den Kopf bekommen.
T.s Auftreten vor Gericht ließ die Unschuldslamm-Version wenig glaubhaft erscheinen. In jener Nacht im Januar war er obendrein noch angetrunken: 1,2 Promille. Staatsanwältin und Richter kamen zu der Überzeugung, dass Marcel K. sich wohl in einer Notwehrsituation befunden habe.
Künftig solle er aber lieber versuchen, ohne Rohrzange Streit beizulegen, empfahl ihm der Richter. Das Erfreuliche an der Geschichte: An diesem Mittwoch zieht Marcel K. aus.
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von Andreas Milk
Kamen. Vor knapp einem Jahr hatte das Kamener Amtsgericht festgestellt: Ein Arzt in Bergkamen hat weibliche Auszubildende in seiner Praxis sexuell belästigt. Es gab eine Haftstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Jetzt ist eine junge Frau von einem anderen Richter für eine falsche Zeugenaussage in dem Prozess verurteilt worden. Sie war zu dem Zeitpunkt noch bei dem Arzt angestellt; vor Gericht machte sie eine Aussage, die ihren Chef entlastete. Dass diese Aussage nicht der Wahrheit entsprach, wurde damals rasch mit Hilfe eines Handyvideos nachgewiesen.
Reumütig äußerte sich die 24-jährige Nora H. (Name geändert) nun in ihrem eigenen Prozess. Sie bestätigte, auch ihr sei der Arzt "unters T-Shirt gegangen". Sie habe sich unwohl gefühlt - aber auch nicht widersprochen. Da hakte der Richter ein: "Nicht Sie haben Fehler gemacht. Sie sind das Opfer." Und anscheinend hat der Mediziner das Abhängigkeitsverhältnis mehr als ein Mal ausgenutzt. Als sein Gerichtstermin nahte, habe er sie immer wieder gefragt, "was ich denn da sagen will", erzählte Nora H. Ihr Anwalt kommentierte das so: Es gebe "subtile Formen, wie man jemandem mitteilt, was man von ihm hören möchte".
Üblich sind für bewusst falsche Aussagen vor Gericht Freiheitsstrafen. Denn ohne verlässliche Aussagen "können wir den Laden dicht machen", so der Richter im Verfahren gegen Nora H. Er sprach gegen sie allerdings nur eine Verwarnung unter Vorbehalt einer Geldstrafe aus - also eine "Geldstrafe auf Bewährung". Dass die Ex-Arzthelferin nur eine solch milde Strafe bekam, habe mit den Umständen zu tun - und der Tatsache, dass Nora H. sich besonnen habe. "Sie haben das gerade gerückt - das hat Format."
Das Ganze ist noch nicht ausgestanden. Vor dem Landgericht Dortmund hat der Bergkamener Arzt Berufung gegen die Haft auf Bewährung eingelegt. Vor dem Kamener Amtsgericht sagte er seinerzeit, seine Azubis hätten ihn mit Freizügigkeit provoziert. Der Richter glaubte ihm nicht; zwei Ex-Azubis des Arztes sprach er je 3.000 Euro als Wiedergutmachung zu. Das Landgericht wird zum Berufungsprozess wohl auch Nora H. wieder als Zeugin laden - gemeinsam mit den früheren Kolleginnen.
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von Andreas Milk
Kamen. In doppelter Hinsicht ungewöhnlich war dieser Termin vor dem Kamener Strafrichter: Dem Angeklagten wurde ein eher seltenes Delikt vorgeworfen - und aus der Wohnung eines Freundes in Bergkamen, bei dem er derzeit lebt, hatte er gleich seine Grundausstattung fürs Gefängnis mitgebracht. Und tatsächlich verurteilte der Richter ihn zu vier Monaten hinter Gittern wegen "Entziehung elektrischer Energie" - sprich: Stromklau - in Tateinheit mit Hausfriedensbruch.
Wladimir M. (Name geändert) hatte um den Jahreswechsel herum mehrere Monate in der Wohnung seiner Mutter in Kamen-Methler verbracht. Das Problem: Wegen unbezahlter Rechnungen klemmten die GSW den Strom ab. M. half sich selbst - auf illegale Weise. Er zapfte im Keller erst die Leitung eines Nachbarn an, später machte er sich am Gemeinschaftsstrom zu schaffen. Der Nachbar erstattete Anzeige; die Wohnungsgesellschaft LEG verhängte gegen Wladimir M. ein Hausverbot, das er aber ignorierte.
Der Schaden durch den Stromdiebstahl dürfte nicht allzu groß gewesen sein. Das provisorische, durch eine Decke in die Wohnung von M.s Mutter geführte Kabel reichte für Kühlschrank und Fernseher, das war's. Ärgerlich für den Nachbarn war, dass M. ein Schloss zerlegt hatte, um sich am Stromanschluss des Mannes bedienen zu können.
M.s größtes Problem vor Gericht waren seine Vorstrafen. Als der Stromklau passierte, stand er unter Bewährung. Er hat auch schon mal "gesessen" - es ging um Diebstahl und um Betrug. Die vier Monate ohne Bewährung, die nun dazu kamen, muss er nicht auf der Stelle antreten. Das Knast-Gepäck ging also fürs erste wieder zurück nach Bergkamen. M. kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Lässt er das, wird es rechtskräftig - und erst dann kommt nach einer Weile von der Staatsanwaltschaft die Aufforderung, die Strafe anzutreten. Entschieden werden muss auch noch, ob und wie sich die neue Strafe auf die frühere Bewährungsstrafe auswirkt.
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von Andreas Milk
Kamen. Es war die Nacht zum 29. August 2020, die Inzidenz lag niedrig, viele Leute waren unterwegs - und die Polizei hatte mal wieder einiges zu tun, erinnerte sich ein Beamter jetzt in einem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht. Es ging um einen Vorfall in Bergkamen am Wasserpark: Jamal A. und Aljoscha F. (Namen geändert), beide Ende 20, sind angeklagt wegen Beleidigung. Als "Nazis", "Rassisten", "Schwanzlutscher" und "Schmalzlocken" soll A. Beamte bezeichnet haben - F. werden in der Anklageschrift die Ausdrücke "Spastis" und "Hurensöhne" angelastet.
Zu einem Urteil kam es noch nicht. Drei Polizisten hatten als Zeugen ausgesagt. Doch was sie vortrugen, war dem Richter zu wenig konkret, als dass es für eine Verurteilung der beiden jungen Männer gereicht hätte. Übereinstimmend erzählten die Beamten von Pöbelei und aggressivem Verhalten. Aber sie konnten aus dem Gedächtnis nichts mehr zum Wortlaut sagen. Das liege wohl auch daran, erklärte einer, dass derlei Dinge im Polizeialltag nicht außergewöhnlich seien.
Fest steht: Am Bergkamener Wasserpark war es Anwohnern zu laut in jener Nacht. Die Polizei kam und sprach Platzverweise aus. Jamal A. fand das nicht in Ordnung. "So laut war das eigentlich gar nicht", sagte er vor Gericht. Ja, zugegeben, er selbst habe die Polizei zwar angeschrien - aber niemanden beleidigt. Trotzdem sei er gepackt und zu Boden geworfen worden - und das nur, so vermutet er, weil er keinen Ausweis dabei hatte. Sein Gesicht sei in den Asphalt gedrückt worden. Er habe sich an den Fall George Floyd in den USA erinnert gefühlt. Sein Begleiter Aljoscha F. wies die Einsatzkräfte darauf hin, dass A. frisch am Bein operiert sei - das wurde vor Gericht auch so von einem Beamten bestätigt. Aljoscha F. gab zu, einen Polizisten "sehr provokant" gefragt zu haben: "Deine Mutter ist keine Hure, oder?"
Die Nacht endete damals für Jamal A. und Aljoscha F. im Gewahrsam - nicht zuletzt zum Ausnüchtern. Blutuntersuchungen ergaben 1,4 (A.) und 1,9 (F.) Promille.
Voraussichtlich im Herbst wird es einen neuen, aufwendigeren Prozesstermin geben. Dann will der Richter noch sechs weitere beteiligte Polizisten - insgesamt dann also neun - befragen. Und: Jamal A. hat angedeutet, er werde zwei Zeugen zu seiner Entlastung benennen.
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von Andreas Milk
Kamen. "Nächstes Mal weniger saufen": Diesen Rat hatte der Richter am Ende der Verhandlung noch für Piotr H. (41, Name geändert). Der hat anscheinend ein Alkoholproblem - und das hatte ihn wohl letztlich auch auf die Anklagebank gebracht. Es ging um zwei (mögliche) Straftaten: eine in Kamen, eine in Bergkamen.
In Kamen "Auf dem Spiek" soll H. an einem Tag im März 2020 eine Frau bedroht haben: Eine Flasche mit Benzin habe er ihr vors Gesicht gehalten und gedroht, sie zu übergießen und anzuzünden. Hintergrund war, dass er der Frau zuvor hunderte Euro gegeben haben soll für die Vermittlung eines Kurses, der H. helfen sollte, durch die MPU zu kommen: die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, besser bekannt als Idiotentest. Aber es ging anscheinend nicht voran mit dem MPU-Kurs. H. gab zu, die Frau deshalb aufgesucht zu haben - allerdings bloß mit einer Bierflasche in der Hand. "Ich fühle mich unschuldig." Die Frau machte ihre Aussage als Zeugin, sichtlich verängstigt und zeitweise unter Tränen. Aber es half nichts: Am Ende blieb die ganze Geschichte dubios. Im Zweifel hätte H. freigesprochen werden müssen.
Tatvorwurf Nummer zwei war etwas handfester: In Bergkamen in der Hüchtstraße habe H. in der Nacht zum 20. Dezember 2020 einem Trinkkumpan einen Schlag auf die Nase verpasst. Dass es Streit gegeben hatte, gab H. zu. Allerdings sei es kein gezielter Schlag gewesen: Vielmehr sei er auf sein Opfer, das auf einem Stuhl saß, zu gestürzt - und beide seien dann umgekippt.
Dieses Opfer wurde dann vom Gericht gar nicht mehr angehört - denn Richter und Staatsanwältin waren sich einig: Für diese Nummer braucht es kein Urteil. H., der ohne Vorstrafen ist, soll jetzt eine Buße von 600 Euro an die Deutsche Herzstiftung zahlen. Sobald er das getan hat, wird das Verfahren eingestellt.





