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von Andreas Milk
Kamen. Angeklagte vor Gericht dürfen, bevor das Urteil gesprochen wird, im "Letzten Wort" nochmal alles sagen, was sie sagen wollen. Eine 35-jährige Bergkamenerin tat das heute auf Englisch - jedenfalls teilweise: "I promise you I'll make the deutsche Führerschein." Dass sie den noch nicht besitzt, hatte sie auf die Anklagebank im Kamener Amtsgericht gebracht.
Die Frau stammt aus Jordanien, ist außerdem US-Staatsbürgerin. Im September und Dezember vergangenen Jahres saß sie in Bergkamen und in Werne hinterm Steuer ihres Mercedes. Sie hatte einen jordanischen Führerschein bei sich. Bloß war der in Deutschland nicht mehr gültig. Die Frau hatte sich vorher länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten - um weiter hier Auto fahren zu dürfen, hätte sie sich um eine deutsche Fahrerlaubnis kümmern müssen.
Ob ihr das tatsächlich klar war, ist die Frage. Bei einer Verkehrskontrolle mit dem jordanischen Dokument habe ihr ein Polizist lediglich ein Verwarngeld von 15 Euro abgenommen, berichtete sie. Wichtig war ihr auch festzuhalten, dass sie nicht zum Vergnügen gefahren sei, sondern ihrer Kinder wegen. Das "Tatwerkzeug" - den Mercedes - hat sie inzwischen verkauft.
Der Richter verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 10 Euro wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. "Sie wussten, dass Sie keinen Führerschein hatten", war er überzeugt: Es gab bereits 2018 ein ähnliches Verfahren gegen die Bergkamenerin. Eine Sperre für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis bekam die Frau vor Gericht beim heutigen Termin zwar nicht. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Hürden gäbe: Das Straßenverkehrsamt des Kreises wird sich näher mit ihr beschäftigen, sobald sie einen Führerschein beantragt.
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von Andreas Milk
Kamen. Er war in "Tinas Pizzeria" am Stadtpark, außerdem machte er sich am Fenster des "Büdchens" an der Dresdener Straße zu schaffen - weit außerhalb der Geschäftszeiten, mitten in der Nacht. Und in einer Gartenhütte an der Danziger Straße ließ er Werkzeuge mitgehen. Das Amtsgericht Kamen verurteilte den 36-jährigen Adrian M. (Name geändert) heute zu 20 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Damit abgegolten sind noch weitere "Brüche" - betroffen waren das "en place" am Markt, das Stadthallenrestaurant und das DHL-Lager in Unna an der Gießerstraße.
Zum Hintergrund: Die Justiz schaffte es nicht, M.s Taten chronologisch abzuarbeiten. Sämtliche Einbrüche geschahen im Frühjahr und Sommer 2018, und ausgerechnet für das, was zuletzt geschah, wurde M. zuerst verurteilt: Das Schöffengericht Unna verhängte Anfang 2019 acht Monate Gefängnis auf Bewährung für "en place". DHL und Stadthalle. Pizzeria, "Büdchen" und Gartenhütte passierten früher - wurden aber erst jetzt Verhandlungsthema vor dem Richter in Kamen. Das hat mit den Ermittlungen und der Auswertung von Spuren zu tun.
Erst mal behauptete Adrian M. im Kamener Prozess, er habe die "neuen" - also eigentlich älteren - Taten gar nicht begangen. Bloß war die Beweislage denkbar klar: Die Betreiber der Pizzeria etwa hatten M. in der Tatnacht ertappt und festgehalten, bis die Polizei ihn abholte. Am Oberlicht des Lokals fanden sich seine Fingerabdrücke. Also: Leugnen zwecklos. Schließlich gab M. die Einbrüche zu.
Übel für die Pizzeria-Betreiber: Ausgerechnet zum Zeitpunkt von M.s "Besuch" gab es keinen Versicherungsschutz - der Wechsel zu einem anderen Unternehmen war geplant, aber noch nicht vollzogen. Mehrere tausend Euro Schaden wurden nicht ersetzt.
Adrian M. verbrachte für seine Einbruchsserie drei Monate in U-Haft. Seit anderthalb Jahren hat er nichts mehr angestellt. Sein Pflichtverteidiger sprach von einer schweren Lebensphase im Jahr 2018, geprägt von Jobverlust und Trinkerei. Inzwischen hat M. wieder Arbeit. Als Bewährungsauflage muss er 1200 Euro ans Gericht überweisen. Daneben hat die Justiz Werkzeug einkassiert, das er beim Einbrechen benutzt hatte - und sein Fluchtfahrzeug: ein Damenfahrrad.
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von Andreas Milk
Kamen. 6. September 2019, nachmittags gegen fünf, auf der Rampe zum Parkdeck des Kamen Quadrats an der Nordenmauer, Ecke Nordstraße. Darian P. (29, Namen geändert) benahm sich daneben - und geriet an eine Frau, die im Umgang mit heiklen Menschen Erfahrung hat: Die 35-jährige Kamenerin Nicole D., Justizoberwachtmeisterin am Bochumer Landgericht.
Sie war auf dem Weg nach Hause und wollte noch schnell bei Netto einen Einkauf machen. Darian P. stand mitten auf der Rampe, in der Hand eine Wodkaflasche. Nicole D., die noch ihre Uniform trug, musste stoppen. Sie ließ das Fenster runter und sprach P. an - der reagierte mit Beleidigungen übelster Sorte und drohte mit Gewalt. Bald reichte es der Frau, sie stieg aus, rief ihren Partner an - der ist bei der Polizei. Drei, vier Minuten später war er mit einem Kollegen da.
Im Prozess gegen Darian P. vor dem Kamener Strafrichter berichtete er jetzt, P. habe geschimpft, gespuckt, gedroht und sich heftig gewehrt, als die Beamten ihm Fesseln anlegten. Nicole D. sagte, trotz ihrer Erfahrung mit Kriminellen habe sie sehr wohl Angst gespürt. Darian P. soll davon gesprochen haben, sie "aufzuschlitzen". Und im kleinen Kamen läuft man sich schließlich schnell mal wieder über den Weg.
P. selbst erklärte: Er erinnere sich nicht. Er sei betrunken gewesen, habe ein Alkoholproblem. Das, was ihm vorgeworfen werde, könne er "nicht gutheißen". Seine Aussage machte er so leise, dass Protokollführerin und Staatsanwalt zwischendurch baten, er solle doch lauter sprechen, sonst verstünden sie nichts. "Ein Häufchen Elend", fand der Richter. Kaum hörbar auch die Entschuldigungen P.s an die Frau und die Polizisten.
Vier Vorstrafen hat P.: Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Trunkenheit im Verkehr. Für das Geschehen im Kamen Quadrat verhängte der Richter acht Monate Haft - ausgesetzt auf Bewährung: Die nächsten drei Jahre darf nichts passieren, "sonst stecke ich Sie in den Knast". Daneben muss P. 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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von Andreas Milk
Kamen. Kurz und sehr gesittet war das Wiedersehen zwischen der Frau aus Methler und dem Mann aus Essen im Kamener Amtsgericht. Markus L. (Namen geändert) war wegen Beleidigung und Bedrohung angeklagt - Jennifer P. hatte ihn angezeigt. Per WhatsApp hatte er sie übel beschimpft und geschrieben, wenn sie etwas Falsches über ihn erzähle, werde er ihr die Zunge rausschneiden. "Dass ich unschöne Worte benutzt habe, steht außer Frage", sagte Markus L. dem Richter. Der wiederum fragte Jennifer P., ob es denn noch irgendwelchen Kontakt zwischen ihnen gebe. Sie verneinte: "Es ist Ruhe." Damit war ihre Aussage beendet, sie verließ den Saal.
Er sei nicht stolz auf seine WhatsApp-Ergüsse und wolle mit dem Thema abschließen, hatte vorher Markus L. erklärt. Die Beziehung war seinerzeit in die Brüche gegangen, und L. erinnerte sich, dass ihm Jennifer P. einst "Horrorstories" über ihre Verflossenen erzählt hatte. Der Gedanke muss ihn gestört haben, solche Stories könnten nun auch über ihn in Umlauf kommen. Ernst gemeint gewesen sei die Sache mit dem Zungerausschneiden natürlich nicht, sagte er. Und das erschien dem Richter glaubhaft - zumal L. in seinem rund 50-jährigen Leben noch kein einziges Mal mit der Justiz zu tun hatte.
Das Urteil war schließlich eine Geldstrafe auf Bewährung: 20 Tagessätze à 60 Euro muss L. zahlen, falls in den kommenden zwei Jahren Ähnliches passiert. Die eigentliche Strafe für ihn ist eine ganz andere: Sein "Tatwerkzeug" wurde eingezogen, ein iPhone, Neuwert gut 1.100 Euro. Dieses iPhone freiwillig den Behörden zu überlassen, hatte er sich gesträubt - sonst wäre das Verfahren wohl sogar ohne Urteil eingestellt worden.
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von Andreas Milk
Kamen. Es war ein gehöriger Schreck für eine Mutter, die am frühen Abend des 11. September mit ihren Kindern über den Bergkamener Rathausvorplatz in Richtung Kaufland ging: "Lauf, der hat eine Pistole", rief plötzlich ihre 16-jährige Tochter. Und tatsächlich stand da ein Mann mit einer Waffe in der Hand. Etwas später tauchte er an der Ebertstraße vor einem Kiosk auf und schob sich die Pistole in den Mund. Heute nun saß er, sichtlich zerknirscht, vor dem Kamener Amtsrichter: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Es handelte sich um eine Schreckschusswaffe. Erkan E. (Name geändert) sagte, er habe sie irgendwann gekauft, um zu Silvester damit rumzuballern. Dass ihm der Auftritt am 11. September mehr als nur ein bisschen peinlich war, ließ sich nicht übersehen. Auf seinem Stuhl machte der schmächtige Mann sich klein. Schon vor Beginn der Verhandlung hatte er sich auf dem Gerichtsflur bei der Mutter vom Rathausplatz entschuldigt. Sie nahm seine Entschuldigung an. Es sei so einiges zusammengekommen an dem Abend, erzählte E.: Ehestress, ein kurz vorher erlittener Unfall - er war bei Hausarbeiten aus dem Fenster gestürzt -, Alkohol. Ein Test ergab seinerzeit rund zwei Promille. Er habe niemandem drohen wollen - eher sei es ihm wohl um Aufmerksamkeit gegangen.
E. hat Vorstrafen, unter anderem wegen Drogendelikten und Trunkenheit im Verkehr. Seine Bewährungshelferin schilderte ihn als antriebslosen, deprimierten Menschen mit wenig Selbstwertgefühl. Die Ursachen für seine Probleme gehe er einfach nicht an.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro. E. lebt von Hartz IV. Als Alternative zur Zahlung der Strafe komme auch das Ableisten gemeinnütziger Arbeit in Betracht, erklärte ihm der Richter. Was E. am 11. September getan habe, sei weniger für Andere und mehr für sich selbst zum Schaden gewesen. "Sie müssen zum Arzt gehen und sich helfen lassen."