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von Andreas Milk
Kamen. Das Modegeschäft "HalliGalli" an der Weststraße war für Said H. (Name geändert) die völlig falsche Adresse. Am 22. Juli 2020 scheiterte er mit dem Versuch, die Scheine aus der Kasse zu stehlen. Zu verdanken ist das einer jungen Frau, die ihre wohl modischen, aber kaum renntauglichen Schuhe zur Seite warf und H. hinterher lief. Wegen Diebstahls wurde der vielfach vorbestrafte Mann jetzt vom Kamener Amtsrichter zu elf Monaten Haft verurteilt.
Aufgewühlt und den Tränen nah hatte er von seiner Drogenabhängigkeit erzählt und beteuert, seine Tat tue ihm leid, er bereue sie sehr. "Sie tun mir auch leid", erklärte die Ladenbesitzerin.
Wohl ganz zufällig war der gebürtige Libanese - verwitwet, Staatsangehörigkeit unklar - am späten Nachmittag jenes Tages in Kamen aus dem Zug gestiegen und durch die Gegend gestreift. Die Verkäuferin im "HalliGalli" sei abgelenkt gewesen, erzählte er - da habe er zugegriffen: gut 400 Euro. Abgelenkt war die Frau deshalb, weil eine Kundin ein Kleid aus dem Fenster zu sehen wünschte. Dass diese Kundin nach dem Diebstahl prompt verschwunden war, legt den Verdacht nah, es könnte eine Komplizin von H. gewesen sein. H. allerdings sagt, er habe allein gehandelt.
Zeitgleich lief damals vor dem Laden ein kleines Foto-Shooting. Die Chefin machte Aufnahmen mit einem Model. Als die Verkäuferin heraus kam und vom Diebstahl erzählte, nahm das Model die Verfolgung Said H.s auf. Sie stellte ihn am Markt - er war schon in einen Bus gestiegen. Widerstandslos folgte er ihr zurück in die Weststraße. Da wartete schon die Polizei. Das Geld gab er zurück.
Derzeit verbüßt Said H. noch andere Haftstrafen - die elf Monate kommen obendrauf. Und ausgerechnet die mutige Verfolgerin soll eine Strafe zahlen - genauer: ein Ordnungsgeld. Denn sie war trotz Ladung nicht als Zeugin vor Gericht erschienen. Zeugenaussagen sind aber wichtig. 50 Euro muss sie überweisen - quasi ein Freundschaftspreis: Üblich ist das Doppelte bis Vierfache dieses Betrags.
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von Andreas Milk
Kamen. Zwei hatten Streit - freuen darf sich als unbeteiligte Dritte die Heilsarmee: An sie muss Justin M. (Name geändert) 500 Euro Buße überweisen. Der Grund: Er hatte seiner Freundin eine Ohrfeige gegeben.
Das geschah im November 2020 in der Wohnung der Frau in Bergkamen. Es war früh am Morgen. Justin M. war schuld, dass das Paar verschlafen hatte und der Sohn seiner Freundin es nicht mehr rechtzeitig in die Schule schaffen würde. Seine Freundin habe ihn "Hurensohn" genannt, erzählte er dem Kamener Amtsrichter - da sei ihm "die Hand ausgerutscht". Mit der verpasste er ihr den Schlag auf die Wange. Die Frau rief die Polizei. Auch ein Krankenwagen fuhr zu der Wohnung. Behandlungsbedarf sahen die Sanitäter allerdings nicht. Die Wange war stark gerötet. Eine schwerwiegende Verletzung ließ sich nicht feststellen.
Justin M. hatte ursprünglich einen Strafbefehl über 900 Euro bekommen. Das schien ihm zu viel - er legte Einspruch ein. Die Freundin ist jetzt seine Ex-Freundin, aber die beiden haben Frieden geschlossen. M. hat sich mehrfach entschuldigt. Der Richter machte aus der 900-Euro-Strafe die 500-Euro-Buße: Das Vorstrafenregister bleibt blank, und das Geld geht eben an eine gemeinnützige Organisation statt an die Justizkasse.
Die Justiz bekommt aber sehr wahrscheinlich 200 Euro von der jungen Frau: Ein Ordnungsgeld in dieser Höhe verhängte der Richter dafür, dass sie ihren Termin als Zeugin ignoriert hatte. Ersatzweise kann sie vier Tage in Haft gehen.
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von Andreas Milk
Kamen. Beim Telefonat mit einer Mitarbeiterin der "Flammenträume" im Kamen Karree hat sich Marcel H. (Namen geändert) der Beleidigung schuldig gemacht: Das stand für den Amtsrichter am Ende der Beweisaufnahme fest. H. hatte den Vorwurf bestritten. Es ging um den Satz: "F*** dich, F****" - Claudia K. hatte ihn am 3. November vorigen Jahres zu hören bekommen. Gleich nach dem Gespräch machte sie ein Gedächtnisprotokoll. Vor allem aber erstattete sie Anzeige.
Die Vorgeschichte: Marcel H. und seine künftige Frau hatten bei der Firma "Flammenträume" einen Kamin bestellt und auch geliefert bekommen. Was fehlte, war das Kaminbesteck - bezahlt, aber nach rund zwei Wochen immer noch nicht ausgehändigt. Denn es gab einen Engpass. Von dem sollen einige Kunden betroffen gewesen sein; unter anderem soll das mit dem Corona-Lockdown zu tun gehabt haben. Marcel H. jedenfalls griff zum Telefon und brachte seinen Ärger zum Ausdruck. Zum Schluss - das schilderte Claudia K. glaubhaft - sei die Beschimpfung gefallen. Unstrittig ist: H. hatte angekündigt, sich eh nicht zufrieden zu geben mit ihrer Auskunft, die Lieferung müsse jeden Tag kommen. Vielmehr wollte er den Firmenchef - Claudia K.s Vater - sprechen und einen Anwalt und/oder "die Presse" einschalten.
Die Sache mit der Presse amüsierte Claudia K. - sie ließ sich zu der Frage hinreißen, "welche Sau" die Story vom fehlenden Kaminbesteck denn interessieren solle? Gerade auch die Tatsache, dass sie ihre süffisante Frage in der Schilderung als Zeugin nicht verschwieg, ließ den Richter zu der Überzeugung kommen, auch die übrige Darstellung treffe zu. "Ganz normal" sei es im Einzelhandel, dass Frauen weniger respektiert werden als Männer, sagte die 39-Jährige. Nebenbei: Ihr Vater konnte dem zornigen Kunden später zum Kaminbesteck natürlich auch nichts anderes mitteilen als sie selbst.
Das Urteil: Marcel H. - nicht vorbestraft - muss eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 80 Euro zahlen, 1.200 Euro also, doppelt so viel, wie im ursprünglichen Strafbefehl stand. Der Strafbefehl war nach Aktenlage ergangen. Weil H. Einspruch erhob, war der Termin vor Gericht nötig geworden.
Das Geld fürs Kaminbesteck bekam er vor einiger Zeit zurückerstattet.
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von Andreas Milk
Kamen. Sein Hund brauchte eine OP - aber sein Geld reichte nicht: Folge war eine Anklage wegen Betrugs gegen einen Mann aus Kamen.
Darius T. (Name geändert) sollte einer Tierärztin rund 800 Euro für die Operation seines Vierbeiners zahlen. Die Hälfte beglich er in bar. Über die andere Hälfte schrieb er der Frau eine Einzugsermächtigung aus: Sein Girokonto bei der Sparkasse sollte mit dem noch ausstehenden Betrag belastet werden.
Dieses Konto allerdings existierte zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr. Und nicht nur das: T. hatte einige Zeit vorher eine eidesstattliche Versicherung über seine Zahlungsunfähigkeit abgeben müssen. Er war schlicht "blank".
Schon einmal war er in der Vergangenheit wegen Betrugs verurteilt worden. Und auch ohne diese Erfahrung hätte ihm klar sein müssen, dass sein Verhalten bei der Tierärztin nicht in Ordnung war, erklärte der Richter. Der verurteilte T. zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Den fehlenden Betrag aus der Tierarztrechnung muss er natürlich auch noch zahlen. Bei allem Verständnis für die Notlage des Mannes: Angebracht sei es, so der Richter, Geldknappheit in solch einer Situation offen anzusprechen - und zum Beispiel eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
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von Andreas Milk
Kamen. Die Beziehung von Thomas K. und Nathalie P. (Namen geändert) war vorbei - die beiden lebten aber noch in derselben Wohnung im Kamener Süden. Als Nathalie P. einen anderen Mann kennenlernte, wurde K. eifersüchtig. Was er dann tat, war strafbar: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" nennen es die Juristen. K. installierte eine versteckte Kamera hinterm Kamingitter im gemeinsam genutzten Wohnzimmer. Er fotografierte seine Verflossene, wenn die zum Beispiel auf der Couch saß. Die Aufnahmen schickte er einer Frau, die früher mit dem neuen Freund von Nathalie P. zusammen war - ergänzt durch das Nacktbild einer Unbekannten, das Thomas K. irgendwo im Internet heruntergeladen hatte. Diese Unbekannte ist nur von hinten zu sehen. Es sollte wohl der Eindruck entstehen, auch hier handele es sich um Nathalie P.
Die Sinnhaftigkeit des Ganzen erschließt sich einem nicht so recht. Und im Amtsgericht saß Thomas K. als Angeklagter zerknirscht, mit Tränen in den Augen, und erklärte, ja, er habe diesen Blödsinn gemacht, schäme sich dafür und stehe dafür ein. Bei Nathalie P. hat er sich längst entschuldigt, zwischen den beiden ist alles geklärt, und das schrieb sie auch an Thomas K.s Richter: Sie habe keinerlei Interesse, dass Thomas K. eine Strafe bekomme.
Das Problem: Unter anderem wegen einer Vielzahl von Vorstrafen wollte der Richter ihn nicht mit einer Verfahrenseinstellung davon kommen lassen. K.s letzte Bewährungsfrist aus einem Hafturteil war im November 2020 abgelaufen - wenige Wochen, bevor er sich den Klops mit der Kamera leistete. Eine Geldstrafe von 1.800 Euro muss er nun zahlen.





