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von Andreas Milk
Kamen. Der Prozess gegen Kamens frühere Vize-Bürgermeisterin Bettina Werning ist vor dem Landgericht Dortmund gestartet. Allerdings äußerte sie selbst sich noch nicht. Erst beim zweiten Termin Ende des Monats ist dazu Gelegenheit. Ihr Verteidiger hat gegenüber dem Gericht erklärt, sie sei wohl zu einer Aussage bereit. Beim Auftakt heute wurde allein die Anklage verlesen. Das dauerte rund 40 Minuten - und die Staatsanwältin las ausgesprochen flott. Sie durfte ausnahmsweise sitzen bleiben, obwohl sie versichert hatte, es auch im Stehen zu schaffen. Kommentar des Vorsitzenden Richters: "Sie sind ja noch jung..."
Werning, 58 Jahre, wird vorgeworfen, als Buchhalterin eines Elektrohandels in Kamen und Menden knapp 470.000 Euro aufs eigene Konto umgeleitet zu haben. Das geschah laut Anklage zwischen Juni 2012 und März 2017. Ihre Vertrauensstellung in der Firma hatte sie seit 1992. Schon vor 2012 soll sie denn auch ihre Arbeitgeber betrogen haben. Allerdings gilt dafür im Strafrecht die Verjährung.
Die Zahlungen aufs eigene Konto waren Teil von Sammelaufträgen, die Werning ihren Chefs zur Unterschrift vorgelegt haben soll. Hintergrund seien finanzielle Schwierigkeiten Wernings gewesen, sagt die Anklage - näher erläutert werden wird das erst später im Prozess. Verschleiert waren die unrechtmäßigen Zahlungen demnach als Gehaltszahlungen für zwei Mitarbeiter. Ein Beispiel: Im Jahr 2016 hatte Werning als Teilzeitkraft Anspruch auf etwa 10.100 Euro Gehalt. Sie überwies sich nach den Unterlagen der Ankläger aber allein über Gehaltsabrechnungen am Firmenstammsitz Kamen fast 90.000 Euro, über Menden weitere rund 35.000 Euro.
Ihre Pflicht, "fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen", habe Werning verletzt und dabei gewerbsmäßig gehandelt, so die Staatsanwältin. Es droht Haft. Der Richter wies sie darauf hin, ein Geständnis - falls die Vorwürfe denn zuträfen - mildere die Strafe.
Archiv: Fall Werning: Prozess startet am 12. November
Stellvertretende Bürgermeisterin Bettina Werning erklärt ihren Rücktritt von allen Ämtern
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von Andreas Milk
Kamen. Es braucht nicht viel, sich eine Anklage vor Gericht einzuhandeln. Im Fall des angehenden Security-Mannes Fabio K. (Name geändert) aus Kamen war es wohl bloß der Fehler eines Steuerberaters. Der 51-jährige K. soll im September 2017 rund 1.100 Euro Arbeitslosengeld I bezogen haben, obwohl er zu der Zeit einen Job hatte. Folge war eine Anklage der Staatsanwaltschaft. Verhandelt wurde darüber im Amtsgericht - und das recht kurz.
Der Verteidiger von Fabio K. erklärte schlicht: Sein Mandant habe im September 2017 nicht gearbeitet. Dass die Arbeitsagentur bei einem Datenabgleich einen anderen Eindruck gewann, liege an besagtem Steuerberater. Der soll sich im Datum geirrt haben, als er die Finanzangelegenheiten eines früheren (!) Arbeitgebers von Fabio K. regelte. Sprich: Was K. schon vor seiner Arbeitslosigkeit verdient hatte, wurde irrtümlich als Verdienst im September 2017 ausgewiesen, in jenem Monat also, in dem er "Alg I" bekam.
Geplant war, dass Mitarbeiter aus K.s ehemaliger Firma das bestätigen. Aber die geladenen Zeugen waren verhindert. Am Ende gab es mit Zustimmung von Fabio K. einen "Freispruch zweiter Klasse" - eine Verfahrenseinstellung. Die Kosten trägt das Land. Ausnahme: Seinen Anwalt muss K. selbst zahlen. K. hätte darauf bestehen können, dass weiter verhandelt wird, die Zeugen kommen und sich für ihn noch die Chance auf einen "echten" Freispruch ergibt. Er wollte die Sache aber lieber abhaken.
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von Andreas Milk
Kamen. Dass ein Angeklagter einen Anwalt mitbringt, ist im Amtsgericht nicht ungewöhnlich. Dass eine Zeugin auch einen dabei hat, ist die Ausnahme. Und die gab es heute im Prozess gegen den 31-jährigen Oberadener Tobias H. (Name geändert). Es ging um unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln. Bei einem Online-Versand im Münsterland hatte H. Hanftee gekauft. Gegen die Betreiberin des Versandes ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Münster - Grund genug für die Frau, sich ebenfalls juristischen Beistand zu holen.
Am 9. Januar, nachmittags gegen 16 Uhr, war die Polizei an einer Bergkamener Bushaltestelle auf Tobias H. aufmerksam geworden. In der Anklage stand nun: H. habe 14,4 Gramm Marihuana bei sich gehabt. "Ich dachte, ich bin auf der sicheren Seite", sagte H. vor Gericht. Auf der Homepage des Versandes ist zu lesen, das Warenangebot sei "100 % legal", das verwendete Saatgut sei EU-zertifiziert, der strafrechtlich bedeutsame THC-Gehalt liege unter der relevanten Grenze von 0,2 Prozent.
Der Fall des Oberadeners hat inzwischen auch das Landeskriminalamt beschäftigt. Dessen Labor stellte allerdings einen THC-Gehalt von fast 0,3 Prozent fest. Das, was Tobias H. seinerzeit mit sich herum trug, sei für bis zu drei Rauschzustände gut gewesen, befanden die Fachleute.
Tobias H. hat seit seiner Jugend rund ein Dutzend Vorstrafen gesammelt. Es laufen aus früheren Verurteilungen noch drei Bewährungen. Er war auch schon im Gefängnis. Mittlerweile hat er eine kleine Familie. Unter Tränen versicherte er, nicht gewusst zu haben, dass ihn der Hanftee in Schwierigkeiten bringen könnte. Schließlich habe er den Tee nicht heimlich aus dem Ausland eingeschmuggelt, sondern bei einem deutschen Versand ordentlich gegen Rechnung erworben.
Dieses Bemühen um Legalität rettete ihn vor einer neuen Haft. Der Richter verurteilte Tobias H. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 20 Euro. Objektiv, so der Richter, sei der gekaufte Stoff "rauschmittelfähig" gewesen - ganz egal, was die Anbieterin auf ihrer Internetseite schrieb. Tobias H. habe zwar Ärger vermeiden wollen, aber nicht näher hingesehen, ob der Hanfkauf wirklich in Ordnung sei - trotz seines Vorlebens und der schwebenden Bewährung.
H.s Verteidiger hatte Freispruch beantragt - der Staatsanwalt zwei Monate Haft. Eine Woche ist für beide Seiten Zeit, Berufung einzulegen.
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von Andreas Milk
Kamen. "Der Abend ging quasi vom späten Nachmittag bis zum Morgen", erinnerte sich die Zeugin: Es war eine ausgedehnte Abiturparty in der Kamener Stadthalle. Knapp anderthalb Jahre ist sie her. Zwei Gäste wurden jetzt vor dem Amtsgericht verurteilt. Denn ein dritter hatte damals einen Nasenbeinbruch, eine geplatzte Oberlippe und zwei gesplitterte Schneidezähne erlitten.
Die Wahrheitsfindung war schwierig. Ob sie überhaupt geklappt hat - wer weiß. Drei Verhandlungstermine waren nötig. Das Geschehen, um das es ging, spielte sich morgens gegen 4 Uhr ab, am 1. Juli 2018, einem Sonntag. Gefeiert worden war viele Stunden. Als der Abiball sich fast schon aufgelöst hatte, soll eine junge Frau auf dem Platz vor der Stadthalle von einem jungen Mann betatscht worden sein. Dieser junge Mann erlitt kurz darauf die Verletzungen. Wegen Körperverletzung vor Gericht standen nun der Bruder und der Freund der jungen Frau.
Zeugen hatten in dem Prozess widersprüchliche Aussagen gemacht. Bei Verfahren um Körperverletzung ist das nicht ungewöhnlich. "Zeugen sind das schlechteste Beweismittel", meinte ein Anwalt. Eine Besonderheit war aber, dass seit dem zweiten Prozesstag der Bruder der betatschten Frau behauptete, er habe den schmerzhaften Kopfstoß gegen den aufdringlichen "Verehrer" ausgeführt - und dass weder Staatsanwältin noch Richter ihm das glaubten. Denn laut glaubhaften Zeugenaussagen war es der Freund. Motiv: Eifersucht. Bloß: Warum nahm dann der Bruder der Frau die Schuld auf sich, zahlte sogar 500 Euro als Wiedergutmachung an das Opfer? Eine zufriedenstellende Antwort fand der Richter letztlich nicht. Möglich sei eine Absprache zwischen den beiden mit dem Ziel, einen Eintrag im Vorstrafenregister des Freundes zu verhindern. Denn ein solcher Eintrag könnte sein berufliches Fortkommen behindern.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde der Freund zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt, der Bruder wegen Nötigung - er hatte wohl einen Zeugen, der helfen wollte, am Eingreifen gehindert - zu 10 Tagessätzen à 35 Euro. Der Verteidiger des Freundes hatte für seinen Mandanten einen Freispruch beantragt. Der Fall könnte im Berufungsverfahren noch das Landgericht Dortmund beschäftigen.
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von Andreas Milk
Kamen. Die SEK-Beamten wurden fündig bei ihrem Einsatz am 12. Dezember vorigen Jahres in Bergkamen-Oberaden: Drei Pistolen stellten sie sicher, dazu reichlich Munition - fast 1.500 Patronen. Fundorte waren Wohnung, Firmenräume und das Auto von Murat M. (Name geändert). Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz stand der 33-Jährige jetzt in Kamen vor dem Amtsrichter.
Polizei, Steuerfahndung und Zoll hatten sich im vergangenen Jahr für den Geschäftsmann interessiert. M. verhielt sich in dem gesamten Verfahren vorbildlich. Schon bei der Razzia sei er "sehr kooperativ" gewesen, bestätigte ein Kripomann. Später sagte M. bereitwillig aus, machte Angaben zu dem Mann, von dem er die Waffen bekommen hatte, und zeigte sich "selbstverständlich einverstanden" mit der Einziehung und Vernichtung des Materials.
Murat M. ist ein Waffennarr; er gehörte einem Großkaliber-Schützenverein an. Es war seine Absicht, einen Waffenschein zu erwerben. Und: Er war laut seinem Verteidiger vor einiger Zeit Bedrohungen ausgesetzt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Pistolen zu kriminellen Zwecken hätten dienen sollen. Aber: "Sie durften die Waffen nicht haben", so der Richter. Und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fand es "schon heftig", dass Murat M. eine der Pistolen im Handschuhfach seines Wagens liegen hatte. Die beiden übrigen hatte er zwar weniger riskant verwahrt, aber auch sie waren nicht fachgerecht gesichert.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 65 Euro. Die Höhe der Tagessätze entspricht dem bisherigen Einkommen Murat M.s. Auch nach der Verkündung des Strafmaßes blieb er kooperativ: Er akzeptierte den Richterspruch.