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von Andreas Milk
Kamen. Vier Monate Haft für eine Fahrt mit 2,6 Promille auf dem Motorroller: Dieses Urteil bekam der 54-jährige Walter K. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsgericht. Dass es nicht bei einer Geldstrafe blieb, hängt mit seiner Vorgeschichte zusammen: elf Verurteilungen, meist wegen ähnlicher Delikte.
Diesmal ging es um den späten Abend des 3. Juli. K. hatte eine Geburtstagsparty besucht: Es wurde gegrillt und sehr viel getrunken. K. schüttete reichlich Bier in sich hinein. Gegen 23 Uhr setzte er sich auf den Roller. Gut einen Kilometer lang war sein Heimweg. Er stürzte, Passanten riefen einen Krankenwagen. Verletzt war Walter K. nicht, aber seine Alkoholisierung flog auf.
"Ich hab' Scheiße gebaut", gab er im Prozess zu. Besonders betrunken habe er sich nicht gefühlt an dem Abend. Und tatsächlich bescheinigte ihm ein Arzt seinerzeit ein recht beherrschtes Verhalten - auch wenn es mit der Finger-Nasen-Probe wohl nicht so richtig klappte.
Der Richter wusste: 2,6 Promille - das ist ein Wert, bei dem die meisten später sagen, sich an nichts erinnern zu können. Wenn K. noch so guter Dinge gewesen sei, habe er wohl ein Suchtproblem. Und es war eben auch nicht das erste Mal, dass er wegen Alkohol am Steuer angeklagt wurde.
Ob er das Urteil akzeptiert, ließ K. - der schon mal "gesessen" hat - offen. Er hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen.
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von Andreas Milk
Kamen. Auf den ersten Blick wirkten sie durchaus echt - die beiden falschen Personalausweise, die ein junger Mann vorzeigte, als er in Zusammenhang mit Drogendelikten kontrolliert wurde. Das geschah im Abstand von wenigen Tagen. Das heißt: Entweder hatte der Mann einen kleinen Vorrat nachgemachter Dokumente, oder er war zumindest in der Lage, sich schnell mit Nachschub zu versorgen. Die falschen Ausweise wiesen denselben Geburtsort (London) und dieselbe Seriennummer auf. Die Namen dagegen variierten. Auf einem der Ausweise zum Beispiel hieß der aus Schwarzafrika stammende Dokumenteninhaber "Waldemar".
Wegen Urkundenfälschung und einer Schwarzfahrt war er jetzt vor dem Kamener Amtsgericht angeklagt. Weil er sich nicht zu dem Termin sehen ließ, wurde schriftlich entschieden: Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro soll der Mann zahlen. Als längst schon der nächste Fall aufgerufen war, betrat er doch noch den Saal - fast eine Dreiviertelstunde zu spät. Er werde Post bekommen, sagte ihm der Richter - und im übrigen könne er gleich wieder gehen. Gegen den Strafbefehl kann er Einspruch einlegen. Folge wäre ein neuer Verhandlungstermin. Hält er auch den nicht ein, würde der Einspruch verworfen.
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von Andreas Milk
Kamen. Seine Sucht sei eine "tickende Zeitbombe", erklärte der 43-jährige Aki D. (Name geändert) dem Richter - und, dass er wohl besser ins Gefängnis gehe, als eine Bewährungsstrafe zu bekommen. Angeklagt war D. wegen eines Betrugs beim Hartz-IV-Bezug und wegen Schwarzfahrens. Dem Jobcenter hatte er mitgeteilt, seine Mutter habe irrtümlich einen Scheck vernichtet. Er bekam einen zweiten und löste beide ein. Den Regionalexpress zwischen Hamm, Kamen und Dortmund nutzte er ohne Fahrkarte: Sechs Mal wurde D. erwischt.
"Alles richtig", kommentierte D. die Verlesung der Anklage. Als das alles passierte, sei er "ja noch drauf" gewesen. Inzwischen bekomme er zur Drogensubstitution täglich Polamidon vom Arzt; es gehe ihm besser. Das freute den Richter, der Aki D. zu seinen Stammkunden zählt und weiß: "Sie sind kein Schlechter." Daran ändert auch eine frühere Verurteilung D.s wegen "Diebstahls mit Waffen" nichts: Was sich im Juristendeutsch übel anhört, war tatsächlich der Klau von zehn Kinderriegeln, wobei D. einen Teleskopschlagstock bei sich hatte, den er aber bei Tatbegehung nicht mal in der Hand hielt.
Seit einem Arbeitsunfall 2018 bekommt D. Rente: Seine Wirbelsäule ist kaputt, er kann nichts heben, das schwerer ist als ein paar Pfund. Den Wunsch, in den Knast zu gehen, wollte der Richter dem Angeklagten nicht erfüllen: Für Jobcenter-Nepp und Schwarzfahren verhängte er jeweils wenige Monate Haft - ausgesetzt zur Bewährung. Eine "Chance" hätte D., falls die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, weil sie ihn doch noch im Gefängnis sehen will.
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von Andreas Milk
Kamen. Er ist 30 Jahre alt, eben zum zweiten Mal Vater geworden, von Beruf Anlagenmechaniker - und er hat Mist gebaut. Von Dezember 2018 bis Mai 2019 war Theo M. (Name geändert) im Auftrag der LEG mit Instandsetzungen in Bergkamen, Kamen und anderen Orten beschäftigt, musste häufig Material und Werkzeug einkaufen. 19 Mal zweigte er dabei etwas für den Eigenbedarf ab: eine Straftat. Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht gab er das auch zu: "Stimmt alles", "war ein Fehler", so der junge Mann zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.
Als das Ganze im Frühjahr 2019 aufflog, war - natürlich - M.s Rauswurf beim Serviceunternehmen der LEG die Folge. Es kam zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Es endete mit einem Vergleich. M. willigte ein, die unterschlagenen Gegenstände im Wert von rund zweieinhalbtausend Euro zu ersetzen. Zu dieser Zeit lief aber außerdem längst ein Strafverfahren, denn die LEG hatte Anzeige erstattet. Dieses Strafverfahren ergab einen Strafbefehl. 3.000 Euro sollte M. an den Staat zahlen. Und: Im Strafbefehl war von der Einziehung des Gegenwertes der verschwundenen Gegenstände die Rede. Bloß hatte M. ja längst vor dem Arbeitsgericht erklärt, den Schaden wieder gut zu machen. Doppelt für die Sachen zahlen wollte er verständlicherweise nicht. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, sodass es jetzt den Gerichtstermin gab.
Der endete für M. zufriedenstellend: Bei der Geldstrafe von 3.000 Euro bleibt es - aber die Einziehung des Geldes für die Gegenstände fällt weg. M. hat längst dafür gezahlt. Für das, was er getan habe, stehe er selbstverständlich gerade, sagte der Handwerker.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Schäferhund der Bergkamenerin Julia K. (40, Namen geändert) hat schon mehrmals zugeschnappt, wo er nicht hätte zuschnappen sollen. Seine Halterin glaubt, er habe wohl einen ausgeprägten Beschützerinstinkt. Der mittlerweile dritte bekannt gewordene Zwischenfall mit dem Tier brachte Julia K. jetzt vor den Kamener Amtsrichter: Fahrlässige Körperverletzung, so lautete der Vorwurf der Anklage.
Angefangen hatte es am 3. März mit einem sehr lauten, wohl auch gewaltvollen Streit zwischen K. und ihrem Ex-Mann in Julia K.s Wohnung. Nachbarin Viola M. (26) bekam das mit. Nachdem K.s "Ex" aus dem Haus gestürzt war, wollte Viola M. nachsehen, ob mit Julia K. alles in Ordnung war. Sie ging also über den Flur zu deren Wohnung. Dort erwischte der Hund sie am Unterschenkel.
"Leicht an der Wade gezwackt" - so hatte es Julia K.s Anwalt erst beschrieben. Laut Arztbericht allerdings war es ein tiefer Biss, der eine vierwöchige Krankschreibung, etliche Verbandswechsel und die Einnahme von Antibiotika zur Folge hatte.
Der Schäferhund hatte vor Viola M. schon einen Nachbarn im Haus sowie einen vorbeilaufenden Jugendlichen auf der Straße gebissen. "Ihr Hund ,zwackt' mir deutlich zu häufig", erklärte der Richter der Angeklagten Julia K. - und: Es sei nicht Aufgabe von Fußgängern, auf Hunde zu achten - sondern Aufgabe der Hundebesitzer. Julia K. entschuldigte sich bei Viola M.; der Hund trage inzwischen stets einen Maulkorb.
Das Urteil für die - nicht vorbestrafte - Julia K.: eine Geldstrafe auf Bewährung. 1.250 Euro muss sie ans Land überweisen, falls sie die Bewährungsauflage nicht erfüllt. Und diese Auflage lautet: 1.000 Euro Schmerzensgeld für Viola M. - die hat bis jetzt aus Julia K.s Hundehaftpflichtversicherung noch keinen Cent gesehen.






