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von Andreas Milk
Kamen. Einmal war es die Linie R 13, einmal war es die R 82: In Kamen und in Bergkamen war der Azubi Timo F. (Name geändert) in VKU-Bussen beim Schwarzfahren erwischt worden. Jetzt saß er als Angeklagter in Kamen vor dem Amtsrichter - und wunderte sich: Das geforderte Geld habe er doch überwiesen - wozu also noch ein Prozess? Der Richter erklärte ihm, das Erschleichen von Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln sei nun mal eine Straftat. Daran ändere die Zahlung eines "erhöhten Beförderungsentgelts" nichts.
Im Fall von Timo F. ging es sogar um versuchten Betrug. Er soll einem Busfahrer beim Einsteigen ein Ticket gezeigt und so den Eindruck erweckt haben, alles sei in Ordnung. Bloß: Ein Kontrolleur im Bus stellte später fest, das Ticket war gar nicht entwertet. Der Busfahrer war also gezielt getäuscht worden.
Timo F. hatte schon als Heranwachsender - das heißt, vor dem 21. Geburtstag - drei Vorstrafen gesammelt, allesamt wegen kleinerer Delikte. Fürs doppelte Schwarzfahren bekam er jetzt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro. Dazu gab es den Rat des Richters, keinen Mist mehr zu bauen. Jetzt, als "richtiger" Erwachsener, müsse er damit rechnen, dass Strafen gegen ihn rasch härter ausfallen können.
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von Andreas Milk
Kamen. Im Frühjahr 2010 war Mehmet K. (Namen geändert) vom Landgericht Dortmund wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe hat er verbüßt. Im Kamener Amtsgericht war er jetzt wieder angeklagt. Und wieder soll der Mann, den er 2009 zu töten versuchte, das Opfer gewesen sein. Diesmal allerdings ging es "nur" um eine Bedrohung, ausgesprochen am Telefon: Mehmet K. soll Jaroslaw P. angekündigt haben, ihn und seine Familie "kalt zu machen".
Das klingt erst einmal so, als habe Mehmet K. einen zweiten Versuch starten wollen, P. umzubringen. Aus Sicherheitsgründen waren zwei Justizwachtmeister im Kamener Verhandlungssaal - für einen Prozess am Amtsgericht ungewöhnlich.
Die Vorgeschichte reicht weit zurück. Mehmet K. war nach dem Scheitern seiner Ehe mit einer Frau aus Polen zusammen. Diese Frau begann sich nach einer Weile für Jaroslaw P. zu interessieren - weil er ein Landsmann war und ihr zum Beispiel im Umgang mit Behörden helfen konnte. Mehmet K. ging eines Tages mit einem Messer auf den Nebenbuhler los. Zwei Mal stach er ihm die 21 Zentimeter lange Klinge in den Körper: einmal von hinten, einmal von vorn. Jaroslaw P. überlebte mit sehr viel Glück.
Jahre später - am 29. August 2018 - soll P. dann den Drohanruf von Mehmet K. bekommen haben. So stand es in der Anklage. Sie basierte auf Aussagen bei der Polizei. Der Gerichtstermin brachte andere Erkenntnisse: Nicht P., sondern sein Bruder war an den Apparat gegangen. Und es soll bei dem Telefonat nicht um "kalt machen", also töten, gegangen sein - sondern um "fertig machen". Das lässt Spielraum für Interpretation - eine handfeste Morddrohung ist es nicht.
Das Urteil: Freispruch. Das vermeintliche Opfer Jaroslaw P. war von dem Anruf gar nicht betroffen. Die Anklage traf schlicht nicht zu. Dass es zum Prozess gekommen war, hing wohl nicht zuletzt mit Verständnisproblemen und Missverständnissen zusammen. Der Angeklagte Mehmet K. blieb übrigens völlig friedlich: Die beiden Justizwachtmeister hatten eine ruhige Schicht.
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von Andreas Milk
Kamen. Freundlich, wortgewandt, 64 Jahre alt, ohne Vorstrafen - und dieser Mann soll einen Autofahrer auf der Bergkamener Bambergstraße "Arschloch" genannt und ihn mit Pfefferspray attackiert haben? In der Anklageschrift stand es so. Wolfram L. (Name geändert) hatte sich deshalb vor dem Kamener Amtsrichter zu verantworten.
Es ging um einen Vorfall am späten Nachmittag des 7. Mai 2018. Ein Rollerfahrer wird von einem Autofahrer überholt. Kurz darauf sehen sich beide vor einer roten Ampel wieder. Der Rollerfahrer blafft den Autofahrer an, ob der ihn habe umbringen wollen? Er zückt das Pfefferspray, sprüht dem Autofahrer das Zeug ins Gesicht, fährt weiter. Der Autofahrer macht ein Foto vom davonfahrenden Roller. Später fährt er zur Polizei und lässt sich in einer Augenklinik behandeln. Das Verfahren gegen Rollerbesitzer Wolfram L. kommt in Gang.
Beim Gerichtstermin heute erkannte der Autofahrer Wolfram L. wieder: Ja, das sei der Mann gewesen, der ihn angegriffen habe. Aber es gibt Zweifel - und zwar eine Menge. Es fängt an mit der Täterbeschreibung: Der Autofahrer hatte damals der Polizei gesagt, der Rollerfahrer sei wohl um die 40 Jahre alt und habe einen Bierbauch-Ansatz gehabt. Das passt nicht zu Wolfram L., der deutlich älter und von schlanker Statur ist.
Zeugenaussagen entlasteten Wolfram L.: Ein Sportkamerad gab zu Protokoll, L. habe an dem besagten Nachmittag mit ihm Bogenschießen geübt. Und dass es Wolfram L.s Roller war, der seinerzeit ohne Wolfram L. über die Bambergstraße kurvte - dafür hatte L.s Frau eine Erklärung: Ein Kaufinteressent habe - ohne Wissen ihres Mannes - eine Proberunde auf dem Roller gedreht. Die Anschaffung eines neuen, komfortableren Rollers sei als Geburtstagsüberraschung für ihren Mann geplant gewesen. Personalien des Probefahrers habe sie aber nicht mehr. Der Roller ging später an einen anderen Interessenten.
Wolfram L. wurde freigesprochen. Wer der rabiate Rollerfahrer mit dem Reizgas war, bleibt ungeklärt.
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von Andreas Milk
Kamen. Ist der 53-jährige Heinrich P. (Name geändert) unschuldig - oder hatte er sich ein Täuschungsmanöver ausgedacht, mit dem er zu Recht scheiterte? - Der Kamener Amtsrichter entschied sich für Variante zwei. Er verurteilte P. wegen Diebstahls von Hunde-Leckerchen im "Futterhaus" an der Lünener Straße. Wert des Diebesgutes: 1,99 Euro. Höhe der Geldstrafe: 300 Euro.
Am 15. April war P. ins "Futterhaus" gekommen. Ein Angestellter dort hatte ihn schon früher im Verdacht zu klauen. Diesmal sah er genau hin. Seine Beobachtungen schilderte er nun als Zeuge im Gerichtssaal: P. habe die Leckerchen in die Jacke gesteckt und den Laden verlassen. Auf dem Parkplatz habe er P. deshalb angesprochen - woraufhin P. die Richtung geändert habe: Nicht mehr zu seinem Auto, sondern zu den Einkaufswagen sei er plötzlich gegangen, habe sich einen geschnappt und damit wieder den Laden betreten. Mit einigen Waren im Einkaufswagen tauchte er wenig später an der Kasse auf - unter den Sachen waren auch besagte Leckerchen. Bloß: Bei seiner neuen Runde durchs "Futterhaus" war P. gar nicht ans betreffende Regal gegangen, versicherte der Angestellte. Das heißt, logisch: P. muss die Leckerchen schon die ganze Zeit vorher bei sich gehabt haben.
Alles Unsinn, beteuerte P.: Das, was der Angestellte für heimliches In-die-Jacke-Stecken hielt, sei bloß das Kramen nach dem Handy gewesen. Glauben mochte ihm das niemand. Zwei Vorstrafen wegen Diebstahls machten es für P. nicht besser. Er kann Berufung einlegen und versuchen, das Landgericht Dortmund von seiner Unschuld zu überzeugen.
Übrigens: Die Leckerchen hat er seinerzeit beim zweiten Gang durch den Laden bezahlt - zusammen mit den anderen Dingen im Einkaufswagen. Aber da war es eben zu spät.
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von Andreas Milk
Kamen. Es hatte Streit gegeben in der Unterkunft für Flüchtlinge an der Bergkamener Erich-Ollenhauer-Straße. Am Nachmittag des 10. Juli 2018 fuhr deshalb eine Polizeistreife los. Louis P. (alle Namen geändert) hatte eine stark blutende Verletzung am Oberschenkel. Adam H. soll sie ihm mit einem Messer zugefügt haben. Deshalb saß H. jetzt als Angeklagter im Kamener Amtsgericht.
Beide Männer sind Mitte 20, stammen aus Kenia, leben seit 2017 in Deutschland. Der angeklagte Adam H. machte keine Angaben - das ist sein Recht. Louis P. - als Zeuge geladen - hätte ebenfalls schweigen können: Auch er soll seinem Widersacher bei dem Streit eine Verletzung zugefügt haben, und es braucht sich kein Zeuge selbst vor Gericht zu belasten. P. war trotzdem zu einer Aussage bereit. Bloß: Er könne sich nicht erinnern, sagte er. Das habe mit einer Verletzung zu tun, die ihm vor sechs Jahren in seiner Heimat zugefügt worden sei. "Ich wurde gezwungen, meine Religion zu ändern", sagte P. - und: "Sie haben mich auf den Boden geworfen."
Die Männer haben sich anscheinend vertragen. Vor Verhandlungsstart saßen sie im Gericht friedlich zusammen auf dem Flur. Es ist nicht sicher, dass Adam H. ein Messer benutzt hatte: Das ärztliche Attest spricht von einem "spitzen Gegenstand". Die Sache bleibt letztlich ungeklärt: Das Verfahren wurde eingestellt.