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von Andreas Milk
Kamen. Unfallursache: Sekundenschlaf. Am 21. Oktober 2019, kurz nach sechs Uhr morgens, war der Zeitsoldat Sven K. (27, Name geändert) in seinem BMW X3 auf dem Weg zur Kaserne in Königsborn. Als er am Zollpost in Kamen von der A 1 herunter fuhr, muss er kurz eingenickt sein. Statt der Kurve zu folgen, fuhr sein Wagen geradeaus - hinein in den Gegenverkehr. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs stand K. jetzt vor dem Amtsrichter.
Sein eigener und der Wagen seines Unfallgegners waren damals nur noch Schrott - das Wichtigste aber: Niemand wurde schwer verletzt. Sven K. passierte so gut wie nichts; der Mann im anderen Wagen erlitt Prellungen vom Sicherheitsgurt und war zwei Wochen krankgeschrieben.
Es sei ein ganz normaler Morgen und ein ganz normaler Weg zur Arbeit gewesen, sagte K. dem Richter. Weder habe er eine schlaflose Nacht gehabt noch gesundheitliche Probleme. Sein Verteidiger mutmaßte, die täglich gleiche Fahrt habe vielleicht zu einem vorübergehenden Wegtreten geführt - frei nach dem Motto: Die Strecke kenn' ich doch im Schlaf.
Weder ist Sven K. vorbestraft noch hat er einen Punkt in Flensburg. Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Euro. Seinen Führerschein bekam er nach rund acht Monaten jetzt vom Richter zurück. Gründe für eine Sperre sah der Jurist nicht: Es lasse sich nicht feststellen, dass K. zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet wäre.
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von Andreas Milk
Kamen. Ein Geständnis, Reue, eine Entschuldigung beim Opfer: Der 23-jährige Baris H. (Name geändert) bot jeden Grund für ein mildes Urteil. Und wären da nicht ein paar Vorstrafen gewesen, wäre der Prozess wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht jetzt wohl sogar eingestellt worden. Stattdessen kam eine Geldstrafe dabei raus.
Es ging um einen Vorfall in der Nacht zum 15. Dezember 2019 in der Kamener Innenstadt, Nähe des Bahnhofs. Baris H. war zu Fuß mit einem Bekannten unterwegs - H. wollte nach Hause, der Bekannte wollte noch woanders weiter feiern. Beide hatten gemeinsam in der Wohnung eines Dritten Alkohol getrunken, unter anderem Wodka. Baris H. verträgt nicht viel. Als sein Bekannter ihn unterwegs beleidigte, schlug H. ihm mehrmals mit der Faust ins Gesicht. So stand es in der Anklage - und so gab H. es zu.
Er habe damals aus Frust und Stress getrunken: In seinem Leben sei einiges schief gelaufen. Seit jenem Abend habe er "den Konsum von Alkohol eingestellt". Sein Bekannter trägt ihm die Prügel nicht nach, gibt sich sogar selbst eine Mitschuld: "Ich habe meine Worte nicht richtig gewählt." Schwere Verletzungen habe er nicht erlitten, allerdings zwei Tage später einen beruflichen Termin nicht wahrnehmen können. Er hatte ein blaues Auge - das hätte einen schlechten Eindruck gemacht.
Dass Baris H. alles zugab, beeindruckte Richter Christoph Hommel: "Unsere Elite lebt uns das teilweise anders vor" - mitunter werde da nur zugegeben, was sowieso schon bewiesen sei. Mustergültig auch das Verhalten eines Kameners, der seinerzeit nach Ende seiner Schicht als Zugbegleiter auf dem heimischen Balkon eine Zigarette rauchte und die Prügelei mitbekam: Statt sich rauszuhalten, rief er die Polizei.
Baris H. wurde für die Faustschläge zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Er sei froh, dass es nicht mehr geworden sei, sagte er.
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von Andreas Milk
Kamen. Am Abend des 26. Januar sah die 19-jährige Jaqueline M. (Namen geändert) am Kamener Freibad ihren "Ex" wieder, den inzwischen 25-jährigen Marvin B.. Dieses Wiedersehen führte zu einer Strafanzeige. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung saß B. jetzt als Angeklagter im Amtsgericht.
Jaqueline M. und Marvin B. waren damals gerade ein Vierteljahr getrennt. In Ruhe gelassen habe ihr Exfreund sie nicht, sagte die junge Frau als Zeugin im Gerichtssaal. An jenem Januarabend muss er sie wohl abgepasst haben: Sie arbeitete zu dem Zeitpunkt noch im Altenheim am Koppelteich. Laut Anklage versetzte er ihr Faustschläge, außerdem griff er sie mit einem Teleskopschlagstock an. Ob es tatsächlich ein solcher Schlagstock oder ein anderer Gegenstand war, ist allerdings offen: Jaqueline M. konnte das laut eigener Aussage nicht genau sehen. Der Schlagstock ist eine Mutmaßung der Polizei. Ein Radler, der angehalten hatte, um Jaqueline M. zu helfen, vermutete einen Gürtel.
Ein ärztliches Attest bescheinigt eine Prellung am Arm von Jaqueline M., außerdem wurde ihr Auto beschädigt. Marvin B. gibt zu, er habe seiner Ex eine oder zwei Backpfeifen verpasst - mehr nicht. Denn sie habe ihn einen Hurensohn genannt und ihm ein paar Tage vorher "in die Eier getreten". Er beschuldigte Jaqueline M. außerdem, Leute gegen ihn aufgehetzt zu haben. Und im übrigen: An ihrem Auto habe es gar nichts zu beschädigen gegeben, denn das sei sowieso längst "Kernschrott". Den Zeugen auf dem Rad verdächtigte Marvin B. der Schwarzarbeit, schließlich habe er Arbeitskleidung getragen, obwohl es ein Sonntag war.
"Schuld sind die Anderen", fasste der Richter Marvin B.s Aussagen zusammen. Einsicht? Keine Spur. B., mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft, wurde für die Attacke auf Jaqueline M. zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Erst verließen B. und zwei Begleiter das Gericht. Dann begleitete ein Justizwachtmeister Jaqueline M. nach draußen.
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von Andreas Milk
Kamen. Tausende Euro Schaden, mehrere Kubikmeter Schrott und Müll: Übel, womit sich der Vermieter einer Wohnung an der Germaniastraße in Methler konfrontiert sah, nachdem die beiden Mieter - ein Ehepaar - ausgezogen waren. Und: Das Paar hatte den Briefkasten, die Türklinken und sämtliche Elektroabdeckungen mitgenommen.
Folge war eine Anklage wegen Diebstahls. Darüber hätte jetzt vor dem Kamener Amtsgericht verhandelt werden sollen. Das Ehepaar kam allerdings nicht. Nur der Vermieter, ein alter Mann, hatte sich samt seiner Betreuerin auf den Weg gemacht. Er schilderte dem Richter die "Hinterlassenschaften" der beiden.
Verurteilt wurden sie in Abwesenheit, und zwar zu Geldstrafen: Pro Kopf 120 Tagessätze à 10 Euro werden fällig. Gegen diesen Strafbefehl können die Eheleute Einspruch einlegen. Es gäbe dann einen neuen Verhandlungstermin. Ignorieren sie auch den, wird die Strafe rechtskräftig.
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von Andreas Milk
Kamen. "Ich habe versucht, richtig zu handeln", sagt der 43-jährige Lukas B. (Name geändert). Er sitzt als Angeklagter im Amtsgericht. Zwölf Monate lang hat er für einen Mitarbeiter keine Beiträge an die Krankenkasse abgeführt. Es geht um insgesamt rund 5.800 Euro. Dieses Geld hatte B. nicht für sich selbst behalten. Er brauchte es, um seine Leute zu bezahlen.
B. hatte einen kleinen Betrieb für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Sein großes Problem im Sommer 2018: Für Dachdeckerarbeiten an einem Haus in Bergkamen hatte er etwa 11.000 Euro an einen Vertragspartner gezahlt, ohne dass der danach irgendeine Leistung erbrachte. Das Geld war weg. Und Lukas B.s Mitarbeiter wollten weiter ihren Lohn.
"Eine Fehlentscheidung" sei es gewesen, die Sozialbeiträge einzubehalten, sagte B. jetzt in seinem Prozess. Inzwischen läuft längst ein Insolvenzverfahren. Die Krankenkasse verfügt zivilrechtlich über einen vollstreckbaren Titel - heißt: Sie kann die 5.800 Euro eintreiben, sofern es bei B. etwas einzutreiben gibt. Derzeit versucht B., die Coronakrise mit einem 450-Euro-Job zu überstehen.
Strafrechtlich kam er vor Gericht mit einer Geldstrafe auf Bewährung davon. Offiziell heißt das: Verwarnung mit Strafvorbehalt. B. muss 500 Euro zahlen, falls er sich in den kommenden zwei Jahren nochmal strafbar macht. "Das ist nicht der Plan", versicherte er. Der Richter hatte Verständnis für sein Handeln gezeigt, aber auch klar gemacht, der Gesetzgeber sei "rigoros", wenn es um die Sozialkassen gehe.







