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von Andreas Milk
Kamen. Zwei Schwestern räumen das Konto eines alten, pflegebedürftigen Bergkameners, der ihnen vertraut hat: Dass es so war, davon waren am Ende Staatsanwalt und Amtsrichter in Kamen überzeugt. Das Urteil: jeweils eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro wegen gemeinschaftlicher Unterschlagung. Sara und Nadine M. (Namen geändert) sollen außerdem das ergaunerte Geld an Heinrich K. zurückzahlen: 1130 Euro. Das entspricht dem wöchentlichen Heim-Taschengeld K.s für zehn Monate, rechnete der Richter vor. Das Sozialamt hatte schon Probleme gemacht, weil Heinrich K. das Geld vermeintlich verschludert hatte.
Abgehoben hatte es Nadine M. am 30. November 2018 an einem Geldautomaten am Bergkamener Rathaus. Belegt ist das durch ein Foto. Ihre ältere Schwester Sara habe sie geschickt, erklärte sie später bei der Polizei. Sara M. wiederum kannte Heinrich K. schon acht Jahre. Sie kümmerte sich um Haushalt, Einkäufe, Geldgeschäfte - und hatte deshalb Zugriff auf Kontokarte und PIN. Sie erklärte seinerzeit bei der Polizei: "Er war wie ein Opa zu mir." An jenem 30. November allerdings war Heinrich K. schon nicht mehr in seiner Wohnung, sondern im "Haus am Nordberg" untergebracht; ein bestellter Betreuer der Diakonie war für sein Konto verantwortlich. Sara M. hielt keinen Kontakt mehr zu Heinrich K.. Sie hatte bloß noch seine Kontokarte.
Im Prozess schwiegen die beiden Schwestern. Auch ein als Zeuge geladener Schwager hielt den Mund. Dem Gericht genügte, was ein Kripobeamter und ein Mitarbeiter der Diakonie sagten.
Der Staatsanwalt war am Ende gar "überzeugt, dass noch mehr passiert ist" - also vor dem 30. November. Bloß: Nachweisen lässt sich da nichts. Der Verteidiger von einer der Schwestern dagegen forderte Freispruch: Es sei nicht auszuschließen, dass Heinrich K. selbst die Geldabhebung beauftragt habe.
Heinrich K. ist dement. Eine brauchbare Aussage kann er nicht mehr machen. Der Richter ist sicher: Sara und Nadine M. haben eine Quelle auszunutzen versucht, die zu versiegen drohte.
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von Andreas Milk
Kamen. Sechs Jahre und acht Monate Haft für die Überfälle auf zwei Kamener Geschäfte: So lautet das Urteil des Landgerichts Dortmund im Fall eines 34-jährigen Angeklagten. Der Prozess ging schneller voran als geplant. Ursprünglich war er bis heute terminiert. Aber schon am vergangenen Dienstag schickte die zuständige Strafkammer den einschlägig vorbestraften Mann ins Gefängnis: wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung. "Zugleich ist noch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden", teilt Landgerichtssprecher Christian Fastermann auf Anfrage von KamenWeb.de mit.
Tatorte waren im Mai eine Lottoannahme in der Weststraße und eine Bäckerei an der Lessingstraße. Die Überfälle auf die beiden Geschäfte geschahen innerhalb von fünf Tagen. Am sechsten wurde der 34-Jährige dank eines Zeugenhinweises festgenommen, am siebten einem Haftrichter vorgeführt. Seitdem "sitzt" er.
Bei beiden Taten hatte der Mann - maskiert mit einem Schal - ein Messer bei sich. In der Bäckerei erlitt eine Angestellte durch das Messer eine Rötung am Hals, in der Lottoannahme stürzte eine Mitarbeiterin und erlitt eine Schwellung am Hinterkopf. Die Beute des Täters: 130 Euro Bargeld in der Bäckerei - ein Päckchen Zigaretten in der Lottoannahme.
Archiv: Raub auf Bäckerei und Lottogeschäft geklärt - Täter durch Zeugen erkannt und festgenommen
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Lottoannahme an der Weststraße. Foto Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Tatorte waren im Mai dieses Jahres eine Bäckerei in der Lessingstraße und eine Lottoannahme in der Weststraße. Ab heute steht der mutmaßliche Räuber in Dortmund vor dem Landgericht: ein 34-Jähriger, laut Behörden einschlägig vorbestraft.
Die Überfälle auf die beiden Geschäfte geschahen innerhalb von fünf Tagen. Am sechsten wurde der Verdächtige aufgrund eines Zeugenhinweises festgenommen, am siebten einem Haftrichter vorgeführt. Seitdem "sitzt" der Mann. In seiner Wohnung stellte die Polizei seinerzeit Beweismaterial sicher.
In dem Dortmunder Prozess wirft ihm die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Gerichtssprechers "schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" vor. Beide Male hatte der Täter - maskiert mit einem Schal - ein Messer bei sich. In der Bäckerei erlitt eine Angestellte durch das Messer eine Rötung am Hals, in der Lottoannahme stürzte eine Mitarbeiterin und erlitt eine Schwellung am Hinterkopf.
Die Beute, so der Gerichtssprecher, bestand aus 130 Euro (Bäckerei) und einer Schachtel Zigaretten (Lottoannahme). Dem Angeklagten droht jahrelange Haft. Das Urteil wird wohl Ende des Monats gesprochen.
Archiv: Raub auf Bäckerei und Lottogeschäft geklärt - Täter durch Zeugen erkannt und festgenommen
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von Andreas Milk
Kamen. Seit Ikea im Kamen Karree die SB-Kassen in Betrieb genommen hat, kriegt es das Kamener Amtsgericht immer mal wieder mit Leuten zu tun, die Ware an der Kasse vorbei mogeln wollten. Diesmal nahm eine junge Frau aus Münster auf der Anklagebank Platz: Saskia W. (Name geändert) war am 6. November vorigen Jahres mit einer Freundin zum Shoppen gefahren. Die beiden hatten laut Anklage ein ganz besonderes Schnäppchen im Sinn: Von 16 Billig-Artikeln - der Großteil davon waren Gläser zu 99 Cent - lösten sie die Preisetiketten und klebten sie auf 16 Nicht-ganz-so-billig-Artikel. Diese 16 Artikel und einen weiteren zogen sie über den SB-Scanner. Zwei weitere Artikel "vergaßen" sie zu scannen. Unterm Strich: Ware, die regulär 250 Euro kosten sollte, hätte das Duo für knapp 63 Euro bekommen - wenn die Sache nicht aufgeflogen wäre.
Saskia W. saß nun allein vor dem Richter. Ihre Komplizin, bisher nicht vorbestraft, war mit einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Buße davon gekommen. Saskia W. dagegen hatte vor ein paar Jahren schon wegen drei Diebstählen vor dem Jugendrichter gestanden. Inzwischen hat sie das 21. Lebensjahr vollendet. Das bedeutet zwingend: Erwachsenenstrafrecht.
Ihre Freundin und sie seien nicht mit der Absicht zu klauen nach Kamen gefahren, erzählte sie. Das Ganze habe sich vielmehr aus der Situation ergeben: Bummeln, schöne Sachen sehen, sich seines knappen Budgets bewusst werden... - und letztlich auf eine doofe Idee kommen. Seit sie geschnappt worden sei, habe sie viel nachgedacht - und sei sich sicher: "Das war das letzte Mal."
Der Richter gewann "einen ganz positiven Eindruck" von ihr - zumal sie alles zugegeben und nicht den Versuch gemacht habe, alles auf die (abwesende) Freundin zu schieben. Das Urteil: 1.200 Euro Geldstrafe - was einem satten Netto-Monatseinkommen der Münsteranerin entspricht. Sie und ihre Mittäterin hatten außerdem je 100 Euro "Fangprämie" an Ikea gezahlt.
Archiv: Und wieder: Tatort Ikea-Kasse - 934 Euro "Rabatt"
Ikea: Klauversuch an der SB-Kasse - Haftstrafen auf Bewährung
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von Andreas Milk
Kamen. Sein jahrelanger Umgang mit Justizbehörden hat den 38-jährigen Paul M. (Name geändert) zum Fachmann werden lassen. Als er jetzt wegen unerlaubten Besitzes von zwei Ecstasy-Pillen vor dem Kamener Amtsrichter stand, regte er wortgewandt eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit an. Später erklärte er noch, er habe sich von seinem "Umfeld inzwischen losgesagt" - auch so etwas kommt im Gerichtssaal sonst eher aus dem Mund von Leuten, die Roben tragen. M. allerdings war in Handschellen gebracht worden. Er verbüßt derzeit eine Haftstrafe in der JVA Detmold - wegen eines früheren Falls von Drogenbesitz.
Was nun die beiden Ecstasy-Pillen angeht: Die wurden am frühen Morgen des 16. Juni von Polizisten bei Paul M. gefunden. Nicht bei ihm zuhause - sondern an der A 1. Ein Autofahrer hatte die Beamten alarmiert, weil jemand sich an einem Baustellencontainer zu schaffen mache. Dieser Jemand war dann wohl Paul M. Ob er in den Container einbrechen wollte, ist bis heute unklar. Der Fund der Pillen reichte.
Noch bis Juni 2020 bleibt M. wegen der früheren Vergehen ohnehin erst mal in der JVA. Für die beiden Pillen gab es nun eine Geldstrafe von 600 Euro obendrauf. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zwei weitere Monate Haft beantragt - das hielt der Richter zur "Einwirkung auf den Angeklagten" sowie zur "Verteidigung der Rechtsordnung" aber für entbehrlich.