Betrug zu Lasten der Arbeitsagentur: Zwei Mal Geldstrafe
von Andreas Milk
Kamen. Der Herr von der Arbeitsagentur brauchte bloß zwischendurch mal für ein paar Minuten aus dem Saal zu gehen: Gleich zwei Mal war er heute als Zeuge zu Terminen vor dem Amtsgericht geladen. Beide Male ging es um Betrug. Beide Male gab es die gleiche Strafe.
Fall eins: Eine 36-jährige, ehemals arbeitslose Kamenerin hatte von Mitte März bis Ende April insgesamt 1057 Euro von der Agentur bekommen - obwohl sie bei einer Zeitarbeitsfirma 30 Stunden pro Woche arbeitete und monatlich etwa 930 Euro verdiente. Ihre Erklärung: Mit der Agentur habe sie "immer Probleme gehabt". Eine Mitarbeiterin dort habe ihr gesagt, ihre Beschäftigung sei ja bloß "geringfügig". Darum dürfe sie weiter Arbeitslosengeld bekommen. Außerdem: Sie habe angenommen, dass die Zeitarbeitsfirma eine Meldung an die Agentur mache. Dem widersprach deren Mitarbeiter: Jeder Agentur-"Kunde" kriege ein Merkblatt, in dem seine Rechte und Pflichten stünden. Und dem Richter fiel auf, die Frau hätte doch mal stutzig werden müssen angesichts der weiterlaufenden Zahlungen von der Agentur. Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro wegen Betrugs.
Fall zwei: Eine 53-Jährige, beschäftigt bei einem Paketdienst. Nicht vorbestraft, genau wie ihre "Vorgängerin". 564 Euro hatte sie von der Agentur bezogen. Laut einer Aktennotiz gab sie Anfang April an, sie habe ab Mai wieder einen Job. Tatsächlich hatte sie den schon im April. Den Akteneintrag könne sie sich nicht erklären, sagte sie. Sie habe beim Termin in der Agentur sogar ihren Arbeitsvertrag vorgelegt. Ihre zuständige Vermittlerin blieb dabei: Die Frau habe bei dem Termin Anfang April von einem neuen Job ab Mai gesprochen - nicht schon ab April. Wäre von April die Rede gewesen, hätte es ja von der Agentur keinen Cent mehr gegeben. Urteil: siehe oben.